Die Vernehmungen beginnen
Bis heute liegen im Tresor eines Wiener Untersuchungsrichters sieben Protokolle. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Evaluierungskommission - allen ist bis heute die Einsicht in die sieben ersten Einvernahmen, die die Soko Burgenland mit Natascha Kampusch durchführte, verwehrt worden.
Die wenigen, die die sieben Protokolle kennen, wissen, warum.
24. August 2006, 12.35
Drei Beamte der SOKO Burgenland - Bezirksinspektor Helmut Fischer von der KD 1, Abteilungsinspektor Bernhard Korner vom LKA Burgenland und Chefinspektor Johann Frühstück - beginnen mit der ersten Befragung. SOKO Burgenland-Leiter Nikolaus Koch beschreibt die besondere Art der Befragung:
„Die sensible Vernehmungssituation mit Kampusch und der große Personenkreis bei dieser Vernehmung (3 Kriminalbeamte, der Anwalt und eine Betreuerin) ließ es aus kriminaltaktischen Gründen nicht zu, Niederschriften allen Beteiligten [...] zu überlassen [...] Zum Schutz der Wahrung der Privatsphäre und der persönlichen Interessen der Natascha Kampusch und zum Schutz der ermittelnden Beamten wurden die Niederschriften des Opfers im Original auf der Dienststelle des LKA Burgenland bis zur persönlichen Vorlage an den Untersuchungsrichter Mag. Christian Gneist, über Weisung des Richters, unter Verschluss gehalten. Hiezu wird ausgeführt, dass der genaue Inhalt der Niederschriften von Seiten des Ermittlungsteams ausschließlich den befragenden Beamten [...] bekannt ist." (1)
Bis heute werden die sieben Kampusch-Einvernahmen beim Untersuchungsrichter unter Verschluss gehalten. Am 11. Juli 2009 berichtete die „Presse": „Als eine der Folgen des Evaluierungsberichts wird seit Herbst 2008 der Fall im Bundeskriminalamt noch einmal neu aufgerollt. In einem Detail sind die Ermittlungen jedoch wieder am Endpunkt angelangt: Die Staatsanwaltschaft weigert sich beharrlich, den Ermittlern Einsicht in das Protokoll jener Einvernahme Kampuschs zu gewähren, die unmittelbar nach ihrer Flucht in der Polizeiinspektion in Deutsch-Wagram stattgefunden hat. Die Begründung der Anklagebehörde lautet: Man habe Angst davor, dass private Details von der Polizei an die Boulevardpresse weitergegeben werden könnten." (2)
Weder dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss noch der Adamovich-Kommission wurde Einblick in die sieben Protokolle gewährt. Aber warum werden die sieben Einvernahmen bis heute geheim gehalten?
Die erste Einvernahme
In der ersten Einvernahme am 24. August 2006 beginnt Natascha Kampusch mit der Schilderung ihrer Familiensituation. Dann kommt sie zum Tag ihrer Entführung:
„Am Morgen des 2. März 1998 wollte mich meine Mutter zur Schule bringen, aber ich wollte selbst gehen.
Gegen 07.00 Uhr ging ich bei der Stiege in den Innenhof des Rennbahnweges in Richtung Einkaufszentrum durch und dann links zur Kreuzung Wagramer Straße mit dem Rennbahnweg. Ich sollte um 07.45 Uhr bei der Schule sein.
Ich überquerte weiters die Wagramer Straße und ging den Rennbahnweg weiter Richtung Kubin Platz. Ungefähr 7 Meter nach der Kreuzung - kurz vor der Melangasse - fiel mir ein Mann auf, der dort bei einem weißen Kleinbus gestanden ist. Diesen hatte ich vorher noch nie gesehen, er war mir absolut unbekannt. Die einzige Besonderheit, die mir bei dem Auto auffiel, waren die alten schwarzen Kennzeichentafeln. Wie ich dann später erfahren habe, waren dies Tafeln gefälscht (aus 2 alten eine neue Nummer hergestellt)." (3)
Kampusch trifft auf Priklopil. „Dieser Mann hatte einen weißen Leinenhut - wie ihn Handwerker verwenden - auf. Er stand bei einem weißen Kleinbus und tat so, als ob er im Auto etwas suche. Ich hatte beim Näherkommen zu diesem Mann ein ungutes ´Bauchgefühl´ und wollte die Straßenseite wechseln. Weil ich nach dem Streit mit meiner Mutter ´aufgelöst´ war und mir immer wieder Tränen kamen, ignorierte ich dieses Gefühl und wollte rasch an dem Mann vorbeigehen. Als ich auf gleicher Höhe mit dem Mann war, packte er mich plötzlich und zerrte mich in den leeren Laderaum des Fahrzeuges. Er stieg auch mit ein, schloss die Seitentüre und setzte sich auf den Fahrersitz. An die genauen Einzelheiten im Fahrzeuginneren kann ich mich jedoch nicht mehr erinnern. Auch kann ich mich erinnern, dass er während der Fahrt zwischen den Vordersitzen eine ca. 50 cm lange Schusswaffe liegen hatte. Die wie ich später erfuhr, angeblich nicht geladen war. Er erklärte mir dies so, dass bei einer Anhaltung ein geringeres Strafausmaß zu erwarten gewesen wäre.
Ich fragte ihn, was das soll, er antwortete, dass ich ruhig sein solle, dann passiert mir nichts. Während der Fahrt habe ich den Mann gefragt, ob ein ´Kinderverzahrer´ ist oder/und mich vergewaltigen will oder mich ermorden und irgendwo einbuddeln will, oder alles zusammen.
Er antwortete sinngemäß, dass wen meine Eltern zahlen, könne ich noch heute oder morgen nach Hause.
Während der Fahrt kam mir vor, dass er stundenlang im Kreis fuhr und zwar im Bereich Maculangasse/Lieblgasse/Wagramerstraße. Während der Fahrt sagte er, dass er auf einen Anruf auf sein Autotelefon wartete. Dieser Anruf kam jedoch nicht.
Nach einer Zeit, deren Dauer ich nicht angeben kann, fuhr er auf der Wagramerstraße stadtauswärts und dann über die Süssenbrunner Hauptstraße Richtung Strasshof an der Nordbahn. Bei der Fahrt durch die Süssenbrunner Hauptstraße habe ich ihn gefragt, wo er mich hinbringt. Er sagte, dass er mich nach Strasshof bringt.
Soweit ich mich jetzt noch erinnern kann, fuhr er irgendwo vor Straßhof in einen Wald hinein. Er hat mir bereits während der Fahrt gesagt, dass er mich bald an andere übergeben werde. Die würden mich dann freilassen, wenn meine Eltern Lösegeld bezahlen.
Im Wald hielt er das Fahrzeug an, stellte den Motor ab, öffnete die Schiebetür und hob mich aus dem Auto. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch die Schultasche auf dem Rücken, die er mir dann herunternahm. Er lief dann nervös und fahrig im Kreis herum, wobei er intensiv nachzudenken schien. Plötzlich sagte er zu mir, dass er mich woanders hinbringe, da die anderen nicht gekommen sind. An den genauen Wortlaut kann ich mich nicht erinnern. Dann wickelte er mich in eine hellblaue Decke ein, setzte mich wieder ins Auto und befahl mir, mich ruhig zu verhalten und nicht die Decke vom Kopf zu ziehen.
Er fuhr mit mir vom Wald weg und meine nächste Erinnerung ist, dass das Fahrzeug vor einem Haus angehalten wurde. Ich hatte nämlich durch einen Spalt der Decke die Hausnummer und ein Fenstergitter, welches ich für einen Balkon hielt, sehen können. Er hob mich mit der Decke aus dem Fahrzeug heraus und trug mich ins Haus. Während des Hineinbringens ersuchte ich ihn, dass ich auf die Toilette gehen darf. Er sagte mir, dass dies die Tür zum WC sei, das ich auch aufsuchte.
Anschließend führte er mich durch die Küche bis zu einer Brandschutztür. Dort gab er mir wieder die Decke über den Kopf und trug mich die Stiegen hinab in den Keller. Dort setzte er mich ab, nahm mir die Decke vom Kopf und dort bemerkte ich, dass ich auf ausgebauten Fahrzeugteilen saß. Als er mich dort absetzte, hörte ich, dass der Mann im Kellerraum irgendetwas herum schob.
Anschließend gab er mir die Decke über den Kopf und zog mich durch eine schmale Öffnung in einen anderen Raum. Er schob mich dann durch eine Türe in einen weiteren Raum, in dem es total finster war.
Er verbot mir sinngemäß, das Licht aufzudrehen, da mit dem Licht irgendetwas nicht in Ordnung sei und er komme gleich und bringe eine Lampe mit. Nachdem er die Tür geschlossen hatte, verlor ich durch die Dunkelheit völlig das Zeitgefühl. Der Boden des Raums war staubig, hart und kalt, aber ich fror nicht.
Nach einer unbestimmten Zeit kam er wieder und machte Licht. Als ich den Raum sah, kam dieser mir ähnlich wie eine Sauna vor, da die Wände mit naturfarbenen Holzpanelen verkleidet waren. Der Boden war Laminatboden. Er sagte zu mir, dass er nach Wien in seine Wohnung fahre, um für mich eine Matratze zu organisieren. Er fragte mich, ob ich etwas zum Essen haben möchte und sonst noch etwas bräuchte, was er mir vom Supermarkt mitbringen soll. Ich habe gesagt, dass ich gerne grüne Äpfel hätte, wenn das geht und dass ich noch eine Zahnpasta und eine Zahnbürste brauche und eine Haarbürste und schokoladebezogene Butterkekse plus Erdbeerjoghurt. Den Joghurtbecher wollte ich später als Zahnputzbecher verwenden. Nachdem er wieder zurückgekommen war, brachte er die gewünschten Sachen, sowie die Matratze und einen Polster mit. Damit mir nicht kalt wird, stellte er mir einen alten Ölradiator in den Raum.
Irgendwie kann ich mich dunkel erinnern, dass damals von einer dritten Person (außer ihm und mir) die Rede war, der erst meine Schultasche durchsehen müsse, ob ich ein Handy oder Ähnliches - wie z.B. Verteidigungsmittel - dabei hätte." (4)
An Kampuschs erster Aussage sind mehrere Hinweise bemerkenswert:
1. Die Nummerntafeln waren gefälscht. Eine spontane Entführung ist damit auszuschließen.
2. Der Entführer fuhr mit seinem Opfer im Auto „stundenlang" durch dicht besiedeltes Gebiet im Zentrum des 22. Bezirks. Er ging damit das Risiko ein, beobachtet und gefasst zu werden.
3. Der Entführer scheint seinen Plan zu ändern und begründet das vor dem Opfer: „Plötzlich sagte er zu mir, dass er mich woanders hinbringe, da die anderen nicht gekommen sind."
4. Der Entführer hatte für sein Opfer weder Toilettesachen noch Matratze und Polster vorbereitet.
5. Das Verlies war Anfang März nicht geheizt, ein alter Ölradiator wurde provisorisch aufgestellt.
6. Damit deutet alles darauf hin, dass entweder die Entführung nicht geplant oder der Ort nicht vorgesehen war.
7. Am wichtigsten scheint aber, dass Kampusch in ihrer ersten Einvernahme mehrere Male auf weitere Täter hinwies.
Die erste Befragung dauert von 12.35 bis 18.30. Aber die Beamten fragen kaum nach. „Auf Befragen der Beamten gebe ich an, dass ich weder eine andere Stimme oder andere Person außer uns beiden wahrgenommen habe." (5) Das ist alles. Mehr kann über mögliche Mittäter nicht protokolliert werden, weil offensichtlich nicht mehr nachgefragt wurde. Nicht einmal die gefälschten Nummerntafeln sind den Beamten eine Frage wert.
Nur an einem Thema zeigen die Beamten beharrliches Interesse: an möglichen intimen Kontakten zwischen Opfer und Täter. Während der Frage nach einem Mittäter ganze zwei Zeilen gewidmet werden, protokollieren die Beamten hier zwanzig Zeilen lang penibel jedes Detail. Als die Beamten immer genauer nachfragen und jede Einzelheit protokollieren, greift der Psychologe Prof. Ernst Berger ein. Das Protokoll vermerkt: „Abbruch der Niederschrift über Anregung von Doz. Prof. Dr. Ernst Berger, Vorstand der Kinder- und Jugendpsychologie Rosenhügel". (6)
Um 18.30 unterschreiben links die Beamten „Fischer, Korner, Frühstück". Kampusch setzt ihre Unterschrift auf die rechte Seite des Protokolls. Die Vernehmung ist beendet.
Auf Grund der Hinweise aus der ersten Einvernahme ist klar, was die Polizei zu tun hat. Mit der gefälschten Nummerntafel ist eine spontane Tat auszuschließen. Gegen die These vom Einzeltäter sprechen der Umstand, dass der Täter nicht am kürzesten Weg zu seinem Haus fährt; seine Aussage gegenüber dem Opfer, dass die anderen nicht gekommen seien; und die improvisierte Einrichtung des Verlieses. Alles deutet zumindest auf einen Mitwisser hin.
Die Beamten müssen daher jetzt vor allem untersuchen, ob es weitere Täter oder Mitwisser gegeben hat. Das bestätigt Nikolaus Koch als Leiter der SOKO: „In diesen mit Kampusch angefertigten Niederschriften war aus kriminaltaktischer Sicht wesentlich, ob ein 2. Täter an dem Entführungsfall mitgewirkt hat." (7)
Aber Koch weiß eines noch nicht: Die Spitze des Ministeriums will keine offenen Fragen. Sie will keinen zweiten Täter und keinen vergessenen Zeugen. In wenigen Wochen sind Nationalratswahlen. Die Ministerin und ihre Partei wollen einen Erfolg, der durch nichts getrübt wird.
Einiges deutet auf einen zweiten Täter oder zumindest einen Mitwisser hin. Aber ein zweiter Täter passt ebenso wenig ins Bild der erfolgreich abgeschlossenen Ermittlungen wie eine schwere Panne vor acht Jahren. Der Fall „Kampusch" muss abgeschlossen und von allen störenden Fragen gesäubert sein, bevor der Wahlkampf in seine heiße Phase tritt.
25. August 2006
10.00
Die Innenministerin stellt sich der Presse. Neben ihr sitzt Nikolaus Koch, der Chef der SOKO Burgenland. Koch weiß inzwischen genau, dass es bei den Ermittlungen zu schweren Pannen gekommen ist. Die APA berichtet: „Dass Ermittlungspannen passiert seien, wiesen Innenministerin Liese Prokop und SOKO-Chef Nikolaus Koch in einer Pressekonferenz zurück." (8) Seit zwei Tagen ist der SOKO-Chef über die Pannen detailliert informiert. Jetzt sitzt er neben der Ministerin und dient ihr mit der Unwahrheit.
Aber Koch geht noch weiter. Er behauptet, Priklopil habe für die Tatzeit ein Alibi gehabt. Diesen Punkt kann auch die Adamovich-Kommission nicht unerwähnt lassen: „Im Zusammenhang mit „Vertuschungsfragen" sind aber auch Aussagen im Rahmen der Medienarbeit erwähnenswert: So erklärte GenMjr. KOCH bei der Pressekonferenz vom 25. August 2006, dass Wolfgang PRIKLOPIL kurz nach dem Verschwinden der Natascha KAMPUSCH von der Polizei überprüft worden sei, dass er aber ein „Alibi" gehabt hätte. Gegenüber der Kommission begründete er seine Aussagen damit, dass die Kollegen vom SB zu PRIKLOPIL gefahren seien, ihn überprüft, das Ergebnis aktenkundig gemacht und sich damit zufriedengegeben hätten.
Diese Aussage ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: Hätte PRIKLOP ein Alibi gehabt (so, wie es die Öffentlichkeit versteht, dass er also zur Tatzeit nachweislich an einer anderen Örtlichkeit war), dann hätte er am 2. März 1998 zum fraglichen Zeitpunkt nicht am Tatort sein können. Diesfalls hätte es zumindest noch einen oder zwei weitere Täter geben müssen. Zum anderen wurde damit die Öffentlichkeit aus objektiver Sicht von GenMjr. KOCH falsch informiert (ein kriminalistischer Grund dafür ist nicht ersichtlich)." (9)
Dem wirklichen Grund geht Adamovich nicht weiter nach. An einer politischen Aufklärung ist die Evaluierungskommission nicht interessiert.
Als Prokop und Koch die Pressekonferenz verlassen, ist in den Schaltzentren des Innenministeriums klar: Die Vertuschung hat begonnen.
Die Ministerin weiß, dass die Polizei zu Kampuschs geglückter Flucht nichts beigetragen hat. Aber wenige Wochen vor der Nationalratswahl ist der Ministerin jeder Erfolg recht. So behauptet sie, es sei „egal, ob es Zufall war oder nicht" (10), denn: Der „Ermittlungsdruck" sei dem Täter nicht verborgen geblieben. Wie sich ohne Ermittlungen ein Ermittlungsdruck aufbauen konnte, erläutert die Ministerin nicht.
11.46
„Ich bitte, die NS mit NK... rasch elektronisch an mich zu übermitteln." (11) Mit diesem Mail weist Haidinger die BKA-Beamten Zwettler und Koch schriftlich an, ihm die Kampusch-Niederschrift zu übermitteln. Zwei Jahre später versucht SOKO-Chef Koch zu rechtfertigen, warum er die Weisung nicht befolgt hat. Den Grund findet er in der Gesundheit des BKA-Direktors.
Koch schildert der SOKO-Vorarlberg bei seiner Einvernahme: Schon bei der morgendlichen Besprechung im Bundeskriminalamt sei Haidinger krank geworden: „Er zeigte mehreren anwesenden Personen die Zunge und sagte, dass er jetzt nach Hause gehen werden." Die Weisung, Haidinger zu informieren, habe er dann nicht befolgt, „weil ich im Krankenstand befindliche Kollegen nicht belasten wollte". (12)
12.53
Herwig Haidinger will wissen, warum der zweite Hinweis nicht verfolgt worden ist. Im Februar 2008 erinnert er sich, dass er im August 2006 wissen wollte, was nach dem zweiten Hinweis mit dem Hundeführer geschehen war: „Weiters fragte ich mich, ob diese Person bereits einvernommen wurde, weil es sich um einen Polizisten in Wien handelte. Bei meinen Nachforschungen stellte ich weiters fest, dass dieser Polizist seinerzeit nicht einvernommen worden war." (13)
Für den BKA-Direktor ist jetzt klar, dass kurz nach der Entführung im März 1998 ein schwerer Fehler passiert ist. Er sendet Generalmajor Karl Mahrer, dem stellvertretenden Landespolizeikommandanten von Wien, ein Mail:
„Sehr geehrter Herr Generalmajor!
Lieber Karl!
In der Anlage übermittle ich jene Unterlagen, welche die Grundlage einer Überprüfung im Jahre 1998 bei Priklopil Wolfgang waren.
Demnach geht am 4.4.1998 vom GP Deutsch-Wagram ein Hinweis des BGK Gänserndorf und von dort offensichtlich an das damalige SB, Gruppe Fleischhacker, auf einen weißen Kleinbus im Zusammenhang mit der Fahndung nach Natascha Kampusch ein.
Am 6.4.1998 legen die KrB Schönhacker und Hösch Bericht, dass - nach Besichtigung des Fahrzeugs - keine konkreten Hinweise vorliegen.
Am 14.4.1998 - also acht Tage später - gibt es einen neuerlichen Hinweis auf diese Adresse, in welchem folgende Kriterien enthalten sind:
• weißer Kastenwagen
• Eigenbrötler mit Kontaktproblemen
• Einfamilienhaus elektronisch voll abgesichert
• soll einen Hang zu Kindern in bezug auf Sexualität haben.
Bitte um interne Abklärung, warum aufgrund der Kriterien im zweiten Hinweis nicht weitere Ermittlungen aufgenommen wurden." (14)
Der Direktor des Bundeskriminalamts ahnt nicht, dass die angeordnete Ermittlung bereits vom Kabinett abgeblockt worden ist. Genmjr Mahrer berichtet vor der SOKO: „Zum angeführten Mail von Dr. Herwig Haidinger vom 25.8.2006, in welchem er an mich interne Abklärungen beauftragt, warum aufgrund der Kriterien im 2. Hinweis nicht weitere Ermittlungen aufgenommen worden waren, gebe ich an, dass ich keine weiteren Erhebungen dazu durchgeführt und diesen Auftrag nicht ausgeführt habe." (15)
Mahrer hat die dienstliche Weisung zur Aufklärung der entscheidenden Ermittlungspanne nicht befolgt. Er erklärt der SOKO den Grund: „Dies deshalb, weil offensichtlich in der Zwischenzeit im Rahmen von Besprechungen möglicherweise auch auf Basis der Ergebnisse der Diensthundebefragung von GI Lang Franz oder/und Genmjr Treibenreif mir mitgeteilt worden war, dass weitere Erhebungen dazu nicht mehr erforderlich seien. Dies war sicherlich wenige Stunden, höchstens wenige Tage nachdem ich die schriftliche Anordnung von Dr. Haidinger (25.8.2006) per Mail erhalten hatte.
Ich weiß heute nicht mehr, in welcher Form und wo diese Feststellung der Vorgenannten GI Lang und Genmjr Treibenreif an mich erging. Ich nehme an, dass es im Zuge der damals häufigen Besprechungen, Dienstaufenthalten im BMI, Kabinett oder bei GI Lang eben zu dieser Feststellung gekommen ist. Ich glaube mich zu erinnern, dass von beiden Seiten (also nicht beide auf einmal) diese Anweisung gekommen ist." (16)
Zum ersten Mal hat das Kabinett offen interveniert. Bernhard Treibenreif gibt vom Kabinett die politische Linie vor. Die Umsetzung organisiert als stellvertretender Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit der Polizeigeneral Franz Lang.
Franz Lang hat freie Hand. Der „rote" Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit, Erik Buxbaum, ist seit dem 9. August auf Urlaub und wird erst am 5. September zurück erwartet. Der „schwarze" Beamte Lang vertritt ihn. Damit kann der Fall „Kampusch" an den Spitzen von Ministerium und Kriminalpolizei ÖVP-intern abgewickelt werden.
General Franz Lang hat unter Ernst Strasser Karriere gemacht. Der Innenminister war in Salzburg auf Lang aufmerksam geworden und übertrug ihm den Entwurf der großen Polizeireform. Lang setzte die ÖVP-Reform ohne Rücksicht auf die Öffentliche Sicherheit um und bewies dem Minister, dass auf ihn Verlass sei.
Lang beschreibt im April 2008 in seiner Beschuldigten-Vernehmung sein Zusammenspiel mit Treibenreif: „Mit GenMjr Treibenreif (Kabinett) gab es dann eine Arbeitsteilung in der Form, dass ich die Mitglieder der SOKO immer wieder motivierte und ihnen die Notwendigkeit des schnellen und präzisen Weiterarbeitens erklärte und GenMjr Treibenreif die Aufgabe hatte, das Führungsverhalten von Dr. Haidinger für die SOKO erträglich zu halten". (17) In diesem Sinne halten Lang und Treibenreif die Arbeit der SOKO und das „Führungsverhalten" des BKA-Direktors für die ÖVP „erträglich".
Bernhard Treibenreif leitet als Brigadier das Einsatzkommando „Cobra". Daneben verbleibt ihm noch genug Tagesfreizeit, um seiner Partei im Ministerkabinett zu dienen.
Mahrer informiert Haidinger. „Ich habe ganz sicher in formeller Form, sicher mündlich (aber aufgrund dieser nochmaligen Weisung (18) bin ich mir fast sicher, dies schriftlich erledigt zu haben) Dr. Herwig Haidinger mitgeteilt, dass ich diesen Auftrag - eben aus den schon zuvor geschilderten Gründen (Anweisung GI Lang, Feststellung Treibenreif/KBM) nicht ausführe." (19) Damit bestätigt Wiens ranghöchster ÖVP-Polizist, dass Treibenreif und Lang die Ermittlungen gestoppt haben.
Mahrer nennt einen Beweis für den Umstand, dass er Haidinger über die Weisungen von Lang und Treibenreif informiert hat. „Die Anfügung der Adressen von GI Lang und KBM/Treibenreif im ggst Mail vom 28.8.2006 durch Dr. Herwig Haidinger bestätigt meiner Meinung nach auch, dass ich davor bereits Dr. Herwig Haidinger mitgeteilt habe, dass ich den Auftrag eben aufgrund der Anweisungen/Feststellung von GI Lang und KBM/Treibenreif nicht ausführen werde." (20)
Lang versucht sich in seiner Vernehmung herauszureden: „Die Sache mit dem 2. Hinweis habe ich - wie schon angeführt - von den Leuten der SOKO erfahren. In der Folge kann es sich dann in einem der vielen Gespräche zwischen Genmjr Mahrer und mir lediglich um eine Fachmeinung, einen Diskussionspunkt meinerseits gehandelt haben, ich habe diesbezüglich diesem sicher keine Weisung erteilt. Ich glaube, ich habe in etwa gesagt, dass die Sache mit dem Hundeführer längst von der SOKO bearbeitet würde, soweit ich das wüsste und ich nicht verstehe, was da jetzt sein Job sein sollte." (21) Warum hier diskutiert statt ermittelt wird und warum der stellvertretende Generaldirektor mit dem stellvertretenden Landespolizeikommandanten ständig unverbindliche Kampusch-Diskussionen führt, bis der Letztere meint, eine Weisung erhalten zu haben, fragen die SOKO-Beamten nicht nach.
Das Geständnis
Erst drei Jahre später ist Karl Mahrer zu einer umfassenden Darstellung bereit. Am 13. Juli 2009 muss er vor der Disziplinarkommission, die die Vorwürfe gegen Herwig Haidinger prüft, aussagen. Im Gegensatz zu Treibenreif und Lang, die vor der Soko Vorarlberg als Beschuldigte ausgesagt haben, steht er jetzt als Zeuge unter Wahrheitspflicht.
Um 12.45 Uhr beginnt seine Vernehmung. Mahrer erklärt: „Wenn mir vorgehalten wird, dass ich bei der Soko Marent ausgesagt hätte, in der Causa Kampusch aber sehr wohl eine Weisung erhalten zu haben, gebe ich an, dass nach der bereits erfolgten Kontaktaufnahme zwischen Soko Kampusch und dem Hundeführer keine weiteren Maßnahmen durch mich zu setzen seien und war dies auch der Inhalt der mir von Brigadier Treibenreif und General Lang erteilten Weisung." (22)
Haidingers Verteidiger fragt nach. Er will wissen, ob es eine Weisung gegeben habe, die Ermittlungen zu stoppen. Das Protokoll vermerkt: „Auf die Frage, ob ich die beiden konfrontiert habe mit der Frage, ob noch Ermittlungen durchzuführen wären, gebe ich an, dies Treibenreif und Lang gefragt zu haben und von diesen die Weisung erhalten habe, dass dies nicht notwendig sei." (23)
Dann beschreibt Mahrer, wer alles an der Weisung, die Ermittlungen zu stoppen, mitgewirkt hat: „Lang war als Angehöriger der GenDirektion (24)befugt, mir diesbezüglich Weisungen zu erteilen. Ob Treibenreif als Mitglied des Kabinetts eine Weisung erteilen kann, darüber kann man diskutieren, aber es wurden auf der Ebene BK (25), Generaldirektion und Kabinett diesbezüglich Gespräche geführt und hat es geheißen, dass ich keine Erhebungen mehr zu führen hätte." (26)
Treibenreif hat damit vor der Soko Vorarlberg die Unwahrheit gesagt. „... führte Genmjr Treibenreif aus, dass es sicher keine solchen Anweisungen, keine weiteren Erhebungen zum 2. Hinweis zu tätigen, gegeben habe." Und: "Eine dezidierte Anweisung, dies (Hinweisüberprüfung) nicht zu machen, würde er sich nie anmaßen..."
Kabinett, Generaldirektion, Polizei - Treibenreif, Lang, Mahrer, Koch - diese Vierergruppe hat in diesem Dreieck die Vertuschung organisiert und kontrolliert. Im Jahr 2006 konnten Treibenreif und Lang nicht wissen, dass sich in den Untersuchungen Karl Mahrer als der schwache Punkt erweisen würde.
Haidinger weiß jedenfalls seit dem 25. August 2006, dass die Vertuschung der Pannen auf Befehl des Kabinetts erfolgt.
16.08
Drei Stunden später, um 16.08 Uhr, sendet Haidinger das Mail, das er Mahrer gesandt hat, an den zuständigen Kabinettsmitarbeiter Bernhard Treibenreif und an den Kabinettschef der Innenministerin, Philipp Ita. (27) Ab jetzt weiß das Kabinett der Innenministerin, dass der Leiter des Bundeskriminalamtes die Pannen im Fall „Kampusch" gegen den Willen der Ressortleitung noch vor der Nationalratswahl untersuchen lassen will.
Das Kabinett lässt sich nicht davon beeindrucken. Es bleibt bei seinem Plan. Der Fall „Kampusch" ist erfolgreich geklärt und damit abgeschlossen. Die Führung des Ministeriums macht dicht. Dabei hat sie allerdings ein Problem: Haidingers Weisung vom 22. Juli 2002 (28) ist nach wie vor aufrecht. Nach wie vor ist Genmjr Koch als Leiter der SOKO verpflichtet, Haidinger über jedes Ermittlungsergebnis zu berichten. Wenn Koch jetzt Haidinger über die erste Einvernahme informiert, weiß der BKA-Direktor, dass es Hinweise auf weitere Täter gibt.
(1) Nikolaus Koch: Stellungnahme zur kursorischen Sachverhaltsdarstellung des BK-Direktors Dr. Haidinger vom 21.9.2006 (übermittelt an Haidinger am 31.10.2006)
(2) Die Presse 11.7.2009
(3) LPK Burgenland, LKA: Niederschrift mit Natascha Kampusch, 24.8.2006, GZ P-VS 5/02
(4) ebda.
(5) ebda.
(6) ebda.
(7) Nikolaus Koch: Stellungnahme zur kursorischen Sachverhaltsdarstellung des BK-Direktors Dr. Haidinger vom 21.9.2006
(8) APA0447 vom 25.8.2006
(9) Abschlussbericht der vom BMI eingesetzten „Evaluierungskommission" für den Fall Natascha Kampusch, 25.2.2008, S 42
(10) Die Presse, 26.8.2006
(11) Mail von Haidinger an Erich Zwettler (BKA) und Nikolaus Koch (LPK) vom 25.8.2006, 11.46
(12) SOKO Vorarlberg: Zeugenvernehmung Genmjr Nikolaus Koch, 18.3.2008
(13) StA Wien: Zeugenvernehmung Herwig Haidinger, 8.2.2008, S 15
(14) Mail von Haidinger Herwig (BMI-II/BK) an Mahrer Karl (LPK-Wien): Betreff: Hinweis auf Priklopil Wolfgang als Täter, 25.8.2006, 12.51
(15) SOKO Vorarlberg: Zeugenvernehmung Genmjr Karl Mahrer, 13.3.2008
(16) SOKO Vorarlberg: Zeugenvernehmung Genmjr Karl Mahrer, 13.3.2008
(17) SOKO Vorarlberg: Beschuldigteneinvernahme General Franz Lang, 26.3.2008
(18) Mahrer bezieht sich auf die spätere 2. Weisung Haidingers vom 28.8.2006
(19) SOKO Vorarlberg: Zeugenvernehmung Genmjr Karl Mahrer, 13.3.2008
(20) ebda.
(21) SOKO Vorarlberg: Beschuldigteneinvernahme General Franz Lang, 26.3.2008
(22) Disziplinarkommission im BMI: Verhandlungsschrift über die mündliche Verhandlung, GZ 26-DK/1/2008, S 20
(23) ebda.
(24) Generaldirektion für die Öffentliche Sicherheit
(25) Bundeskriminalamt
(26) Disziplinarkommission im BMI: Verhandlungsschrift über die mündliche Verhandlung, GZ 26-DK/1/2008, S 21
(27) Mail von Haidinger Herwig (BMI-II/BK) an Treibenreif Bernhard (BMI-KBM), cc: Ita Philipp (KBM): Betreff: Hinweis auf Priklopil Wolfgang als Täter, 25.8.2006, 16.08
(28) Brief von Haidinger an LGK Burgenland/Obst Koch und BPD Wien/PolDir Stiedl, 22.7.2002





