30. August 2006

10.55

Sechs Tage nach der ersten Vernehmung sitzen die Beamten der SOKO wieder Natascha Kampusch gegenüber.

Kampusch macht von Anfang an klar, dass sie nicht mehr alle Fragen beantworten wird. „Hinsichtlich Fragen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich möchte ich mein Aussageverweigerungsrecht gemäß § 153 StPO ausüben und möchte diese nicht beantworten. Meine diesbezüglichen Aussagen zu diesem Thema halte ich nicht mehr aufrecht." (1)

Die Beamten der SOKO stellen eine Reihe einzelner Fragen:

• nach dem Grundstück und Ausbauten
• nach aufgefundenen Wasserflaschen
• nach der Bekleidung
• ein weiteres Mal nach Details der Flucht
• und nach zwei Bekannten von Priklopil.

Frage: Es sind in Ihrem Raum Wasserflaschen gefunden worden, die mit einem X gekennzeichnet sind.

Antwort: Bei diesen Flaschen verhält es sich so. Die Flaschen wurden einmal ausgetrunken, das Etikett abgelöst und mit ´Wiener´ Leitungswasser gefüllt. Nachdem dieses Wasser ausgetrunken worden war, wurde ein „X" auf die Flasche gezeichnet, damit sie nicht wieder verwendet wurde. Wolfgang hat diese Flaschen hin und wieder verwendet, um Spinnen zu fangen, damit sie keine Spinnweben erzeugen. (2)

Dann wenden sich die Beamten der Bekleidung zu.

Frage: Befand sich Bekleidung und Schuhe nur in Ihrem Raum oder am anderen Teil des Hauses?

Antwort: Oben im Abstellraum des Arbeitszimmers befindet sich eine dunkelbraune Reisetasche und ein hellbrauner lederner Koffer mit Bekleidung von mir. Auch das Barbiehaus gehört mir. Dort befanden sich auch schwarze Halbschuhe und schwarze Stiefel mit Pelzbesatz, alle Größe 37. Es sind auch rote Hausschuhe und andere Schuhe von mir im Haus vorhanden und können sich auch im Schuhraum des Vorraum befinden. (3)

Weder Priklopils Freund Ernst H. noch Priklopils Mutter werden später gefragt, wie sie all diese Hinweise auf die Anwesenheit einer jungen Frau im Haus übersehen konnten.

Nach einer Pause wenden sich die Beamten der Flucht zu.

Frage: Wie war der genaue Hergang der Flucht?

Antwort: Er hat diese Hollergasse vermieten wollen. Er hat deshalb viele Anrufe bekommen. Dies war so gegen die Mittagszeit. Wir waren im Garten und ich sollte den weißen Bus aussaugen, was ich auch tat. Dieser Bus war hinter dem Gartenhaus in der Sackgasse eingeparkt. Ich war mit dem Staubsaugen im Bus fertig und habe den Staubsauger, nachdem ich das Kabel aufgerollt hatte, wieder in das Gartenhaus gestellt. Ich sollte noch die Teppiche des Autos ausklopfen und ich habe damit begonnen. Während er telefonierte, drehte er sich immer von mir weg und ging hinter das Gartenhaus. Als ich am Bus arbeitete, was das Gartentor geöffnet. Als dann ein Anruf vom ´Ernstl´ kam, ging er während des Telefonats weiter von mir weg bis zum Schwimmbecken. Diese Gelegenheit habe ich dann benutzt und bin einfach losgelaufen, durch die Sackgasse hinauf und irgendwo in eine andere Sackgasse hinein, in der sich Schrebergärten befinden. Ich sprang über einen Zaun oder mehrere und landete schließlich in einem Garten. Dort sah ich eine Frau in der Küche und bat sie, die Polizei zu verständigen. (4)

Die Beamten fragen nicht nach „dieser Hollergasse". Sie wechseln ein weiteres Mal das Thema.

Frage: Kennen Sie folgende Namen: Ferdinand S. und David D.?

Antwort: Ferdinand S. kenne ich nicht, der Namen sagt mir nichts. Der Name David D. ist mir von den Commodore-Spielen her bekannt. Meinem Empfinden nach kennt er diesen Mann von früher. Vielleicht haben sie untereinander Spiele ausgetauscht. (5)

Ein Ziel der Befragung ist ebenso wenig zu erkennen wie eine frageleitende Strategie. Um 12.30 ist die zweite Vernehmung nach nur eineinhalb Stunden schon wieder vorbei.


12.33

Noch immer versucht Haidinger Druck zu machen. Er mailt an Zwettler und Koch:

„Lieber Erich und Nikolaus!

Bitte Ergebnis der Befragung des Hundeführers mitteilen!" (6)

Zwettler antwortet um 17.44 Uhr:

„Sg. Herr Direktor, lieber Herwig,

zum Auftrag der Vorlage eines Berichts in dieser Angelegenheit darf ich mitteilen, dass StA Mag. Hans Peter Kronawetter soeben verfügt hat, derzeit noch keinen, auch nicht BMI-internen Bericht hinauszugeben, da er den bei der StA vorhandenen Akt noch nicht ausreichend überprüft hat und auch noch nicht sagen kann, ob die damalige Hinweislage der StA angezeigt wurde. Dies sei aber eine rechtlich wesentliche Frage.

Bericht kommt daher, wenn StA mit seiner Aktendurchforstung fertig ist." (7)

Um 23.08 sendet Haidinger ein weiteres Mail:

„Lieber Erich, lieber Nikolaus!

Ich will das bisherige Erhebungsergebnis, welches die Kriminalpolizei durch Befragung gewonnen hat, vorgelegt bekommen. [...] Der Hundeführer wurde bereits befragt. Was er gesagt hat, möge mir vorgelegt werden. Und zwar bis morgen, 11.00 Uhr auf eMail.

Diese Weisung richtet sich - auf Grundlage des BK-Gesetzes/GE/GO an dich, Erich, und an dich, Nikolaus.

Sie ist jedenfalls zu befolgen." (8)


31. August 2006

10.00

Haidinger versucht es ein letztes Mal:

„Lieber Erich, lieber Nikolaus!

Ich weise darauf hin, dass die Befolgung meiner Weisung mit 11.00 Uhr abläuft." (9)

Um 12.06 sendet Zwettler per Mail eine eineinhalbseitige „Evaluierung der Hinweislage". Zur Aussage des Hundeführers hält Zwettler fest: „Er war zu einer Niederschrift bisher nicht bereit" (10). Zwettler verschweigt, dass der Hundeführer zu einer Niederschrift, die niemand von ihm wollte, auch nicht bereit sein konnte.

Noch immer weiß Haidinger nicht, dass es keine Aufklärung der Pannen vor der Nationalratswahl geben darf. Aber eines ist ihm jetzt klar: Er wird kein Ermittlungsergebnis zum zweiten Hinweis bekommen. Daher legt er am 31. August 2006 einen Aktenvermerk an:

„Vom Leiter der Ermittlungsgruppe Genmjr. Koch, und CI Frühstück wurde mir vorige Woche ein Sachverhalt vorgetragen und die Aktenteile dazu vorgelegt, aus denen hervor geht, dass es einen zweiten Hinweis hinsichtlich der Fahndung nach einem weißen Bus/Kastenwagen in der gegenständlichen Causa (Natascha Kampusch) gegeben hatte.

Dieser Hinweis wurde vom SB Wien am 14.4.1998 (also 10 Tage nach dem ersten Hinweis) protokolliert:

Der Berichtsleger beginnt des Bericht damit, dass eine unbekannte männliche Person angerufen habe. Am Ende des Berichts wird unter der Bezeichnung „Nur für Handakte" ein Nationale des Anrufers angeführt (es handelt sich um einen Polizisten).

In diesem Bericht wird ausgeführt, dass hinsichtlich der Fahndung nach dem weißen Kastenwagen ...im Bezirk Gänserndorf...in Bezug zur Abgängigkeit der Natascha Kampusch...es eine Person gebe,...welche mit dem Verschwinden in Zusammenhang stehen könnte. Folgende (wesentlich für eine mögliche Täterschaft scheinende) Argumente werden dabei aufgeführt:

der Mann sei ein Eigenbrötler, welcher mit seiner Umwelt extreme Schwierigkeiten und Kontaktprobleme habe
er wohne mit seiner Mutter in Strasshof/Nordbahn, Heinstraße 60 (Einfamilienhaus)
dieses Haus sei jedoch vollelektronisch abgesichert
auch soll der Mann eventuell Waffen zu Hause haben
vor dem Areal soll öfters sein weißer Kastenwagen...abgestellt sein
der Mann soll einen Hang zu Kindern in Bezug auf Sexualität haben

Aus dem mir vorgelegtem Aktenmaterial geht in der Folge hervor, dass - unter Hinweis auf die erste Überprüfung an dieser Adresse am 6.4.1998 - Erhebungen über Auftrag des SB Wien vom GP Deutsch Wagram bei Meldeamt der Marktgemeinde Strasshof/N angestellt wurden, welche ergaben, dass in besagtem Haus Priklobil W. (Mutter) ...polizeilich gemeldet und Priklopil Wolfgang (Sohn)...aufhältig, jedoch nicht polizeilich gemeldet seien.

Weitere Erhebungen/Überprüfungen sind in der Aktenlage nicht ersichtlich.

Ich habe daraufhin die Weisung zur weiteren Prüfung erteilt. Insbesondere sollte festgestellt werden, ob und von wem weitere Ermittlungen geführt worden sind, da bei der Sachlage im Zusammenhang mit den oben dargestellten Kriterien jedenfalls intensive Ermittlungen hätten aufgenommen werden müssen.

Mittlerweile wurde der damalige Hinweisgeber, ein Hundeführer der BPD Wien, befragt und hätte angegeben, ja, er sei der Hinweisgeber gewesen, er wolle aber nicht, dass darüber jetzt eine Niederschrift aufgenommen werde (mündliche Mitteilung von GenMjr. Koch an mich über nachfragen).

Meine nunmehr auch schriftlich ergangene Weisung an AL II/BK/3 Mag. Erich Zwettler und LPK GenMjr. Koch (bis heute 11:00 Uhr schriftlich darüber zu berichten) wurde nicht befolgt.

Dazwischen kam es auch zu einer Intervention des GD-StV Gen. Lang Franz, der in der Angelegenheit Mitarbeiter zu einer Sitzung einberief, von der ich nichts wusste und auch nicht eingeladen war.

AL II/BK/3 Mag. Erich Zwettler und LPK GenMjr Koch Nikolaus hatten mitgeteilt, dass der zuständige StA die Weisung erteilt habe, auch BM.I intern nichts hinaus zu geben. Mit diesem Argument wurde die Befolgung meiner Weisung bisher abgelehnt, obwohl ich darauf hingewiesen hatte, dass sich meine fachliche Weisungsbefugnis aus dem BK-Gesetz und der GE/GO eindeutig ergebe und auch dieses durch die Weisung des StA (auch BMI intern nichts hinaus zu geben) nicht verkürzt werden könne.

Damit verstärkt sich mein Eindruck, dass hier „etwas vertuscht" werden sollte. Abgesehen vom Umstand, dass die Nichtbefolgung meiner Weisungen disziplinarrechtlich zu ahnden sind.

Ich hatte mehrfach darauf hingewiesen (auch gegenüber dem GD-StV und der Ressortleitung), dass durch diese Vorgangsweise allenfalls entstehende/entstandene Amtshaftungsansprüche des Opfers verkürzt werden könnten." (11)


17.30

Während Haidinger mit dem Kabinett streitet, wird Natascha Kampusch ein drittes Mal einvernommen. Diesmal interessieren sich die Beamten ausschließlich für technische Details des Verlieses:

• die Gegensprechanlage
• die Lichtschaltung
• die Frischluftzufuhr
• die Abwasserentsorgung
• die Kabelzuleitungen
• den Ölabscheider (12).

Auf einem Foto des Hausumbaus kann Kampusch zwei Personen - Prikopils Mutter und Ernst H. - identifizieren. Eine weitere Person ist möglicherweise ein Nachbar, zwei weitere Männer sind ihr unbekannt.

Auf gezielte Fragen zu möglichen Mittätern verzichten die Beamten auch diesmal. Um 19.15 ist die Vernehmung beendet.

Die Suche nach dem zweiten Täter hat noch immer nicht ernsthaft begonnen. Anstelle weiterer Täter suchen die Beamten der SOKO undichte Stellen: „So wurden am 31.8.2006 die Artikel in NEWS von CI Frühstück und AI Korner auf eventuelle Zitate aus den Niederschriften, die mit Natascha Kampusch angefertigt worden waren, überprüft." (13)


(1) LPK Burgenland, LKA: 2. Niederschrift mit Natascha Kampusch, 30.8.2006, GZ P-VS 5/02
(2) ebda.
(3) ebda.
(4) ebda.
(5) ebda.
(6) Mail von Haidinger Herwig (BMI-II/BK) an Zwettler Erich (BMI-II/BK/3) und Koch Nikolaus (LPK-Burgenland) vom 30.8.2006, 12.33
(7) Mail von Zwettler Erich (BMI-II/BK/3) an Haidinger Herwig (BMI-II/BK) vom 30.8.2006, 17.44
(8) Mail von Haidinger Herwig (BMI-II/BK) an Zwettler Erich (BMI-II/BK/3) und Koch Nikolaus (LPK-Burgenland) vom 30.8.2006, 23.08
(9) Mail von Haidinger Herwig (BMI-II/BK) an Zwettler Erich (BMI-II/BK/3) vom 31.8.2006
(10) Mail von Zwettler Erich (BMI-II/BK/3) an Haidinger Herwig (BMI-II/BK) vom 31.8.2006, 12.06
(11) AV Haidinger, 31.8.2006
(12) LPK Burgenland, LKA: 3. Niederschrift mit Natascha Kampusch, 31.8.2006, GZ P-VS 5/02
(13) Nikolaus Koch: Stellungnahme zur kursorischen Sachverhaltsdarstellung des BK-Direktors Dr. Haidinger vom 21.9.2006