„Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten
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„Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war.“
So lautet der § 10. (1) des Strafgesetzbuches, der „entschuldigende Notstand“. Gestern hat Alfred Gusenbauer diesen Notstand ausgerufen. Wenn ein Eurofighter-Pilot auf eine Passagiermaschine schießt und Hunderte Unschuldige dabei ums Leben kommen, kann er mit dem Freispruch durch den Kanzler rechnen.
Das hat nur einen kleinen Fehler: Nach einem erfolgreichen Abschuss wird nicht der Kanzler, sondern ein Strafrichter entscheiden. Der Kanzler selbst bestätigt: Der Abschuss ist ein Verbrechen nach dem österreichischen Strafrecht. Zwei Delikte kommen in Frage: § 86 – die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang; und § 75 – Mord. Der Pilot landet auf jeden Fall vor Gericht. Vieles spricht gegen eine mögliche Verurteilung. Aber sicher ist nichts. Das Prozessrisiko, das Gusenbauer und Darabos beim Eurofighter-Kauf selbst nicht eingehen wollen, muten sie den Piloten beim Abschuss ganz selbstverständlich zu.
Wie sind die Piloten in diese Situation gekommen?
Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention erlaubt kein Missverständnis. Der Artikel trägt den Titel „Recht auf Leben“:
(1) Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.
(2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:
a) um die Verteidigung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;
b) um eine ordnungsgemäße Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäß festgehaltenen Person zu verhindern;
c) um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen Aufstand zu unterdrücken.“
Damit ist die gezielte Tötung von Unschuldigen durch Organe des Staats ohne Ausnahme verboten. Im Gegensatz zur Schweiz und zur BRD steht die EMRK in Österreich in Verfassungsrang. Verteidigungsminister, Innenminister und Kanzler haben an diesem Punkt zwischen zwei Möglichkeiten eine Entscheidung zu treffen: Sie können versuchen, die Menschenrechtskonvention zu ändern. Oder sie müssen auf die Möglichkeit des Abschusses verzichten. Einen dritten Weg gibt es nicht.
Kanzler, Verteidigungsminister und Innenminister verlangen jetzt vom Piloten nicht nur das Begehen einer strafbaren Handlung und den Bruch der Konvention. Sie verlangen auch, dass er dafür an ihrer Stelle die Verantwortung übernimmt. Nur er, der Pilot, könne in Sekundenbruchteilen eine richtige Entscheidung treffen, fabuliert der luftkampferfahrene Kanzler. Sein Verteidigungsminister weiß, dass das Unsinn ist. Der Pilot sieht zwar das Flugzeug. Aber über die Lage weiß er weniger als seine Vorgesetzten am Boden.
Trotzdem soll der Pilot verantwortlich sein. Denn nur so ist sichergestellt, dass beim folgenden Strafverfahren der § 12 des Strafgesetzbuches nicht zur Anwendung kommt: die Beitragstäterschaft:
„Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.“
Die möglichen Beitragstäter hätten heute zwei Namen: Günter Platter und Norbert Darabos. Aber die beiden haben sich bereits gut hinter den 18 Eurofighter-Piloten versteckt.
Die Piloten haben noch einen weiteren Grund zur Ratlosigkeit. Das Legalitätsprinzip bestimmt, dass die gesamte Verwaltung nur auf Basis der Gesetze stattfinden darf. Damit soll den Beamten die Sicherheit gegeben sein, dass sie immer wissen, was sie tun müssen, was sie tun dürfen und was ihnen zu tun verboten ist.
Im Falle des Abschusses beruft sich der Innenminister jetzt auf das Waffengebrauchsgesetz. Platters Standpunkt ist wie immer einfach: Der Waffengebrauch ist zulässig. Punkt. Dass das Gesetz den Fall der Tötung Unschuldiger nicht behandelt, ist ihm egal. In der BRD hat der Gesetzgeber genau für diesen Fall versucht, eine eindeutig gesetzliche Bestimmung zur Erfüllung des Legalitätsprinzips zu schaffen. Damit ist er am Verfassungsgericht gescheitert.
Platter, Darabos und Gusenbauer haben daraus gelernt. Sie verzichten auf eine Gesetz und weichen damit dem Verfassungsgerichtshof aus. Die Piloten verfügen damit nicht einmal über eine einfachgesetzliche Basis für ihr Handeln.
Aber haben sich Platter, Darabos und Gusenbauer jemals ausgemalt, was im Falle des Abschusses passiert? Wer kann und will beurteilen, ob die entführten Passagiere nicht einen letzten, verzweifelten Versuch zur Selbstrettung unternehmen? Wer kann voraussagen, wie später ein Gericht entscheidet? Und wer kann heute schon wissen, wie hoch die Amtshaftung der Republik auf Grund Hunderter Maßnahmenbeschwerden der Angehörigen bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten mit voller Unterstützung durch die Brüsseler Judikatur ausfallen wird?
Vorsätzlicher Bruch der EMRK und der Verfassung; Bruch des Legalitätsprinzips; Abwälzung der Verantwortung auf die Piloten – das ist die Antwort auf die erste schwierige Frage rund um die Eurofighter. Gusenbauer, Darabos und Platter haben dabei vollkommen versagt. Wer sie kennt, wird ihnen keine Böswilligkeit unterstellen. Der Kanzler hat einfach andere Sorgen. Und die beiden Sicherheitsminister sind heillos überfordert.
Unter Alfred Gusenbauer befindet sich die Bundesregierung in einem nicht entschuldigenden Zustand. Das Personal ist dafür eine Erklärung, aber keine Rechtfertigung. Aber wie kommt Österreich zu diesem Personal?
Norbert Darabos ist ein angenehmer Mensch. Er grüßt freundlich und bemüht sich, es allen recht zu machen. Er wäre ein ausgezeichneter Ober. Zum Verteidigungsminister taugt er nicht.
Günter Platter war ein beliebter Dorfgendarm. Mehr ist aus ihm auf seinem Weg durch Partei und Ministerien nie geworden. In der Wiener Herrengasse verströmt das Ministerbüro die Atmosphäre eines kleinen Postens im Tiroler Oberland.
Alfred Gusenbauer lebt nur für eine Ansprache: „Herr Bundeskanzler“. Dafür tut er alles. Dafür lässt er seine Partei vor die Hunde gehen und die Eurofighter-Piloten vor dem Richter landen.
Vom Eurofighter-Deal bis zum Abschussbefehl geht die Koalition auch dort den einfachsten Weg, wo es gar keinen Weg geben dürfte. Alfred Gusenbauer wackelt entschlossen voran.
Antwort auf Beitrag vom: 21.07.2007






