Das Oberlandesgericht für Strafsachen hat einen Beschluss gefasst: "Der Berschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluss aufgehoben."Am 20. April 2007 hat mir das Landesgericht für Strafsachen verboten, die Scheinrechnungen der Familie Rumpold auf meiner Homepage zu veröffentlichen. Ich habe dagegen berufen. Jetzt hat mir das Oberlandesgericht recht gegeben.Das Gericht stellt
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Das Oberlandesgericht für Strafsachen hat einen Beschluss gefasst: "Der Berschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluss aufgehoben."
Am 20. April 2007 hat mir das Landesgericht für Strafsachen verboten, die Scheinrechnungen der Familie Rumpold auf meiner Homepage zu veröffentlichen. Ich habe dagegen berufen. Jetzt hat mir das Oberlandesgericht recht gegeben.
Das Gericht stellt dreierlei fest:
1. In der Sitzung des Untersuchungsausschusses wurde Erika Rumpold medienöffentlich zu ihrem bemerkenswerten Rechnungswesen befragt. Dadurch wurde die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht aufgehoben. Der Unsinn des Erstgerichts, dass eine öffentliche Sitzung des Parlaments nicht öffentlich sei, ist damit korrigiert.
2. Die Veröffentlichung liegt im "zwingenden öffentlichen Interesse". Damit ist die Voraussetzung des § 48 der Bundesabgabenordnung erfüllt. Auch daher "war die inkriminierte Veröffentlichung auf der Website zulässig".
3. Der dritte Punkt ist der wichtigste. Das Erstgericht hat mit seiner Verurteilung den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Die Zensur meiner Website war menschenrechtswidrig.
Jetzt ist noch unsere Berufung im zivilrechtlichen Verfahren offen. Aber auch dazu gibt das Oberlandesgericht bereits eine Prognose ab: Es ist "nicht anzunehmen, dass auf Einziehung nach § 33 Mediengesetz erkannt werden wird, zumal die Herstellung des objektiven Tatbestandes einer strafbaren Handlung durch die inkriminierten Passagen der gegenständlichen Internetveröffentlichung nicht verifizierbar ist".
Das Urteil stellt klar, dass ab jetzt europäische Maßstäbe für Medien und Abgeordnete gelten. Das heißt: weniger Amtsverschwiegenheit, mehr Meinungsfreiheit. Journalisten, die über parlamentarische Untersuchungen berichten, müssen keine weitere Rumpoldisierung der Meinungsfreiheit befürchten.
Genau das hat die Justizministerin bei ihrem Amtsantritt angekündigt: eine gerichtliche Wahrung der Meinungsfreiheit auf europäischen Niveau.
Gegen das Urteil ist weder ein ordentliches noch ein außerordentliches Rechtsmittel zulässig.
Vom Generalsekretär bis zum Altkanzler werden sich jetzt die Spitzen der ÖVP öffentlich zu Wort melden und ihre bösen Vorwürfe in aller Form zurück nehmen. Wenn sie einen Fehler gemacht haben, dann zögern sie nicht, ihn einzugestehen. So sind sie eben, die Schüssels, Molterers und Missethons.
Antwort auf Beitrag vom: 30.07.2007






