Tagebuch / Mai 2012

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Im Internet kursierende E-Mails zum Thema ”Bargeldleistungen an Asylwerber in Österreich” im Vergleichzu Leistungen an österreichische Familien haben mich dazu bewegt, die Geldleistungen und Zahlen einmal nachzurecherchieren. Denn dieser widerwärtigen, rassistischen und verlogenen Hetzerei muss nämlich endlichentschieden widersprochen werden! Der Text kursiert ja
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Im Internet kursierende E-Mails zum Thema ”Bargeldleistungen an Asylwerber in Österreich” im Vergleich

zu Leistungen an österreichische Familien haben mich dazu bewegt, die Geldleistungen und Zahlen einmal nachzurecherchieren.

Denn dieser widerwärtigen, rassistischen und verlogenen Hetzerei muss nämlich endlich

entschieden widersprochen werden!

Der Text kursiert ja schon seit 2005 im Internet, in div. Foren und E-Mails herum.

Woher er kommt, darf man 3 x ...nein, 1 x raten. Richtig! Er kommt daher:

http://www.fpoe.at/fileadmin/Contentpool/Niederoesterreich/PDF/wer_bekommt_was .pdf

Wie von dieser Seite üblich, handelt es sich um ein Mischmasch aus Gerüchten, verdrehten (Halb-)Wahrheiten und Lügen.

Wahr ist nämlich viel mehr:

Der Vergleich ist unseriös, weil Leistungen aus der Grundversorgungsvereinbarung für Asylwerber

mit Arbeitslosengeld plus Familienbeihilfe verglichen wird.

Tatsache ist aber, dass wer Alleinerzieher und -verdiener bei einer fünfköpfigen österreichischen Famille

mit einer so niedrigen Arbeitslosenunterstützung ist, noch zusätzlich Anspruch auf Sozialhilfe hat,

die hier einfach (und absichtlich!) unter den Tisch fallen gelassen wurde.

Die Zahlen für Asylanten stimmen auch einfach so nicht, sondern es wurde in hetzerischer Absicht, einfach Äpfel

und Birnen vermischt und unterstellt, dass Asylwerber nichts für Miete usw. zahlen brauchen.

Das ist aber auch schon wieder so eine Halbwahrheit, denn tatsächlich bekommen Asylwerber

ENTWEDER eine gratis Unterkunft (Heim etc.) ODER Geld als Mietzuschuss, nie aber beides!

Die wirklichen Zahlen sehen so aus: Möglichkeit 1:

Asylwerberfamilie mit drei Kindern ist in einem Gasthaus oder Flüchtlingslager in Mehrpersonenzimmern untergebracht.

(Asylwerber haben keinen Einfluss darauf, in welchem Bundesland und in welchem Quartier sie untergebracht werden)

Der Herbergsbetrieb (und NICHT die Asylanten!) erhält ein Taggeld für Unterbringung und Verpflegung der Asylwerber.

Die Asylanten erhalten pro Monat ein „Taschengeld“ von 40,-/Person. 40 € pro Person mal 5 =

200,- EUR monatlich für eine fünfköpfige Familie.

Davon zu bezahlen sind Hygieneartikel, Windeln, Seife, oftmals auch das WC-Papier oder bei Frauen Binden. Möglichkeit 2:

Asylwerberfamilie mit drei Kindern ist in einem so genannten „Selbstversorgungsquartier“ der Volkshilfe oder der Caritas

untergebracht. D.h. die Asylanten erhalten statt der Verköstigung Essensgeld.

Dies beträgt bei Erwachsenen monatlich 150,-, bei Minderjährigen 110,-.

Ebenfalls von diesem Essensgeld zu bezahlen sind benötigte Hygieneartikel,

da in dieser Unterbringungsform KEIN Taschengeld ausbezahlt wird!

630,- EUR monatlich für eine fünfköpfige Familie Möglichkeit 3:

Die Asylwerberfamilie lebt in einer Privatwohnung.

Die 5-köpfige Familie erhält einen maximalen Zuschuss pro Monat von 220,- für Miete und Betriebskosten.

Erwachsene einen Essenszuschuss von 180,-, Minderjährige 80,-.

820,- EUR monatlich für eine fünfköpfige Familie.

Zu bezahlen sind dann aber die gesamte Miete, Betriebskosten, Essen und sonstige Lebenserhaltungskosten.

Dazu können bei allen drei Varianten (Wichtig: Asylanten können nicht wählen, in welche Betreuungsform sie aufgenommen werden)

noch einmalig folgende Leistungen kommen:

Bekleidungshilfe: max. 150,- pro Jahr als Höchstgrenze

Es besteht KEIN Rechtsanspruch auf Auszahlung der Summe in dieser Höhe,

z.B. erhalten Asylanten je nach Möglichkeit Gutscheine etwa von Second-Hand-Läden statt Bargeld.

Schulbedarf: max. Höchstgrenze 200,-.

Hier wird aber die Abwicklung normalerweise direkt über die Schule organisiert,

d.h. die Schule verwaltet das Geld. Die Asylwerber erhalten in diesem Fall kein Bargeld!

Freizeitaktivitäten: die Höchstgrenze von 10€ monatlich

Es wird ebenfalls KEIN Bargeld ausbezahlt! Unterstützung gibt es z.B. wenn sich Jugendliche

beim örtlichen Fußballclub anmelden oder zum Kauf eines gemeinsamen Tischtennistisches in der Unterbringung

oder für Integrationsfeste zum gegenseitigen Kennenlernen der ortsansässigen Bevölkerung und den Flüchtlingen.

Kommen wir nun zum Vergleich mit einer 5köpfigen österreichischen Arbeitslosen-Famile aus dem Ursprungsmail

und stellen wir diese einer 5köpfigen Asylanten-Familie in Möglichkeit 3 gegenüber:

BEISPIEL: Asylwerberfamilie (Eltern mit 3 Kindern, 2 davon Schulpflichtig)

Asylwerberstatus in privater Unterkunft, mit maximaler Geldleistung

2 x 180,- Lebensunterhalt für 2 Erwachsene = 360,00

3 x 80,- Lebensunterhalt für 3 Kinder = 240,00

2 x 16,60 Schulgeld für 2 Kinder, gerundet = 33,00

(ges. max. € 200.- im Jahr für alle Kinder)

1 x 220,- Bargeld für Miete = 220,00

5 x 12,50 Bekleidung falls keine Gutscheine= 63,00

(12,50 im Monat, weil € 150,- max. im Jahr)

= max. Bargeldleistung: EUR 915,7

Davon zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung,

Essen, Hygieneartikel, Kleidung, Schulbedarf etc.

VERGLEICH: einheimische Familie (Vater arbeitslos, Mutter und drei Kinder):

durchschnittliche Arbeitslose: EUR 700,00

2 x 325,- Sozialhilfe für 2 Erwachsene = 750,00

3 x 125,- Sozialhilfe für 2 Erwachsene = 375,00

1 x 282,- Mietbeihilfe = 282,00

1x 40,- Heizbeihilfe = 40

Max. 1.347,00 Sozialhilfe abzügl. 700,- Arbeitslosengeld

Sozialhilfeanspruch = 647,00

Arbeitslosengeld = 700,00

3 x 387,-* Familenbeihilfe = 1.161,00

(*ab 3 Kindern gibt's die erhöhte FBH)

= Bargeldleistung: EUR 2.508,00

Davon zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung,

Essen, Hygieneartikel, Kleidung, Schulbedarf etc.

Ein österreichischer Arbeitsloser Alleinverdiener mit einer 5köpfigen Familie erhält also mind.

1.500,- MEHR als ein vergleichbarer Asylant!!!

Weiters: Rezeptgebührenbefreiung und Rundfunkgebührenbefreiung erhalten sowohl Asylwerber

als auch Familien mit 3 Kindern, wenn die entsprechende Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Und: Unterstützung erhalten nur Personen die hilfsbedürftig sind! Das gilt für beide Gruppen!

Geht ein Asylwerber arbeiten (falls er in den seltenen Genuss einer Ausnahmeregelung kommt, das er

überhaupt arbeite darf!) und kann somit selber für die Familie aufkommen, verliert dieser den

Zugang zur Grundversorgung und den entsprechenden Unterstützungen.

Einige Leistungen erhalten Asylwerber nicht, sehr wohl aber eine österreichische Familie mit 3 Kindern,

hier sind nur einige beispielhaft aufgezählt, variiert je nach Bundesland!

Auch als Information für all jene, die diese Unterstützungen noch nicht kennen und diese aber vielleicht

dringend benötigen:

- Familienbeihilfe inkl. Mehrkindzuschlag bei Familien mit mind. 3 Kindern

- Kinderbetreuungsgeld, Heizkostenzuschuss, Sozialhilfe

- Schulbeginnhilfe beim Schuleinstieg, Schulveranstaltungshilfen

- Kinderbetreuungsbonus, Mutter-Kind-Zuschuss, Wohnbeihilfe

Was aber das wirklich widerliche an dieser Hetzerei ist, das es menschenverachtend ist, diese beiden Gruppen

gegenüberzustellen und somit zu verlangen, die einen müssten noch weniger als die anderen bekommen

und dabei beide in ihrer Armut alleine zu lassen.

Vielmehr wäre es an der Zeit aufzuzeigen, dass in einem angeblich so familienfreundlichen Land wie Österreich,

das übrigens eines der reichsten Länder der Welt ist, Großfamilien ständig von Armut bedroht sind und existenzsichernde,

armutsvermeidende und armutsbekämpfende Maßnahmen dringendst notwendig sind.

Forderungen wie massiver Ausbau von leistbaren Kinderbetreuungseinrichtungen, Anhebung der Frauenerwerbsquote

und eine Wirtschaftspolitik, die wieder sichere Arbeitsplätze schafft, werden noch viel zu wenig gehört.

Aber auch Menschen, die bei uns Schutz suchen, müssen ein Recht auf ein menschenwürdiges Dasein haben!

Und sich auf ein faires und rasches Asylverfahren verlassen können.

Alles andere ist einem reichen, demokratischen und sozialen Österreich unwürdig.

Lassen wir nicht zu, dass zwei benachteiligte Gruppen gegeneinander ausgespielt und auf einender gehetzt werden!

Sonst erreichen wir nur, dass beide verlieren!

Fordern wir als reiches Land ein menschenwürdiges Dasein für alle hier lebenden Menschen.

So gewinnen alle und wir können außerdem stolz auf dieses Land sein!

Denkt mal DARÜBER nach und dann schickt dann dieses Mail genau so oft weiter,

wie der hetzerischen Propaganda-Schaas im Internet bereits verbreitet wurde!

Liebe Grüße, Erich

PS: zu den verbreiteten Daten über die Anzahl von Asylwerbern in diversen Ländern:

auch diese stimmen (natürlich) nicht und wurden maßlos übertrieben. Lt. Eurostat-Zahlen sind es:

In Deutschland kommt ein Asylsuchender auf 3.804 Einwohner (und nicht auf 1.700 wie verbreitet)

In Österreich kommt ein Asylsuchender auf 612 Einwohner (und nicht auf 265 wie verbreitet)

Für USA konnte ich keine aktuellen Zahlen finden.

Diese Zahlen sind auch irrelevant. Der UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, schätzt, dass die

Zahl der Menschen in flüchtlingsähnlichen Situationen weltweit 44 Millionen beträgt. Zu den 19 Millionen Menschen,

die er davon unterstützen kann, rechnet er 9,6 Millionen Flüchtlinge, 1 Million zurückgekehrte Flüchtlinge, 5,3 Millionen

Binnenvertriebene und 985.000 Asylsuchende. Der Blick auf AsylwerberInnen in Industrieländern ist

also nur ein Teilaspekt im Blick auf Schutzbedürftige weltweit. Die umfassendere Perspektive lässt erkennen, dass in

vielen Staaten der Erde – auch im Verhältnis zu ihrer Bevölkerung – mehr Schutzbedürftige leben als in Österreich.

Wird auch noch die wirtschaftliche Situation der Aufnahmeländer berücksichtigt, kommt man zu brisanten Daten.

Wie das UNO-Flüchtlingshilfswerk schreibt, haben die Entwicklungsländer die meisten Menschen in

Fluchtsituationen aufgenommen. PPS: Quellen:

Sozialhilfe-Geldaushilfen, http://www.wien.gv.at/VTS/

Grundversorgungsvereinbarung (BGBl I Nr. 80/2004)

weiters: Caritas Wien, Zara, Asylkoordination-Österreich, AK und Volkshilfe == Ing. Erich Hartmann

H/F PLUS Hartmann und Partner KEG

Event- und Werbeagentur

A-1140 Wien, Pierrongasse 14 Tel. +43/1/526 47 67

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Antwort auf: Erich Hartmann


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