Tagebuch / Februar 2012

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Bloginhaber sind an sich nicht zur Inhaltskontrolle verpflichtet, wohl aber kommt ihnen Garantenstellung zu, sobald sie entweder auf konkrete rechtswidrige Inhalte hingewiesen werden (wie hier ja nun schon zig Male geschehen) oder aufgrund wiederholter Vorkommnisse damit rechnen müssen, daß es weiterhin zu Rechtsverstößen kommt. Garantenstellung bedeutet, daß der
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Bloginhaber sind an sich nicht zur Inhaltskontrolle verpflichtet, wohl aber kommt ihnen Garantenstellung zu, sobald sie entweder auf konkrete rechtswidrige Inhalte hingewiesen werden (wie hier ja nun schon zig Male geschehen) oder aufgrund wiederholter Vorkommnisse damit rechnen müssen, daß es weiterhin zu Rechtsverstößen kommt.

Garantenstellung bedeutet, daß der Bloginhaber persönlich für rechtswidrige Inhalte haftbar gemacht werden kann, uzw. sowohl strafrechtlich zumindest als Beitragstäter als auch zivilrechtlich (als im Falle des Herrn Dr. Pilz auch politisch - es sei denn, die Grünen goutieren den Bärendienst, den er ihrem Ansehen durch sein Phlegma bereitet).

"Dank" Herbert (siehe oben) werden wir schon bald mehr dazu wissen; die Uhr läuft ...


Antwort auf: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)


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