ÖVP-Generalsekretär Missethon legt das erste Geständnis ab. Ja, Innenministerin Prokop habe mit ihrer Weisung die Untersuchung des zweiten Kampusch-Hinweises vor der letzten Nationalratswahl verhindert. Missethon rechtfertigt das mit dem Argument, die Ministerin wollte die kriminalpolizeiliche Untersuchung „Kampusch“ gleich nach der Wahl evaluieren lassen. Das ist nachweislich die
>> mehr lesen
ÖVP-Generalsekretär Missethon legt das erste Geständnis ab. Ja, Innenministerin Prokop habe mit ihrer Weisung die Untersuchung des zweiten Kampusch-Hinweises vor der letzten Nationalratswahl verhindert. Missethon rechtfertigt das mit dem Argument, die Ministerin wollte die kriminalpolizeiliche Untersuchung „Kampusch“ gleich nach der Wahl evaluieren lassen.
Das ist nachweislich die Unwahrheit. BKA-Direktor Haidinger verlangte die Evaluierung. Schon am 26. September schrieb er an Kabinetts-Mitarbeiter Treibenreif: „Inhalt dieser Weisung war auch eine zeitliche Komponente: Nämlich bis zu dem Nationalratswahlen damit zuzuwarten. Dieser Termin ist mit kommendem Sonntag erreicht.
Danach beabsichtige ich eine Evaluierung des Falles zu beauftragen. Ich hoffe, die Ressortleitung ist damit einverstanden (hebt also die derzeit noch bestehende Weisung auf).“
Nach der Nationalratswahl weigerte sich die Innenministerin, die Weisung aufzuheben. Trotzdem erstellte Haidinger am 21. November 2006 ein Konzept für die Evaluierung:
„Einleitung:
Nur einige wenige Fälle in der Kriminalpolizei Österreich waren in der jüngsten Vergangenheit derart spektakulär wie die Ermittlungen im Fall der Entführung von Natascha Kampusch. Kaum ein Kriminalfall hat die Menschen so bewegt, wie das Schicksal zunächst des Kindes und dann der jungen Frau. Vom März 1998 bis November 2006 hat die Kriminalpolizei fortwährend ermittelt, begleitet von Interventionen, Hinweisen, Beschwerden und intensiver Berichterstattung durch die Medien.
Öffentliche Diskussionen waren die Folge; das hat mehrfach auch zu unsachlicher Kritik an der Kriminalpolizei geführt. Ohne Zweifel hatten die Kriminalisten zuerst in Wien und später im Burgenland nur eines im Sinn: Das Mädchen so rasch wie möglich zu finden und den Fall aufzuklären.
Eine methodische Analyse der über achteinhalb Jahre währenden Ermittlungsführung soll nunmehr auf sachlicher Ebene ohne Rechtfertigungsdruck, ohne einen straf- oder disziplinarrechtlichen Aspekt und also unbefangen zu einem objektiven Ergebnis führen, aus welchem die Kriminalpolizei insgesamt profitieren kann.
Ein erkannter Verbesserungsbedarf ist dabei als Faktum festzuhalten, darf niemandes persönliche Verantwortung ausweisen und keiner Organisationseinheit zugerechnet werden. Derartige Erkenntnisse dienen alleine dem Zweck einer Optimierung kriminalpolizeilichen Handelns in jedweder Hinsicht.
Beauftragung – Leitung
Die Evaluation beauftragt der Direktor des Bundeskriminalamtes. Ihm obliegt die Gesamtleitung. Grundlage ist der Erlass 20.000/476-GD/02. Die Evaluierung beginnt mit 8.1.2007 und endet mit 28.2.2007 mit Vorlage des Endberichtes. Ein erster Zwischenbericht ist mit 22. Jänner 2007, ein zweiter mit 12. Februar 2007 vorzulegen.
Evaluierungsteam
Leitung: Polizeidirektor Dr. Mayr Gottfried
Mitglieder: AL II/BK/3 Mag. Erich Zwettler (StV; Ermittlungsführung);
1 Ermittlungsbeamter LKA Burgenland (Ermittlungsführung);
1 Ermittlungsbeamter LKA Wien (Ermittlungsführung);
Oberst Hesztera (Öffentlichkeitsarbeit);
Mitarbeit: 1 Vertreter Justiz (StA);
Support: 1 Sekretärin (Vorzimmer II/BK; individuell zugewiesen);
Know-How aus II/BK/1.4 (Projekt-, Qualitätsmanagement);
Know-How aus II/BK/1.1 (Recht)
Die Evaluation ist wie folgt zu strukturieren:
Es sind drei Ermittlungskomplexe in zeitlicher Abfolge darzustellen:
Erste Phase: Der Zeitraum von der Entführung bis zur Übertragung der Amtshandlung an das Burgenland;
Zweite Phase: Der Zeitraum von der Übernahme der Amtshandlung durch das Burgenland bis zum Entkommen der Entführten;
Dritte Phase: Der Zeitraum vom Entkommen bis zur Einstellung des Verfahrens durch die StA;
Für jede Phase sind inhaltlich darzustellen und zu beurteilen:
Die Fallführung (Ermittlung, Tatortarbeit, Aktenführung, Dokumentation, Hinweisbearbeitung, Zeugenbefragung, Management...);
Die Öffentlichkeitsarbeit (extern, intern, in der Krise...)
Ziele
Erkennen von Schwachstellen in der eigenen Organisation, um für ähnlich gelagerte Fälle (umfangreiches Material in der Hinweisbearbeitung, lange dauernde Ermittlungen, cold case management, öffentlicher Druck) das notwendige Wissen für Optimierungsprozesse zu gewinnen. Dabei möge Bedacht genommen werden, wie sich die Polizeireform (1.7.2005) ausgewirkt haben kann und inwieweit Methoden einer Kriminalpolizei heute zur Verfügung stehen, welche in den Phasen I-III nicht angewendet werden konnten.
Das Ergebnis soll – auf Basis einer Schwachstellenanalyse – in Richtlinien für die Kriminalpolizei einfließen und in Schulungsmaßnahmen Verwendung finden.
Nicht-Ziel
Feststellung von subjektiver Verantwortlichkeit und /oder Zuweisung von Schuld und deren Veröffentlichung.“
Das Konzept landete beim Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit und im Kabinett. Die Weisung wurde nicht aufgehoben, die Evaluierung durfte nicht beginnen. Die Ministerin ließ weiter vertuschen.
Im Jänner 2007 kam mit Günther Platter der neue Innenminister. Haidinger versuchte es erneut – bis in den Herbst 2007. Aber Platter weigerte sich, die Weisung aufzuheben. Generaldirektor, Kabinett – Haidinger hatte keine Chance. Der Fall „Kampusch“ wurde weiter vertuscht – bis zur Aussage Haidingers vor dem Innenausschuss am Dienstag dieser Woche.
Warum hat Günther Platter die Affäre „Kampusch“ bis heute vertuschen lassen? Die Antwort ist ganz einfach: Der Minister wollte Schaden von seiner Partei abwenden – um jeden Preis.
Jetzt sieht der Minister seinen letzten Ausweg in einer von ihm gelenkten Untersuchung. Die Schuldigen stehen schon am Anfang fest: eine Innenministerin, die sich nicht mehr wehren kann und ein oder zwei unbedeutende Beamte, die geopfert werden.
Günther Platter braucht schwarze Schafe, um vom Hauptschuldigen abzulenken: der schwarzen Partei.
Antwort auf Beitrag vom: 08.02.2008






