Tagebuch / Mai 2012

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ÖVP-Gate. Innenminister Platter hat seine Macht gegen Arigona Zogaj und ihre Familie offen missbraucht. In seinem Versuch, die Familie öffentlich zu diskreditieren, hat er geschützte Daten aus gerichtlichen und kriminalpolizeilichen Verfahren verraten. Anders als seine beiden Amtsvorgänger hat sich Platter nicht hinter seinen Sekretären versteckt. Er hat es selbst ganz offen getan: bei Armin
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ÖVP-Gate. Innenminister Platter hat seine Macht gegen Arigona Zogaj und ihre Familie offen missbraucht. In seinem Versuch, die Familie öffentlich zu diskreditieren, hat er geschützte Daten aus gerichtlichen und kriminalpolizeilichen Verfahren verraten. Anders als seine beiden Amtsvorgänger hat sich Platter nicht hinter seinen Sekretären versteckt. Er hat es selbst ganz offen getan: bei Armin Wolf in der ZiB 2.

Das alles teilen wir heute der Staatsanwaltschaft in einer Sachverhaltsdarstellung mit. Die StA ermittelt seit dem Vorjahr gegen unbekannte Täter. Jetzt sind die Tatverdächtigen bekannt. An ihrer Spitze steht der Minister.


SACHVERHALTSDARSTELLUNG

Tatverdächtige:

BM Günther Platter
Iris Müller-Guttenbrunn
Sektionschef Dr. Mathias Vogl
Bereichsleiter Mag. Karl Hutter
Oberstleutnant Andreas Pichler
Unbekannt

wegen: § 310 StGB, § 12 iVm. § 310 StGB


Am 2. Oktober 2007 begannen erste Zeitungen, über Vorstrafen in der Familie Zogaj zu berichten.

Kronen Zeitung: „Die ganze Familie scheint schwierig - einer der Söhne ist rechtskräftig verurteilt!“
Oberösterreichische Nachrichten: „Während im Abschiebe-Drama von Frankenburg die Polizei nach den Versteckern von Arigona (15) fahndet, sickerte gestern durch, dass zwei ihrer in den Kosovo abgeschobenen Brüder in Österreich mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein sollen.“

Im Verlauf des Tages blieben die lancierten Meldungen ohne großes Echo. Daraufhin äußerte sich BM Platter persönlich in der ORF-Sendung ZiB 2 am selben Datum wie folgt:

Platter Günther (ÖVP): Aber es war klar, schon im Jahre 2003, wurde bereits ein humanitärer Aufenthaltstitel verlangt. Dort wurde das in der ersten Instanz bei der Bezirkshauptmannschaft und im Innenministerium abgelehnt. Es war klar, dass man keinen Aufenthalt, keinen humanitären Aufenthalt bekommt und aber auch kein Asyl bekommt. Und eines möchte ich auch sagen: Es sind auch Familienmitglieder straffällig geworden und deshalb ist es schon notwendig, dass man hier einen Weg geht, dass man nicht alles tolerieren kann.

Wolf Armin (ORF): Aber können wir das jetzt einmal konkret machen, weil das den ganzen Tag heute durch die Medien geistert. Was heißt, Familienmitglieder sind straffällig geworden? Soweit bekannt, gibt es gegen einen der älteren Buben offenbar ein Urteil wegen versuchter gefährlicher Drohung. Das klingt ein bisschen nach Disco-Rauferei oder so etwas.

Platter Günther (ÖVP): Nein, es gibt hier eine Verurteilung und es gibt aber auch Anzeigen. Es -

Wolf Armin (ORF):
Weswegen?

Platter Günther (ÖVP): Es - Paragraph 270 der Strafgesetzordnung, des Strafgesetzbuches, also die gefährliche Drohung (sic!), aber -

Wolf Armin (ORF): Aber was war das konkret? Nur damit sich die Zuseher auskennen. Also da - es macht ja einen Unterschied ob man - also da ist jemand als Drogenhändler verurteilt oder -

Platter Günther (ÖVP): Es sind auch - ich glaube das ist - ich möchte hier nicht die einzelnen Punkte jetzt erwähnen. Was die anderen Anzeigen betrifft, jedenfalls ist das nicht korrekt abgelaufen. Man hat sich nicht nach unserer Rechtsordnung verhalten. Und es ist schon notwendig, dass man auch entsprechende Maßnahmen setzt. Und wir können -

Wolf Armin (ORF): Herr Minister, ich muss hier trotzdem nachfragen. Heißt das, Sie haben da jetzt fünf Menschen abgeschoben, weil ein Bursch wegen einer versuchten gefährlichen Drohung straffällig geworden ist?

Platter Günther (ÖVP): Nein, das ist ein begleitender Effekt. Wahr ist und klar ist, dass kein Asyl gegeben wird in Österreich.

Auch am nächsten Tag, nach der Preisgabe der Informationen über die Vorstrafen durch den Minister, zeigten die Medien noch immer kein besonderes Interesse an der Geschichte. Daher versuchte die Pressesprecherin des Innenministers, Iris Müller-Guttenbrunn, beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am 3. Oktober 2007 die anwesenden Journalisten von der Geschichte zu überzeugen. Ein Journalist legte einen Aktenvermerk an und sendete ihn am 19. Dezember 2007 als Sachverhaltsdarstellung an das BIA. Der Leiter des BIA bestätigte in einem Mail am 21. Dezember, dass die Notiz in die laufenden Untersuchungen aufgenommen wird. Die Sachverhaltsdarstellung lautet:

„3. Oktober 2007, Ministerrat im Bundeskanzleramt:
Der Ministerrat beginnt jeweils um zehn Uhr. Während sich die Minister beraten, mischen sich immer wieder die Pressesprecher der Regierungsmannschaft unter die wartenden Journalisten.
Zu unserem Tisch – ich, [… Namen von drei weiteren Journalisten…] – kam die Sprecherin von Innenminister Günter Platter, Iris Müller-Guttenbrunn. Wir sprachen über die Familie Zogaj. Sie kritisierte die mediale Inszenierung und sagte ungefragt, dass mehrere strafrechtliche Verurteilungen von Familienangehörigen vorliegen würden. Ich wies sie darauf hin, dass Anzeigen keine Verurteilungen seien. „Das stimmt“, sagte sie mit gepresster Stimme.“


BM Platter und seine Pressesprecherin schafften es noch immer nicht, die Vorstrafen aus dem Bereich der Familie Zogaj zum Thema zu machen. Daher wurde ein nächster Versuch unternommen und am 7. Oktober 2007 eine Pressekonferenz mit dem für Asyl und Betreuung verantwortlichen Sektionschef Dr. Mathias Vogl, dem für die Asylverfahren zuständigen Bereichsleiter Mag. Karl Hutter und dem Verbindungsoffizier des BMI im Kosovo, Oberstleutnant Andreas Pichler, veranstaltet.

Am 12. Oktober 2007 veröffentlichte das Bundesministerium für Inneres nachfolgende Aussendung über diese Pressekonferenz:

"Das Vorgehen des Innenministeriums im Verfahren Familie Zogaj ist aus unserer Sicht fachlich und menschlich richtig", sagte am 7. Oktober 2007 der für Asyl und Betreuung verantwortliche Sektionschef Dr. Mathias Vogl bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem für die Asylverfahren zuständigen Bereichsleiter Mag. Karl Hutter und dem Verbindungsoffizier des BM.I im Kosovo, Oberstleutnant Andreas Pichler. "Ich appelliere an die Eltern, insbesondere den Vater von Arigona Zogaj, das Angebot des Innenministeriums zur Unterstützung bei Wiedereingliederung im Kosovo anzunehmen und der Verantwortung für die Kinder nachzukommen, die primär bei den Eltern liegt."
Die Eltern hätten die Kinder durch illegale Einreisen, den mehrfachen Versuch Asyl zu bekommen, "obwohl keine Asylgründe vorliegen" und dadurch, dass sie der Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen seien, letztlich "in eine untragbare Situation gebracht". Dabei sei die Mutter mit den 5 Kindern illegal eingereist, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits eine negative Entscheidung zum Asylantrag des Vaters vorgelegen habe. Mit der heutigen umfassenden Information über die Rechtslage und die Linie des BM.I wolle man auch ähnliche Fälle künftig möglichst verhindern, betonte Vogl, der an die Medien appellierte, "nicht falsche Erwartungen zu fördern."
Der Rechtsstaat könne und werde sich nicht erpressen lassen. Das Innenministerium biete der Familie aber weiter Unterstützung beim Aufbau des Lebens im Kosovo an.
"Die Situation im Kosovo ist so, dass der Aufbau eines Lebens für die Familie vielleicht nicht einfach, aber möglich und zumutbar ist", sagte der Verbindungsoffizier des BM.I im Kosovo Andreas Pichler. In den letzten Jahren seien rund 100.000 Häuser wieder aufgebaut worden und im Bereich der Ortschaft von Arigonas Eltern gebe es die entsprechende Infrastruktur und Schulen. Aus seiner Sicht kämen mehrere Objekte für das Leben der Familie in Betracht: Neben dem kleinen Gebäude, in dem der Vater derzeit lebe, gebe es das daneben stehende Haus der Mutter sowie ein kleineres und ein sehr großes, offenbar leer stehendes Haus des Bruders, so Pichler, der darauf verwies, "dass die Kinder selbstverständlich auch die Sprache ihres Heimatlandes beherrschen, die in der Familie gesprochen wird."
Die Familie habe nach eigenen Angaben für die illegalen Einreisen nach Österreich über 8000 Euro aufgewendet, berichtete Pichler, der in den letzten Tagen die Situation vor Ort geprüft und den Vater und die Kinder unterstützt hat. Er habe den Vater informiert, dass derzeit keine Abschiebung von Arigona drohe, ihn über die rechtliche Situation informiert, Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen und Hilfestellung für den Wiederaufbau des zusätzlichen, im Krieg zerstörten Hauses sowie bei der Anmeldung der beiden jüngeren Kinder für die Schule angeboten. "Ich habe aber den Eindruck, dass manche Berater dem Vater falsche Hoffnungen machen und dieser sich daher nicht entsprechend um die Situation der Kinder vor Ort annehmen will," sagte Oberstleutnant Pichler.
Trotz der klaren rechtlichen Situation mit zwei höchstgerichtlichen Entscheidungen und obwohl einige Familienmitglieder während ihres Aufenthaltes in Österreich mit dem Strafrecht in Konflikt geraten seien, habe Innenminister Platter zugesagt, dass keine Abschiebung von Arigona Zogaj und ihrer Mutter bis zur noch offenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes erfolgen werde, "um dem Mädchen in dieser besonderen Situation die Angst zu nehmen", betonte Bereichsleiter Mag. Karl Hutter.
"Es hat drei rasche Asylverfahren gegeben, die letztlich alle rechtskräftig negativ entschieden wurden," so Hutter weiter. Der Vater habe nach einem Jahr gewusst, dass kein Asyl gewährt werde und trotzdem die Mutter und Kinder durch Schlepper illegal nachgeholt. Nach drei Jahren habe die Familie gewusst, dass sie wieder ausreisen müsse. Die von der Bezirkshauptmannschaft eingeräumte Frist von einem Jahr sei aber ungenützt verstrichen. Zur Rückführung sei am 30.7.2007 auch die Zustimmung der UNO-Einrichtung im Kosovo UNMIK erfolgt. "Ohne Zustimmung der UNO werden keine Rückführungen durchgeführt", sagte Vogl. Falsch sei auch, dass die Schweiz nicht in den Kosovo abschiebe. Das sei von offizieller Schweizer Seite bestätigt worden. "Erwähnt werden müsse auch, dass die negativen Entscheidungen in den Asylverfahren auf der Grundlage des Asylgesetzes 1997 und jene in den fremdenpolizeilichen Verfahren auf Grundlage des Fremdengesetzes 1997 erfolgt seien."
Sektionschef Vogl schloss mit einer persönlichen Bewertung. Für ihn seien das Vorgehen und die Linie des Innenministeriums rechtlich und fachlich, aber auch menschlich richtig. Ein anderes Handeln würde mehrfache negative Effekte nach sich ziehen: Kriminelle Schlepperorganisationen würden sich bestätigt sehen und weitere Familien ausnützen, viele andere Menschen und Familien würden versuchen, sich über illegale Einreisen letztlich ein Aufenthaltsrecht in Österreich zu erzwingen und die daraus entstehende Belastung der Ressourcen würde sich auch negativ für wirkliche Flüchtlinge auswirken. "Wir wollen und können nicht Tür und Tor öffnen, auf dem Rücken jener Menschen, die tatsächlich Schutz brauchen. Wir brauchen die Ressourcen für diese Menschen." Zudem gehe es auch um die Zukunft des Kosovo, so Vogl.


(Diese Aussendung ist auf der website des Bundesministeriums für Inneres nachlesbar: http://www.bmi.gv.at/bmireader/_articlepages/artikel_smallpics.aspx?id=646E38766E676553345A4D3D&textversion=0&inctop=)
Außerdem wurde noch eine „Dokumentation“ über verschiedene Verfahren der Familie Zogaj sowie über die Situation im Kosovo verteilt. Sie liegt dieser Sachverhaltsdarstellung bei und ist ebenfalls noch immer auf der website des Bundesministerium für Inneres verfügbar:
(http://www.bmi.gv.at/bmireader/documents/465.pdf).

Auf Grund dieses Umgangs mit dem BM für Inneres zur Verfügung stehenden Daten wurden von der AbgzNR Mag. Brigid Weinzinger parlamentarischen Anfragen gestellt, welche jedoch vom Bundesminister für Inneres mit dem Hinweis auf eine „strafgerichtliche Untersuchung“ (1655/AB vom 13. Dezember 2007) bzw. „Untersuchung“ (1753/AB vom 21. Dezember 2007) nicht beantwortet worden sind. Die Anfragen sowie ihre Beantwortungen liegen dieser Sachverhaltsdarstellung bei.

Der Redakteur Armin Wolf beschreibt in seinem Internet-Tagebuch am 9. Oktober 2007 die Strategie des Innenministers und der ÖVP:

„Ich finde an diesem - und etlichen ähnlichen Mails - vor allem einen Aspekt interessant: Wie die Familie Zogaj in den letzten Tagen öffentlich kriminalisiert worden ist. Man kann zu dem Fall grundsätzlich natürlich der unterschiedlichsten Ansicht sein - aber die Sippenhaftung, die da wegen einer Zeltfest-Rauferei passiert, finde ich persönlich atemberaubend. Mittlerweile kursiert eine ganze Aufstellung angeblicher Anzeigen gegen verschiedene Familienmitglieder bei Medien - der REPORT hat sie heute abgefilmt. Das Perfide daran ist jedoch: Anzeigen kann bekanntlich jeder jeden. Solange es keine gerichtliche Verurteilung gibt, haben die Angezeigten als unschuldig zu gelten, das ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats. Und eine gerichtliche Verurteilung gibt es hier in genau einem Fall: gegen einen der beiden älteren Söhne wegen "gefährlicher Drohung" im Zuge einer Rauferei. Und mit dem Asylverfahren gegen die Familie hatte dieses Urteil nicht das Geringste zu tun.“
Trotzdem stellen jetzt nicht nur wir in der ZiB 2-Mailbox, sondern auch andere Medien und auch die Parteizentralen fest: Seit die Gerüchte über die angebliche Kriminalität der Familie verbreitet wurden, hat sich die öffentliche Stimmung stark gewandelt. Die ÖVP z. B. hat eine ganz aktuelle Meinungsumfrage, wonach mittlerweile eine Mehrheit FÜR die Abschiebung ist.“

Der Ablauf zeigt, dass die Rechtfertigung, die beiden Beamten hätten dem öffentlichen Druck nachgegeben und ihr Verhalten sei daher gerechtfertigt, nicht stichhältig ist. Innenminister Günther Platter, seine Pressesprecherin Iris Müller-Guttenbrunn und die drei Beamten SC Dr. Vogl, Bereichsleiter Mag. Hutter und Oberstleutnant Pichler waren von Anfang an keinem öffentlichen Druck ausgesetzt. Sie versuchten im Gegenteil, eine Geschichte, an der kaum öffentliches Interesse bestand, in Medien unterzubringen. Der BM für Inneres hat ungefragt die Daten aus dem EKIS verraten. Die Pressesprecherin hat versucht, uninteressierte Journalisten dazu zu bringen, die EKIS-Daten zu veröffentlichen. Ihr Auftreten führte dazu, dass ein beteiligter Journalist Anzeige gegen sie erstattete. Durch die erwähnte Pressekonferenz der drei Beamten schließlich wurde ein letzter Versuch unternommen, die EKIS-Daten wirksam zum Schaden der Familie Zogaj öffentlich zu machen.


Aus dem bisher gesagten ergibt sich Folgendes:

Es besteht der begründete Verdacht, dass die Familie Zogaj betreffende Daten unterschiedlicher Art in noch nicht geklärtem Umfang bei mehreren Gelegenheiten durch Angehörige des Bundesministeriums für Inneres unbefugt weitergegeben worden sind. Es besteht außerdem der begründete Verdacht, dass diese unbefugte Weitergabe durch den Bundesminister für Inneres selbst bzw. auf Weisung von Angehörigen des Ministerbüros bzw. des Bundesminister für Inneres erfolgte. Dadurch wurde durch Beamte ein ihnen ausschließlich Kraft ihres Amtes anvertrautes oder zugänglich gewordenes Geheimnis offenbart oder verwertet, dessen Offenbarung oder Verwertung geeignet ist, ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse zu verletzen. Die Verwirklichung des in § 310 StGB geschilderten Tatbildes erscheint daher sehr wahrscheinlich. Ebenso die Bestimmungs- und Beitragstäterschaft dazu.

Die Rechtfertigung, ein öffentliches Interesse an der sachlichen Begründung für die Verweigerung des Bleiberechts im Fall der Familie Zogaj habe die Bekanntgabe der Daten unumgänglich gemacht, ändert nichts an der Erfüllung des objektiven Tatbildes. Die Nachfrage von Medien kann schon deshalb keine Rechtfertigung für den Bruch des Amtsgeheimnisses sein, weil es sich wie auch im Fall des BMI um eine oft wiederkehrende Situation handelt.

Da über das Ergebnis einer staatsanwaltlichen Prüfung des geschilderten Sachverhalts bisher nichts bekannt ist, wird dieser der Staatsanwaltschaft Wien durch die unterfertigende Person zur Kenntnis gebracht. Um Mitteilung im Falle der Erledigung wird ersucht."


ÖVP: Wolfgang Schüssel verliert die Kontrolle. Jeden Tag tischt der Schattenmann der ÖVP eine neue Version auf. Die SPÖ war´s. Schlögl war´s. Die Justizministerin war´s. Niemand war´s.

Instinktiv geht Schüssel auf die SPÖ los – und zuckt dann wieder zurück. Je näher die Entscheidung über den Untersuchungsausschuss rückt, desto mehr wächst die Angst, die Sozis könnten zustimmen. Also versucht es Schüssel auf weinerlich: Man müsse zusammenhalten, arbeiten und nicht streiten, es gehe um das Gemeinwohl und um Österreich.

Gleichzeitig setzt die ÖVP-Generalsekretärin ihre Mitglieder auf die SPÖ an. In „ÖVP-direkt“ gibt sie Anleitungen zum Sozi-bashen.

Steckbrief.JPG


Antwort auf Beitrag vom: 11.02.2008


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