„Es war immer klar, dass es eine Evaluierung geben wird! Evaluierungen werden dann durchgeführt, wenn ein Fall tatsächlich abgeschlossen ist.“ Auch gestern, im Bundesrat, hat Innenminister Platter die Unwahrheit gesagt. Das ist die Geschichte vom Verschwinden der Evaluierung:25.8.2006: Die Innenministerin gibt gemeinsam mit dem Leiter der SoKo Kampusch, Nikolaus Koch, eine
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„Es war immer klar, dass es eine Evaluierung geben wird! Evaluierungen werden dann durchgeführt, wenn ein Fall tatsächlich abgeschlossen ist.“ Auch gestern, im Bundesrat, hat Innenminister Platter die Unwahrheit gesagt. Das ist die Geschichte vom Verschwinden der Evaluierung:
25.8.2006: Die Innenministerin gibt gemeinsam mit dem Leiter der SoKo Kampusch, Nikolaus Koch, eine Pressekonferenz. Die Ministerin ist über die Pannen bei den Ermittlungen informiert, hält sie aber geheim. „Dass Ermittlungspannen passiert seien, wiesen Innenministerin Liese Prokop (V) und SOKO-Chef Nikolaus Koch in einer Pressekonferenz zurück.“ (APA) Die Vertuschung beginnt.
21.9.2006: Das Verfahren gegen den Entführer wird wegen seines Todes eingestellt.
26.9.2006: Haidinger mailt an Bernhard Treibenreif im Kabinett der Innenministerin: „Inhalt der ersten Weisung an mich war, dass keine Erhebungen zum zweiten Hinweis (Stichwort: Hundeführer aus Wien) gemacht werden dürfen. Dem Willen der Ressortleitung folgend habe ich mich – wenn auch unter Protest – an diese Weisung gehalten. Inhalt dieser Weisung war auch eine zeitliche Komponente: Nämlich bis zu dem Nationalratswahlen damit zuzuwarten. Dieser Termin ist mit kommendem Sonntag erreicht. Danach beabsichtige ich eine Evaluierung des Falles zu beauftragen. Ich hoffe, die Ressortleitung ist damit einverstanden (hebt also die derzeit noch bestehende Weisung auf)“.
21.11.2006: Die Nationalratswahlen sind vorbei. Haidinger erstellt ein Konzept zur Evaluierung des Falles "Kampusch":
„Eine methodische Analyse der über achteinhalb Jahre währenden Ermittlungsführung soll nunmehr auf sachlicher Ebene ohne Rechtfertigungsdruck, ohne einen straf- oder disziplinarrechtlichen Aspekt und also unbefangen zu einem objektiven Ergebnis führen, aus welchem die Kriminalpolizei insgesamt profitieren kann.
[…]
Es sind drei Ermittlungskomplexe in zeitlicher Abfolge darzustellen:
Erste Phase: Der Zeitraum von der Entführung bis zur Übertragung der Amtshandlung an das Burgenland;
Zweite Phase: Der Zeitraum von der Übernahme der Amtshandlung durch das Burgenland bis zum Entkommen der Entführten;
Dritte Phase: Der Zeitraum vom Entkommen bis zur Einstellung des Verfahrens durch die StA.
[…]
Ziele: Erkennen von Schwachstellen in der eigenen Organisation, um für ähnlich gelagerte Fälle (umfangreiches Material in der Hinweisbearbeitung, lange dauernde Ermittlungen, cold case management, öffentlicher Druck) das notwendige Wissen für Optimierungsprozesse zu gewinnen. Dabei möge Bedacht genommen werden, wie sich die Polizeireform (1.7.2005) ausgewirkt haben kann und inwieweit Methoden einer Kriminalpolizei heute zur Verfügung stehen, welche in den Phasen I-III nicht angewendet werden konnten.
Das Ergebnis soll – auf Basis einer Schwachstellenanalyse – in Richtlinien für die Kriminalpolizei einfließen und in Schulungsmaßnahmen Verwendung finden.“
Haidinger stellt klar, dass es ihm nicht um die Suche nach Schuldigen geht:
„Nicht-Ziel: Feststellung von subjektiver Verantwortlichkeit und /oder Zuweisung von Schuld und deren Veröffentlichung.“
Das Konzept wird dem Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit übergeben.
25.11.2006: Das Verfahren gegen u.T. im Zusammenhang mit Kampusch wird nach § 90 stopp eingestellt. Damit gibt es kein Gerichtsverfahren „Kampusch“ mehr.
28.11.2006: Teamsitzung beim Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit (GD). Dabei sind Vertreter des Bundeskriminalamts und der anderen Bereiche. Haidinger nimmt nicht teil. Der GD gibt die Weisung, die Sicherheitsakademie (SIAK) mit der Evaluierung zu betreuen.
19.12.2006 Die SIAK übergibt dem GD eineinhalb Seiten mit dem Vorschlag „vor Evaluierung Gerichtsverfahren abwarten“. Der GD informiert Treibenreif am selben Tag, dass keine Evaluierung geplant ist. Das KBM stimmt dem Vorhaben auf „keine Evaluierung“ zu. Zu diesem Zeitpunkt wissen alle Beteiligten, dass alle Kampusch-Verfahren bereits eingestellt sind.
6.2.2008: Der Innenminister setzt eine "Evaluierungskommission" ein. Bis zu diesem Tag ist der Fall „Kampusch“ nicht evaluiert worden.
8.2.2008 ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon legt sein Geständnis ab: „Liese Prokop hat klug entschieden… Wenn das nicht schon im September passieren hat müssen, in der heißesten Phase des Nationalratswahlkampfs, dann verstehe ich das, aber das Ziel war immer, dass eine Evaluierung stattfindet.“
14.2.2008: Der Innenminister versucht, den Bundesrat zu täuschen: „Es war immer klar, dass es eine Evaluierung geben wird! Evaluierungen werden dann durchgeführt, wenn ein Fall tatsächlich abgeschlossen ist.“
Mit dem Abdrehen der Evaluierung ist es dem BMI gelungen, die Ermittlungspannen bis zum Februar 2008 zu vertuschen und damit zu verhindern, dass Frau Kampusch erfährt, dass sie Ansprüche gegen die Republik Österreich geltend machen kann. Damit ist Frau Kampusch nach den schlampigen Ermittlungen ein zweites Mal vom BMI geschädigt worden.
Bis zum Schluss hat der Innenminister versucht, den Fall zu vertuschen. Jetzt ist Schluss.
Antwort auf Beitrag vom: 15.02.2008






