Tagebuch / Februar 2012

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Sie unterstellen Nussbaumer ohne das auch nur ansatzweise belegen zu können eine strafbare Handlung die ein Verfahren nach §32 StbG nach sich ziehen würde?!

Geht's noch? Nussbaumer war legal in einem legalen Unternehmen einer legalen Tätigkeit nachgegangen. Alles andere ist gelogen.


Antwort auf: dm


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