Ich unterstelle gar nichts (könnte ich ohne nähere Kenntnis des konkreten Falles auch gar nicht), sondern gebe ausschließlich in allgemeiner rechtlicher Hinsicht zu bedenken, daß Söldner unter Umständen nicht dem diplomatischen Schutzrecht unterliegen.
Antwort auf: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)






