Tagebuch / Februar 2012

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Meines bescheidenen Wissens nach kommt es für den Staatsbürgerschafts-Verlusttatbestand des "Eintritts in eine fremde Armee" sowohl völkergewohnheits- als auch staatsbürgerschaftsrechtlich ausschließlich auf die organisatorische Ein- bzw. Untrerordnung an und nicht darauf, ob man einem militärischen Truppenkörper angehört oder nicht. Wie aber
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Meines bescheidenen Wissens nach kommt es für den Staatsbürgerschafts-Verlusttatbestand des "Eintritts in eine fremde Armee" sowohl völkergewohnheits- als auch staatsbürgerschaftsrechtlich ausschließlich auf die organisatorische Ein- bzw. Untrerordnung an und nicht darauf, ob man einem militärischen Truppenkörper angehört oder nicht.

Wie aber schon gesagt, war es nicht meine Absicht, Herrn Nußbaumer als Ikone, die er wohl für manche darstellen mag, in irgendeiner Form anzukratzen, sondern ging es mir ausschießlich darum, die in einem Posting weiter oben enthaltene Aussage, wonach allen im Ausland in Not geratenen Östereichern bedingungslos zu helfen wäre, entsprechend auszudifferenzieren.

Was nun die "strengen Regulative" anlangt, die Sie betreffend dieser Branche ins Treffen führen, war es aber, wenn ich mich nicht ganz täusche, doch so, daß diese Regulative erst nach Nußbaumer's Entführung (aber nicht seinetwegen, eh klar) eingeführt wurden, eben weil es sehrwohl massive Kritik am paramilitärischen Gehabe dieser Private Securities gegenüber der Zivilbevölkerung gab.

Ich hab aber, wie schon gesagt, zum konkreten Fall Nußbaumer überhaupt keine Meinung.


Antwort auf: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)


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