Tagebuch / Februar 2012

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1) Beim Gutteil der bislang anerkannten Tschetschen/innen handelt es sich bereits um Familien (also Mann + Frau + Kind/er), wobei jede Asylerstreckung auf Familienmitglieder in der Statistik als Asylgewährung aufscheint (weil ja auch jedes Familienmitglied eigens Asyl erhält). Da die Asylerstreckung laut Asylgesetz auf Eheleute und minderjährige Kinder beschränkt ist, wird
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1) Beim Gutteil der bislang anerkannten Tschetschen/innen handelt es sich bereits um Familien (also Mann + Frau + Kind/er), wobei jede Asylerstreckung auf Familienmitglieder in der Statistik als Asylgewährung aufscheint (weil ja auch jedes Familienmitglied eigens Asyl erhält). Da die Asylerstreckung laut Asylgesetz auf Eheleute und minderjährige Kinder beschränkt ist, wird sich Ihre Milchmädchenrechnung wohl kaum ausgehen.

2) "Tschetschenen" gibt es in der Asylstatistik nicht, weil Tschetschenien Teil der Russischen Föderation ist; wer behauptet, es wäre "11.000 Tschetschenen Asyl gewährt worden", weiß somit mehr als das Innenministerium.

3) "Tschetschenen" sind keineswegs nur Muslime, geschweige denn "vorwiegend jung oder ungebildet", was sich auch schon daraus erklärt, daß es sich bei Tschetschenien um eine ehemalige sowjetische Teilrepublik handelt, wo jede/r eine Schul- und Berufsausbildung erhalten hat, und wo sich auch viele Menschen aus anderen Teilrepubliken niedergelassen haben, die im Zuge der beiden Kriege zwischen die Fronten geraten sind (weil sie von beiden Seiten der Kollaboration mit den Gegnern verdächtigt wurden) und deshalb fliehen mußten.


Antwort auf: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)


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