Tagebuch / Februar 2012

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Hallo!Habe mitbekommen, dass Sie auf Asylrecht spezialisiert sind. Ich hätte da eine Frage bzgl. Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft, die einen anerkannten Asylwerber (=Asylberechtigter) aus meinem Bekanntenkreis betrifft.Es heisst im Gesetz: Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen
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Hallo!

Habe mitbekommen, dass Sie auf Asylrecht spezialisiert sind. Ich hätte da eine Frage bzgl. Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft, die einen anerkannten Asylwerber (=Asylberechtigter) aus meinem Bekanntenkreis betrifft.

Es heisst im Gesetz: Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein. Die lauten:

mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt . in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung . Unbescholtenheit

keine gerichtlichen Verurteilungen und

kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)

keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt

hinreichend gesicherter Lebensunterhalt

Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen für die letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt

Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes

Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")

bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht

kein bestehendes Aufenthaltsverbot (in Österreich und in einem anderen EWR-Staat) und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung

keine Ausweisung innerhalb der letzten zwölf Monate

kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung

grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen

die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und

die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden

Asylwerber haben nun aber bereits nach 6 Jahren die Möglichkeit die Staatsbürgerschaft zu erlangen, es heisst aber (siehe oben): Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein - und in diesen Voraussetzungen wird von "mindestens zehnjährigem rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt" gesprochen. Könnten Sie mich da bitte aufklären, was bei Asylberechtigten nun gilt: 6 oder 10 Jahre??

Noch eine Frage: Wird Asylberechtigten eigentlich ihr Staus wieder aberkannt, wenn sich die Situation im Herkunftsland (zum Positiven) verändert - mein Bekannter stammt aus Tschetschenien und hat die Sorge zurückgeschoben zu werden, sobald sich die Lage dort beruhigt!

Danke für die Nachricht!! Detlef


Antwort auf: Frage an den Küchenjuristen


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