Tagebuch / Februar 2012

<< zurück

1) Die Sechsjahresfrist geht auf die aus der Genfer Flüchtlingskonvention übernommene Verpflichtung zurück, Flüchtlingen die Einbürgerung zu erleichtern. 2) Es gibt in der Asylstatistik des Innenministeriums weder "Muslime" noch "Tschetschenen", sondern nur Staatsangehörige der "Russischen Föderation".Zwar stammen die meisten der
>> mehr lesen

1) Die Sechsjahresfrist geht auf die aus der Genfer Flüchtlingskonvention übernommene Verpflichtung zurück, Flüchtlingen die Einbürgerung zu erleichtern.

2) Es gibt in der Asylstatistik des Innenministeriums weder "Muslime" noch "Tschetschenen", sondern nur Staatsangehörige der "Russischen Föderation".

Zwar stammen die meisten der hierzulande als Flüchtlinge anerkannten Flüchtlinge aus der Russischen Föderation aus Tschetschenien, es sind aber auch von diesen keineswegs alle Muslime - was schon an der dortigen Demographie und Geschichte (Sowjet-Teilrepublik !) liegt und daran, daß vor allem auch Angehörige anderer dort angesiedelter Ethnien zwischen die Fronten geraten.

3) Der übrige Inhalt Ihres Postings richtet sich von selbst - egal vor welchem weltlichen oder auch jenseitigen Gerichtshof.

Daß es nur der demokratische Rechtsstaat ist, der es Ihnen ermöglicht, überhaupt solch große Töne zu spucken, und dessen verfassungsmäßige Einrichtungen und humanitäre völkerrectlichen Verpfichtungen Sie durch den Dreck ziehen, ist nur einer der Widersprüche, die sich vermutlich in gleicher Weise auch wie ein brauner Faden durch ihre nonvirtuelle Existenz ziehen.

Vor allem daß Sie sich als "Christ" bzw. als Vertreter eines "liebenswerten (!) christlich-abendländischen Österreich" betrachten, ist absolut lachhaft.


Antwort auf: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)


Das Bild enthält 8 Zeichen (Buchstaben gross geschrieben)

Durch Eingabe der Zeichen im Bild wird gewährleistet, dass kein automatisiertes Programm einen Eintrag verfasst.