Tagebuch / Februar 2012

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Daß andere Staaten die Genfer Konvention bzw. die EG-Statusrichtlinie (2004/83/EG) nicht oder nicht ausreichend einhalten, ist kein Argument gegen die hoch entwickete hiesige Asylrechtsprechung. Im übrigen hat die Europäische Kommission erst jüngst kritisiert, daß die Asylstatistiken der Mitgliedstaaten nicht zusammenpassen, weil unterschiedlich gezählt wird (zB
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Daß andere Staaten die Genfer Konvention bzw. die EG-Statusrichtlinie (2004/83/EG) nicht oder nicht ausreichend einhalten, ist kein Argument gegen die hoch entwickete hiesige Asylrechtsprechung.

Im übrigen hat die Europäische Kommission erst jüngst kritisiert, daß die Asylstatistiken der Mitgliedstaaten nicht zusammenpassen, weil unterschiedlich gezählt wird (zB von manchen Staaten Anträge mitgezählt werden, die aber aufgrund von Dublin keiner inhaltlichen Erledigung zugeführt werden - womit auch Österreich weit unter die aktuellen 80 % käme; manche Staaten errechnen etwa die Anerkennungsquoten anhand einer Gegenüberstellung von Antrags- und Erledigungszahlen pro Jahr, was bei längerdauernden Verfahren das Ergebnis natürlich verwässert; auch Österreich schwindelt, indem zB die gar nicht wenigen Folge-Anträge neu gezählt werden, so als hätte jemand neu ins Land Gekommener einen Antrag gestellt ...).

Es soll daher auch demnächst die Zählweise im Asylwesen durch eine EU-Richtlinie vereinheitlicht werden und wird erst anschließend ein verläßlicher Vergleich von Anerkennungsquoten, Asylwerbern pro Einwohnern (im Sinne einer europäischen Lastenverteilung) udgl. mehr überhaupt möglich sein.

Dann wird es auch der Europäischen Kommission leichter möglich sein, gezielter gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, deren geringe Anerkennungsquoten auf einen allenfalls der Statusrichtlinie widersprechenden Vollzug hindeuten, d.h. es käme zu Vertragsverletzungsverfahren gegen solche Staaten. P.S.:

Das Asylwesen funktioniert gemäß seiner völkerrechtlichen Konzeption nicht nach dem Florianiprinzip.


Antwort auf: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)


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