„lieber ernst, liebe kolleginnen und kollegen,graf mensdorff hat uns wieder zu einem jagdwochenende eingeladen und folgenden programmvorschlag gemacht.samstag 7.12.02: anreise bis ca. 17.00 uhr, teilnahme an der streckenlegung (mit fackeln etc.) der am samstag stattfindenden riegeljagd, danach abendessen im schloß (nur hbm plus kbm)sonntag 8.12.02: vormittag: saujagd (auf das von der
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„lieber ernst, liebe kolleginnen und kollegen,
graf mensdorff hat uns wieder zu einem jagdwochenende eingeladen und folgenden programmvorschlag gemacht.
samstag 7.12.02: anreise bis ca. 17.00 uhr, teilnahme an der streckenlegung (mit fackeln etc.) der am samstag stattfindenden riegeljagd, danach abendessen im schloß (nur hbm plus kbm)
sonntag 8.12.02: vormittag: saujagd (auf das von der vortägigen riegeljagd übergebliebene/verletze wild - evtl. auch ein paar frischlinge, sozusagen zum "aufwärmen"); nachmittag: niederwildjagd (fasane, rebhühner - unsere eigentliche jagd)
bitte um baldige rückmeldung wer interesse hat
danke
christoph
ps: evtl. wird auch das kbm des landwirtschaftsministers (teilweise?) eingeladen“
„hbm“ ist der Herr Bundesminister, „kbm“ sein Kabinett. Wenn Herr Mensdorff-Pouilly die Sauen rauslässt, dann ballert das Kabinett fröhlich drauf los.
Das mail ging am 28. März 2002 von Kabinettchef Christoph Ulmer an:
STRASSER Ernst; GALLOP, Oskar; HOLDHAUS, Karin; ITA, Philipp; KARNER, Gerhard; KLOIBMÜLLER, Michael; KRUMPEL, Bernhard; VOGL, Mathias; WALLNER, Klaudia; ZACH, Thomas.
Wie viele Sauen, Frischlinge und Fasane von welchen Kabinetts-Scharfschützen erschossen wurden, werden wir wohl erfahren, da es auch hier um etwas geht, was untersucht werden muss. Das Beamtendienstgesetz BDG regelt in § 59 die verbotene Geschenkannahme:
§ 59. (1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des
Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke darf der Beamte entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hievon in Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.
Sinn der Verbotsnorm im BDG ist die Loslösung der Geschenkannahme von einer konkreten Amtshandlung (im Gegensatz zum StGB) und die Erfassung von Fällen wo ein „günstiges“ Klima geschaffen oder die „Gewogenheit“ des Beamten erhalten werden soll. Es geht um Zuwendungen, die der Beamte nur aufgrund seiner Funktion als Beamter erhalten hat. Entscheidend ist, dass der Beamte die Zuwendung „im Hinblick auf seine amtliche Stellung“ erhalten hat.
Erlaubt sind orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert. Beispiele dafür sind Reklameartikel mit Firmenaufdruck, Kugelschreiber, Kalender, Schreibblöcke usw.
Eine Annahme von Geschenken von Geld oder von Geldeswert stellt eine Pflichtverletzung iSd BDG dar. Das gilt auch für Vertragsbedienstete.
Eines steht fest: Eine Wildsau übersteigt den Wert eines Kugelschreibers.
Mensdorff-Pouilly ist, wenn er nicht unter Sauen weilt, als „Berater“ für Rüstungsfirmen wie British Aerospace tätig. Im Zusammenhang mit einer militärischen Beschaffung der tschechischen Republik wurde er erstmals über Österreich hinaus bekannt.
Das Innenministerium ist für die Genehmigungen nach dem Kriegsmaterialgesetz zuständig. Ob es dafür oder aus purer Kabinettsliebe Sauen gehagelt hat, werden wir uns ansehen. Ein günstiges Klima ist zweifelsfrei entstanden, sonst wäre das Kabinett nicht so gerne nach Luising wieder gekommen.
Mensdorff jagt aber auch auf seinen Besitzungen in Schottland. Eine der nächsten Fragen ist, ob Kabinettschef Philipp Ita auch dort auf die Tiere des Rüstungsberaters geschossen hat.
Ein schießwütiges Kabinett; eine verschworene Partei von ÖVP-Karrieristen, die Polizei und Wald mit Inbrunst gesäubert haben – das war die Spitze des Ministeriums gleich nach der schwarzen Wende.
Antwort auf Beitrag vom: 09.05.2008






