Folgende weitergehende Fragen/Ergänzungen: 1)Sind Kabinettsmitarbeiter "Beamte" bzw. "V-Bedienstete" im Sinne des Gesetzes?Wenn nicht, muss das Gesetz entsprechend angepasst werden.2) "Eine Annahme von Geschenken von Geld oder von Geldeswert stellt eine Pflichtverletzung iSd BDG dar. Das gilt auch für Vertragsbedienstete."Das ist nicht ganz richtig, es gibt
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Folgende weitergehende Fragen/Ergänzungen:
1)Sind Kabinettsmitarbeiter "Beamte" bzw. "V-Bedienstete" im Sinne des Gesetzes?Wenn nicht, muss das Gesetz entsprechend angepasst werden.
2) "Eine Annahme von Geschenken von Geld oder von Geldeswert stellt eine Pflichtverletzung iSd BDG dar. Das gilt auch für Vertragsbedienstete."
Das ist nicht ganz richtig, es gibt hierbei den Mindestwert von € 100,-- (z.B. Opernkarten), der überschritten werden muss. Passiert dies allerdings auf Dauer (z.B. 1x/Quartal), so werden lt. OGH die Werte addiert und ergeben diese mehr als € 100,-- ("Anfütterung") so ist es ebenfalls strafbar.
Der Machtmißbrauch aller Regierungs- bzw. Exregierungsparteien (FPÖ, BZÖ) gehört jedenfalls untersucht. Insoweit stimme ich Herrn Pilz zu.
Ich bin nur teilweise mit seiner Vorgangsweise (zuerst beschuldigen, damit was hängenbleibt, wenn sich herausstellt, dass nichts dranwar, schweigen zuzüglich Mediengeilheit) nicht einverstanden.
Antwort auf: rollschuhrolli






