Tagebuch / Mai 2012

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ÖVP. Wilhelm Molterer und Martin Bartenstein haben sich hübsch angezogen. Sie sind auf Brautschau. Nachdem sie FPÖ und BZÖ bis auf die Knochen abgefressen und die SPÖ in den Bankrott getrieben haben, stehen sie vor unserer Tür. Aber die bleibt zu.Die ÖVP ist die Hauptverantwortliche für die Politik der Regierung Gusenbauer. Studiengebühren und Eurofighter, Stiftungsgeschenke und
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ÖVP. Wilhelm Molterer und Martin Bartenstein haben sich hübsch angezogen. Sie sind auf Brautschau. Nachdem sie FPÖ und BZÖ bis auf die Knochen abgefressen und die SPÖ in den Bankrott getrieben haben, stehen sie vor unserer Tür. Aber die bleibt zu.

Die ÖVP ist die Hauptverantwortliche für die Politik der Regierung Gusenbauer. Studiengebühren und Eurofighter, Stiftungsgeschenke und Erbschaftssteuer-Abschaffung, Bildungsblockade und Ökostromgesetz, Zogaj-Verfolgung und Tierschützer-Hetze – das ist alles die ÖVP von Schüssel, Molterer und Bartenstein.

Die drei Herren wollen jedes Bett ausprobieren. Ich habe es mit allen drei eine Nacht lang bei unseren Regierungsverhandlungen erlebt. Das Angebot ist einfach: Ihr macht unsere Politik, dafür dürft ihr mitmachen.

Wir sind damals aufgestanden. Diesmal werden wir gleich von Anfang an in aller Öffentlichkeit fragen:

• Wollt ihr mit uns ein neues Ökostrom-Gesetz machen?
• Seid ihr bereit für die Abschaffung der Stiftungsprivilegien und der Einführung einer Vermögenssteuer?
• Stimmt ihr der Abschaffung der Studiengebühren zu?
• Gibt es ein neues Bleiberecht, das gut integrierte Familien schützt?
• Und, nicht zuletzt: Wird der nächste sachliche Grund für den Eurofighter-Ausstieg genützt?

Molterer, Schüssel und Bartenstein werden sich daran gewöhnen müssen, dass wir aus anderem Holz als SPÖ und FPÖ geschnitzt sind. Der Unterschied ist ganz einfach: Wir sind nicht zu kaufen.

Rassenpflege und Idioten. Im Jahr 1935 wurde die „Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (Dienstordnung für die Gesundheitsämter - Besonderer Teil) im Reichsgesetzblatt des Dritten Reiches veröffentlicht. Wer heute die Suchwörter „nationalsozialistischen“ oder „Rassenpflege“ in das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes eingibt, stellt fest, dass die Verordnung nach wie vor gilt. Darin heißt es:

§ 58 (Schulgesundheitspflege)

[…] (3) Das Gesundheitsamt hat auf die gesundheitliche Erziehung der Schüler und eine ihrem Alter entsprechende Belehrung über die Grundgedanken der Erbgesundheits- und Rassenpflege hinzuwirken. Nach Möglichkeit sind auch Vorträge der Schulärzte vor Lehrern, ferner für Schüler der oberen Klassen und für Eltern vorzusehen und anzuregen. […]

§ 59 (Bekämpfung des Geburtenrückganges, Mütterberatung, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge)

(1) Das Gesundheitsamt hat den Willen zum Kinde in der erbgesunden Bevölkerung zu stärken; ungesetzliche Schwangerschaftsunterbrechungen hat es sofort zur Anzeige zu bringen.
(2) Den Ursachen der Säuglingssterblichkeit hat es nachzugehen und an ihrer Beseitigung mitzuwirken.
(3) Deshalb hat es vor allem die Bevölkerung über die Bedeutung der natürlichen Ernährung der Säuglinge und des Selbststillens der Mütter aufzuklären. Es muß jede Gelegenheit wahrnehmen, um durch mündliche Belehrung in Einzelfällen, schriftliche Aufklärung in der Presse und durch Verteilung von Merkblättern hierzu beizutragen. Wenn mangels Möglichkeit der natürlichen Ernährung die Ernährung durch Kuhmilch in Frage kommt, so sind die Mütter über die beste Art der Zubereitung und Darreichung eingehend zu beraten. Bei der Überwachung der Milchgewinnung und des Verkehrs mit Milch muß das Gesundheitsamt maßgebend beteiligt bleiben (vgl. § 32 dieser Dienstordnung). Die Errichtung von Säuglingsfürsorgestellen, in denen Schwangere und Mütter unentgeltlich ärztlich beraten und die Säuglinge regelmäßig untersucht werden, hat der Amtsarzt überall dort anzustreben, wo sie notwendig sind.
(4) Auf die Heranziehung der Hebammen und ihre enge Zusammenarbeit mit den Gesundheitspflegerinnen und den Gemeindeschwestern ist besonderer Wert zu legen. Mit dem Hilfswerk "Mutter und Kind" der RGB. ist enge Verbindung zu halten. […]

§ 65 (Alkohol- und Rauschgiftbekämpfung)

(1) Bei der Aufnahme von Geisteskranken, Psychopathen, Epileptikern und Idioten in Anstalten hat das Gesundheitsamt mitzuwirken und gegebenenfalls sich gutachtlich zu äußern.
(2) Die Pflegestellen der in fremden Familien untergebrachten Geisteskranken, Epileptikern und Idioten sind gemäß den in den einzelnen Bezirken bestehenden Vorschriften zu beaufsichtigen. Bei Mißständen ist gegebenenfalls eine andere Unterbringung in die Wege zu leiten.

§ 66 (Ärztliche Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung der Körperpflege und Leibesübungen)

(1) Das Gesundheitsamt hat alle der körperlichen Ertüchtigung und Wehrhaftmachung des Volkes dienenden Bestrebungen des nationalsozialistischen Staates tatkräftig zu fördern. Es hat bei seiner ärztlichen Mitwirkung darauf zu achten, daß Gesundheitsschädigungen vermieden werden.
(2) Zu diesem Zwecke hat es mit allen Körperpflege und Leibesübungen treibenden Verbänden, insbesondere den Jugendorganisationen der nationalsozialistischen Bewegung, enge Fühlung zu halten und sie in einschlägigen ärztlichen Fragen unentgeltlich zu beraten. Die auf sportlichem Gebiet tätigen oder für Sportfragen besonders interessierten praktischen Ärzte sind planmäßig zur Mitarbeit heranzuziehen.“

Diese Bestimmungen wurden mit dem Ersten Bundesrechtsbereinigungsgesetz (BGBl. I 191/1999) ausdrücklich im österreichischen Rechtsbestand beibehalten.

Die österreichische Bundesregierung hat es auch 63 Jahre nach Beendigung der nationalsozialistischen Diktatur nicht geschafft, diesbezüglich klarstellende Kundmachungen nach § 1 Abs 2 Rechts-Überleitungsgesetz, StGBl 6/1945 zu erlassen. Wir haben im Jahr 2000 auf weitere gültige Nazi-Gesetze hingewiesen. Aber die Gesundheitsministerin hat anderes zu tun. Was ist schon Rassenpflege gegen ein Schweinsbraten-Rezept.


Antwort auf Beitrag vom: 13.07.2008


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