Da gehts doch ums Prinzip.Wenn Sie es legitim finden, dass einem Verein wie dem VgT, der jahrelang legal arbeitet, illegale Taten anderer in die Schuhe geschoben werden können, nur weil die auch von der Kategorie Tierschützer sind, dann spricht das für Ihr mangeldes Rechtsverständnis oder für eine schlechte Absicht.Noch wurde DER BEWEIS nicht abgeschafft. Verleumdung
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Da gehts doch ums Prinzip.
Wenn Sie es legitim finden, dass einem Verein wie dem VgT, der jahrelang legal arbeitet, illegale Taten anderer in die Schuhe geschoben werden können, nur weil die auch von der Kategorie Tierschützer sind, dann spricht das für Ihr mangeldes Rechtsverständnis oder für eine schlechte Absicht.
Noch wurde DER BEWEIS nicht abgeschafft. Verleumdung allein reicht nun mal nicht.
Man kann getrost davon ausgehen, dass ein Beweis vorgebracht worden wäre, hätte man einen gehabt und eine Tat einer bestimmten Person zuordnen können. Dann ist es natürlich völlig OK diejenigen entsprechend zu bestrafen, aber darum gings anscheinend nicht.
Gruppen- und Sippenhaftung ist jedenfalls kein Rechtsprinzip. Auch wenn Ihnen das so gar nicht gefallen mag, weil Sie versuchen den Fall politisch zu instrumentalisieren.
Unschuldige dürfen nicht beschuldigt werden und Schuldige sollen bestraft werden, sonst nix.
Oder ist dieser Erwartung an einen Rechtsstaat und eine unabhängige Justiz schon zu hoch gegriffen?
Antwort auf: Fasanin






