Seit Inkrafttreten der StPO-Reform per 01.01.2008 kann jeder von einer Straftat Betroffene als Privatbeteiligter gegen die Zurücklegung einer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ergreifen und bei Hervorkommen neuer Umstände auch den Antrag auf Fortsetzung der Erhebungen stellen. Die Staatsanwaltschaft steht bei alldem unter der Kontrolle eines Drei-Richter-Senats des
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Seit Inkrafttreten der StPO-Reform per 01.01.2008 kann jeder von einer Straftat Betroffene als Privatbeteiligter gegen die Zurücklegung einer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ergreifen und bei Hervorkommen neuer Umstände auch den Antrag auf Fortsetzung der Erhebungen stellen. Die Staatsanwaltschaft steht bei alldem unter der Kontrolle eines Drei-Richter-Senats des jeweiligen Oberlandesgerichts.
Damit sollten zumindest bezogen auf Delikte, mit denen unmittelbar in die Rechtssphäre Dritter eingegriffen wurde, "willkürliche" Einstellungen von Strafverfahren der Vergangenheit angehören, und bleibt nur mehr noch bezogen auf "reine" Offizialdelikte (bei denen es keine unmittelbar Geschädigten gibt, sondern "nur" zB Staatsinteressen berührt werden) ein gewisser Graubereich.
Antwort auf: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)






