Tagebuch / Februar 2012

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Die sogenannte "neue Rechtschreibung" mag via Lehrplanverordnungen an den Schulen bzw. erlaßwegig in Justiz und Verwaltung verbindlich geworden sein - ich bin aber weder Schüler noch gehöre ich der Justiz oder Verwaltung an. Sprache ist für mich Ausdruck kultureller Identität und daher aber auch nicht nach der Willkür einer Bildungsministerin bzw. einer
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Die sogenannte "neue Rechtschreibung" mag via Lehrplanverordnungen an den Schulen bzw. erlaßwegig in Justiz und Verwaltung verbindlich geworden sein - ich bin aber weder Schüler noch gehöre ich der Justiz oder Verwaltung an.

Sprache ist für mich Ausdruck kultureller Identität und daher aber auch nicht nach der Willkür einer Bildungsministerin bzw. einer Handvoll Sprachwissenschafter beliebig austauschbar.

Daher versagt auch Dein Praktikabilitätsargument (angebliche Koppelung der neuen Rechtschreibung an die Aussprache), zumal sich meine kulturelle Identität wahrlich nicht nach Praktikabilitätserwägungen richtet (dann könnte ich sie mir ja gleich im Pennymarkt ums Eck kaufen gehen ...).

Im übrigen hat nach meinem Dafürhalten diese sogenannte neue Rechtschreibung zu einem veritablen Sprachsalat geführt und zur Sprachverschlampung beigetragen, was beispielsweise schon anhand der nunmehr ständigen und aber in jeder Hinsicht regelwidrigen Verwendung des Pronomens "das" anstelle der Konjunktion "dass" augenscheinlich wird.

Und nicht zu vergessen auch die Einbuße an Ästhetik etwa bei zusammengesetzten Begriffen wie zB "Schifffahrt". Das Ansehen der deutschen Sprache in der Literatur beruhte bislang auch darauf, daß sie eben komplizierter ist als reine Konversationssprachen und dadurch aber auch erheblich mehr an Nuancierungsmöglichkeiten bietet.

Nicht zuletzt ist in Gesetzesform gegossene Sprache auch das Blut des demokratischen Rechtsstaates und sollten sich daher auch Gesetze aus ihrem Wortlaut als kleinstem gemeinsamem Nenner heraus tunlichst von selbst erklären können, um Konsenswidrigkeiten zu vermeiden. Und es ist auch kein Wunder, daß im angloamerikanischen Raum die Gesetzgebung auf ein Minimum beschränkt ist und die Rechtsfortbildung in erster Linie durch richterliches Caselaw geschieht.

(Ein banales Beispiel dafür, wohin sprachliche Schlampigkeit führen kann : Eine griechische Brieffreundin schrieb mir vor über 20 Jahren, sie wolle mich in Österreich besuchen kommen; und im nächsten Satz: "Please do me a favour baby." Da sie sowohl den Beistrich als auch den Doppelpunkt am Ende vergessen hatte, kam ich gar nicht auf die Idee, ihr bloß irgendeinen Gefallen tun zu sollen, sondern gelangte ich vielmehr anhand des Langenscheidt zum Schluß, sie habe mich zum Vater eines schönen Babies erkoren ... An dieser verhängnisvollen Stelle brach damals eine vielversprechende transeuropäische Brieffreundschaft ab, weil mir die Vorstellung einer Vaterschaft als 14-Jähriger so gar nicht gefallen wollte ... )

Und trotz aller durch die sogenannte "neue Rechtschreibung" vermeintlich grundgelegter Regellosigkeit :

Das Binnen-Apostroph war auch schon bisher nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn sich andernfalls ein Zungenbrecher ergeben hätte - welche Gefahr bei der "Scheuchschen Rudimentärsprache" schon von vornherein nicht besteht.

(Und auch wenn es für Dich überheblich klingen mag: Wer zB den Schwedenplatz als Bezugsquelle für "Wien's bestes Eis" anführt, stellt seinen/ihren Pflichtschulabschluß in Frage.) Und weiter :

"Daß" ist zwar ebenso wie "ob" eine Konjunktion, die allerdings ausschließlich

- final (als Synonym für "damit" - zB "Laß uns mit der Sprache bewußter umgehen, auf daß wir nicht mißverstanden werden.");

- kausal (für "weil", "zumal" - zB "Das kommt davon, daß Du im Deutschunterricht nicht aufgepaßt hast.")

- konsekutiv (für "sodaß"); oder

- narrativ ("Im Duden steht, daß ...")

verwendet werden darf.

Nun ist aber eine Zweifelssituation gerade dadurch gekennzeichnet, daß (narrativ ;-) mindestens eine Alternative besteht, sodaß (konsekutiv) selbst dann, wenn rhetorisch lediglich eine einzige davon ausgeschlossen werden soll (hier: eine notwendige Befähigung), richtigerweise auf die extra hierfür vorgesehene Konjunktion "ob" zurückzugreifen ist.

Was mein gestriges Posting zum Ausdruck bringen sollte, hab ich dort schon erklärt. Niemand steht über der Meinungsäußerungsfreiheit, egal ob er nun gute oder verwerfliche Ziele verfolgt.

Warum ich Deiner Meinung nach neoliberal eingestellt sein sollte, würde aus meiner Sicht einer narrativen Erörterung samt kausaler und konsekutiver Dartuung des zugrunde liegenden Gedankenganges bedürfen.


Antwort auf: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)


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