Tagebuch / Februar 2012

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Genau - und deshalb ist diese komische Kärntner Resolution auch schon wegen des ihren Forderungen inhärenten Verstoßes gegen die Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit auf das Schärfste zu verurteilen (wobei die Schärfe der Verurteilung naturgemäß dadurch abgeschwächt wird, daß man/frau sich erst einmal des Lachen verkneifen
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Genau - und deshalb ist diese komische Kärntner Resolution auch schon wegen des ihren Forderungen inhärenten Verstoßes gegen die Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit auf das Schärfste zu verurteilen (wobei die Schärfe der Verurteilung naturgemäß dadurch abgeschwächt wird, daß man/frau sich erst einmal des Lachen verkneifen muß ...).


Antwort auf: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)


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