Tagebuch / Februar 2012

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Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen auch bei Selbständigen und da es da keine Mindestlöhne sprich Kollektivvertrtäge gibt und man ja überleben will und muß, kann dies bei kleinen Gewerbetreibenden schon der Fall sein.Dazu kommt, daß der Selbstständige auch den Arbeitgeberanteilzu zahlen hat . SV - Beiträge allgemein beinhalten auch die
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Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen auch bei Selbständigen und da es da keine Mindestlöhne sprich Kollektivvertrtäge gibt und man ja überleben will und muß, kann dies bei kleinen Gewerbetreibenden schon der Fall sein.

Dazu kommt, daß der Selbstständige auch den Arbeitgeberanteil

zu zahlen hat . SV - Beiträge allgemein beinhalten auch die Krankenversicherung also bitte etwas mehr ins Detail gehen beim jammern.


Antwort auf: Norbert


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