Schutz für Schutzlose. Von Treichl bis Michaelis stehen die Goldenen Nasen unter dem Schutz der ÖVP. Aber um die Kleinanleger und Häuslbauer, die von „Beratern“ in die Spekulationsfalle getrieben worden sind, kümmert sich in den Regierungsparteien bisher niemand.Wenn die Regierung die Menschen im Stich lässt, muss sich das Parlament um sie kümmern. Darum versuchen wir jetzt, im
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Schutz für Schutzlose. Von Treichl bis Michaelis stehen die Goldenen Nasen unter dem Schutz der ÖVP. Aber um die Kleinanleger und Häuslbauer, die von „Beratern“ in die Spekulationsfalle getrieben worden sind, kümmert sich in den Regierungsparteien bisher niemand.
Wenn die Regierung die Menschen im Stich lässt, muss sich das Parlament um sie kümmern. Darum versuchen wir jetzt, im Nationalrat eine Mehrheit für den Schutz der Schutzlosen zustande zu bringen.
Was ist zu tun?
1. GESETZE
• Verbot der Finanzdienstleistungsassistenten im WAG:
• Offenlegung aller Provisionen der Finanzdienstleister:
• Verbot von Bestandsprovisionen
• Verbot pyramidenspielartiger Systeme
2. HÄUSLBAUERMORATORIUM ALS BEDINGUNG DES FINANZMINISTERIUMS FÜR DIE BANKENHILFE
• Keine Zwangskonvertierung und keine Fälligstellung von Fremdwährungskrediten
• Keine Gebühren bei der Konvertierung
• Keine zusätzlichen Sicherheiten für Tilgungsträger ohne Kapitalgarantie
• Ausreichend Kredite (insbes. Betriebsmittelkredite) für KMUs und EPUs
3. HILFE FÜR DIE OPFER
• Unterstützung von Sammel- und Einzelklagen wie der des VKI gegen AWD (evtl. Rechtshilfe)
• Einwirken auf Banken, Finanzdienstleister und Haftpflichtversicherer zum Vergleich mit Geschädigten (Ziel: Rückzahlung des Kapitals, Vermeidung von 30 % Kosten für Prozesskostenfinanzierer)
• Härtefonds (finanziert durch Finanztransaktionssteuer bzw. höhere Verzinsung der Bankenhilfe)
Wir beantworten damit zwei Fragen:
Frage 1: WIE KOMMEN DIE GESCHÄDIGTEN ZU IHREM GELD?
Da geht es zu allererst um die Fremdwährungskredite.
Bei jenen Fremdwährungskreditnehmern, denen aufgrund der fallenden Eurokurse die Banken die Daumenschrauben einer drohenden Zwangskonvertierung ansetzen, ist vor allem eines gefragt: Geduld. So sind etwa beim Schweizer Franken die Kurse nach dem Absturz Ende Oktober 2008 (1 € = 1,44 CHF) wieder etwa auf dem Niveau von 2005 angekommen (1€=1,55 CHF).
Banken und KundInnen sollen daher in gemeinsamer Absprache die vernünftigsteste Strategie festlegen. Zur Absicherung dient das von den Grünen geforderte „Häuslbauer“-Moratorium, das jene Banken, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will, zur kundenfreundlichen Anpassung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.
In jenen Fällen, in denen die Banken bereits Zwangskonvertierungen gegen den Willen ihrer Kunden gesetzt haben – was nach Auffassung von Experten in vielen Fällen rechtswidrig war – haben sie die daraus entstehenden Schäden den Kunden zu ersetzen. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass die Banken aus der Krise noch Gewinne ziehen.
Es geht um die Vermeidung von Zwangsversteigerungen und Privatkonkursen – und um Wiedergutmachung.
Dann kommen die Tilgungsträger.
Schwieriger stellt sich die Lage für jene Kreditnehmer dar, die nicht nur durch das Währungsrisiko getroffen wurden, sondern deren Tilgungsträger durch die Krise fast völlig entwertet sind. In vielen Fällen wurden etwa Immobilienaktien oder Aktienfonds ohne Kapitalgarantie als Tilgungsträger herangezogen.
Diese Anleger sind in der Regel Opfer von Beratungsfehlern geworden:
• der Finanzberater, die diese Tilgungsträger empfohlen haben
• und der Banken, welche die Eignung der Tilgungsträger als Besicherung bzw. Rückzahlungsinstrumente nicht überprüft haben.
Zur Vermeidung einer die Gerichte lähmenden und horrende Kosten verursachenden Prozesslawine sollte daher die Bankwirtschaft und die Branche der Finanzberater in Verhandlungen mit Konsumentenschutzorganisationen über eine angemessene Ersatzleistung für die erlittenen Beratungsfehler treten. Einbezogen werden sollten dabei insbesondere die Haftpflichtversicherer der Finanzberater, welche sich durch diese Vorgehensweise beträchtliche Prozesskosten sparen könnten.
Ein spezieller Fall zeichnet sich mit Immofinanz und Immoeast ab.
Angesichts der laufenden Ermittlungen bekommen diese Fälle immer mehr eine strafrechtliche Dimension. Es stellt sich dabei die Frage, wie die beiden Firmen unter den Augen von Bilanzprüfern und Finanzmarktaufsicht (Prospektpflicht) ihre zwielichtigen Geschäfte machen konnten.
Firmen wie AWD, die Immofinanz gepusht haben, stellen sich selbst jetzt als Opfer dar. Aber ein erstes Gerichtsurteil weist bereits darauf hin, dass AWD damit nicht durchkommen wird.
Als mögliche Haftungsträger für geschädigte Immofinanz- und Immoeast-Anleger bieten sich daher an:
• die persönlich verantwortlichen Personen in der Führung von Immofinanz, Immoeast, CPB und verbundenen Unternehmen
• die Bilanzprüfer und ihre Haftpflichtversicherer
• die Finanzberater und deren Haftpflichtversicherer.
Ziel ist der Ersatz des eingelegten Kapitals – nicht mehr, aber sicher nicht weniger.
Frage 2: WAS GESCHIEHT MIT DEN FAMOSEN „BERATERN“?
Tausende Geschädigte klagen, dass sie von Anlageberatern unzureichend über die Risiken der ihnen empfohlenen Finanzinstrumente wie etwa sogenannter „Immobilienaktien“, aufgeklärt wurden. Häufig erfolgten Investitionen ohne ausreichende Risikostreuung. Wertpapierdepots mit spekulativem Charakter wurden als Tilgungsträger für endfällige (Fremdwährungs-) Kredite herangezogen, obwohl sie für einen solchen Zweck völlig ungeeignet sind.
Angesichts dieser massiven und systematischen Fehlberatungen liegen offenkundig grundlegende Mängel im System der Anlageberatungsberufe vor. Der Gesetzgeber muss in Zukunft die Menschen vor unqualifizierten und dubiosen „Beratern“ schützen.
Ein wesentlicher Mangel im System ist der „Finanzdienstleistungsassistent“ nach § 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG). Bei Finanzdienstleistungsassistenten handelt es sich um ein freies Gewerbe, für das kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.
Da nach der Gesetzeslage Finanzdienstleistungsassistenten bei allen wesentlichen und riskanten Wertpapieren – inklusive Aktien, Optionen und Derivate - Aufträge vermitteln und Anleger beraten dürfen, kann die Anlageberatung ohne jegliche Fachkenntnis ausgeübt werden.
Das ist untragbar. Es gibt nur eine Lösung: die Streichung des Berufsbildes der Finanzdienstleistungsassistenten.
Aber noch etwas Zweites ist nötig: das Verbot pyramidenspielartiger Vertriebssysteme für Finanzinstrumente.
Wertpapierfirmen und Finanzdienstleister wie AWD oder OVB bedienen sich für den Vertrieb von Finanzprodukten selbständiger „Berater“ - Finanzdienstleistungsassistenten oder vertraglich gebundener Vermittler.
Regelmäßig besteht dabei ein Vergütungssystem nach folgenden Grundzügen:
• Neue „Berater“ werden angehalten, Kontaktdaten von möglichst vielen Bekannten und Verwandten anzugeben. Dadurch soll gezielt der Kundenkreis der Wertpapierfirmen erweitert werden;
• Während der Einschulungs- bzw. Einarbeitungsphase erhalten die neuen Berater „Provisionsvorschüsse“, die später abgearbeitet werden müssen;
• Erfolgt ein Ausstieg müssen diese Beträge zurückgezahlt werden. Die Berater stehen daher unter finanziellem Erfolgsdruck;
• Sobald eigenständige Beratungen erfolgen, bekommen die Berater Provisionsanteile ausgezahlt;
• In weiterer Folge sind die Berater angehalten, weitere Berater zu werben. Für die Berater, die sie angeworben haben, erhalten sie dann ebenfalls Provisionsanteile.
Jeder verdient an seinen eigenen Keilern mit. Und mit jeder neuen Schicht an der Basis wächst die Pyramide und damit der Gewinn der oberen Schichten.
Diese Systeme schaden sowohl den Kunden als auch jenen Berater, die – oft aus moralischen Bedenken – bald wieder aussteigen:
• Die Kunden erhalten aufgrund der Provisionsinteressen und der finanziellen Zwangslage oft nicht objektive Beratung, das „Verkaufen“ steht im Vordergrund;
• Durch die persönlichen Beziehungen sind die KundInnen zusätzlichem Kaufdruck ausgesetzt;
• Einsteiger als Berater sind durch die Vorschüsse dem Unternehmen gegenüber schnell verschuldet;
• Sie müssen ihre Bekannten und Verwandten „ausliefern“. In vielen Fällen schlechter Beratung belastet das diese persönlichen und oft familiären Beziehungen in weiterer Folge;
• Die Provisionsbeteiligung der angeworbenen „MitarbeiterInnen“ ist ein Schneeballsystem und muss daher nach mathematischen Grundsätzen früher oder später zum Erliegen kommen.
Das Strafgesetzbuch beschreibt verbotene Pyramidenspiele im § 168a ganz genau:
§ 168a. (1) Wer ein Gewinnerwartungssystem, dessen Teilnehmern gegen Einsatz ein Vermögensvorteil unter der Bedingung in Aussicht gestellt wird, dass diesem oder einem damit im Zusammenhang stehenden System unter den gleichen Bedingungen weitere Teilnehmer zugeführt werden, und bei dem die Erlangung des Vermögensvorteils ganz oder teilweise vom bedingungsgemäßen Verhalten jeweils weiterer Teilnehmer abhängt (Ketten- oder Pyramidenspiel),
1. in Gang setzt oder veranstaltet oder
2.durch Zusammenkünfte, Prospekte oder auf eine andere zur Anwerbung vieler Teilnehmer geeignete Weise verbreitet oder
3.sonst die Verbreitung eines solchen Systems gewerbsmäßig fördert,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, dass das System bloß zu gemeinnützigen Zwecken veranstaltet wird oder bloß Einsätze geringen Wertes verlangt werden.
(2) Wer durch die Tat eine größere Zahl von Menschen schwer geschädigt hat, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Pyramidenartige Systeme sind Gift für die Kunden und für die unterste Schicht der „Berater“. Die Lösung liegt auch hier beim Nationalrat: Die "Strukturvertriebe" sollen in einer Novellierung des Wertpapieraufsichtsgesetzes verboten werden.
Zur Häuslbauergarantie und zu den Verboten der unqualifizierten Keiler und ihrer Pyramidensysteme werden wir schon am Mittwoch Anträge in den Nationalrat einbringen.
Antwort auf Beitrag vom: 01.12.2008






