Da ich weder selbst dabei war (zum Glück wohl) noch die betreffenden Akten kenne, kann ich mich nur auf den KURIER vom letzten Sonntag stützen, der das die Beamten entlastende Gutachten des Schieß-Sachverständigen Wieser wie folgt zusammenfaßt : a) die Schüsse seien nicht in Tötungsabsicht abgefeuert worden (Anm.: no na !; im übrigen glatte
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Da ich weder selbst dabei war (zum Glück wohl) noch die betreffenden Akten kenne, kann ich mich nur auf den KURIER vom letzten Sonntag stützen, der das die Beamten entlastende Gutachten des Schieß-Sachverständigen Wieser wie folgt zusammenfaßt :
a) die Schüsse seien nicht in Tötungsabsicht abgefeuert worden (Anm.: no na !; im übrigen glatte Themenverfehlung des Gutachters, sonst müßte ihm wohl auch noch die Rechtsfigur des bedingten Vorsatzes näher gebracht werden ...)
b) Ein Beamter habe auf die Reifen gezielt; die Kugeln seien im Radkasten bzw. in den Beinen der Insassen stecken geblieben.
c) Der zweite Beamte wollte, nachdem er sich selbst nur durch einen Sprung zur Seite habe retten können, den SCHALTHEBEL treffen, um eine Weiterfahrt zu verhindern. Unglücklicherweise habe der Schuß jedoch einen Unterarm des Beifahrers getroffen, wodurch das Projektil in den Unterleib des Lenkers abgelenkt worden sei.
Zusammenfassung also :
1. Der erste Beamte kann nichts dafür, daß der Fluchtwagen tiefer gelegt war und deshalb anstatt der Reifen auch die Beine der Insassen getroffen wurden.
2. Der zweite Beamte ist ebenso schuldlos, weil beim gezielten Schuß auf den Schalthebel, nachdem er sich gerade wieder aufgerappelt hatte, der Unterarm des Beifahrers in die Schußlinie geraten ist.
(Zum Glück für alle Beteiligten war das Fahrzeug nicht mit Tiptronic ausgestattet, denn sonst wäre wohl der Brustkorb oder gar der Kopf des Beifahrers im Weg gewesen.)
Vorbehaltlich eines Rechtsmittels der Hinterbliebenen ist die Märchenstunde damit wieder einmal beendet.
Die Verteidigung der Beamten kann die Ausflüchte von wegen Ausbildungsmängeln udgl. in der Schublade lassen.
Aber nur für dieses Mal.
Denn das auch nach Ansicht von Oberst Polzer geradezu vorbildliche Verhalten der beiden Beamten in dieser Notwehrsituation (immerhin hätte der Fluchtwagen ja auch noch seitlich ausbrechen können, bevor der gezielte Schuß den Schalthebel getroffen hätte, nicht wahr ?) wird wohl noch Nachahmungen nach sich ziehen.
Jetzt kann ich auch verstehen, warum Sie so heftig schmunzeln müssen ...
Antwort auf: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)






