JA, nämlich die Unversehrtheit der Unschuldsvermutung sowie der privaten Räumlichkeiten und der Kommunikation. Und allen anderen Kindern empfehle ich als Lektüre:http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/25/die-legende-v on-der-kinderpornoindustrie/https://secure.wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_die
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JA, nämlich die Unversehrtheit der Unschuldsvermutung sowie der privaten Räumlichkeiten und der Kommunikation.
Und allen anderen Kindern empfehle ich als Lektüre:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/25/die-legende-v on-der-kinderpornoindustrie/
https://secure.wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_die _Kinderpornoszene
http://www.pcpro.co.uk/features/74690/operation-ore-exposed.h tml
Antwort auf: Anton Aushecker






