Tagebuch / Mai 2012

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U-Ausschuss. „Wegen Erfolgs geschlossen!" Das wird demnächst auf dem U-Ausschuss stehen. Die ÖVP hat heute um elf Uhr in der Geschäftsordnungssitzung beschlossen, den Ausschuss noch im Dezember abzuwürgen. Die SPÖ hat mitgestimmt, wie immer. Zwei Beweisthemen, die der Nationalrat beschlossen hat, können jetzt nicht mehr behandelt werden: die Affäre
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U-Ausschuss. „Wegen Erfolgs geschlossen!" Das wird demnächst auf dem U-Ausschuss stehen. Die ÖVP hat heute um elf Uhr in der Geschäftsordnungssitzung beschlossen, den Ausschuss noch im Dezember abzuwürgen. Die SPÖ hat mitgestimmt, wie immer.

Zwei Beweisthemen, die der Nationalrat beschlossen hat, können jetzt nicht mehr behandelt werden: die Affäre „Bespitzelung der Eurofighter-Gegner durch das militärische Abwehramt" und die ganze Affäre Kasachstan. Alijev darf nicht geladen werden. Blecha und der SPÖ-Abgeordnete Gaál dürfen nicht geladen werden. Der FPÖ-Abgeordnete Vilimsky darf nicht geladen werden. Der Ex-Journalist Ender darf nicht...

Die ÖVP weiß: Auch in der Affäre „Kasachstan" führen die wichtigsten Spuren zu ihr. Daher ist sie bereit, auch gegen das Geschäftsordnungsgesetz den Ausschuss abzudrehen.

Zum Missbrauch des Abwehramts gegen Eurofighter-Kritiker darf keine einzige Auskunftsperson geladen werden. Das gesamte einstimmig beschlossene Beweisthema soll einfach gestrichen werden.

Illegal. Aber das ist gesetzwidrig. Nach dem § 42 (2) des Geschäftsordnungsgesetzes dürfen Beschlüsse nur mit mindestens derselben Mehrheit abgeändert werden. Der Beschluss war aber einstimmig. Und niemand von der Opposition wird einer Änderung zustimmen.

Wird die Präsidentin jetzt einen weiteren Gesetzesbruch zum Schutz der ÖVP dulden? Oder vertritt sie das Parlament gegen den schwarzen Anschlag auf den Nationalrat?

Regierungsjustiz. Dahinter steckt eine Absicht: Mögliche kriminelle Verwicklungen von schwarzen Regierungsmitgliedern sollen weiterhin von der Staatsanwaltschaft gedeckt werden. Korruption, Parteibuchwirtschaft, Amzsmissbrauch - bis jetzt haben sich schwarze Minister darauf verlassen können, dass ihnen da nichts passiert.

Daran darf sich nichts ändern. Die ÖVP weiß, dass sie mit rein gesetzeskonformen Maßnahmen ihre Macht nicht erhalten kann. Daher brauchen einige ihrer Politiker den Schutz der Staatsanwälte. Und genau da wird der U-Ausschuss gefährlich.

Notwehr. Damit beginnt die entscheidende Phase im parlamentarischen Kampf gegen die einzige antiparlamentarische Partei: die ÖVP. Sein Ausgang wird darüber entscheiden, ob weiter Milliarden verschwinden und Tausende Posten umgefärbt werden können; ob das Parteibuch wichtiger ist als die Qualifikation; und ob das richtige Parteibuch seinen Besitzer über das Gesetz stellt.

Zogaj. Noch vor Arigona Zogaj hat die Kronen Zeitung alles am Tisch gehabt:

Zogaj in Kronen Zeitung


Erst nach der Krone hat Zogajs Anwalt den Bescheid erhalten. Das riecht nach einem Bruch des Amtsgeheimnisses und nach Amtsmissbrauch. Das riecht nach der ÖVP im Innenministerium.

Auch im Fall „Zogaj" ist die Innenministerin bereit, über Leichen zu gehen. Angehörige und Betreuer wissen, dass sich Arigona und ihre Mutter in psychischen Ausnahmesituationen befinden. Auch Fekter weiß das. Aber im Fall „Zogaj" nimmt sie alles in Kauf.

Gerichtshof. Was kann jetzt geschehen? Seit heute läuft mit der Bescheidzustellung die zweiwöchige Beschwerdefrist für den Gang zum Asylgerichtshof. Der weisungsfreie Gerichtshof hat eine Woche Zeit, um über die aufschiebende Wirkung zu entscheiden. Dann kann es ernst werden.

Wenn die aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, wird das Verfahren beim Asylgerichtshof eingeleitet. Es dauert zwischen zwei Monaten und zwei Jahren. Es ist unwahrscheinlich , dass das Verfahren in zwei Monaten abgewickelt werden kann, da wahrscheinlich neue Gutachten eingeholt werden müssen.

Wenn keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, könnte Arigona ab dem Tag, an dem diese Entscheidung bekannt gegeben wird, abgeschoben werden. Falls aber die Mutter subsidiären Schutz bekommt, könnte Arigona bis zu ihrer Volljährigkeit bei der Mutter bleiben, dann aber trotzdem abgeschoben werden.

Der Asylgerichtshof entscheidet über Asyl und subsidiären Schutz. Erst wenn beides negativ entschieden ist, befindet er darüber, ob eine Ausweisung auf Dauer für unzulässig erklärt werden kann.

Der subsidiäre Schutz muss jedes Jahr neu geprüft werden, eine Entscheidung auf dauerhaft unzulässige Ausweisung wäre endgültig. Das Gute kommt zum Schluss: Fekter hat ab jetzt keine Weisungsbefugnis mehr. Hoffentlich ist es noch nicht zu spät.

 


Antwort auf Beitrag vom: 12.11.2009


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