Hahn. Er war es nicht. Novomatic war es auch nicht. Es war gar nichts. Kein Schwarzgeld, kein Hahn, kein Treffen zu Dritt im Besprechungszimmer eines Brucker Rechtsanwalts.
Aber der Unternehmer, der die Immobilie „Herzog Ernstgasse 18" seinerzeit an die Glückspielfirma verkauft hat, bleibt dabei. Er hat inzwischen selbst den Staatsanwalt informiert und sich auch an Journalisten
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Hahn. Er war es nicht. Novomatic war es auch nicht. Es war gar nichts. Kein Schwarzgeld, kein Hahn, kein Treffen zu Dritt im Besprechungszimmer eines Brucker Rechtsanwalts.
Aber der Unternehmer, der die Immobilie „Herzog Ernstgasse 18" seinerzeit an die Glückspielfirma verkauft hat, bleibt dabei. Er hat inzwischen selbst den Staatsanwalt informiert und sich auch an Journalisten gewandt.
Es ist nicht meine Aufgabe, die Causa nach dem Finanzstrafgesetz zu überprüfen. Hahn ist nicht Beschuldigter, sondern wenn, dann Zeuge. Aber vor allem ist er eines: ein Minister, der Fragen zu beantworten hat.
Wir haben heute zwei parlamentarische Anfragen eingebracht. Der Finanzminister soll 26 Fragen beantworten. An den Wissenschaftsminister richten wir zehn Fragen.
Ich rate Hahn, die zehn Fragen noch selbst zu beantworten und diese Anfrage nicht auszusitzen. Ein Unternehmer, der den designierten EU-Kommissar der Augenzeugenschaft bei einer Schwarzgeldübergabe bezichtigt, ist ernst zu nehmen.
Die Staatsanwaltschaft nimmt ihn ernst. Das Ermittlungsverfahren ist von der Korruptionsstaatsanwaltschaft unter der Zahl 4 St 262/09 p an die Staatsanwaltschaft Leoben abgetreten worden. Ich gehe davon aus, dass das Verfahren ungehindert von Einstellungswünschen geführt werden kann.
Die Politik sollte den Fall ebenso ernst nehmen. Die österreichische Regierung hat sich mit ihrem Postenschacher rund um die Hahn-Bestellung bereits ausreichend international blamiert. Ein Schwarzgeld-Kommissar wäre das letzte, was Österreich jetzt in der EU noch braucht.
6 aus 45. Seit gestern pudelt sich die ÖVP auch aus anderen Gründen auf. Zum ersten Mal hat sie im Verfassungsausschuss drei Abstimmungen hintereinander verloren. Das schwarze Erstaunen ist groß: Die Oppositionsparteien haben aus ihrer Ankündigung, zwei Drittel-Materien bis zur Wiederherstellung der parlamentarischen Kontrolle nicht zu beschließen, Ernst gemacht.
Damit muss die ÖVP rechtfertigen, dass
1. das Datenschutzgesetz
2. die Kinderrechte in der Verfassung
3. und Änderungen der Bundespräsidenten-Wahlordnung
nicht einfach durchgewunken werden.
Kinderrechte. Am Beispiel der Kinderrechte zeigt sich, wie die ÖVP das Parlament pflanzt. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht 45 einklagbare Rechte in 45 Artikeln vor. Nur sechs davon dürfen nach dem Willen der ÖVP in die Verfassung. 6 aus 45 - mehr ist für Kinder unter dem Pröll-Regime nicht drin.
Die ÖVP blockiert:
• das Recht auf Bildung
• das Recht auf Antidiskriminierung
• das Recht auf Partizipation in vollem Umfang
• das Recht auf Freizeit und Erholung
• und natürlich das Recht auf soziale Absicherung.
Kinder, die in Armut und Diskriminierung leben und keinen Zugang zu Bildung haben, sind der ÖVP nichts wert. Nach wie vor unterscheiden Josef Pröll und seine Staatssekretärin zwischen besseren und weniger guten Kindern. Die einen kommen in die Verfassung, die anderen bleiben draußen.
Demokratie. Das ist die inhaltliche Zumutung. Aber die ÖVP geht weiter: Bis zur gestrigen Abstimmung wurde jede Verhandlung verweigert. „Friss, Parlament oder stirb!" Das ist die antiparlamentarische Haltung, die Schüssel und Pröll in ihrer Partei durchgesetzt haben.
Damit ist es jetzt vorbei. Der Streit um den U-Ausschuss ist längst zu einem Streit um ein Parlament auf Augenhöhe geworden. Nur die Sozis verstehen das nicht. Das ist kein Wunder, wenn die Augenhöhe wenige Zentimeter über dem Boden beträgt.
Antwort auf Beitrag vom: 02.12.2009






