Brandanschlag. Am Tag, als Kroation die BRD im Wörtherseestadion mit 2:1 besiegte, brannte ein Klagenfurter Asylantenheim. Florian Klenk hat jetzt für den „Falter" den politischen Kriminalfall, der schon bald ein krimineller politischer Fall werden könnte, beschrieben.
Der Verdacht, der hier entsteht, geht weit über das, was uns Fekter, Haider und Ihresgleichen bisher
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Brandanschlag. Am Tag, als Kroation die BRD im Wörtherseestadion mit 2:1 besiegte, brannte ein Klagenfurter Asylantenheim. Florian Klenk hat jetzt für den „Falter" den politischen Kriminalfall, der schon bald ein krimineller politischer Fall werden könnte, beschrieben.
Der Verdacht, der hier entsteht, geht weit über das, was uns Fekter, Haider und Ihresgleichen bisher beschert haben, hinaus. Der Eindruck lautet: Die Kärntner Kriminalpolizei vertuscht vorsätzlich einen Mordanschlag, um den Verdacht von einem Kärntner Lokalpolitiker auf die Opfer ablenken zu können. Bis ins Innenministerium wird vertuscht und vernebelt.
Ein Sachverständiger hat festgestellt: der Brand wurde gelegt. Trotzdem bleibt die Kärntner Kriminalpolizei bei ihrer Behauptung, Brandstiftung sei auszuschließen. Bis heute weigern sich die Klagenfurter Beamten, sachgerecht zu ermitteln. Ein toter Asylwerber ist im BZÖ-Kärnten selbst schuld - auch, wenn er umgebracht worden ist.
Wenn das Innenministerium die Beamten in Klagenfurt deckt, wird es Zeit für das Parlament. Ich fordere die sofortige Einberufung des Innenausschusses. Frau Fekter soll erklären, warum der Mordanschlag in Klagenfurt nicht aufgeklärt werden darf.
Amon, Werner. Der schrullige ÖVP-Fraktionsführer im U-Ausschuss fordert immer wieder, dass in Zukunft Abgeordnete, die selbst Beschuldigte in Strafverfahren waren, zu diesen Materien nicht in U-Ausschüssen sitzen dürften. Das ist eine alte ÖVP-Nummer, und die geht so:
Ein Oppositionsabgeordneter enthüllt eine ÖVP-Affäre. Im Gegenzug zeigt die ÖVP den Abgeordneten an. Dann wird zur Affäre ein U-Ausschuss eingesetzt. Und der aufdeckende Abgeordnete darf daran nicht teilnehmen.
Mit zwanzig Anzeigen könnte die ÖVP so sicherstellen, dass ein U-Ausschuss überhaupt ohne Grüne stattfände. Noch ein paar Anzeigen mehr, und die ÖVP hätte einen oppositionsfreien Ausschuss.
Natürlich ist das verfassungsrechtlich grober Unfug. Und ebenso natürlich hat sich ein Jurist namens Janko gefunden, der das für die ÖVP begründet. Ich habe den Verfassungsjuristen Univ.Prof. Dr. Heinz Mayer ersucht, diese Frage verfassungsrechtlich zu prüfen. Das Ergebnis füge ich als PDF bei.
Und weil Hahn noch immer nicht klagt und die Vorwürfe aussitzt, wiederhole ich:
WISSENSCHAFTSMINISTER HAHN IST VERDÄCHTIG, FÜR EINEN GLÜCKSSPIELKONZERN AN EINER SCHWARZGELDÜBERGABE IN MILLIONENHÖHE TEILGENOMMEN ZU HABEN.
Antwort auf Beitrag vom: 09.12.2009






