Tagebuch / Februar 2012

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Die Verwendung von Anführungszeichen wird insbesondere in § 89 und § 94 des überarbeiteten amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung von 2006 geregelt. Mit Anführungszeichen schließt man etwas wörtlich Wiedergegebenes ein (§ 89). Mit Anführungszeichen kann man Wörter oder Teile innerhalb eines Textes hervorheben und in bestimmten Fällen deutlich machen, dass man zu ihrer
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Die Verwendung von Anführungszeichen wird insbesondere in § 89 und § 94 des überarbeiteten amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung von 2006 geregelt. Mit Anführungszeichen schließt man etwas wörtlich Wiedergegebenes ein (§ 89). Mit Anführungszeichen kann man Wörter oder Teile innerhalb eines Textes hervorheben und in bestimmten Fällen deutlich machen, dass man zu ihrer Verwendung Stellung nimmt oder sich auf sie bezieht (§ 94). Dies betrifft

1. Überschriften, Werktitel
2. Sprichwörter, Äußerungen und dergleichen, zu denen kommentierend Stellung genommen wird
3. Wörter oder Wortgruppen, über die man eine Aussage machen will
4. Wörter oder Wortgruppen, die man anders als sonst – etwa ironisch oder übertragen – verstanden wissen will

Quelle: Wikipedia


Antwort auf: Der Oberlehrer


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