Die Verwendung von Anführungszeichen wird insbesondere in § 89 und § 94 des überarbeiteten amtlichen Regelwerkes der deutschen Rechtschreibung von 2006 geregelt. Mit Anführungszeichen schließt man etwas wörtlich Wiedergegebenes ein (§ 89). Mit Anführungszeichen kann man Wörter oder Teile innerhalb eines Textes hervorheben und in bestimmten Fällen deutlich machen, dass man zu ihrer
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1. Überschriften, Werktitel
2. Sprichwörter, Äußerungen und dergleichen, zu denen kommentierend Stellung genommen wird
3. Wörter oder Wortgruppen, über die man eine Aussage machen will
4. Wörter oder Wortgruppen, die man anders als sonst – etwa ironisch oder übertragen – verstanden wissen will
Quelle: Wikipedia
Antwort auf: Der Oberlehrer






