Tagebuch / Februar 2012

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Sie können sich Ihre "Aufklärung" sparen "Hr. Oberlehrer" - dass zuerst Schuld bzw. Unschuld u. Strafausmass festgelegt werden und dann erst bezahlt wird - ich glaub das weiss jedes Kind - wie man sieht, sogar auch Sie mein "falke" Nur darum gings gar nicht - wie so oft "Thema verfehlt" Hr. Lehrer - setzen. In Englands Rechtssprechung ist die
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Sie können sich Ihre "Aufklärung" sparen "Hr. Oberlehrer" - dass zuerst Schuld bzw. Unschuld u. Strafausmass festgelegt werden und dann erst bezahlt wird - ich glaub das weiss jedes Kind - wie man sieht, sogar auch Sie mein "falke"
Nur darum gings gar nicht - wie so oft "Thema verfehlt" Hr. Lehrer - setzen.
In Englands Rechtssprechung ist die Vorgangsweise bzw. der "Deal" - wie jetzt gehabt - vorgesehen. Und damit,Gott sei Dank,die Behauptung Ihres Hrn Abg. und div.seiner "Anhänger" hier "ad absurdum" geführt worden, dass nur die ausländischen Gerichte ein "Garant" dafür sind dass unsere (unfähigen)) Gerichte überhaupt funktionieren.
Das Gegenteil ist der Fall - nur bei den heimischen Gerichten ist es noch möglich den "Grafen" zu "erwischen" falls er wirklich was "angestellt" hat.Hab ich mich klar genug ausgedrückt? Helau!


Antwort auf: Remis


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