Tagebuch / Februar 2012

<< zurück

S.g. Herr Pilz! Jetzt schon einen Ausstiegsgrund zu sehen, ist ja schon sehr verfrüht. Es ist noch nichts bewiesen, es gibt keine rechtskräftige (letztinstanzlich) Verurteilung einer Person, die im Zusammenhang mit der Eurofighteranschaffung darin Involvierte bestochen hat, um die Kaufentscheidung zu beeinflussen. Das Mayer`sche Gutachten spricht in dieser Hinsicht eine recht eindeutige
>> mehr lesen

S.g. Herr Pilz!
Jetzt schon einen Ausstiegsgrund zu sehen, ist ja schon sehr verfrüht. Es ist noch nichts bewiesen, es gibt keine rechtskräftige (letztinstanzlich) Verurteilung einer Person, die im Zusammenhang mit der Eurofighteranschaffung darin Involvierte bestochen hat, um die Kaufentscheidung zu beeinflussen.
Das Mayer`sche Gutachten spricht in dieser Hinsicht eine recht eindeutige Sprache und verweist bei der Beantwortung der entscheidenden Fragen (11, 12 und 13) auf das durchaus gegebene hohe Prozessrisiko.
Im Wortlaut weiters: "Erscheint ein Rücktrittsgrund zweifelsfrei gegeben und auch beweisbar zu sein, so wird der BM für Landesverteidigung diesen auch zu realisieren haben, wenn dabei ein nennenswerter ökonomischer Vorteil für die Republik zu erwarten ist.Dass ein allfälliges Gerichtsverfahren stets Risiken mit sich bringt, ist dabei in Kauf zu nehmen.
Also: Ausstieg dann, wenn beweisbar und eindeutig + ökonomischer Vorteil.
Ergo dessen: Was kostet der Ausstieg, bei gleichzeitiger anderweitig organisierter Luftraumsicherung, zu der der BM LVS verpflichtet ist.
D.h. steigt man aus, muss gleichzeitig ein Ersatz her, weiters - bevor man überhaupt einen Euro zurückbekommt - muss ein langwieriger Prozess (sicher bis zum EUGH) in Kauf genommen werden.
M.E. ist das ein unrealistisches Szenario, daher jetzt den Ausstieg zu fordern, macht keinen Sinn.


Antwort auf: Fridolin


Das Bild enthält 8 Zeichen (Buchstaben gross geschrieben)

Durch Eingabe der Zeichen im Bild wird gewährleistet, dass kein automatisiertes Programm einen Eintrag verfasst.