Tagebuch / Februar 2012

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hallo Remis,

das Recht auf Kontrolle darf nicht verwehrt werden können, weil sich ein einzelner angeblich nicht richtig verhält. wenn die zeugen glauben, dass der vorsitzende des UA sein amt nicht richtig ausführt, dann sollen sie - wie in einem rechtsstaat üblich - das recht auf beschwerde haben.


Antwort auf: falke


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