Tagebuch / Mai 2012

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Lichtscheu. In einer einstweiligen Verfügung verbietet Mag. Susanne Bacher die Veröffentlichung der Hypo-Akten in News. Frau Bacher ist Richterin am Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt. Ihre Entscheidung ist ein bemerkenswerter Versuch, die Pressefreiheit im Interesse licht- und öffentlichkeitsscheuer Hypo-Herrschaften abzuwürgen. Die Bezirksrichterin sieht nur eines: die
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Lichtscheu. In einer einstweiligen Verfügung verbietet Mag. Susanne Bacher die Veröffentlichung der Hypo-Akten in News. Frau Bacher ist Richterin am Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt. Ihre Entscheidung ist ein bemerkenswerter Versuch, die Pressefreiheit im Interesse licht- und öffentlichkeitsscheuer Hypo-Herrschaften abzuwürgen.

Die Bezirksrichterin sieht nur eines: die Amtsverschwiegenheit. Akten haben für die vor allem eine Eigenschaft: Bis auf einen kleinen Kreis darf sie niemand sehen.

Die Amtsverschwiegenheit hat Jahrzehnte lang Kriminelle in Vorständen und Ministerämtern vor Verfolgung geschützt. Der letzte Untersuchungsausschuss hat die Komplizenschaft zwischen Teilen der Staatsanwaltschaft und kriminellen Politikern ans Licht gebracht. Die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien musste aufgelöst werden. Seitdem haben die vielen Staatsanwälte, die sich dem Rechtsstaat und nicht ÖVP oder FPÖ verpflichtet fühlen, wieder weitgehend freie Bahn.

Aber mit einem tun sich Staatsanwälte und Richterinnen noch immer schwer: mit Journalisten, die das öffentlich machen, was die Justiz zum Teil aus guten Gründen zumindest bis zu einer Hauptverhandlung hinter verschlossenen Türen abhandeln will.

Wenn die Hypo-Herrschaften jetzt vor Gericht auftauchen und einen Maulkorb für News verlangen, muss die Richterin zwischen dem hohen Gut der Pressefreiheit und den Interessen von Bank und Managern abwägen. Diese Abwägung ist Frau Mag. Bacher vollkommen missglückt.

„Jedenfalls überwiegen im konkreten Fall die Interessen der antragstellenden Parteien an der Geheimhaltung sensibler Daten, nicht wahlloser Verbreitung von personen- und bankinternen Daten gegenüber einem Interesse der Antragsgegnerinnen an der Veröffentlichung von Daten, weil sehr wohl die Möglichkeit besteht durch eine seriöse Medienberichterstattung das Informationsinteresse der Bevölkerung zu befriedigen und kein Interesse der Öffentlichkeit daran besteht, wahllos in Gerichtsakten fremder Personen Einblick nehmen zu können."

Das ist gefährlicher Unsinn. Natürlich plant News nicht, „wahllos" 25 000 Seiten Gerichtsakten zu veröffentlichen. Natürlich wählt die Redaktion aus. Aber die Auswahl ist Sache der Redaktion und nicht der Richterin. Frau Bacher hat schlicht und einfach kein Recht zu entscheiden, was „seriöse Medienberichterstattung" ist und daher mit ihrem Sanktus veröffentlicht werden darf.

Die Richterin aus dem 2. Wiener Bezirk verletzt mit ihrer Verfügung die Bundesverfassung. Daran sollte sie in der Berufungsinstanz erinnert werden. Wenn die Justiz diesen Fall nicht im Sinne der Verfassung klärt, werden wir ihn zu einer Sache des Parlaments machen.

 


Antwort auf Beitrag vom: 27.03.2010


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