Gestern Nachmittag, Innenausschuss. In der aktuellen Aussprache lässt die Innenministerin den Herrn Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit den Todesfall in der Linzer Schubhaft erklären. Buxbaum versucht sich durch zu schwindeln. Dabei kommt einiges ans Licht.1. Der Schubhäftling C. musste ins Linzer AKH, weil der Amtsarzt im Spital am achten Tag des Hungerstreiks Anzeichen von
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Gestern Nachmittag, Innenausschuss. In der aktuellen Aussprache lässt die Innenministerin den Herrn Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit den Todesfall in der Linzer Schubhaft erklären. Buxbaum versucht sich durch zu schwindeln. Dabei kommt einiges ans Licht.
1. Der Schubhäftling C. musste ins Linzer AKH, weil der Amtsarzt im Spital am achten Tag des Hungerstreiks Anzeichen von Austrocknung feststellte. Der Häftling war also gesundheitlich bereits in einer bedenklichen Situation.
2. Im AKH wehrte sich C. gegen die Untersuchung. Buxbaum behauptet, er habe nach einer Schwester getreten. Daher wurde er nur oberflächlich untersucht.
3. Im polizeilichen Anhaltezentrum im Gefängnis wurde er sofort in die Isolierzelle gesperrt. Das war illegal – weil nur ein Häftling, der nach § 5 der Anhalteordnung „sein Leben oder seine Gesundheit gefährdet“, in diese Zelle gesperrt werden dürfen. Die Isolierzelle war also eine ungesetzliche Strafmaßnahme.
4. Buxbaum betonte, dass im Fall C. besonders oft „nachgesehen“ wurde. Es bestand also Sorge um den Zustand des Häftlings.
5. Trotzdem wurde er isoliert gehalten – und ist dort auch gestorben.
6. Der Standard berichtet über Hitzefolter in dieser Zelle. Darüber berichtete Buxbaum nichts.
7. Das BIA untersucht jetzt. Mit allem, was wir wissen, besteht der Verdacht auf Totschlag – oder mehr.
8. Das Innenministerium deckt die mutmaßlichen Täter. Alles sei in Ordnung – und das nächste Mal könne es wieder so gemacht werden, betonte Buxbaum.
9. Der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit und die Innenministerin unterstützen ein mörderisches Asylsystem.
10. Die Innenministerin informierte den Ausschuss über Verurteilungen des Getöteten. Es gab keinen sachlichen Grund für diese Information. Damit wurde versucht, den Getöteten noch in ein schiefes Licht zu bringen – „ist eh nur ein Verbrecher aus Afrika“.
Schubhäftling C. ist Opfer ungesetzlicher Maßnahmen in der Haft geworden. Der Fall soll vertuscht werden. Nicht mit uns.
Antwort auf Beitrag vom: 12.10.2005






