MITTWOCH, 15. AUGUST 2001
Ernst Strasser weiß seit heute, dass ich es auch weiß. Am 16. März hat der Verfassungsgerichtshof einiges zum Kriminalpolizeilichen Aktenindex KPA klargestellt. Keine Anzeige darf länger gespeichert werden, als sie zur Strafrechtspflege gebraucht wird. Jede Zurücklegung durch die Staatsanwaltschaft und jeder Freispruch ist mit zu speichern. Der Innenminister hat das schlicht und einfach
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Ernst Strasser weiß seit heute, dass ich es auch weiß. Am 16. März hat der Verfassungsgerichtshof einiges zum Kriminalpolizeilichen Aktenindex KPA klargestellt. Keine Anzeige darf länger gespeichert werden, als sie zur Strafrechtspflege gebraucht wird. Jede Zurücklegung durch die Staatsanwaltschaft und jeder Freispruch ist mit zu speichern. Der Innenminister hat das schlicht und einfach ignoriert. Die Genueser Polizei hat die KPA-Vormerkungen ohne jeden Hinweis darauf, dass alle Anzeigen zurückgelegt worden sind, bekommen. Strasser hat bewußt die Verfassung gebrochen, um Kritiker besser denunzieren zu können.






