Tagebuch / Februar 2012

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MITTWOCH, 21. MÄRZ 2007

Erhard P. Steininger war der Lobbyist von EADS. Das Parlament hat gestern die Mitteilung erhalten, dass Steininger bis 27. April „nicht ortsaufhältig“ sein wird und damit nicht geladen werden kann. Mein Eindruck ist: Steininger will sich der Befragung entziehen. Er ist offensichtlich auf der Flucht.Erika Rumpold hat im Auftrag von Steininger mehr als 6,5 EADS-Millionen ausgegeben.
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Erhard P. Steininger war der Lobbyist von EADS. Das Parlament hat gestern die Mitteilung erhalten, dass Steininger bis 27. April „nicht ortsaufhältig“ sein wird und damit nicht geladen werden kann. Mein Eindruck ist: Steininger will sich der Befragung entziehen. Er ist offensichtlich auf der Flucht.

Erika Rumpold hat im Auftrag von Steininger mehr als 6,5 EADS-Millionen ausgegeben. Der Verbleib der Millionen ist nach wie vor unklar. Schuhkäufe in dieser Höhe sind unwahrscheinlich, Schmiergeldzahlungen dagegen nicht auszuschließen. Frau Rumpold hat jetzt plötzlich ein Terminproblem. Sie kann eine „Kunden-Strategiesitzung“ nicht verschieben. Ihre Anwältin, Frau Gheneff, hat Tage vorher telefonisch bei mir erfolglos interveniert. Sie wollte eine Rücknahme der Ladungen wegen der laufenden Berufung beim Landesgericht. Von einem Geschäftstermin war da noch keine Rede. Jetzt droht mir Frau Gheneff mit Klage. Der Ausschuss wird sich dadurch nicht stören lassen.

Reinhard Faltlhauser hat die Verhandlungen für Eurofighter geleitet. Auch er sollte morgen im Ausschuss aussagen. Heute erhält die Parlamentsdirektion ein Fax: „Ihrer Einladung an der Sitzung des Untersuchungsausschusses am 22.3.2003 teilzunehmen, kann ich leider nicht nachkommen, da ich wegen einer längeren Auslandsreise verhindert bin.“ Der Pensionist Faltlhauser muss dringend länger ins Ausland. Auch der Eurofighter-Verhandlungsführer setzt sich ab.

Immer mehr sieht es nach einer großen Absetzbewegung aus. Die ersten Auskunftspersonen drohen, schimpfen und verlieren die Nerven. Im Fall „Erika Rumpold“ hat der Ausschuss noch einige gesetzliche Möglichkeiten: die Zwangsvorführung nach erfolgloser Androhung derselben; und die Beugehaft, wenn das Gericht sie beschließt.

Im Falle von Steininger und Faltlhauser ist das schwieriger. Im Ausland hat der Ausschuss keine Möglichkeiten etwas durchzusetzen. Aber es ist nicht mehr auszuschließen, dass wir an einem bestimmten Punkt die Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben. Dann sind einige Herren auch im Ausland nicht mehr sicher.

Falls sich jemand beschwert, zu kurzfristig geladen worden zu sein, hier noch die Daten:

Die Ladung der Rumpolds wurde am 13. März beschlossen und übermittelt. Am 15 März hat Erika Rumpold die Ladungen für sich und ihren Mann übernommen.

Faltlhausers Ladung wurde am 8. März beschlossen und abgesandt. Er hat die Annahme am 14. März unterschrieben. Alles war rechtzeitig, wie es sich gehört.

Aber vielleicht ist das alles ganz anders. Vielleicht hat der Frühling mit seiner unwiderstehlichen Macht Fernweh gezeugt. Vielleicht sind die beiden bald wieder da und wollen dann nichts wie in den Ausschuss. Schließlich kann man ja nie wissen.

So, und jetzt ist der erste Eurofighter, der hier angebracht werden soll, in Deutschland geflogen. Der Kurier feiert den Umstand, dass er flugfähig ist, überschwänglich. Aber was ist der erste österreichische Eurofighter? Der „AS001“ ist der „GS076“. Mit einem Zusatzvertrag ist aus einem deutschen Eurofighter einfach ein österreichischer gemacht worden. Warum? Weil Eurofighter nicht lieferfähig war. Wer das groß feiert, dem ist kaum noch zu helfen.

Und jetzt noch was Beträchtliches aus dem Bush-Reich. The Onion lässt General Tommy Franks zu Wort kommen. Das tue ich auch.

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Antwort von: Helmut Skrdla
verfasst am: 23.03.2007 12:31:38

Ich hab AS001 in der Fertigung gesehen, da wurden gerade erst das Fahrwerk und die Vorflügel angebaut. Und schon damals war es AS001, und nicht irgendeiner der deutschen Single-Seater. Also
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Ich hab AS001 in der Fertigung gesehen, da wurden gerade erst das Fahrwerk und die Vorflügel angebaut. Und schon damals war es AS001, und nicht irgendeiner der deutschen Single-Seater.

Also diese aus den Fingern gesaugte Behauptung ist ja wohl unwürdigst für jemand der einen Untersuchungsausschuss leitet und im Parlament sitzt.

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 22.03.2007 17:20:28

Großes Kompliment zu Ihrer ausgesprochen kurzweiligen und äußerst trefflichen heutigen Rede im Nationalrat : Zitat Parlamentskorrespondenz (PK0199) : "Abgeordneter Dr. PILZ (G)
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Großes Kompliment zu Ihrer ausgesprochen kurzweiligen und äußerst trefflichen heutigen Rede im Nationalrat :

Zitat Parlamentskorrespondenz (PK0199) :

"Abgeordneter Dr. PILZ (G) übte harte Kritik an den Aussagen seines Vorredners (Westenthaler; Anm.) , die er als "gefährlich" bezeichnete. Wer Menschen signalisiere, so Pilz, dass ihr Glaubensbekenntnis per se zur Unterdrückung von Frauen führen muss, verkenne den Koran genauso wie man die Bibel verkennen könne. In allen Religionen gebe es menschenfreundliche Auslegungen der Schriften, betonte Pilz und appellierte, die offenen, partnerschaftlichen und humanistischen Tendenzen in allen Religionen gleichermaßen zu unterstützen.

Im Hinblick auf das BZÖ wies er auf den Leibwächter Westenthalers hin, der bereits mehrere Verurteilungen hinter sich habe. Pilz nannte dies ein "seltsames Resozialisierungsprogramm".

Generell stellte er fest, dass es Sinn habe, wenn RichterInnen mit Augenmaß und Vernunft urteilen. Er hinterfragte auch die seiner Auffassung nach bestehende Unverhältnismäßigkeit zwischen der unverständlichen Milde gegenüber Bordellbesitzern und Menschenhändlern einerseits und die unverständliche Härte gegenüber Menschen in Österreich, die zu spät einen Antrag gestellt haben. "

NS: Fragt sich bloß nach wie vor, wo der missing link zwischen Nationalrats-Rednerpult und dem politischen Tagebuch-Forum verschütt gegangen sein mag ...

Aber im Sinne positiver Verstärkung: Weiter so !

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Antwort von: Norbert
verfasst am: 23.03.2007 12:41:09

also der "Nickomaniat" handelt klassisch klinisch.Erinnert mich an Lee Marvin in Cat Ballow ,wo er egal was Thema war immer "und darauf drinken wir Einen" lallte. Man redet von
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also der "Nickomaniat" handelt klassisch klinisch.

Erinnert mich an Lee Marvin in Cat Ballow ,wo er egal was Thema war immer "und darauf drinken wir Einen" lallte.

Man redet von der Mondlandung und man wird gewarnt was da oben noch passieren wird wenn die ersten Moscheen dort gebaut werden.

Sachlich ist das Urteil in der BRD ja ganz klar irrelevant weil es

gegen die Grundwerte der Rechtssprechung verstößt, was hat sich da

diese Richterin gedacht?

Es gibt kein Züchtigungsrecht ( Tiere zur Dressur bis an die Grenze zur

Tierquälerei mal ausgenommen) in Europa.

Das Problem liegt darin, daß der Islam mit Ausnahme der Osmanischen Periode den "Gottesstaat" -s. Augistinus- und

den Dualismus ( Körper - Geist und Kirche -Staat bzw. König,Kaiser)

zwar intellektuell andenkt aber nicht volzogen hat.

Ein friedliches und gedeihliches Miteinander der großen semitischen Religionen und deren Anhänger

war über lange Perioden der Geschichte immer wieder möglich und sollte heutzutage kein Thema mehr sein.

Das Abendland hat von 400 n.Ch. bis in die Aufklärung gebraucht

um den Religionen den gebührenden Platz zuzuweisen.

Diese Entwicklung wird auch vor dem "Morgenland" nicht halt machen.

Nur unsere Rechtssprechung kann nicht die Auslegung einer

Religionsgemeinschaft über das Menschenrecht stellen!

Antworten


Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 23.03.2007 22:35:54

"Das Abendland hat von 400 n.Ch. bis in die Aufklärung gebrauchtum den Religionen den gebührenden Platz zuzuweisen." Geben wir dem Herrn Pilz also noch ein paar Monate länger
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"Das Abendland hat von 400 n.Ch. bis in die Aufklärung gebraucht

um den Religionen den gebührenden Platz zuzuweisen."

Geben wir dem Herrn Pilz also noch ein paar Monate länger dafür ... ? P.S.:

"Nur unsere Rechtssprechung kann nicht die Auslegung einer

Religionsgemeinschaft über das Menschenrecht stellen !" Vollkommen richtig.

Das bedeutet aber nicht, daß religiöse Erwägungen von der Rechtsprechung gänzlich außer Ansatz zu lassen wären:

Richtigerweise wird überall dort, wo es sich mit den Grundwertungen unserer Rechtsordnung (zu denen auch die Freiheit der Religion zählt) vereinbaren läßt, auch religiösen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen sein.

Beispielsweise wurde Anfang Februar vom deutschen Bundesgerichtshof entschieden, daß die religiöse Überzeugung eines Vergewaltigers, der damit das in seiner Kultur (es ging um türkische Jesiden) für verbindlich erachtete Ehegelöbnis durchsetzen will (so auf die Art: wenn ich mit ihr schlafe, wird sie auch mein sein), durchaus als Strafmilderungsgrund herangezogen werden darf.

Auf dem ersten Blick erscheint das sicher geschmacklos, denn was sollte es am Unrechtsgehalt einer Vergewaltigung ändern können, wenn das Opfer zufällig demselben Kulturkeis angehört wie der Täter (siehe schon das diskutierte Scheidungsurteil des Landgerichts Frankfurt).

Bei näherer Betrachtung ist dieses Ergebnis aber stimmig :

1. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist erfüllt. Der Täter wird dafür bestraft und der Staat drückt dadurch auch seinen Tadel aus.

2. Die vom Täter ins Treffen geführten Motive (traditionellen Vorstellungen) sind zwar aus unserer Sicht vollkommen daneben, aber ihre Existenz ist nicht von der Hand zu weisen. Was die Schuld des Täters anlangt, ist Tat nicht gleich Tat. Daher "verdient" dieser Täter möglicherweise eine geringere Strafe.

Die Betonung liegt auf MÖGLICHERWEISE.

Demgegenüber zieht das Gegenargument aus Opfersicht nicht, nämlich daß eine Vergewaltigung unabhängig von den Motiven immer eine Vergewaltigung bleibt, denn diesem Aspekt wird bereits durch die Bestrafung an sich Rechnung getragen, auf die das Opfer auch einen Anspruch hat, wohingegen sich die Beurteilung der Schuldfrage bzw. der tatschuldangemessenen Bestrafung allein damit auseinandersetzt, was den Täter so weit gebracht hat und welcher Strafe es bedarf, um ihn und auch andere in Hinkunft von solchen Taten abzuhalten.

Nicht zuletzt deshalb gibt es ja auch für jedes Delikt Strafrahmen, die einmal auszuschöpfen sein werden und das andere Mal eben auch nicht.

3. Jedenfalls verfehlt erscheint es mir, wenn Gerichte versuchen, bereits auf der Tatbestandsebene den Inhalt religiöser Lehren zu erfassen. Das war im Frankfurter Scheidungsfall so (Argument: Für eine muslimische Ehe gelten andere Maßstäbe, daher ist der Scheidungstatbestand hier nicht erfüllt.), beispielsweise aber auch schon in zwei österreichischen Verfahren, wo es jeweils um das Schächten von Tieren ging, und die Höchstgerichte zur mE verfehlten Ansicht gelangten, daß es sich beim Schächten um einen Teil der muslimischen Religionsausübung handle, weshalb eine Bestrafung wegen Tierquälerei gegen die Religionsfreiheit verstoßen würde.

Ich halte diese drei Entscheidungen deshalb für verfehlt, weil schon der Versuch, einer Glaubensgemeinschaft eine bestimmte Anschauung als deren Glaubenslehre zu unterstellen, auf einen unzulässigen Eingriff in deren Religionsfreiheit hinaus liefe und weil überdies theologische Schulen-Streitigkeiten in juristischen Verfahren nichts verloren haben. Denn sonst könnte man auch gleich Prozesse darüber führen, welchen Blauton der Himmel hat.

Daher ist die Verneinung des Scheidungstatbestandes, "weil der Koran von der Züchtigung der Frau schreibe", mE genauso falsch wie die Verneinung von Tierquälerei, nur "weil der Islam dies gebiete". Nicht zuletzt gibt es zu beiden Standpunkten auch namhafte Gegenpositionen innerhalb derselben Glaubenslehre.

Den richtigen Weg hat hier mE der deutsche Bundesgerichtshof vorgezeichnet :

Ob ein gesetzlicher Tatbestand verwirklicht ist oder nicht, hat sich alleine nach den Maßstäben der Rechtsordnung und ihrer Grundwertungen zu bestimmen.

Religiöse, kulturelle oder traditionelle Beweggründe der Beteiligten mögen allenfalls im Nuancenbereich, also zB bei der Frage der Strafzumessung, eine Rolle spielen. Dabei geht es aber nicht um "Auslegungen einer Religionsgemeinschaft", sondern ausschließlich darum, wie verwerflich oder nicht die jeweiligen Beweggründe gewesen sein mögen.

Denn wer zB ein Tier quasi aus vermeintlich religiösem Zwang heraus dem Schächten zuführt, handelt mitunter weniger verwerflich als jemand, der aus purem Jux einem Tier Qualen zufügt.

"Gerechtfertigt" (im Sinne von "Straffreiheit") ist die Tat aber weder hier noch da.

Das Maß der staatlichen Mißbilligung kommt in der Strafhöhe zum Ausdruck - und deshalb wird zB bei einem religiös motivierten Ehrenmord das Motiv bei der Strafzumessung kaum mehr eine Rolle spielen können.

Es wird daher vermutlich auch noch die Justiz ihre Zeit brauchen, "um den Religionen den gebührenden Platz zuzuweisen."

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Antwort von: Norbert
verfasst am: 25.03.2007 01:13:32

Danke für diesen Beitrag , ich habe davon profitiert auch wennes ein Küchenjurist formuliert hat. Vor allem war die DefinitionStrafmaß und Schuldfrage sehr nützlich für das
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Danke für diesen Beitrag , ich habe davon profitiert auch wenn

es ein Küchenjurist formuliert hat. Vor allem war die Definition

Strafmaß und Schuldfrage sehr nützlich für das Verständnis.

Das Grundrecht hat immer Priorität vor den Riten und so sollte es auch sein. Religionsausübung ist Privatsache , Ethik aber nicht! Der Staat hat der Ethik durch das Grundrecht Raum und Schutz zu liefern. Die Trennung Staat und Kirche ist letztlich ein Prozess der alle Kulturen erreichen wird.

Was das Schächten anbelangt welches auch bei den Judem die übliche

Schlachtform ist , bin ich allerdings aufgrund von Infos durch Tierärzte

nicht der Meinung , daß es sich um Tierquälerei handelt.

Durch das öffnen der Halsschlagader tritt, durch rasanten

Blutverlust verursacht, ein Schockzustand ein der auch eine Schmerzunempfindlichkeit und baldige Bewußtlosigkeit mit sich bringt.

Na ja ich glaube es halt es scheint logisch.

Der Stress im Viehwagen und der Weg zur Schußanlage dürfte weit mehr Qualen bereiten.

Um all diesen Fragen für sich persönlich aus dem Wege zu gehen

kann ich den vegetarischen Weg sehr empfehlen.

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 25.03.2007 16:28:11

Nachdem ich ja nicht nur Küchenjurist bin, sondern auch gelernter Tiermediziner (und obendrein übrigens Vegetarier und Agnostiker), kann ich obiges bestätigen. Das Problem besteht
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Nachdem ich ja nicht nur Küchenjurist bin, sondern auch gelernter Tiermediziner (und obendrein übrigens Vegetarier und Agnostiker), kann ich obiges bestätigen. Das Problem besteht halt, wie so oft, darin, daß nur ein wirklich geübter Schächter dem Tier unnötige Qualen ersparen kann, und bekanntlich halten Tiere in solchen Situationen auch nur selten so ruhig, daß der Kehlschnitt sauber gesetzt werden kann.

Praktisch bedeutet das aber, daß Schächten nicht von vornherein als keine Tierquälerei angesehen werden kann, sondern nur, wenn sich einzelfallbezogen ergibt, daß dem Tier dabei keine unnötigen Qualen zugefügt wurden (was zB bei einer vorherigen Betäubung regelmäßig ausgeschlossen werden könnte).

In allen anderen Fällen wird man -abgesehen von der Möglichkeit der Diversion- kaum um eine Verurteilung umhin kommen, wobei aber eben auf Ebene der Strafzumessung entsprechender Spielraum besteht, gegebenenfalls auch religiöse Beweggründe mildernd zu berücksichtigen.

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Antwort von: Norbert
verfasst am: 25.03.2007 20:26:53

So weit meine Infos stimmen wird zumindest bei den Kosheren - Fleischern eine Betäubung vorgenommen. In der Hoffnunghier nicht falsch informiert zu sein verbleibe ich bei Salat und Käse mit
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So weit meine Infos stimmen wird zumindest bei den Kosheren - Fleischern eine Betäubung vorgenommen. In der Hoffnung

hier nicht falsch informiert zu sein verbleibe ich

bei Salat und Käse mit einem Prost Norbert

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 25.03.2007 23:33:40

Käse ist übrigens als Nahrungsmittel vegetarisch inkonsequent : 1. gibt die Kuh nur Milch, wenn sie sich in einer Laktationsperiode befindet (also ein Kalb hat, was bei einer Industriekuh
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Käse ist übrigens als Nahrungsmittel vegetarisch inkonsequent :

1. gibt die Kuh nur Milch, wenn sie sich in einer Laktationsperiode befindet (also ein Kalb hat, was bei einer Industriekuh im Schnitt 4 x pro Kuhleben vorkommt), und

2. ist zur Käseerzeugung -außer für Frischkäse- als Milchgerinnungsmittel sogenanntes "Lab" erforderlich, das aus dem Magen geschlachteter Kälber gewonnen wird (angeblich gibt es inzwischen auch aus Brennesseln erzeugten Ersatz dafür, der sich aber bis jetzt noch kaum durchgesetzt hat).

Wer Milch und Milchprodukte konsumiert, nimmt daher streng genommen auch die Fleischindustrie mit in Kauf (obwohl man natürlich Laktationsperioden durch Melken verlängert, womit Milchkühe faktisch auch viel länger Milch geben als das Kalb lebt; aber ohne Kalb geht eben gar nichts).

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Antwort von: Norbert
verfasst am: 26.03.2007 21:51:18

also so konsequent bin ich auch wieder nicht. Akzeptiere auch Leder allerdings keine Pelze. Ich glaube für das Leder müssen keine Tieresterben, dies ist sicher ein Nebenprodukt der
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also so konsequent bin ich auch wieder nicht. Akzeptiere auch Leder allerdings keine Pelze. Ich glaube für das Leder müssen keine Tiere

sterben, dies ist sicher ein Nebenprodukt der Fleischindustrie und

letztlich stark im Rückgang. Käse und hier in erster Linie Ziegen-und Schafskäse ist halt zum Rotwein "unersätzlich".

Na ja leider auch ein Opfer der Lüste!

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 27.03.2007 16:37:00

Leder ist vom vegetarischen Standpunkt aus gesehen nicht per se inkonsequent.Seit nämlich als Folge der BSE-Krise die Tierkörperverwertungen ihr Tiermehl nicht mehr als Futtermittel
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Leder ist vom vegetarischen Standpunkt aus gesehen nicht per se inkonsequent.

Seit nämlich als Folge der BSE-Krise die Tierkörperverwertungen ihr Tiermehl nicht mehr als Futtermittel verkaufen können, sondern nur mehr noch als geringwertigen Zusatz für Verbrennungsöfen (kalorische Kraftwerke, Zementindustrie), wurde mit der Häutung angelieferter Paarhufer (vor allem Kälber) und dem Verkauf der Häute eine weitere Einnahmequelle erschlossen (zusätzlich zum Verkauf des Körperfetts an die Kosmetikindustrie).

(Natürlich kann man die Tierkörperverwertung pietätlos finden - es wird daran allerdings schon aus Gründen der Hygiene und allgemeinen Gesundheit kein Weg vorbeiführen; nicht allen toten Tieren kann daher das Los von Winnetous Rih beschert sein ...)

Vom vegetarisch-ethischen Standpunkt aus betrachtet ist Leder allerdings in der Masse bedenklich, in der es in unserem Leben zum Einsatz kommt, da es sich insofern zu einem großen Teil um ein Nebenprodukt von Schlachtbetrieben handelt.

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 25.03.2007 16:45:18

P.S.: Die wesentliche Aussage meines Postings weiter oben besteht darin, daß es sich bei der möglichen (nicht: zwingenden !) Berücksichtigung religiöser Erwägungen auf der
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P.S.:

Die wesentliche Aussage meines Postings weiter oben besteht darin, daß es sich bei der möglichen (nicht: zwingenden !) Berücksichtigung religiöser Erwägungen auf der Strafzumessungsebene um keinen "Kultur-Rabatt" handelt, sondern um ganz normales Strafrecht westlicher Prägung.

Natürlich klingt der Gedanke verlockend, daß zB eine Vergewaltigung nun einmal eine Vergewaltigung ist (siehe nur: Vergewaltigung in der Ehe) und daher auch kein Raum für Abstufungen zwischen Einzelfällen bestünde.

Das ist auch auf der Tatbestandsebene sicher richtig (also wenn es darum geht, OB eine Straftat begangen wurde, ein Scheidungstatbestand gegeben ist usw.).

Auf der Strafzumessungsebene hat dieses Einheitsdenken aber nichts verloren, denn sonst müßte es nur mehr noch einheitliche Strafen geben, und der nicht obsorgeberechtigte Kindsvater, der sein Kind entführt, müßte entweder so hart bestraft werden wie der Kampusch-Entführer, oder aber letzterer käme mit zuwenig davon. Sollte eigentlich jedem einleuchten, daß es das nicht sein kann.

Das heißt aber natürlich auch nicht, daß auf Ebene der Strafzumessung ein Pokerspiel stattfinden sollte. Im oberwähnten Jesiden-Vergewaltigungsfall hatte das Untergericht es bei einer zur Gänze bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe bewenden lassen - was bei einer Vergewaltigung auch schon wegen der Beispielswirkung nicht unbedingt einleuchtet. Hier wäre wohl vielmehr gerade die Generalprävention um einiges höher zu gewichten gewesen als das untadelige Vorleben, der Kulturdruck etc.

Aber zumindest war der Gedankengang richtig.

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Antwort von: Herr Bert
verfasst am: 23.03.2007 15:50:48

Es geht nicht um das Züchtigungsrecht, sondern um die Einordnung der Züchtigung hinsichtlich der Dringlichkeit der Scheidung. Eine alltägliche Detschn (ohne Körperverletzung) in
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Es geht nicht um das Züchtigungsrecht, sondern um die Einordnung der Züchtigung hinsichtlich der Dringlichkeit der Scheidung. Eine alltägliche Detschn (ohne Körperverletzung) in einem Trinkerhaushalt hat eine andere Wertigkeit wie eine Ohrfeige in einem gutbürgerlichen Haus. Die Richterin hat die moslemische Ehe richtigerweise so beurteilt wie sie eben ist. Die Frau zu schlagen ist Alltag, daher kein besonderer Grund zur Aufregung. Was sie wohl zu wenig gewürdigt hat waren die Morddrohungen.

Nichtsdestoweinger bleibt aber die Feststellung der Alltäglichkeit der Gewalt in der moslemischen Ehe durch ein deutsches Gericht bestehen. Genauso wie beim Kopftuchurteil in Bayern. Bekopftuchte Lehrerinnen können die Gleichberechtigung von Frau und Mann nicht glaubhaft vermitteln.

"Das Problem liegt darin, daß der Islam mit Ausnahme der Osmanischen Periode den "Gottesstaat" -s. Augistinus- und

den Dualismus ( Körper - Geist und Kirche -Staat bzw. König,Kaiser)

zwar intellektuell andenkt aber nicht volzogen hat."

Richtig. That´s the problem. Warmduscher wie Pilz, sie und der Küchenjurist werden die Moslems allerdings nicht dazu bringen das zu ändern. Die Musels fahren ja hervorragend mit den Warmduschern.

"Ein friedliches und gedeihliches Miteinander der großen semitischen Religionen und deren Anhänger war über lange Perioden der Geschichte immer wieder möglich und sollte heutzutage kein Thema mehr sein."

Nein. Der Islam hat noch nie in seiner Geschichte andere Religionen gleichberechtigt neben sich geduldet. Wenn der Islam in der Mehrheit ist, werden andere als Dhimmis unterdrückt. Ist der Islam in der Minderheit, so macht er gewisse Zugeständnisse, die allerdings in dem Maße schwinden, in dem der Islam an Stärke zulegt. Dies kann man momentan in Europa schön beobachten.

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 23.03.2007 22:41:34

Ich bin zuversichtlich, daß unsere Justiz damit auch ohne Ihre Zurufe und ohne ein Verbot des Islam fertig wird (siehe mein vorheriges Posting). Wie es Omar al-Rawi in der gestrigen ZIB 2
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Ich bin zuversichtlich, daß unsere Justiz damit auch ohne Ihre Zurufe und ohne ein Verbot des Islam fertig wird (siehe mein vorheriges Posting).

Wie es Omar al-Rawi in der gestrigen ZIB 2 trefflich sagte :

"Ein paar Geisterfahrer bewirken noch nicht, daß man von der Wiedereinführung des Linksverkehrs sprechen könnte."

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Antwort von: Herr Bert
verfasst am: 23.03.2007 10:14:23

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472849,00.htmlEr schlug sie, er droht ihr mit Mord: Eine aus Marokko stammende Deutsche wollte sich möglichst schnell von ihrem Mann scheiden
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,472849,00.html

Er schlug sie, er droht ihr mit Mord: Eine aus Marokko stammende Deutsche wollte sich möglichst schnell von ihrem Mann scheiden lassen. Eine Richterin lehnte den Antrag ab. Der Grund: Schließlich sei die Züchtigung von Frauen im Koran vorgesehen. ___

Ohne Worte. Dann gab es noch das Kopftuchurteil. Bekopftuchte Lehrerinnen dürfen in Bayern nicht unterrichten, weil "eine Kopftuch tragende Lehrerin könne die Gleichberechtigung von Frau und Mann nicht glaubhaft vermitteln", so die bayerische Regierung.

Die menschenfreundliche Auslegung des Korans ist die Ausnahme, die der Bibel die Regel. Das ist der Punkt. In keinem einzigen moslemischen Land gelten die Menschenrechte. Moslemische Einwanderer machen weltweit die meisten Probleme.

Sie kämpften gegen den Faschismus der jetzt 60 Jahre zurückliegt. Zum gegenwärtigen Faschismus schweigen sie. Sie sind genauso lächerlich wie der angebliche Anti-Rassismus Verein ZARA, der irgendwelche Bassena-rassistischen Beispiele anführt, aber den strukturellen Rassismus vieler Moslems gegenüber ihren Frauen verschweigt. Ebenso wird kein einziges Beispiel eines rassistischen Übergriffs migrantischer Jugendlicher gegenüber Österreichern angeführt.

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 23.03.2007 22:47:32

Der Verein ZARA hat in seinem Bericht tatsächlich einiges ausgelassen, unter anderem auch Ihre Wenigkeit (an mir wär's nicht gelegen, wie Sie sich sicher vorstellen können).Das
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Der Verein ZARA hat in seinem Bericht tatsächlich einiges ausgelassen, unter anderem auch Ihre Wenigkeit (an mir wär's nicht gelegen, wie Sie sich sicher vorstellen können).

Das ist zwar bei Ihren Anstrengungen sicher frustrierend, aber kein Grund, gleich beleidigt zu sein.

Nur weiter so mit Ihrem Bassena-Rassismus, vielleicht klappt's ja beim nächsten Mal ...

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Antwort von: Chef
verfasst am: 21.03.2007 21:22:23

Nur um ein wenig Klugzuscheissen: es heist AS001 [Austrian SingleSeater 001] und nicht A001 und es gibt keinen D076 den das müsste wenn schon GS076 [Germany SingleSeater 076]. Nur leider Herr
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Nur um ein wenig Klugzuscheissen: es heist AS001 [Austrian SingleSeater 001] und nicht A001 und es gibt keinen D076 den das müsste wenn schon GS076 [Germany SingleSeater 076]. Nur leider Herr Pilz ist der GS076 Teil der zweiten deutschen Tranche die erst zwischen 2008 und 2011 fliegen wird. Soviel zu Ihren sehr zuverlässigen Informationen, wenn sie aus Ausschussvorsitzender im EF-AU auch so sorgfälltig mit Fachspezifischen Information umgehen na dann gute Nacht.

Und das der AS001 mit deutschen Hoheitskennzeichen 98+40 und nicht mit den österreichischen 7L+WA geflogen ist hat damit zu tun das deutsche Stellen in Zusammenarbeit mit österreichischen Techniker die österreichischen Eurofighter abnehmen.

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Antwort von: peter pilz
verfasst am: 22.03.2007 08:32:10

Danke, schon korrigiert.

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Antwort von: Chef
verfasst am: 22.03.2007 09:39:20

Herr Pilz das mit dem Namen ist aber nicht wirklich das Problem, den ob A001 oder AS001 ist im grossen und ganzen nicht so wichtig. Das groebere Probelm in Ihrer Aussage ist das Sie behaupten der
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Herr Pilz das mit dem Namen ist aber nicht wirklich das Problem, den ob A001 oder AS001 ist im grossen und ganzen nicht so wichtig. Das groebere Probelm in Ihrer Aussage ist das Sie behaupten der deutsche GS076 waere der AS001. Leider existieren von diesem Flieger [GS076] aber nur Einzelteile [wenn ueberhaupt schon] den er wird aller Vorraussicht erst im Jahr 2009 oder 2010 fliegen. Also waere es nicht schlecht wenn Sie Ihre Behauptung auch mit Beweisen/Fakten untermauern koennten.

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Antwort von: General Bert
verfasst am: 21.03.2007 17:03:56

Leicht verwirrt, Herr Pilz? Der Onion Artikel ist jetzt knapp 4 Jahre alt. Große Neuigkeiten, die sie da verkünden. Ähnlich angestaubt sind die meisten ihrer Erkenntnisse in der
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Leicht verwirrt, Herr Pilz?

Der Onion Artikel ist jetzt knapp 4 Jahre alt. Große Neuigkeiten, die sie da verkünden. Ähnlich angestaubt sind die meisten ihrer Erkenntnisse in der Eurofighter Sache.

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Antwort von: Watter
verfasst am: 23.03.2007 18:36:47

Ich nehme an, dass der geschätzte Peter Pilz den Schlusssatz in Kenntnis der satirischen Natur von "The Onion" geschrieben hat, aber zur Ergänzung für die Mitleser sei
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Ich nehme an, dass der geschätzte Peter Pilz den Schlusssatz in Kenntnis der satirischen Natur von "The Onion" geschrieben hat, aber zur Ergänzung für die Mitleser sei gesagt, dass dieses Blatt ziemlich ausschließlich satirische und (obwohl sehr realistisch anmutende) frei erfundene Stories bringt (man möge sich die Überschriften genau durchlesen - da sind einige Schmankerln dabei). Das Erschreckende ist vielleicht, dass der verlinkte Artikel fast für wahr gehalten werden könnte (die paar Jahre Verzögerung haben dem Artikel mM nicht viel von seiner Aktualität genommen).

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Antwort von: Norbert
verfasst am: 21.03.2007 16:16:14

...und ich dachte "Ethon" würde sich mit Ihrer Leber zufrieden geben! P.s.Wenn man mit so einem Nick durch das Forum geistert sollteman zumindest Grundkenntnisse von Prometheus und
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...und ich dachte "Ethon" würde sich mit Ihrer Leber zufrieden geben! P.s.

Wenn man mit so einem Nick durch das Forum geistert sollte

man zumindest Grundkenntnisse von Prometheus und der

Bedeutung in Hellas haben.

Dies zur Aufklärung was Ethon anbelangt er ist der Adler

der jetzt scheinbar schon Ihr Hirn annagt. Versteh ich nicht sollte bei der Leber bleiben ist sicher größer und gehaltvoller.

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Antwort von: Steff
verfasst am: 21.03.2007 14:31:54

Bilder vom Erstflug:

http://www.doppeladler.com/phpBB/viewtopic.php?t=1191

Antworten


Antwort von: Pfluftl
verfasst am: 21.03.2007 15:50:09

Schnell ein Pickerl drauf:

"AS001 steht ganz klein am Seitenleitwerk"

und schon ist ein "österreiches" Flugzeug vorhanden.

Antworten


Antwort von: Prometheus
verfasst am: 21.03.2007 14:00:13

kein wort zum anderen freudigen Ereigniss? Der erste eurofighter fütr österreich ist heute das erste mal gefolgen!!!

Antworten


Antwort von: Norbert
verfasst am: 21.03.2007 16:17:26

Mein Eintrag oben sollte zu Ihrem Posting gehören!

Antworten


Antwort von: fütr-tütr
verfasst am: 21.03.2007 15:55:48

Was ist daran freudig, wenn so eine Blechkiste fütr österreich gefolgen ist?

Bei Schlechtwetter wird man ohnehin nicht mehr fielgen können!

Antworten


Antwort von: Altruist
verfasst am: 21.03.2007 14:21:44

Wem folgt der Eurofighter?

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