FREITAG, 27. APRIL 2007
Barbara Prammer hat als Präsidentin des Nationalrats einen Brief an den Vizekanzler geschrieben. Darin stellt sie sich klar an die Seite des Untersuchungsausschusses: „Aufgrund der angeführten Rechtsausführungen ersuche ich Sie im Sinne der Wahrung der Rechte des Nationalrats und des von ihm eingesetzten Untersuchungsausschusses daher dringend, dem Verlangen des Untersuchungsausschusses
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Barbara Prammer hat als Präsidentin des Nationalrats einen Brief an den Vizekanzler geschrieben. Darin stellt sie sich klar an die Seite des Untersuchungsausschusses: „Aufgrund der angeführten Rechtsausführungen ersuche ich Sie im Sinne der Wahrung der Rechte des Nationalrats und des von ihm eingesetzten Untersuchungsausschusses daher dringend, dem Verlangen des Untersuchungsausschusses auf Aktenvorlage vollständig und ohne Unkenntlichmachungen zu entsprechen.“
Die Präsidentin des Nationalrats, der Verfahrensanwalt des Ausschusses; die führenden Verfassungsjuristen – sie alle ergreifen die Partei des Parlaments. Molterer bleibt mit seiner Ansicht und mit ein paar weisungsgebundenen Beamten seines Hauses allein.
Schreiben_Prammer_Molterer.pdf
Gutachten_Mayer.doc
Gutachten_Funk.doc
Antwort von:
verfasst am: 27.04.2007 23:55:31
Danke, Herr Pilz!!
Hab gerade /"Die Republik der Kavaliere"/ gelesen - der Transparenz halber ist das nicht rechtskräftige Urteil wert. Danke vielmals!!
Antwort von: nachtrag
verfasst am: 28.04.2007 01:26:26
ist ja nicht genau die "partnerschaftliche aufteilung" der grund allen übels in der rechtslage österreichs im sinne " das regeln wir unter uns, ein gesetz brauchen wir
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ist ja nicht genau die "partnerschaftliche aufteilung" der grund allen übels in der rechtslage österreichs im sinne " das regeln wir unter uns, ein gesetz brauchen wir dafür gar nicht"? ist es nicht an der zeit die gesezte und die rechtsordnung ordentlich zu reformieren. nach der schüssels regierung ist ö in ein komplett neues zeitalter eingetreten. die gesetze hinken der realität mind. 50 jahre hinterher. das parlament, der gesetzgeber soll BITTE etwas unternehmen!!! Danke!
Antwort von: Wehren gegen diese Frechheit !
verfasst am: 27.04.2007 22:43:05
Sehen Sie zu, ob Sie den total geschwärzten bericht auf die titelseite einer großen Zeitung bekommen - News, Krone - wenn auf einer Seite ALLE Zeilen unkenntlich geschwärzt sind, dann
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Sehen Sie zu, ob Sie den total geschwärzten bericht auf die titelseite einer großen Zeitung bekommen - News, Krone - wenn auf einer Seite ALLE Zeilen unkenntlich geschwärzt sind, dann wird dadurch ja auch kein Geheimnis verraten. "DAS gibt Molterer dem Parlament zum untersuchen" Und unter DEM Druck soll er das einmal aufrecht erhalten, der falsche Pater !
Antwort von: tamerlan
verfasst am: 27.04.2007 14:44:40
Achtung, in Deeeckung!
Jetzt kommt gleich das schwarze Gegengutachten...!
Antwort von: Herr Bert
verfasst am: 27.04.2007 12:45:02
Vom Mayer:"An einem Beispiel verdeutlicht ist damit gemeint, dass die Pflicht zur Aktenvorlage durch die Behörde so weit reicht, dass der Untersuchungsausschuss allenfalls zum Ergebnis
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Vom Mayer:
"An einem Beispiel verdeutlicht ist damit gemeint, dass die Pflicht zur Aktenvorlage durch die Behörde so weit reicht, dass der Untersuchungsausschuss allenfalls zum Ergebnis kommen kann, dass bestimmte Akteninhalte für seinen Untersuchungsauftrag im Ergebnis irrelevant sind."
Hiermit ist das ganze Gutachten des Herrn Mayer eh schon zum Einreiben. Er meint nämlich schlichtweg, daß dem U-Ausschuß alles vorzulegen wäre. Der Mayer soll sich endlich bei den Grünen oder mindestens bei den Roten sein Parteibuch abholen. Das ist ja nicht mehr zum Aushalten. Genauso wie der Korinek.
Ich habe übrigens auch ein Gutachten eingeholt. Zitiere:
"Mitglieder von Untersuchungsausschüssen, die wegen Verletzung von Geheimhaltungspflichten im Zusammenhang mit dem Ausschuß verurteilt werden, haben unverzüglich zurückzutreten."
Antwort von: Ein Jurist
verfasst am: 27.04.2007 15:02:06
Obwohl ich befürchte, daß Sie diesem Argument - wie sämtlichen bisherigen ebenso - nicht zugänglich sind: Prof. DDr. Heinz Mayer vertritt hier nicht nur die herrschende Lehre, in
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Obwohl ich befürchte, daß Sie diesem Argument - wie sämtlichen bisherigen ebenso - nicht zugänglich sind: Prof. DDr. Heinz Mayer vertritt hier nicht nur die herrschende Lehre, in diesem Gebiet würde ich sogar sagen: er IST die herrschende Lehre.
Und Präsident Korinek hat anlässlich seiner Bestellung sein ÖVP-Parteibuch abgegeben, es ist eher unwahrscheinlich, daß er nunmehr sich um die Aufnahme bei den Grünen oder der SPÖ bewirbt. Allerdings hat er offenbar seine christliche Grundhaltung nicht aufgegeben, weshalb er mit einer juristisch und menschlich wasserdichten Meinung zum Bleiberecht bei langdauernden Asylverfahren der Öffentlichkeit die Misere im Asylwesen zur Kenntnis bringen wollte.
Ein Abgeordneter des Nationalrates verliert sein Mandat aus den im § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Nationalrates genannten Gründen. Einen Wahlausschließungsgrund stellt ein Verstoß gegen das MedienG nicht dar. Ihr Meinung ist falsch.
Antwort von: Herr Bert
verfasst am: 27.04.2007 15:34:32
Die Aussage, der Prof DrDr Heinz Heinz Mayer Mayer wäre die herrschende Lehre, ist kein Argument, sondern nur eine irrtümliche Feststellung. Meine christliche Grundhaltung habe ich auch
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Die Aussage, der Prof DrDr Heinz Heinz Mayer Mayer wäre die herrschende Lehre, ist kein Argument, sondern nur eine irrtümliche Feststellung.
Meine christliche Grundhaltung habe ich auch nicht aufgegeben. Korinek hat gesagt:
"Es müssen zwei Dinge gegeneinander abgewogen werden: erstens das öffentliche Interesse und zweitens das Recht auf Familienleben."
So weit stimmt´s noch. Aber ebenso wie der Herr Mayer, so irrt der Herr Korinek vor allem bei der Gewichtung der Dinge.
Das öffentliche Interesse insbesondere auf Sicherheit, aber auch hinsichtlich des Rechtes auf Heimat und hinsichtlich der öffentlichen Finanzen wiegen inzwischen viel schwerer als jedes Recht von Asylanten und Immigranten hier maximale Rechte in Anspruch nehmen zu dürfen.
Beim U-Ausschuß wäre es geradezu fahrlässig, jemandem, der gerade wegen Verletzung von Geheimhaltungspflichten verurteilt wurde, Akten mit Daten unbescholtener Bürger zu übermitteln. Hier muß man auch wieder abwägen. Die Dinge lägen anders, hätte der U-Ausschuß bis jetzt seriös gearbeitet. Hat er aber nicht.
Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 27.04.2007 20:38:45
"Meine christliche Grundhaltung habe ich auch nicht aufgegeben."
Als ob es sich bei den Pharisäern um Christen gehandelt hätte ...
Antwort von:
verfasst am: 27.04.2007 12:51:32
gelesen haben sie es offensichtlich nicht: "Eine Ausnahme könnte allenfalls dann Platz greifen, wenn der Steuerakt Aktenstücke enthält, die offensichtlich in keinem wie immer
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gelesen haben sie es offensichtlich nicht: "Eine Ausnahme könnte allenfalls dann Platz greifen, wenn der Steuerakt Aktenstücke enthält, die offensichtlich in keinem wie immer gearteten Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen können"
Antwort von: Herr Bert
verfasst am: 27.04.2007 13:11:45
Doch, habe ich schon gelesen. Nur macht dieser Punkt das Gutachten nicht weniger schmierfähig weil man von dieser Handhabe schon immer ausgeht, und diese Handhabe von den Beamten auch so
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Doch, habe ich schon gelesen. Nur macht dieser Punkt das Gutachten nicht weniger schmierfähig weil man von dieser Handhabe schon immer ausgeht, und diese Handhabe von den Beamten auch so gehandhabt wird. Ich frage mich nur,
was der Herr Mayer für sein Gutachten verlangt hat, wer es bezahlt hat,
wenn nichts bezahlt wurde, ob hier nicht eine Schenkung vorliegt,
oder läuft das Gutachten unter normaler Parteiarbeit für die Grünen?
Antwort von: Karl Kraus
verfasst am: 27.04.2007 17:11:42
Eine ganz naive Frage an Herr Bert: Wenn sagen wir die Polizei oder ein Staatsanwalt Einsicht in einen Steuerakt will, zum Beispiel auf Weisung seines Ministers .. wieso kriegt er ihn? Ein
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Eine ganz naive Frage an Herr Bert: Wenn sagen wir die Polizei oder ein Staatsanwalt Einsicht in einen Steuerakt will, zum Beispiel auf Weisung seines Ministers .. wieso kriegt er ihn? Ein Untersuchungsausschuss eines Parlaments ist im Gegensatz zum weisungsgebundenen Landgendarmen doch viel eher befugt, mit Steuergeheimnissen umzugehen.
Vielleicht verstehen Sie es so, wenn Sie es juristisch schon nicht verstehen.
Antwort von:
verfasst am: 27.04.2007 17:16:18
Der Staatsanwalt kriegt ihn ja auch, und zwar ungeschwärzt. Er muß dafür natürlich Gründe haben. Einfach so in die Luft schießen wie der Herr Pilz probiert geht beim
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Der Staatsanwalt kriegt ihn ja auch, und zwar ungeschwärzt. Er muß dafür natürlich Gründe haben. Einfach so in die Luft schießen wie der Herr Pilz probiert geht beim Staatsanwalt nicht.
Beim Staatsanwalt wäre die ganze Chose sowieso besser aufgehoben. Die Grünen könnten ja eine Anzeige machen. Warum tun sie es nicht?
Antwort von: Karl Kraus
verfasst am: 28.04.2007 13:21:28
Mir ist ein unabhängiger Abgeordneter lieber als ein weisungsgebundener Staatsanwalt. Verstehen Sie den Unterschied nicht oder wollen Sie ihn nicht verstehen?
Antwort von: Herr Bert
verfasst am: 27.04.2007 17:18:37
Übrigens, der Einbrecher im Grünen-Büro war ein ganz normaler Krimineller. Die Nationalität wurde zwar nicht angegeben, rein statistisch sind aber bei Einbrüchen die
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Übrigens, der Einbrecher im Grünen-Büro war ein ganz normaler Krimineller. Die Nationalität wurde zwar nicht angegeben, rein statistisch sind aber bei Einbrüchen die Ausländer ganz weit vorn.
http://wien.orf.at/stories/188147/
Antwort von: Küchenkoch
verfasst am: 27.04.2007 13:47:17
Wird in diesem Forum eigentlich jeder beschmiert, der keinen Kniefall vor der ÖVP macht? Dem Hrn. Mayer Parteilichkeit zu unterstellen zeigt wahrlich einen kleinen Geist!
Antwort von: Küchenkoch
verfasst am: 27.04.2007 12:10:09
Eher scheint eine Erinnerung notwendig, wer die Gehälter der Politiker bezahlt. Wenn sich in der Privatwirtschaft Personen so aufführen, gibt's die Fristlose.
Antwort von: Küchenkoch
verfasst am: 27.04.2007 12:11:22
hab natürlich Hrn. Molterer gemeint, nicht Fr. Prammer - hoffe das kommt auch so rüber
Antwort von:
verfasst am: 27.04.2007 11:46:09
da wird es wohl eines misstrauensvotums gegen molterer bedürfen






