Tagebuch / Februar 2012

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SAMSTAG, 21. JULI 2007

„Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten
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„Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war.“

So lautet der § 10. (1) des Strafgesetzbuches, der „entschuldigende Notstand“. Gestern hat Alfred Gusenbauer diesen Notstand ausgerufen. Wenn ein Eurofighter-Pilot auf eine Passagiermaschine schießt und Hunderte Unschuldige dabei ums Leben kommen, kann er mit dem Freispruch durch den Kanzler rechnen.

Das hat nur einen kleinen Fehler: Nach einem erfolgreichen Abschuss wird nicht der Kanzler, sondern ein Strafrichter entscheiden. Der Kanzler selbst bestätigt: Der Abschuss ist ein Verbrechen nach dem österreichischen Strafrecht. Zwei Delikte kommen in Frage: § 86 – die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang; und § 75 – Mord. Der Pilot landet auf jeden Fall vor Gericht. Vieles spricht gegen eine mögliche Verurteilung. Aber sicher ist nichts. Das Prozessrisiko, das Gusenbauer und Darabos beim Eurofighter-Kauf selbst nicht eingehen wollen, muten sie den Piloten beim Abschuss ganz selbstverständlich zu.

Wie sind die Piloten in diese Situation gekommen?

Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention erlaubt kein Missverständnis. Der Artikel trägt den Titel „Recht auf Leben“:

(1) Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt. Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht vorgenommen werden.
(2) Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:
a) um die Verteidigung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;
b) um eine ordnungsgemäße Festnahme durchzuführen oder das Entkommen einer ordnungsgemäß festgehaltenen Person zu verhindern;
c) um im Rahmen der Gesetze einen Aufruhr oder einen Aufstand zu unterdrücken.“

Damit ist die gezielte Tötung von Unschuldigen durch Organe des Staats ohne Ausnahme verboten. Im Gegensatz zur Schweiz und zur BRD steht die EMRK in Österreich in Verfassungsrang. Verteidigungsminister, Innenminister und Kanzler haben an diesem Punkt zwischen zwei Möglichkeiten eine Entscheidung zu treffen: Sie können versuchen, die Menschenrechtskonvention zu ändern. Oder sie müssen auf die Möglichkeit des Abschusses verzichten. Einen dritten Weg gibt es nicht.

Kanzler, Verteidigungsminister und Innenminister verlangen jetzt vom Piloten nicht nur das Begehen einer strafbaren Handlung und den Bruch der Konvention. Sie verlangen auch, dass er dafür an ihrer Stelle die Verantwortung übernimmt. Nur er, der Pilot, könne in Sekundenbruchteilen eine richtige Entscheidung treffen, fabuliert der luftkampferfahrene Kanzler. Sein Verteidigungsminister weiß, dass das Unsinn ist. Der Pilot sieht zwar das Flugzeug. Aber über die Lage weiß er weniger als seine Vorgesetzten am Boden.

Trotzdem soll der Pilot verantwortlich sein. Denn nur so ist sichergestellt, dass beim folgenden Strafverfahren der § 12 des Strafgesetzbuches nicht zur Anwendung kommt: die Beitragstäterschaft:

„Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.“

Die möglichen Beitragstäter hätten heute zwei Namen: Günter Platter und Norbert Darabos. Aber die beiden haben sich bereits gut hinter den 18 Eurofighter-Piloten versteckt.

Die Piloten haben noch einen weiteren Grund zur Ratlosigkeit. Das Legalitätsprinzip bestimmt, dass die gesamte Verwaltung nur auf Basis der Gesetze stattfinden darf. Damit soll den Beamten die Sicherheit gegeben sein, dass sie immer wissen, was sie tun müssen, was sie tun dürfen und was ihnen zu tun verboten ist.

Im Falle des Abschusses beruft sich der Innenminister jetzt auf das Waffengebrauchsgesetz. Platters Standpunkt ist wie immer einfach: Der Waffengebrauch ist zulässig. Punkt. Dass das Gesetz den Fall der Tötung Unschuldiger nicht behandelt, ist ihm egal. In der BRD hat der Gesetzgeber genau für diesen Fall versucht, eine eindeutig gesetzliche Bestimmung zur Erfüllung des Legalitätsprinzips zu schaffen. Damit ist er am Verfassungsgericht gescheitert.

Platter, Darabos und Gusenbauer haben daraus gelernt. Sie verzichten auf eine Gesetz und weichen damit dem Verfassungsgerichtshof aus. Die Piloten verfügen damit nicht einmal über eine einfachgesetzliche Basis für ihr Handeln.

Aber haben sich Platter, Darabos und Gusenbauer jemals ausgemalt, was im Falle des Abschusses passiert? Wer kann und will beurteilen, ob die entführten Passagiere nicht einen letzten, verzweifelten Versuch zur Selbstrettung unternehmen? Wer kann voraussagen, wie später ein Gericht entscheidet? Und wer kann heute schon wissen, wie hoch die Amtshaftung der Republik auf Grund Hunderter Maßnahmenbeschwerden der Angehörigen bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten mit voller Unterstützung durch die Brüsseler Judikatur ausfallen wird?

Vorsätzlicher Bruch der EMRK und der Verfassung; Bruch des Legalitätsprinzips; Abwälzung der Verantwortung auf die Piloten – das ist die Antwort auf die erste schwierige Frage rund um die Eurofighter. Gusenbauer, Darabos und Platter haben dabei vollkommen versagt. Wer sie kennt, wird ihnen keine Böswilligkeit unterstellen. Der Kanzler hat einfach andere Sorgen. Und die beiden Sicherheitsminister sind heillos überfordert.

Unter Alfred Gusenbauer befindet sich die Bundesregierung in einem nicht entschuldigenden Zustand. Das Personal ist dafür eine Erklärung, aber keine Rechtfertigung. Aber wie kommt Österreich zu diesem Personal?

Norbert Darabos ist ein angenehmer Mensch. Er grüßt freundlich und bemüht sich, es allen recht zu machen. Er wäre ein ausgezeichneter Ober. Zum Verteidigungsminister taugt er nicht.

Günter Platter war ein beliebter Dorfgendarm. Mehr ist aus ihm auf seinem Weg durch Partei und Ministerien nie geworden. In der Wiener Herrengasse verströmt das Ministerbüro die Atmosphäre eines kleinen Postens im Tiroler Oberland.

Alfred Gusenbauer lebt nur für eine Ansprache: „Herr Bundeskanzler“. Dafür tut er alles. Dafür lässt er seine Partei vor die Hunde gehen und die Eurofighter-Piloten vor dem Richter landen.

Vom Eurofighter-Deal bis zum Abschussbefehl geht die Koalition auch dort den einfachsten Weg, wo es gar keinen Weg geben dürfte. Alfred Gusenbauer wackelt entschlossen voran.

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Antwort von: bambasaladu
verfasst am: 30.07.2007 20:32:59

ja wie sind denn die piloten in diese situation gekommen? weil diese regierung wie auch die davor jeden schwachsinn akzeptiert, der von der bush-regierung vorgesetzt wird. es gab bis heute keine
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ja wie sind denn die piloten in diese situation gekommen? weil diese regierung wie auch die davor jeden schwachsinn akzeptiert, der von der bush-regierung vorgesetzt wird. es gab bis heute keine untersuchung von 9/11, die bewiesen hätte, dass vier terrorpiloten passagiermaschinen entführten und in ziele lenkten (es gab keine araber auf den passagiermanifesten; die verdächtigen konnten nicht einmal ein kleinflugzeug steuern; zwei der maschinen starteten am 11.9.2001 gar nicht usw.).

zwar jammern die grünen und andere zu recht über cia-geheimgefängnisse, entführungen, irakkriegslügen usw, doch schlucken sie auch ganz brav die "mutter aller lügen", 9/11.

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Antwort von: Mike
verfasst am: 24.07.2007 18:53:10

Versteh ich nicht!Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:a) um die Verteidigung eines Menschen
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Versteh ich nicht!

Die Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie sich aus einer unbedingt erforderlichen Gewaltanwendung ergibt:

a) um die Verteidigung eines Menschen gegenüber rechtswidriger Gewaltanwendung sicherzustellen;

Und was wäre jetzt der Abschuß vor Absturz im Stadion?

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 25.07.2007 00:03:48

Das Objekt der Tötung muß (einer) der Urheber der rechtswidrigen Gewaltanwendung sein.

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 22.07.2007 18:06:20

Ich habe den Eindruck, daß hier in der öffentlichen Diskussion bewußt nur die halbe Wahrheit gesagt wird : Richtig ist, daß es aufgrund von Artikel 2 (und auch 3) EMRK
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Ich habe den Eindruck, daß hier in der öffentlichen Diskussion bewußt nur die halbe Wahrheit gesagt wird :

Richtig ist, daß es aufgrund von Artikel 2 (und auch 3) EMRK jedenfalls unzulässig ist, absichtliche Tötungen Unbeteiligter vorzunehmen, auch wenn dadurch allenfalls andere -oder sogar noch viel mehr- Unbeteiligte gerettet werden könnten.

Was aber meinem Eindruck nach verschwiegen wird, ist daß es in § 19 des Militärbefugnisgesetzes weitreichende Ausnahmen vom Prinzip gibt, daß ein lebensgefährdender Waffengebrauch "nur dann zulässig (ist), wenn dadurch Unbeteiligte voraussichtlich nicht gefährdet werden".

Diese Ausnahmen bestehen unter anderem für den Fall, daß "eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit oder Freiheit einer Person nur durch sofortigen Waffengebrauch abgewendet werden kann und (der lebensgefährdende Waffengebrauch) den Umständen nach verhältnismäßig ist" (Abs.4) bzw. wenn "(ein Abweichen vom vorerwähnten Prinzip) für die Erreichung des Einsatzzwecks unerläßlich ist" (Abs.5).

Im Rahmen des militärischen Wachdienstes kann somit ein lebensgefährdender Waffengebrauch unter Umständen auch dann zulässig sein, wenn (und obwohl) es dabei voraussichtlich zu einer Gefährdung Unbeteiligter kommt.

§ 2 Abs.2 des Militärbefugnisgesetzes sieht allerdings auch vor, daß bei Vorliegen einer "allgemeinen Gefahr" im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes Militärangehörige zur Assistenzleistung verpflichtet sind, uzw. im Wege einer Aufgabenerfüllung im Sinne des Militärbefugnisgesetzes, wenn und solange nicht Sicherheitsbehörden zur Gefahrenabwehr einschreiten.

Daraus folgt, daß auch im Rahmen einer militärischen Assistenzleistung bei "allgemeinen" sicherheitspolizeilichen Gefahren ein lebensgefährdender Waffengebrauch gegen Unbeteiligte erfolgen kann.

§ 19 des Militärbefugnisgesetzes ist daher aber höchstwahrscheinlich vor dem Hintergrund der Artikel 2 und 3 EMRK verfassungswidrig.

Damit stellt sich aber im Fall des Falles die Frage einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Piloten gar nicht, soweit sein Verhalten durch das (wenn auch verfassungswidrige) Militärbefugnisgesetz gedeckt und dadurch gerechtfertigt ist (so wie ja zB auch das Verhalten eines Arztes, der im Rahmen einer zulässigen Abtreibung den Tod des Ungeborenen herbeiführt -vgl. zu dessen Rechtsfähigkeit § 22 ABGB- durch die §§ 97 bzw. 98 Abs.2 StGB gerechtfertigt ist).

Weiters sind Amtshaftungsansprüche von Geschädigten, zB Passagieren oder deren Erben, ausgeschlossen, weil es für ein mit den Gesetzen in Einklang stehendes Verhalten (und damit für gesetzgeberisches Unrecht) keine Amtshaftung gibt.

Richtig ist allerdings, daß sich ein Pilot der Weisung zum Abschuß einer mit Unbeteiligten besetzten Passagiermaschine widersetzen darf, weil sich die Artikel 2 und 3 EMRK nicht nur an den Gesetzgeber richten, sondern auch an alle Vollzugsorgane. Selbst wenn die Weisung dem Militärbefugnisgesetz entspräche, stünde sie in Widerspruch zur EMRK.

Soweit der Abschuß durch das (verfassungswidrige) Militärbefugnisgesetz gedeckt wäre, handelt es sich allerdings für den Piloten um eine bloße Gewissensentscheidung, zumal eine strafrechtliche Haftung nicht in Betracht kommt (siehe oben) und eine zivilrechtliche Haftung von Organen ohnehin nur nach den Bestimmungen des Organhaftpflichtgesetzes gegenüber dem Rechtsträger bestünde (die hier aber schon mangels einer Amtshaftung des Rechtsträgers Bund ausscheidet).

Freilich verschlägt alldies nichts daran, daß sich Geschädigte bzw. deren Erben nach erfolgloser Anrufung der Unabhängigen Verwaltungssenate, des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes sowie der Amtshaftungsgerichte an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wenden könnten und dort sehr wahrscheinlich auch namhafte Entschädigungen zuerkannt erhalten würden.

Ich vermute, man hält sich hier nach außen hin über die Tragweite des Militärbefugnisgesetzes bewußt bedeckt, zumal es dem Bedürfnis, nicht schutzlos terroristischen Attacken nach 9/11-Muster ausgesetzt zu werden, durchaus zupaß kommt, weiters der Weg für Geschädigte bzw. deren Erben zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ein durchaus langwieriger und steiniger wäre (und sich zu erwartende Entschädigungen als durchaus kalkulierbares Risiko darstellen) und die Alternative nur darin bestehen könnte, die obangeführten Ausnahmetatbestände aus dem Militärbefugnisgesetz zu eliminieren - was unter Umständen aber gerade eine gewisse Werbewirkung für 9/11-Terroristen haben könnte.

Es sollte allerdings auch möglich sein, die inkriminierten Bestimmungen des Militärbefugnisgesetzes mittels eines sogenannten "Individualantrages" (Artikel 140 B-VG) an den Verfassungsgerichtshof heranzutragen und damit die einfachgesetzliche Rechtsgrundlage den Verfassungsvorgaben wiederum anzugleichen. Individualantragsteller könnte zB ein Vielflieger sein.

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Antwort von: Thomas
verfasst am: 22.07.2007 09:56:40

Eine nicht provokant gemeinte Frage: Wie würde ein Verteidigungsminister Pilz in dem Fall reagieren? Abschuss ist nie gerechtfertigt? Dann kann es sein, dass ein Passagierjet mit 20 (zu diesem
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Eine nicht provokant gemeinte Frage: Wie würde ein Verteidigungsminister Pilz in dem Fall reagieren?

Abschuss ist nie gerechtfertigt? Dann kann es sein, dass ein Passagierjet mit 20 (zu diesem Zeitpunkt bewußtlosen?) Passagieren in ein Vollbesetztes Stadion fliegt, und tausende Tote das Ergebnis sind.

Abschuss ist Sache des Piloten? Und somit den Piloten in eine Situation bringen, der man nicht gewachsen sein kann, nochzu, wenn man keine Ahnung über die gesamte Situation hat?

Abschuss ist Sache des Verteidigungsministers? Wie würden Sie reagieren, wenn ein Passagierflugzeug während eines Fußballspiels bei der EM auf einmal das Signal abschaltet, Richtung Praterstadion Kurs nimmt, und auf nichts mehr reagiert? Ist ein Abschussbefehl in dem Fall für Sie möglich? Und somit den letzten Versuch der Passagiere das Flugzeug unter Kontrolle zu bekommen, gleich zu beenden? Oder nicht abschiessen, und somit tausende Tote zu riskieren.

Die Feigheit der Regierung - besonders der VP, die ja genau mit solchen Szenarien die Abfangjägerbeschaffung argumentiert hat - ist nicht zu ertragen.

Aber es gibt für diesen Fall leider nur eine Lösung: Irgendwer muß die Verantwortung für eine Entscheidung über Tod oder Tod treffen, irgendwer muß die Entscheidung treffen, wer leben darf und wer nicht. Ich möchte derjenige nicht sein. Ich finds unerträglich, wenn die Entscheidung an das schwächste Glied - den Piloten - übergeben wird.

In meinen Augen gibts nur eine Lösung: Kanzler/Verteidungsminister/Innenminister, je nachdem wer sich traut, muß die Letztverantwortung tragen, und sollte es wirklich mal zu so einem Fall kommen, egal, welche Entscheidung getroffen wurde, sofort eine Selbstanzeige machen. Entweder für unterlassene Hilfeleistung oder wegen Notwehrüberschreitung. Dann müssen Gerichte entscheiden.

Warum gibts eigentlich kein System, mit dem eine Flugkontrolle mit einem vierfach geschützten Code die Kontrolle über ein Flugzeug übernehmen kann, oder zumindest eine Autopiloten zwingend einzuschalten? Zumindest bei großen Flugzeugen mit Autopilot dürfte das ja eigentlich kein Problem sein....

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Antwort von: Karl Kraus
verfasst am: 22.07.2007 15:21:25

Faktisch ist ein Abschuss nicht möglich. Die Flugzeugteile würden in dicht besiedeltem Gebiet landen ... ein ab Start Schwechat entführtes Flugzeug braucht kaum eine Minute zum Stadion
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Faktisch ist ein Abschuss nicht möglich. Die Flugzeugteile würden in dicht besiedeltem Gebiet landen ... ein ab Start Schwechat entführtes Flugzeug braucht kaum eine Minute zum Stadion ... ergo sinnlose Diskussion. Auch die glorreiche U.S.Airforce hat es am 9/11 nicht geschafft. Wie dann die Dösis?

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Antwort von: Norbert
verfasst am: 25.07.2007 16:32:18

ganz ihrer Meinung! Vom Zeitpunkt der "Übernahme" der Verkehrsmaschine durch etwaige Terroristen und einem gewollten und gezielten Absturz der Maschine vergehen sicher nicht
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ganz ihrer Meinung! Vom Zeitpunkt der "Übernahme" der Verkehrsmaschine durch etwaige Terroristen und einem gewollten und gezielten Absturz der Maschine vergehen sicher nicht länger als 15 Minuten und in dieser Zeit ist kein Abfangjäger heranzubringen.

Stellt sich nur die Frage wie "gut" muß ein "Pilot " sein um ein Gebäude oder Stadion zu treffen. Selbst in der USA kann so ein

Wahnsinnsakt nur durch Security am Airport und in den Maschinen selbst verhindert werden.

Super Sommerlochthema, aber diese Diskussion wäre vor Ankauf

von" Schneeräummaschinen für die Sahara "sinnvoller gewesen, oder?

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Antwort von: Thomas
verfasst am: 23.07.2007 08:56:59

Dann soll mir bitte einer der Herren der FPVPBZÖ Regierung erklären, wozu es Abfangjäger überhaupt benötigt, bzw soll mir dann jemand erklären, warum für
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Dann soll mir bitte einer der Herren der FPVPBZÖ Regierung erklären, wozu es Abfangjäger überhaupt benötigt, bzw soll mir dann jemand erklären, warum für Großveranstaltungen solche notwendig sind.

Dass ein Abfangjäger ein 100 Meter vom Ziel entfernt entführtes Flugzeug nicht abfangen wird können, ist klar. Aber z.b. 9/11 war nicht wenig Zeit zwischen Entführung und Einschlag.

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Antwort von: Norbert
verfasst am: 25.07.2007 16:37:19

Über welchem Gebiet wollten sie denn abfangen bzw. abschiessen lassen um das "Stadion" zu schützen? Burgenland?

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Antwort von: man hätte darabos nicht zum verteidigungsminister machen sollen.
verfasst am: 22.07.2007 08:56:26

da gebe ich ihnen recht. an dieser stelle ist er eine witzfigur. schön, wenn man einen solchen minister hat, werden sich tausende soldaten denken.vor allem weil er so hinter uns steht. beim
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da gebe ich ihnen recht. an dieser stelle ist er eine witzfigur. schön, wenn man einen solchen minister hat, werden sich tausende soldaten denken.

vor allem weil er so hinter uns steht. beim flugzeugkauf und beim abschussbefehl.

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Antwort von:
verfasst am: 22.07.2007 07:31:21

Ich denke, daß dieses Thema gerade deshalb so aktuell ist, weil sich unser Land kurz vor einem Großereignis befindet. Da werden die Herrn Darabos und Platter eben Muffensausen
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Ich denke, daß dieses Thema gerade deshalb so aktuell ist, weil sich unser Land kurz vor einem Großereignis befindet. Da werden die Herrn Darabos und Platter eben Muffensausen bekommen.

Daß sich unser Kanzler im Falle eines Abschusses vor Gericht für den Piloten einsetzt können wir ihm getrost glauben, ---> Er hat schließlich noch keines seiner Versprechen gebrochen....

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Antwort von:
verfasst am: 22.07.2007 07:03:03

Die Formulierung mit "entschuldigender Notstand" deutet darauf hin, dass sich die Politik und der Staat wieder einmal jeder Verantwortung entledigen wollen. Im Falle eines Abschusses einer
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Die Formulierung mit "entschuldigender Notstand" deutet darauf hin, dass sich die Politik und der Staat wieder einmal jeder Verantwortung entledigen wollen.

Im Falle eines Abschusses einer Zivilmaschine, der zweifellos rechtswidrig wäre, würde die Regierung die Schuld auf den Piloten abwälzen. Aber nicht nur das, viel schlimmer noch: Selbst für allfällig überlebende Opfer oder die Angehörigen der Opfer gäbe es keinerlei Enschädigung. Stürzt die abgeschossene Maschine in ein bewohntes Gebiet, dann würde es von Seiten der Republik Öterreich heißen "wir sind ohne jede Schuld, zahlt eure Schäden selbst oder plagt euch mit euren Versicherungen ab. Verscharrt eure Toten in aller Stille aber belästigt damit nicht die Bundesrepublik Österreich, wir sind ohne Schuld".

Die ärgsten Feinde des österreichischen Volkes und jedes Einzelnen sind nicht "fiktive" Terroristen, sondern in erster Linie die eigene Regierung (angefangen von Bund bis hin zu den Gemeinden) und die Organe des Staates Österreich (korrupt, kriminell und potentiell massenmörderisch).

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Antwort von: Norbert
verfasst am: 25.07.2007 23:28:56

Ihre Argumentation ist klassisch skeptizistisch und aus diesem Grunde heraus alleine nicht so leicht zu widerlegen, allerdings kann man das asuch nicht so einfach im "Raum" stehen
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Ihre Argumentation ist klassisch skeptizistisch und aus diesem Grunde heraus alleine nicht so leicht zu widerlegen, allerdings kann man das asuch nicht so einfach im "Raum" stehen lassen.

Die Legislative ist einfach in diesem Lande nicht mehr im Stande

ethisch und logisch vertretbare Standpunkte in Gestze zu fassen.

Es wird nur mehr angenähert und laviert und mit einem Auge auf den

OVGH geschielt. Da OVGH wirds schon richten des san so seine Pflichten!

Dafür Steuergeld zu verschwenden ist eigentlich der Skandal!

In diesem und nur diesem Fall bin ich froh , daß wir in der EU sind damit sind dem Schwachsinn Grenzen gesetzt!

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Antwort von: Ein Leser
verfasst am: 21.07.2007 22:35:36

Wäre ich Pilot, würde ich nicht schießen. Ein Leser

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Antwort von: Johann F.
verfasst am: 21.07.2007 12:58:10

Warum wird dieses Thema erst jetzt aufgegriffen? Vor den Eurofightern gab es doch auch schon eine Luftraumüberwachung. Wie wäre die Vorgehensweise früher gewesen?

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