Tagebuch / Februar 2012

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SONNTAG, 22. JULI 2007

Die Piloten protestieren. Jetzt haben sie ihr tolles Spielzeug, und plötzlich stehen sie allein und von allen Ministern im Stich gelassen da. Politische Hauptverliererin ist wie immer die SPÖ. Sie hat sich wieder bis auf die Knochen blamiert.Nach einem halben Jahr „Kanzler Gusenbauer“ ist klar, dass die SPÖ Grundsätze und Charakter im Kanzleramt abgegeben hat. Aber nach all den
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Die Piloten protestieren. Jetzt haben sie ihr tolles Spielzeug, und plötzlich stehen sie allein und von allen Ministern im Stich gelassen da. Politische Hauptverliererin ist wie immer die SPÖ. Sie hat sich wieder bis auf die Knochen blamiert.

Nach einem halben Jahr „Kanzler Gusenbauer“ ist klar, dass die SPÖ Grundsätze und Charakter im Kanzleramt abgegeben hat. Aber nach all den Stolpereien und Pannen bleibt eine Frage: Hat die SPÖ eine Strategie?

Im Jänner hat sie selbst einen strategischen Versuch unternommen. Mit dem Ausklammern der Eurofighter aus dem Regierungsübereinkommen und dem Freibrief für den Untersuchungsausschuss wollte die SPÖ die ÖVP von Anfang an in die Defensive drängen. Der Plan war klar: Die SPÖ verzichtet für das sonst eher unwichtige Verteidigungsministerium auf den Innenminister. Der Verteidigungsminister hatte nur eine politische Aufgabe: den Ausstieg aus dem Vertrag. Der Ausschuss sollte ihm dafür die Gründe liefern.

Mit Norbert Darabos wurde für diese strategische Schlüsselaufgabe ein verlässlicher, aber persönlich und sachlich unsicherer Funktionär gewählt. Trotzdem begann die Strategie aufzugehen, als der Ausschuss die finanzielle Zuwendung Steininger-Wolf entdeckte. Eine dichte Kette von Meinungsumfragen zeigte der SPÖ, dass eine wachsende Mehrheit den Ausstieg wollte. Die Eurofighter GmbH war in der Defensive. Die Eigentümer begannen, die Geschäftsführung unter Druck zu setzen. EADS und ÖVP zeigten immer deutlicher Nerven.

Das Ende der parlamentarischen Untersuchung wurde so festgesetzt, dass der Minister mit den Ergebnissen des Ausschusses und mit dem Ausschussgutachten wenige Tage vor der Sommerklausur eine Entscheidung treffen konnte. Die Position der Republik gegenüber Eurofighter wurde von Tag zu Tag stärker. Darabos war klar, dass zu diesem Zeitpunkt nur noch der Rücktritt vom Vertrag möglich gewesen wäre.

Die SPÖ war ohne viel eigenes Zutun in eine win-win-Situation geraten. Würde die ÖVP beim Rücktritt vom Vertrag die Regierung kündigen, würde sie im Herbst Eurofighter-Wahlen verlieren. Würde sie davor zurückschrecken, hätte sich Gusenbauer beeindruckend gegen seinen Vorgänger durchgesetzt. Erfolg oder Sieg – das waren die Wahlmöglichkeiten für die SPÖ. Die Partei entschied sich für die Niederlage.

Im der entscheidenden Woche scheiterte die SPÖ nicht an der fehlenden Strategie. Sie scheiterte an einem vollkommenen Mangel an Risikobereitschaft und Nerven. Die Partei hatte schlicht und einfach die Hosen voll.

Das ist auch der Grund, warum nach wie vor die ÖVP regiert. Schüssel und Molterer wissen, dass sie nur kurz Luft holen müssen, um die SPÖ umfallen zu lassen. Das Umblasen könne sie sich sparen. Die SPÖ fällt schon von selbst.

Daran wird sich nichts ändern. Auch wenn einige Regierungsmitglieder sachlich durchaus kompetente und engagierte Versuche unternehmen – die Partei wird scheitern, weil sie sich selbst nichts zutraut. Mit der Vermögensbesteuerung steht der nächste Umfaller bereits fest. Gusenbauer wird Großes ankündigen und dann mitteilen, dass man auf Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verzichtet habe. Einfach so. In der Partei wird das übliche peinliche Schweigen herrschen. Aber niemand wird das bißchen Mut haben aufzustehen und zu sagen, dass es so einfach nicht mehr weiter geht.

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Antwort von: franz hütterer
verfasst am: 31.07.2007 11:55:29

die SPÖ hat eine strategie. ich glaube, man nennt sie SALAMITAKTIK....

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Antwort von: stefan
verfasst am: 26.07.2007 14:32:43

wer einmal lügt . . .

die nächsten wahlen kommen bestimmt. wir werden ja sehen . . .

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Antwort von: Schüssel Wolfgang, ÖVP 2002
verfasst am: 26.07.2007 12:52:03

Die Pensionen sind sicher und da darf es keinen Zweifel geben

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Antwort von: Gusenbauer Alfred, SPÖ
verfasst am: 26.07.2007 12:41:12

*Ich habe immer gesagt, dass ich mich dafür einsetze, dass die Studiengebühren wegkommen. Das habe ich auch gemacht. Er wäre nicht klug gewesen, sich schon zu Beginn der Verhandlungen
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*Ich habe immer gesagt, dass ich mich dafür einsetze, dass die Studiengebühren wegkommen. Das habe ich auch gemacht. Er wäre nicht klug gewesen, sich schon zu Beginn der Verhandlungen von der Forderung nach einer Abschaffung zu verabschieden. Dann hätten wir nicht einmal eine Verbesserung erreicht.

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Antwort von: Schüssel Wolfgang, ÖVP 1999
verfasst am: 26.07.2007 12:50:07

Niemand will Studiengebühren

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Antwort von: Gusenbauer Alfred, SPÖ
verfasst am: 25.07.2007 17:48:40

*Mit mir als Bundeskanzler gibt es keine Eurofighter*

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Antwort von: Schüssel Wolfgang, ÖVP 2002
verfasst am: 26.07.2007 12:54:25

Eine Wirtschaftsplattform soll den Kauf der Eurofighter finanzieren

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Antwort von: SPÖ
verfasst am: 25.07.2007 17:46:05

*Statt Milliarden Euro Steuergeld für überflüssige und technisch mangelhafte Abfangjäger zu vergeuden, werden wir das Geld der ÖsterreicherInnen in Zukunftsprojekte statt in
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*Statt Milliarden Euro Steuergeld für überflüssige und technisch mangelhafte Abfangjäger zu vergeuden, werden wir das Geld der ÖsterreicherInnen in Zukunftsprojekte statt in Kriegsgerät investieren - Sozialfighter statt Eurofighter*

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Antwort von: don corleone
verfasst am: 25.07.2007 21:40:06

"Wenn wir aus dieser Wahl als Dritter hervorgehen, geht die Österreichische Volkspartei in Opposition."

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Antwort von: Richard Maurer
verfasst am: 22.07.2007 17:46:38

JURISTEN IN DIESEM FORUM BITTE UM HILFE! Ich habe vor einiger Zeit bzgl. des Eurofighter-Kaufvertrages per mail einen "offenen Brief" an die Herren Grasser, Scheibner, Schüssel und
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JURISTEN IN DIESEM FORUM BITTE UM HILFE! Ich habe vor einiger Zeit bzgl. des Eurofighter-Kaufvertrages per mail einen "offenen Brief" an die Herren Grasser, Scheibner, Schüssel und Bartenstein gesendet, in dem ich mich mit scharfen Worten und u.a. der Behauptung "Betrug am Steuerzahler" empört habe, dass zu Lasten von uns Steuerzahlern Millionen in den Sand gesetzt wurden. Nun erhalte ich zu meinem Entsetzen am Freitag dieser Woche vom Anwalt eines dieser Herren (ich will denjenigen nicht nennen, um nicht wieder in Bedrängnis zu kommen) ein Schreiben, indem mir dieser rechtliche Konsequenzen ankündigt, da ich ÖFFENTLICH behauptet hätte sein Mandant sei ein Betrüger. Kann mir da jemand weiterhelfen: Ist es ÖFFENTLICH, wenn ich einen "Offenen Brief" per mail an 4 Personen aus der Politik sende oder wie bitte ist ÖFFENTLICH im juristischen Kontext definiert?? Es wäre ganz toll, wenn mir da jemand das entsprechende Gesetz nennen könnte, so dass ich den Paragraphen selbst im Internet nachsehen könnte. VIELEN DANK im Voraus!! Beste Grüsse Richard Maurer

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 22.07.2007 18:21:46

§§ 111 bis 117 StGB bzw. § 1330 ABGB, unter Umständen auch § 6 Mediengesetz; die "Öffentlichkeit" divergiert hier je nach Tatbestand zwischen "einem
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§§ 111 bis 117 StGB bzw. § 1330 ABGB, unter Umständen auch § 6 Mediengesetz; die "Öffentlichkeit" divergiert hier je nach Tatbestand zwischen "einem Dritten" (§ 111 Abs.1 StGB) und dem Publikum eines Mediums (zB § 111 Abs.2 StGB, Mediengesetz).

Es gibt hier aber teils auch Anklagefristen zu beachten bzw. bestehen auch Rechtfertigungsgründe, wie zB der Wahrheitsbeweis (aber nur in Grenzen - nicht alles, was wahr ist, darf deshalb auch verbreitet werden !), guter Glaube, Rechtsausübung, Meinungsäußerungsfreiheit, allgemein begreifliche entrüstung udgl. mehr.

Judikatur zu den einzelnen Bestimmungen finden Sie unter www.ris.bka.gv.at/jus

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Antwort von: Richard Maurer
verfasst am: 22.07.2007 20:52:37

Entschuldigen Sie, noch eine Frage: WO ist der Gerichtsstand, wenn der Kläger z.B. in Wien seinen und ich in Bregenz meinen Wohnsitz habe! Vielen Dank für die Auskunft!!

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 22.07.2007 21:54:04

Der Gerichtsstand richtet sich in Strafsachen primär nach dem Tatort (vgl. §§ 51 ff. StPO), der bei sog. "Distanzdelikten" sowohl am Sitz des Beschuldigten gelegen sein kann
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Der Gerichtsstand richtet sich in Strafsachen primär nach dem Tatort (vgl. §§ 51 ff. StPO), der bei sog. "Distanzdelikten" sowohl am Sitz des Beschuldigten gelegen sein kann als auch dort, wo der tatbildmäßige Erfolg eingetreten ist (bzw. eintreten sollte).

Zu Medieninhaltsdelikten siehe § 40 MedienG.

Zivilrechtliche Unterlassungsklagen (§ 1330 ABGB) gehören vor die nach dem Sitz des Beklagten zuständigen Bezirks- bzw. Landesgerichte (§§ 65 f. JN), bzw. falls die inkriminierte Äußerung in einem Medium erfolgt ist, vor die Handelsgerichte (§§ 51 Abs.1 Z.8b und Abs.3 JN).

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Antwort von: Richard Maurer
verfasst am: 22.07.2007 20:42:17

Ich verstehe nicht, warum Sie sich hier "Küchenjurist" nennen, wenn Sie in juristischen Angelegenheiten so kompetent sind. Wenn Sie ein "Küchenjurist" sind, so
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Ich verstehe nicht, warum Sie sich hier "Küchenjurist" nennen, wenn Sie in juristischen Angelegenheiten so kompetent sind. Wenn Sie ein "Küchenjurist" sind, so dürften so manche "echten" Juristen gar "Kellerjuristen" sein. Sei´s drum: Ich danke Ihnen herzlichst für die Auskunft!!!!!!!!!!!! Beste Grüsse Richard Maurer

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 22.07.2007 21:55:45

Sorry, aber ich bin tatsächlich kein Jurist, bzw. eben nur ein "Küchenjurist" ;-)

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Antwort von: Karl Kraus
verfasst am: 23.07.2007 14:21:16

Gibt es noch den Straftatbestand der Winkelschreiberei? Falls ja, wünsche ich Ihnen vergnügliche Tage ;-)

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 23.07.2007 14:40:52

Ich vermute, daß Ihnen der Tatbestand dieser Verwaltungsübertretung nicht ganz geläufig sein dürfte, zumal es hier zu seiner Verwirklichung an einem ganz wesentlichen Element
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Ich vermute, daß Ihnen der Tatbestand dieser Verwaltungsübertretung nicht ganz geläufig sein dürfte, zumal es hier zu seiner Verwirklichung an einem ganz wesentlichen Element fehlt ... ;-)

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Antwort von: Karl Kraus
verfasst am: 23.07.2007 16:04:35

Ich vermute, es fehlt die Bereicherungsabsicht?

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 23.07.2007 17:48:18

Kommt hin - wenngleich keineswegs jede Erwerbsabsicht auch einen Bereicherungsvorsatz in sich greift ;-)

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Antwort von: Bello
verfasst am: 22.07.2007 17:23:43

Es ist Urlaubszeit und Sie sind so etwas von unentspannt - erschreckend! PP, zügeln Sie doch endlich Ihren Hass auf Gusi, Platti, Molti Wolfi & Co ein wenig - ich verstehe schon, dass es bis
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Es ist Urlaubszeit und Sie sind so etwas von unentspannt - erschreckend! PP, zügeln Sie doch endlich Ihren Hass auf Gusi, Platti, Molti Wolfi & Co ein wenig - ich verstehe schon, dass es bis zum Abwinken frustrierend ist und auch arg weh tut, für ein Null-Ergebnis im U-Ausschuss sich Monate lang den Arsch aufzureissen, aber Sie haben es so hinzunehmen - Sie sind doch Demokrat! - oder?!

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