Tagebuch / Juli 2010

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DONNERSTAG, 17. JULI 2010

Ich habe den schrecklichen Verdacht, dass Ernst Strasser als Innenminister dümmer war als es die Polizei erlaubt. Das lässt mich nicht in Ruhe, daher muss ich dem mit einer parlamentarischen Anfrage nachgehen.ANFRAGEder Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres betreffend geschenkte ComputerDr. Ernst Strasser hat Zeitungen gegenüber angegeben, er habe als
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Ich habe den schrecklichen Verdacht, dass Ernst Strasser als Innenminister dümmer war als es die Polizei erlaubt. Das lässt mich nicht in Ruhe, daher muss ich dem mit einer parlamentarischen Anfrage nachgehen.

ANFRAGE

der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend geschenkte Computer

Dr. Ernst Strasser hat Zeitungen gegenüber angegeben, er habe als Innenminister Laptops verwendet, die ihm von privaten Firmen zur Verfügung gestellt wurden.

Gegenüber der Tageszeitung „Österreich“ hat Strasser erklärt: "Es gab viele Hersteller, die mir Computer kostenlos zur Nutzung anboten.“ In diesem Zusammenhang hat er die Vermutung geäußert, die veröffentlichten e-mails stammten von Laptops, die der Minister privaten Firmen zurück gegeben habe: „Es ist jetzt also auch zu klären, wer auf jene Computer Zugriff nehmen konnte, die ich an derartige private Firmen zurückgegeben habe“.

Es ist aber auch zu klären,

+ warum sich ein Innenminister von Firmen Computer geben lässt;
+ warum er die Festplatte nicht verschlüsselt hat;
+ warum er die Festplatte vor der Rückgabe nicht überschrieben und damit professionell gelöscht hat;
+ warum er also einen Computer mitsamt allen internen Daten Privaten zugänglich gemacht hat;
+ ob dieser schlampige und grob fahrlässige Umgang mit den Daten des BMI auf Dr. Strasser beschränkt war.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie viele Laptops hat Dr. Strasser als Innenminister von privaten Firmen erhalten?

2. Von welchen Firmen hat Dr. Strasser als Innenminister Laptops erhalten?

3. Wie hoch ist der Wert dieser Geräte?

4. Hat Dr. Strasser als Innenminister Laptops oder sonstige Geräte von Firmen erhalten, die öffentliche Aufträge vom BMI erhalten haben?

5. Wenn ja, von welchen?

6. Haben weitere Personen im BMI von privaten Firmen Laptops oder andere Geräte erhalten?

7. Wie viele Laptops hat Dr. Strasser wann an private Firmen zurück gegeben?

8. Sind davor alle Daten gelöscht worden?

9. Sind die Festplatten überschrieben worden?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Sind die Festplatten verschlüsselt worden?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wer hatte als Administrator im Netzwerk unbeschränkten Zugriff auf die Laptops des Ministers?

14. Wurden Sicherungskopien von den Daten der o.g. Laptops angelegt?

15. Wie viele Kopien wurden angelegt?

16. Wenn ja, wer hatte Zugang zu diesen Kopien?

17. Gibt es heute noch Sicherungskopien von e-mails aus dem Kabinett Strasser?

18. Gibt es heute noch Sicherungskopien von e-mails aus dem Kabinett Prokop?

19. Ist im Kabinett des BMI ein Outlook-Exchange-Server-System zum Einsatz gekommen?

20. Sind die e-mails auf diesem Server gelöscht worden oder besteht nach wie vor die Möglichkeit, auf diese Daten zuzugreifen?

21. Welche Bestimmungen über den Umgang mit sensiblen Daten des BMI hat Dr. Strasser damit verletzt?

22. Begründet der schlampige und fahrlässige Umgang von Innenminister Strasser den Verdacht des „Diebstahls“ oder den Verdacht des Bruchs des Amtsgeheimnisses durch den Minister selbst?

23. Was werden Sie unternehmen, um künftige ähnlich schlampigen und fahrlässigen Umgang mit Daten des BMI zu verhindern?

24. Rückblickend gesehen: War Innenminister Strasser im Umgang mit den Daten seines Kabinetts dümmer als es die Polizei erlaubt?

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Antwort von:
verfasst am: 21.04.2008 10:48:56

Auch ein Trojaner. Man borgt einen Laptop für einige Zeit her, holt den Laptop dann wieder zurück – und schon hat man Daten. So einfach geht das.

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Antwort von: ratafatz
verfasst am: 18.04.2008 08:03:36

Sehr geehrter Herr Pilz, kann ja gut sein, dass Sie meine Frage überlesen haben, weshalb ich sie im aktuellen Eintrag noch einmal stelle: Ich frage mich, warum unter den angeforderten Akten
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Sehr geehrter Herr Pilz,

kann ja gut sein, dass Sie meine Frage überlesen haben, weshalb ich sie im aktuellen Eintrag noch einmal stelle:

Ich frage mich, warum unter den angeforderten Akten welche sind, die mit der angeprangerten Interventionitis wenig bis gar nichts zu tun haben. So zum Beispiel Ebergassing und Causa Briefbomben.

Hat man diese angefordert, um eventuell einem roten Minister ans Bein pinkeln zu können, weil der aktuelle und schwarze Sumpf noch tiefer ist, als man annimmt?

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diesbezüglich eine aufklärende Antwort hier hereinstellen.

Mit freundlichen Grüßen ratafatz

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Antwort von: Peter
verfasst am: 21.04.2008 13:23:25

Das war der Wunsch von BZÖ und FPÖ. Ich stehe diesen Punkten skeptisch gegenüber, gestehe den Fraktionen aber das Recht zu, auch hier Fragen zu stellen.

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Antwort von: ratafatz
verfasst am: 21.04.2008 14:45:29

Danke für die Teilaufklärung, wobei auch mir die Sinnhaftigkeit nicht nur etwas schleierhaft ist. Andererseits, wer kann schon Wege der FPÖ bzw. des BZÖ's wirklich in punkto
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Danke für die Teilaufklärung, wobei auch mir die Sinnhaftigkeit nicht nur etwas schleierhaft ist. Andererseits, wer kann schon Wege der FPÖ bzw. des BZÖ's wirklich in punkto Sinnhaftigkeit nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen ratafatz

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Antwort von: ohhhh ein OeVP K(r)ampfposter..
verfasst am: 18.04.2008 09:41:21

...am frühen, naja mittleren Morgen... Ihr Statment wird durch wiederholung nicht glaubwürdiger... Lassen Sie das auch den Kollegen im Callcenter in der Lichtensteinstrasse ausrichten.

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Antwort von: Naja
verfasst am: 20.04.2008 11:37:49

Herablassende Meldungen auf eine gestellte Frage sind auch eine Art Antwort...

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Antwort von: ratafatz
verfasst am: 18.04.2008 21:53:24

Entschuldigung - aber, sind Sie des Lesens mächtig, des sinnverstehenden? Ansonsten Sie nicht eine derartige Reaktion setzen könnten, nicht wahr? Macht aber nichts, bin ich halt ein
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Entschuldigung - aber, sind Sie des Lesens mächtig, des sinnverstehenden? Ansonsten Sie nicht eine derartige Reaktion setzen könnten, nicht wahr?

Macht aber nichts, bin ich halt ein Kampfposter der ÖhVauPeh.

*schallendlachiglaubifoivomsessl*

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Antwort von: uiegerl,..
verfasst am: 19.04.2008 17:25:42

...hoffentlich is' der ratafatz jetz nicht aufs Kopferl g'fallen... Naja viel Unterschied wirds eh nicht machen...

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Antwort von: Frage an den Küchenjuristen
verfasst am: 18.04.2008 02:34:30

Hallo!Habe mitbekommen, dass Sie auf Asylrecht spezialisiert sind. Ich hätte da eine Frage bzgl. Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft, die einen anerkannten Asylwerber
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Hallo!

Habe mitbekommen, dass Sie auf Asylrecht spezialisiert sind. Ich hätte da eine Frage bzgl. Erlangung der österr. Staatsbürgerschaft, die einen anerkannten Asylwerber (=Asylberechtigter) aus meinem Bekanntenkreis betrifft.

Es heisst im Gesetz: Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein. Die lauten:

mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt . in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung . Unbescholtenheit

keine gerichtlichen Verurteilungen und

kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)

keine schwer wiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt

hinreichend gesicherter Lebensunterhalt

Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen für die letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt

Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes

Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")

bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht

kein bestehendes Aufenthaltsverbot (in Österreich und in einem anderen EWR-Staat) und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung

keine Ausweisung innerhalb der letzten zwölf Monate

kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung

grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen

die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und

die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden

Asylwerber haben nun aber bereits nach 6 Jahren die Möglichkeit die Staatsbürgerschaft zu erlangen, es heisst aber (siehe oben): Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein - und in diesen Voraussetzungen wird von "mindestens zehnjährigem rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt" gesprochen. Könnten Sie mich da bitte aufklären, was bei Asylberechtigten nun gilt: 6 oder 10 Jahre??

Noch eine Frage: Wird Asylberechtigten eigentlich ihr Staus wieder aberkannt, wenn sich die Situation im Herkunftsland (zum Positiven) verändert - mein Bekannter stammt aus Tschetschenien und hat die Sorge zurückgeschoben zu werden, sobald sich die Lage dort beruhigt!

Danke für die Nachricht!! Detlef

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Antwort von: Herr Bert
verfasst am: 18.04.2008 16:54:51

"mein Bekannter stammt aus Tschetschenien und hat die Sorge zurückgeschoben zu werden, sobald sich die Lage dort beruhigt!" LOL!

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 18.04.2008 15:26:52

1) 6 Jahre sind richtig (§ 11 a Abs.4 Z.1 StbG ist bezogen auf Asylberechtigte die speziellere Norm, die insofern der allgemeinen Norm des § 10 Abs.1 Z.1 vorgeht; der Verweis auf die
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1) 6 Jahre sind richtig (§ 11 a Abs.4 Z.1 StbG ist bezogen auf Asylberechtigte die speziellere Norm, die insofern der allgemeinen Norm des § 10 Abs.1 Z.1 vorgeht; der Verweis auf die "allgemeinen Voraussetzungen" muß daher einschränkend interpretiert werden).

2) Die Aberkennung des Asylstatus ist -außer bei Vorliegen eines Ausschlußgrundes (UN-Schutz, Kriegsverbrechen, schweres nichtpolitisches Verbrechen)- nach Ablauf von fünf Jahren ab der Asylgewährung nicht mehr möglich.

Vor Ablauf dieser Frist nur, wenn ein Endigungsgrund eingetreten ist, wie zB freiwillige Wiederunterschutzstellung, Rückkehr oder eine nachhaltige Änderung der Verhältnisse im Heimatstaat; beim letzteren Grund ist aber nach der Rechtsprechung ein längerer Beobachtungszeitraum dahingehend erforderlich, ob einerseits die eingetretene Änderung tatsächlich dauerhaft ist und ob andererseits im konkreten Fall die Rückkehr zugemutet werden kann.

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Antwort von: NOSTRADAMUS
verfasst am: 18.04.2008 21:53:50

Auf gut Deutsch - jeder Asylberechtigte ist nach 6 Jahren bei Mindesthürden der Einbürgerung Österr. Staatsbürger (warum andere Einwanderer 10 Jahre Aufenthalt
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Auf gut Deutsch - jeder Asylberechtigte ist nach 6 Jahren bei Mindesthürden der Einbürgerung Österr. Staatsbürger (warum andere Einwanderer 10 Jahre Aufenthalt "brauchen" und Asylwerber nur 6 bis zur Staatsbürgerschaft ist völlig unlogisch, aber halt typisch österreichische Justiz, die Kultur- und Volksverbrecher im Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof gehören alle vor einen Freisler´schen Volksgerichtshof!!) - bei den muslimischen Tschetschenen hat Österr. übrigens eine Anerkennungsquote von 80% gegenüber Deutschland 40% und anderen, "normale" EU-Staaten bei weitem weniger (Ungarn z.B. 2%). FAZIT: Wir sind die völlig vertrottelten Asylidioten der EU und haben 2050 30-50% und 2100 jedenfalls über 50% Muslime (lt. Institut für Demografie, Akademie der Wissenschaften) Ich schlage schon einmal vor, dass wir Christen uns langsam auf die Einführung von Teilen der Sharia vorbereiten, vorsorglich nicht mehr benötigte Kirchen in Moscheen umwandeln und auch sonst alles auf die zukünftige Mehrheitsgesellschaft einrichten...GUTE NACHT LIEBENSWERTES, CHRISTLICH-ABENDLÄNDISCHES ÖSTERREICH!!!

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 18.04.2008 23:12:19

1) Die Sechsjahresfrist geht auf die aus der Genfer Flüchtlingskonvention übernommene Verpflichtung zurück, Flüchtlingen die Einbürgerung zu erleichtern. 2) Es gibt in der
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1) Die Sechsjahresfrist geht auf die aus der Genfer Flüchtlingskonvention übernommene Verpflichtung zurück, Flüchtlingen die Einbürgerung zu erleichtern.

2) Es gibt in der Asylstatistik des Innenministeriums weder "Muslime" noch "Tschetschenen", sondern nur Staatsangehörige der "Russischen Föderation".

Zwar stammen die meisten der hierzulande als Flüchtlinge anerkannten Flüchtlinge aus der Russischen Föderation aus Tschetschenien, es sind aber auch von diesen keineswegs alle Muslime - was schon an der dortigen Demographie und Geschichte (Sowjet-Teilrepublik !) liegt und daran, daß vor allem auch Angehörige anderer dort angesiedelter Ethnien zwischen die Fronten geraten.

3) Der übrige Inhalt Ihres Postings richtet sich von selbst - egal vor welchem weltlichen oder auch jenseitigen Gerichtshof.

Daß es nur der demokratische Rechtsstaat ist, der es Ihnen ermöglicht, überhaupt solch große Töne zu spucken, und dessen verfassungsmäßige Einrichtungen und humanitäre völkerrectlichen Verpfichtungen Sie durch den Dreck ziehen, ist nur einer der Widersprüche, die sich vermutlich in gleicher Weise auch wie ein brauner Faden durch ihre nonvirtuelle Existenz ziehen.

Vor allem daß Sie sich als "Christ" bzw. als Vertreter eines "liebenswerten (!) christlich-abendländischen Österreich" betrachten, ist absolut lachhaft.

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Antwort von: Aufklärer
verfasst am: 19.04.2008 18:11:12

Da passt ja gerade ein früheres Posting von ihnen zum Thema, sie schrieben:1) Beim Gutteil der bislang anerkannten Tschetschen/innen handelt es sich bereits um Familien (also Mann + Frau +
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Da passt ja gerade ein früheres Posting von ihnen zum Thema, sie schrieben:

1) Beim Gutteil der bislang anerkannten Tschetschen/innen handelt es sich bereits um Familien (also Mann + Frau + Kind/er), wobei jede Asylerstreckung auf Familienmitglieder in der Statistik als Asylgewährung aufscheint (weil ja auch jedes Familienmitglied eigens Asyl erhält). Da die Asylerstreckung laut Asylgesetz auf Eheleute und minderjährige Kinder beschränkt ist, wird sich Ihre Milchmädchenrechnung wohl kaum ausgehen.

DAZU: Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass aus Tschetschenien überwiegend Familien mit (Klein-)Kindern fliehen - wissen sie überhaupt wo Tschetschenien liegt und unter welchen katastrophalen und lebensgefährlichen Bedingungen dieses Gesindel von der tschetschnischen Mafia nach Europa geschleust wird?! - das hält kein Kind und auch kaum eine Frau aus. Habe mich vor wenigen Tagen bei der asylkoordination (Frau Knapp) erkundigt: Aus Tschetschenien kommen zu 95% alleinstehende Männer (jung und ungebildet)

2) "Tschetschenen" gibt es in der Asylstatistik nicht, weil Tschetschenien Teil der Russischen Föderation ist; wer behauptet, es wäre"11.000 Tschetschenen Asyl gewährt worden", weiß somit mehr als das Innenministerium.

DAZU: Russische Föderation deckt sich beim Thema Asyl (lt. asylkoordination) zu 80-90% mit Tschetschenien

3) "Tschetschenen" sind keineswegs nur Muslime, geschweige denn "vorwiegend jung oder ungebildet", was sich auch schon daraus erklärt, daß es sich bei Tschetschenien um eine ehemalige sowjetische Teilrepublik handelt, wo jede/r eine Schul- und Berufsausbildung erhalten hat, und wo sich auch viele Menschen aus anderen Teilrepubliken niedergelassen haben, die im Zuge der beiden Kriege zwischen die Fronten geraten sind (weil sie von beiden Seiten der Kollaboration mit den Gegnern verdächtigt wurden) und deshalb fliehen mußten.

DAZU: O.k., dann fast nur Muslime, aber: Wollen sie dem Tschetschenischen Schulsystem, das seit 1990 kaum mehr etwas leisten kann und seit dem ersten Tschetschenienkrieg 1994 defakto flach liegt (wer ab 1990 in die Schule kam ist heute etwa 25 und fällt genau in die "Zielgruppe" der Asylwerber) tatsächlich bescheinigen, dass es sich auch nur im Ansatz mit westlichen Standards messen kann. Lesen und schreiben (vor allem aber der Koran!!!) und die Grundrechenarten vielleicht im Ansatz noch - aber dann ist Sendepause! Und ein guter Ruf der Universität Grosny ist bis zu mir jedenfalls noch nicht durchgedrungen!

Fazit: Die Tschetschenen betreiben in Österreich zu 80-90% Asylmißbrauch (siehe Anerkennungsquoten in anderen EU-Ländern), liegen uns finanziell nur auf der Tasche, sind auf dem Arbeistmarkt nicht zu gebrauchen (ungelernte Kräfte haben wir schon mehr als genug), sind häufig kriminell bzw. sehr gewalttätig und sollten sich besser um den Aufbau ihres eigenen Landes (der Krieg dort ist lange beendet!!) kümmern als uns hier ausschließlich zur Last zu fallen!!

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 20.04.2008 17:21:00

ad 1) Das glaube ich nicht nur, sondern kann ich das sogar sicher sagen - ein Gutteil der von unserer Kanzlei gemeinsam mit der Diakonie und Asyl in Not betreuten tschetschenischen Asylwerber sind
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ad 1) Das glaube ich nicht nur, sondern kann ich das sogar sicher sagen - ein Gutteil der von unserer Kanzlei gemeinsam mit der Diakonie und Asyl in Not betreuten tschetschenischen Asylwerber sind Familien mit Kindern (lesen Sie zB Michael Genners Fallberichte unter www.asyl-in-not.org , die fast ausschließlich mir persönlich bekannte Familien betreffen)

2) Die Asylkoordination betreut persönlich keinen einzigen Asylwerber, sondern ist eine reine Lobbyingagentur. Die Asylstatistiken können Sie auf der Website des Innenministeriums nachlesen - Sie werden dort keine "Tschetschen/innen" finden. Im übrigen gibt es in der Russischen Föderation auch noch andere Krisenherde, die Flüchtlinge produzieren.

3) Wenn Sie sich näher über die aktuellen Verhältnisse in Tschetschenien informieren würden (zB unter www.ecoi.net ), müßten Sie jede/n verstehen, der/die dort nicht bleiben will.

4) Fazit: Ihre persönlichen Vorturteile entbehren so gut wie jeglicher Tatsachengrundlage. Der einzige, der hier irgendwem zur Last fällt, sind Sie.

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Antwort von: Aufklärer
verfasst am: 20.04.2008 20:48:39

Ergänzung: In Afrika "wollen" Zigmillionen "nicht bleiben" (das ist doch kein Argument!!) - sollen wir die demnächst auch alle in Österreich und Europa aufnehmen??
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Ergänzung: In Afrika "wollen" Zigmillionen "nicht bleiben" (das ist doch kein Argument!!) - sollen wir die demnächst auch alle in Österreich und Europa aufnehmen?? Außerdem: Nehmen Sie doch einmal Stellung zur Anerkennungsquote bei den Tschetschenen (Österr. 80%, Deutschland 40%, andere EU-Staaten 5-20%)

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 21.04.2008 00:38:03

Daß andere Staaten die Genfer Konvention bzw. die EG-Statusrichtlinie (2004/83/EG) nicht oder nicht ausreichend einhalten, ist kein Argument gegen die hoch entwickete hiesige
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Daß andere Staaten die Genfer Konvention bzw. die EG-Statusrichtlinie (2004/83/EG) nicht oder nicht ausreichend einhalten, ist kein Argument gegen die hoch entwickete hiesige Asylrechtsprechung.

Im übrigen hat die Europäische Kommission erst jüngst kritisiert, daß die Asylstatistiken der Mitgliedstaaten nicht zusammenpassen, weil unterschiedlich gezählt wird (zB von manchen Staaten Anträge mitgezählt werden, die aber aufgrund von Dublin keiner inhaltlichen Erledigung zugeführt werden - womit auch Österreich weit unter die aktuellen 80 % käme; manche Staaten errechnen etwa die Anerkennungsquoten anhand einer Gegenüberstellung von Antrags- und Erledigungszahlen pro Jahr, was bei längerdauernden Verfahren das Ergebnis natürlich verwässert; auch Österreich schwindelt, indem zB die gar nicht wenigen Folge-Anträge neu gezählt werden, so als hätte jemand neu ins Land Gekommener einen Antrag gestellt ...).

Es soll daher auch demnächst die Zählweise im Asylwesen durch eine EU-Richtlinie vereinheitlicht werden und wird erst anschließend ein verläßlicher Vergleich von Anerkennungsquoten, Asylwerbern pro Einwohnern (im Sinne einer europäischen Lastenverteilung) udgl. mehr überhaupt möglich sein.

Dann wird es auch der Europäischen Kommission leichter möglich sein, gezielter gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, deren geringe Anerkennungsquoten auf einen allenfalls der Statusrichtlinie widersprechenden Vollzug hindeuten, d.h. es käme zu Vertragsverletzungsverfahren gegen solche Staaten. P.S.:

Das Asylwesen funktioniert gemäß seiner völkerrechtlichen Konzeption nicht nach dem Florianiprinzip.

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Antwort von: Aufklärer
verfasst am: 20.04.2008 20:42:40

Sorry: Sie konnten meine Argumente nicht entkräften und die paar Familien, denen sie auf Steuerzahlerkosten beim Asylmißbrauch helfen sind doch nicht repräsentativ für mehr als
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Sorry: Sie konnten meine Argumente nicht entkräften und die paar Familien, denen sie auf Steuerzahlerkosten beim Asylmißbrauch helfen sind doch nicht repräsentativ für mehr als 10.000 Tschetschenen, die die letzten Jahre unter katastrophalen und lebensgefährlichen Bedingungen nach Österreich geschleust wurden.

Übrigens: Genner?? - ist das nicht die Krätze, die sich über den Tod der Frau Innenministerin Prokop so gefreut hat?! Das ist ihr Freund? - Gleich und gleich gesellt sich halt gerne!

Außerdem: IHNEN, Genner & Co falle ich liebend gerne zur Last!

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 21.04.2008 00:52:35

Ich kann in gewisser Weise Verständnis für jeden aufbringen, der versucht, seine Lebensumstände zu verbessern - sei es auch um den Preis von "Asylmißbrauch", wie Sie
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Ich kann in gewisser Weise Verständnis für jeden aufbringen, der versucht, seine Lebensumstände zu verbessern - sei es auch um den Preis von "Asylmißbrauch", wie Sie das nennen. Aber :

1) Ich hab in den inzwischen 19 Jahren, die ich mich bereits mit Asylrecht befasse, kaum je erlebt, daß jemand Asyl geschenkt bekommen hätte - was ich als Indiz dafür werte, daß jene, die es bekommen, es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Rechtssinn verdient haben.

2) Es hätte in den vergangenen zehn Jahren genug Möglichkeiten gegeben, um den Verfahrensrückstand in rechtsstaatlich einwandfreier Weise abzubauen und damit zu verhindern, daß Österreich für "glücksritternde" Asylwerber und nicht bloß für Flüchtlinge mit Asylanspruch attraktiv ist.

Daran hat aber offensichtlich aus erfindlichen realpolitischen Gründen seit Caspar Einem kein Innenminister mehr Interesse gehabt, zumal auch der Asylgerichtshof schon vom Konzept her keine Verfahrensverkürzung verspricht.

3) Für Ihren "Asylmißbrauch", der im Verbreiten von Halbweisheiten zu einem Thema besteht, von dem Sie offensichtlich keine Ahnung haben, fehlt mir jedes Verständnis.

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Antwort von: NOSTRADAMUS
verfasst am: 19.04.2008 17:06:54

Die Anzahl an Muslimen hat sich in Österreich zwischen 1991 und 2001 verdoppelt - von 200.000 auf 400.000. Ungarn z.B. (mit 10 Mio. Einwohnern) hat nur 40.000 Muslime!! Können Sie
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Die Anzahl an Muslimen hat sich in Österreich zwischen 1991 und 2001 verdoppelt - von 200.000 auf 400.000. Ungarn z.B. (mit 10 Mio. Einwohnern) hat nur 40.000 Muslime!! Können Sie vernünftig und logisch erklären, warum EU-Staaten, die ebenfalls der Genfer Flüchtlingskonvention, der europäischen Menschenrechtsgesetzgebung, etc. unterliegen bei den Tschetschenen nur 5-20% Anerkennungsquote haben (und sich deshalb keinerlei internationale "Verwicklungen", "Rügen" o.ä. einhandeln), wir aber 80%. Es bleibt dabei: Schuld daran sind die "Richter" im Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, die Einsprüchen viel zu schnell und leichtfertig nachgeben. Jabloners Ausspruch, er lasse sich lieber von der Politik und vom Innenminister kritisieren als von der Asylindustrie ist ja legendär und sagt alles! Sie dürften sich außerdem nicht im Volke sondern nur in Kreisen ihrer Asylindustrie bewegen und sich mit diesen gedanklich austauschen - ICH bin tagtäglich am Arbeitsplatz, im Verein, im Freundes- und Bekanntenkreis unter den (angestammten)Österreichern (übrigens aus allen politischen Lagern) - die Stimmung dort gegenüber Muslimen und deren massenhafter weiterer Hereinholung ist verheerend (lt. wissenschaftl. Umfragen sorgen sich 80% der "Angestammten" um die Bewahrung der eigenen und der österr. christlich-abendländischen Identität) und die Christen fühlen sich in ihrem eigenen Land zunehmend unwohler und bedrängter - Sie haben diesbezüglich ja keine Ahnung und schwafeln im "luftleeren" Raum! Sie und Ihresgleichen sollten auch endlich beginnen, in die weitere Zuklunft zu blicken: Die Toleranz gegenüber der muslimischen Einwanderung von heute wírd unseren Kindekindern im Jahr 2100 als Intoleranz (der dann muslimischen Mehrheitsgesellschaft) auf den Kopf fallen. Es kann auch kein Trost sein, dass es dann wohl - in Anlehnung an die Türkei - einen Strafparagraphen "Beleidigung und Untergrabung des Österreichertums" geben wird...der wäre - abgehandelt vor einem Freisler`schen Volksgerichtshof - bereits HEUTE wünschenswert und der sollte einmal sofort gegen die gesamte Asylindustrie sowie gegen die gesamte grüne sowie in Teilen rote (Ackerl, Prammer & Co) Politkaste und deren verderblicher Trabanten im Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof angewandt werden"!!

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 20.04.2008 17:27:29

Es ist gut, daß diejenigen, die sich einen "Freisler'schen Volksgerichtshof" wieder wünschen würden, in diesem Land nur mehr noch eine unbedeutende Minderheit sind.

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Antwort von: NOSTRADAMUS=AUFKLÄRER
verfasst am: 20.04.2008 20:57:46

... das glauben aber auch nur sie, dass das eine "unbedeutende Minderheit" ist, da sie sich nur in Kreisen der Asyl(mißbrauchs)industrie bewegen und überhaupt keinen Bezug zu
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... das glauben aber auch nur sie, dass das eine "unbedeutende Minderheit" ist, da sie sich nur in Kreisen der Asyl(mißbrauchs)industrie bewegen und überhaupt keinen Bezug zu vernünftigen, verantwortungsbewußten "Angestammten" haben! Eine zunehmend unbedeutender werdende Minderheit (siehe z.B. grünes Wahlergebnis in NÖ) sind in Wahrheit glücklicherweise jene (zu denen auch sie gehören), die den Asylantentsunami und zigtausendfachen Asylmißbrauch kritiklos und befördernd hinnehmen!!!

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 21.04.2008 01:00:08

So "angestammt" können Sie gar nicht sein als daß Sie gemessen am pluralistisch-rechtsstaatlich-demokratischen Grundkonsens laut unserer Verfassung nicht dennoch ganz
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So "angestammt" können Sie gar nicht sein als daß Sie gemessen am pluralistisch-rechtsstaatlich-demokratischen Grundkonsens laut unserer Verfassung nicht dennoch ganz offensichtlich im vollkommen falschen Land wären.

Aber wie heißt es doch:

Wenn die Kröte auch noch so lautstark und aufgeblasen über die Welt quakt, erzählt sie in Wahrheit doch nur von ihrem kleinen Biotop ...

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Antwort von: Homo Politicus
verfasst am: 17.04.2008 13:50:10

Jaja, der Herr Strasser, das war (der ist) schon eine richtige Sau;ein epitheton ornans, das in der VP nicht unüblich; wie sein damaliger Chef, der Herr BK Schüssel den damaligen Chef der
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Jaja, der Herr Strasser, das war (der ist) schon eine richtige Sau;

ein epitheton ornans, das in der VP nicht unüblich; wie sein damaliger Chef, der Herr BK Schüssel den damaligen Chef der dt.Bundesbank damit bedachte.

Auch interessant wäre die Frage, wieviele Notebooks, Handies, der

erwähnte Herr BM i.R. als ballistische Wurfgeschosse missbrauchte. Ihr ergebener H.P.

PS. Ist Strasser nicht auch der Name des "Bösewichts" in dem cineastischen Meisterwerk "Casablanca" ???

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Antwort von: outsider
verfasst am: 17.04.2008 16:23:35

orakelt hier ein insider? ;-)))))

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