FREITAG, 09. MÄRZ 2010
„lieber ernst, liebe kolleginnen und kollegen,graf mensdorff hat uns wieder zu einem jagdwochenende eingeladen und folgenden programmvorschlag gemacht.samstag 7.12.02: anreise bis ca. 17.00 uhr, teilnahme an der streckenlegung (mit fackeln etc.) der am samstag stattfindenden riegeljagd, danach abendessen im schloß (nur hbm plus kbm)sonntag 8.12.02: vormittag: saujagd (auf das von der
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„lieber ernst, liebe kolleginnen und kollegen,
graf mensdorff hat uns wieder zu einem jagdwochenende eingeladen und folgenden programmvorschlag gemacht.
samstag 7.12.02: anreise bis ca. 17.00 uhr, teilnahme an der streckenlegung (mit fackeln etc.) der am samstag stattfindenden riegeljagd, danach abendessen im schloß (nur hbm plus kbm)
sonntag 8.12.02: vormittag: saujagd (auf das von der vortägigen riegeljagd übergebliebene/verletze wild - evtl. auch ein paar frischlinge, sozusagen zum "aufwärmen"); nachmittag: niederwildjagd (fasane, rebhühner - unsere eigentliche jagd)
bitte um baldige rückmeldung wer interesse hat
danke
christoph
ps: evtl. wird auch das kbm des landwirtschaftsministers (teilweise?) eingeladen“
„hbm“ ist der Herr Bundesminister, „kbm“ sein Kabinett. Wenn Herr Mensdorff-Pouilly die Sauen rauslässt, dann ballert das Kabinett fröhlich drauf los.
Das mail ging am 28. März 2002 von Kabinettchef Christoph Ulmer an:
STRASSER Ernst; GALLOP, Oskar; HOLDHAUS, Karin; ITA, Philipp; KARNER, Gerhard; KLOIBMÜLLER, Michael; KRUMPEL, Bernhard; VOGL, Mathias; WALLNER, Klaudia; ZACH, Thomas.
Wie viele Sauen, Frischlinge und Fasane von welchen Kabinetts-Scharfschützen erschossen wurden, werden wir wohl erfahren, da es auch hier um etwas geht, was untersucht werden muss. Das Beamtendienstgesetz BDG regelt in § 59 die verbotene Geschenkannahme:
§ 59. (1) Dem Beamten ist es untersagt, im Hinblick auf seine amtliche Stellung für sich oder einen Dritten ein Geschenk, einen anderen Vermögensvorteil oder einen sonstigen Vorteil zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen.
(2) Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten nicht als Geschenke im Sinne des
Abs. 1.
(3) Ehrengeschenke darf der Beamte entgegennehmen. Er hat seine Dienstbehörde hievon in Kenntnis zu setzen. Untersagt die Dienstbehörde innerhalb eines Monates die Annahme, so ist das Ehrengeschenk zurückzugeben.
Sinn der Verbotsnorm im BDG ist die Loslösung der Geschenkannahme von einer konkreten Amtshandlung (im Gegensatz zum StGB) und die Erfassung von Fällen wo ein „günstiges“ Klima geschaffen oder die „Gewogenheit“ des Beamten erhalten werden soll. Es geht um Zuwendungen, die der Beamte nur aufgrund seiner Funktion als Beamter erhalten hat. Entscheidend ist, dass der Beamte die Zuwendung „im Hinblick auf seine amtliche Stellung“ erhalten hat.
Erlaubt sind orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert. Beispiele dafür sind Reklameartikel mit Firmenaufdruck, Kugelschreiber, Kalender, Schreibblöcke usw.
Eine Annahme von Geschenken von Geld oder von Geldeswert stellt eine Pflichtverletzung iSd BDG dar. Das gilt auch für Vertragsbedienstete.
Eines steht fest: Eine Wildsau übersteigt den Wert eines Kugelschreibers.
Mensdorff-Pouilly ist, wenn er nicht unter Sauen weilt, als „Berater“ für Rüstungsfirmen wie British Aerospace tätig. Im Zusammenhang mit einer militärischen Beschaffung der tschechischen Republik wurde er erstmals über Österreich hinaus bekannt.
Das Innenministerium ist für die Genehmigungen nach dem Kriegsmaterialgesetz zuständig. Ob es dafür oder aus purer Kabinettsliebe Sauen gehagelt hat, werden wir uns ansehen. Ein günstiges Klima ist zweifelsfrei entstanden, sonst wäre das Kabinett nicht so gerne nach Luising wieder gekommen.
Mensdorff jagt aber auch auf seinen Besitzungen in Schottland. Eine der nächsten Fragen ist, ob Kabinettschef Philipp Ita auch dort auf die Tiere des Rüstungsberaters geschossen hat.
Ein schießwütiges Kabinett; eine verschworene Partei von ÖVP-Karrieristen, die Polizei und Wald mit Inbrunst gesäubert haben – das war die Spitze des Ministeriums gleich nach der schwarzen Wende.
Antwort von:
verfasst am: 11.05.2008 17:47:02
brisant is doch eigentlich: Zitat: "(...) hat uns WIEDER zu einem jagdwochenende eingeladen (...)"
Antwort von: xysilon
verfasst am: 11.05.2008 01:08:48
Peter Pilz sie haben eine gestohlen E-mail dazu verwendet, um die Bürger Österreichs auf gewisse Sauereien aufmerksam tu machen. Ihre Webseite wird von Medien zitiert. Der Staat Deutschland
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Peter Pilz sie haben eine gestohlen E-mail dazu verwendet, um die Bürger Österreichs auf gewisse Sauereien aufmerksam tu machen. Ihre Webseite wird von Medien zitiert. Der Staat Deutschland hat gestohlene Infos bzgl. Steuerhinterziehung gekauft und auch gegen Gestzesbrecher verwendet. War das Falsch? Ich glaube nicht. Auch unser Staat hat diese Infos angenommen um diese Daten gegen Gestzesbrecher zu verwenden. Unsere Polizei hat Vorerhebungen gegen Haidinger erhoben, aber die Gerichte werden entscheiden. Hoffentlich nicht für diese Rechtsbrecher. Wie im Falle Watergate, langsam gehte es höher hinauf, warten wir ab wen es noch erwischen wird. cheerio
Antwort von: thomas
verfasst am: 10.05.2008 02:10:50
Wieso die heuchlerische Aufregung?Jagd ist die von der österreichischen Gesellschaft geduldete Form der Bestechung. Ministerjagden gibt es schon seit Jahrzehnten. Oder wussten Sie das nicht,
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Wieso die heuchlerische Aufregung?
Jagd ist die von der österreichischen Gesellschaft geduldete Form der Bestechung. Ministerjagden gibt es schon seit Jahrzehnten. Oder wussten Sie das nicht, Herr Pilz?
Antwort von: rollschuhrolli
verfasst am: 09.05.2008 19:41:59
Folgende weitergehende Fragen/Ergänzungen: 1)Sind Kabinettsmitarbeiter "Beamte" bzw. "V-Bedienstete" im Sinne des Gesetzes?Wenn nicht, muss das Gesetz entsprechend angepasst
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Folgende weitergehende Fragen/Ergänzungen:
1)Sind Kabinettsmitarbeiter "Beamte" bzw. "V-Bedienstete" im Sinne des Gesetzes?Wenn nicht, muss das Gesetz entsprechend angepasst werden.
2) "Eine Annahme von Geschenken von Geld oder von Geldeswert stellt eine Pflichtverletzung iSd BDG dar. Das gilt auch für Vertragsbedienstete."
Das ist nicht ganz richtig, es gibt hierbei den Mindestwert von € 100,-- (z.B. Opernkarten), der überschritten werden muss. Passiert dies allerdings auf Dauer (z.B. 1x/Quartal), so werden lt. OGH die Werte addiert und ergeben diese mehr als € 100,-- ("Anfütterung") so ist es ebenfalls strafbar.
Der Machtmißbrauch aller Regierungs- bzw. Exregierungsparteien (FPÖ, BZÖ) gehört jedenfalls untersucht. Insoweit stimme ich Herrn Pilz zu.
Ich bin nur teilweise mit seiner Vorgangsweise (zuerst beschuldigen, damit was hängenbleibt, wenn sich herausstellt, dass nichts dranwar, schweigen zuzüglich Mediengeilheit) nicht einverstanden.
Antwort von: Hägar der Schreckliche
verfasst am: 10.05.2008 17:49:46
Oba geh' Roll-stuhl-Rolli... Was soll die künstliche Aufgeregtheit und die neuerlichen Unterstellungen an die Adresse Pilz ? Hättest auch wohl gerne an einer Saujagd Beim
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Oba geh' Roll-stuhl-Rolli... Was soll die künstliche Aufgeregtheit und die neuerlichen Unterstellungen an die Adresse Pilz ?
Hättest auch wohl gerne an einer Saujagd Beim Menstruationsgrafen teilgenommen und dabei die "Klaudia" fest "geriegelt".... *gg*
Antwort von: rollschuhrolli
verfasst am: 12.05.2008 15:35:11
THERAPIE NOTWENDIG!!!!
Antwort von: Hans im Glück
verfasst am: 12.05.2008 18:31:55
Wer soll bitte Claudia Riegler sein? Versteh nur Bahnhof...
Antwort von: Fred
verfasst am: 10.05.2008 07:17:18
ach bitte! mittlerweile sind es wohl eher die medien, die pilz-geil sind und nicht umgekehrt. peter pilz hat sich einen namen als medium für solche missstände geschaffen und bekommt daher
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ach bitte! mittlerweile sind es wohl eher die medien, die pilz-geil sind und nicht umgekehrt. peter pilz hat sich einen namen als medium für solche missstände geschaffen und bekommt daher gesonderte aufmerksamkeit von den medien. ich will gar nicht wissen wieviele reporter regelmässig ihr nase in diese seite stecken.
Antwort von:
verfasst am: 11.05.2008 14:02:25
. . . und nicht nur reporter . . .




