Tagebuch / Juli 2010

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MITTWOCH, 12. JULI 2010

Mitten in Wien gibt es eine Heuschreckenfütterung, und die heißt ÖIAG. An ihrer Spitze steht noch immer Herr Michaelis. Seit Jahren regelt die Schablonenverordnung die Gehälter seinesgleichen. Aber im Jahr 2003 hat Michaelis seinen Vertrag bekommen, mit dem sein Gehalt auf 700 000 Euro angeschwollen ist. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Mitterbauer, hat gleich mit ihm Abfertigung und
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Mitten in Wien gibt es eine Heuschreckenfütterung, und die heißt ÖIAG. An ihrer Spitze steht noch immer Herr Michaelis. Seit Jahren regelt die Schablonenverordnung die Gehälter seinesgleichen. Aber im Jahr 2003 hat Michaelis seinen Vertrag bekommen, mit dem sein Gehalt auf 700 000 Euro angeschwollen ist. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Herr Mitterbauer, hat gleich mit ihm Abfertigung und Pension vereinbart. Zu beiden stellte der Rechnungshof fest: Sie sind verordnungswidrig, also: Der Dienstvertrag von Herrn Michaelis verstößt gegen das Gesetz.

Michaelis hat vieles verpfuscht: die Privatisierung von Austria Tabak war zwielichtig; die Aktion „Minerva“, mit der die Vöest an Magna verschoben werden sollte, mies; und die Vorgänge rund um die AUA sind wirtschaftlich so schädlich wie rechtlich aufklärungsbedürftig. Dann noch Post und…

Sachlich spricht vieles dafür, dass sich die ÖIAG vom erfolglosen Herrn Michaelis trennt, am besten durch die fristlose Entlassung. Das ist Aufgabe des Finanzministers. Aber Wilhelm Molterer hat sich als Schutzpatron der Goldenen Nasen profiliert. Er wird Michaelis, Ötsch und Konsorten bis zum bitteren Ende decken.

Warum konnte es mit der ÖIAG so weit kommen? Das hat drei Gründe:

1. Die ÖIAG ist nach wie vor eine reine Privatisierungsagentur. Sie stellt befreundeten Heuschrecken das Futter zur Verfügung. Infrastrukturauftrag, Beschäftigungsauftrag – das hat die ÖVP bis heute erfolgreich abgewehrt.

2. Das ÖIAG-Gesetz erlaubt die „Selbstergänzung“ der Kapitalvertreter im Aufsichtsrat. Scheidet einer aus, holen sich seine Kollegen den nächsten, der zu ihnen passt. Prinzhorn und Grasser haben dafür gesorgt, dass der Eigentümer nichts mehr mitzureden hat. Die ÖIAG ist damit eine Kaste, die fremden Interessen dienen kann.

3. Der Vorstand kennt kein vier Augen-Prinzip. Michaelis waltet allein. „Michaelis allein zu Hause“ – so wieht die ÖIAG auch aus.

Was wollen wir: Ganz einfach, fünf Punkte:

1. Eine neue ÖIAG mit Kapitalvertretern, die die Interessen der Republik als Eigentümerin vertreten. Das heißt „Streichung des Selbstergänzungsprinzips“ aus dem ÖIAG-Gesetz.

2. Einführung des vier Augen-Prinzips im Vorstand
und damit ein Ende für unkontrollierte Alleingänge.

3. Ein neuer Auftrag für die ÖIAG, der Ziele wie Beschäftigung und Ausbau der Infrastruktur beinhaltet.

4. Das Rosinenverbot. Private Konkurrenten von Post, ÖBB und anderen Betrieben sollen sich nicht die Rosinen herauspicken und die verlustreiche Vollversorgung der Republik und ihren Betrieben überlassen dürfen. Wer hier in den Markt will, muss auch Verantwortung für die Vollversorgung übernehmen.

5. Häuslbauer-Moratorium. Die britische Regierung stützt die spekulierenden Banken nur, wenn sie die Häuslbauer vor den Folgen der Krise schützen. Die USA ziehen jetzt nach. Nur die österreichische Regierung weigert sich nach wie vor, die Häuslbauer vor Zwangskonvertierungen ihre Fremdwährungskredite, zusätzlichen Sicherungen für ruinierte Deckungsträger, die ihnen die Banken aufgeschwatzt haben, und Zwangsversteigerungen und Privatkonkursen zu schützen.

Das bringen wir alles in den Nationalrat ein. Wenn sich die SPÖ nicht endgültig für die Heuschrecken entscheidet, hat sie die Chance, mit uns gemeinsam die ÖVP unter Druck zu setzen.

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 18.11.2008 20:17:31

Zur Ehrenrührigkeit des Vorwurfes, eine "Heuschrecke" bzw. ein "Heuschrecken-Unternehmen" zu sein, hat der Oberste Gerichtshof in seinem Beschluß vom 22.01.2008, 4 Ob
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Zur Ehrenrührigkeit des Vorwurfes, eine "Heuschrecke" bzw. ein "Heuschrecken-Unternehmen" zu sein, hat der Oberste Gerichtshof in seinem Beschluß vom 22.01.2008, 4 Ob 236/07 w, ausgeführt :

"4.1. Entscheidend ist, ob und gegebenenfalls welchen Tatsachenkern der gegen die Klägerin erhobene Heuschreckenvorwurf hat. Die Beklagten zeigen an sich zutreffend auf, dass bei der Beurteilung dieser Frage auch das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit zu berücksichtigen ist: Nimmt ein Mitbewerber - wenngleich in Wettbewerbsabsicht - an einer Debatte teil, die öffentliche Interessen betrifft, so hat die Freiheit der Meinungsäußerung bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung seiner Aussagen ein an sich höheres Gewicht als bei rein unternehmensbezogenen Äußerungen. Dabei ist insbesondere die Bedeutung des Themas zu berücksichtigen, zu dem die Äußerung erfolgte. Je größer das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist und je weniger die Wettbewerbsabsicht des Äußernden im Vordergrund steht, um so eher wird die Äußerung zulässig sein. ...

4.2. Im vorliegenden Fall nahmen die Beklagten zweifellos an einer Debatte teil, die öffentliche Interessen betraf. Allerdings trat auch ihre Absicht deutlich hervor, den Wettbewerb freiberuflich tätiger Ärzte gegenüber zwei auf den Markt drängenden Kapitalgesellschaften zu fördern. Die niedergelassenen Ärzte sollten offenkundig abgehalten werden, mit diesen Gesellschaften zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang wäre es nicht zu beanstanden gewesen, wenn die Beklagten - auch mit scharfen Worten - vor damit möglicherweise verbundenen Gefahren gewarnt hätten. Darauf hat sie sich aber nicht beschränkt. Aus dem Gesamtzusammenhang ihres Rundschreibens ergibt sich, dass (auch) die schon im Medizinbereich tätige Klägerin eine „Heuschrecke" sei.

Die Vorinstanzen haben zutreffend dargelegt, dass es sich dabei um eine Tatsachenbehauptung ... handelte: Denn maßgebend für die Abgrenzung zwischen Werturteil und Tatsachenmitteilung ist der Gesamtzusammenhang und der dadurch vermittelte Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung (RIS-Justiz RS0031883). Auch Urteile, die nur auf entsprechende Tatsachen schließen lassen, gelten nach ständiger Rechtsprechung als Tatsachenmitteilungen („konkludente Tatsachenbehauptung" RIS-Justiz RS0031810). Entscheidend für die Qualifikation einer Äußerung als Tatsachenbehauptung ist, ob sich ihr Bedeutungsinhalt auf einen Tatsachenkern zurückführen lässt, der einem Beweis zugänglich ist ( ...).

Der Begriff „Heuschrecke" bezeichnet im jüngeren politisch-ökonomischen Sprachgebrauch nicht bloß expandierende Kapitalgesellschaften, an denen (auch) institutionelle Anleger beteiligt sind. Vielmehr werden die angesprochenen Kreise aufgrund der ... Verwendung dieses Begriffs in der politischen Diskussion darunter Unternehmen verstehen, die nur den kurzfristigen, durch alsbaldige Weiterveräußerung zu realisierenden Profit anstreben und die Belange der Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden diesem Interesse unterordnen („abfressen und weiterziehen"). Das gilt um so mehr, wenn solche Verhaltensweisen im Artikel teilweise konkret genannt werden (Herrschaft über den ärztlichen Berufstand, Kündigung nicht „spurender" Ärzte, Orientierung an ökonomischen Erwägungen und damit nicht am Wohl der Patienten etc).

4.3. Wird - wie hier - ein bestimmtes Unternehmen ... als „Heuschrecke" bezeichnet, so enthält das den Vorwurf eines solchen Verhaltens. Daher muss diese Äußerung, um erlaubt zu sein, auch unter Berücksichtigung der Meinungsäußerungsfreiheit einen sachlich richtigen Kern haben. Diesen Beweis haben die Beklagten nicht erbracht. Die bloße Beteiligung institutioneller Anleger reicht dafür ebenso wenig aus wie die von der Klägerin verfolgte Expansionsstrategie.

4.4. Zwar besteht zweifellos ein öffentliches Interesse an der Debatte über die Zukunft des Gesundheitswesens. Das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit schlösse es daher aus, eine entferntere, bloß mögliche Deutung der beanstandeten Formulierungen zur Ermittlung des für ihre rechtliche Beurteilung relevanten Tatsachenkerns heranzuziehen (4 Ob 71/06d = ÖBl 2007, 19 - Holocaust-Fotos zu § 1330 ABGB; 4 Ob 98/07a zu § 7 UWG). Hier geht es aber nicht um eine solche entferntere Deutung, sondern gerade um den Kern des von den Beklagten verwendeten Begriffs. Die damit konkludent aufgestellten Tatsachenbehauptungen, die das Unternehmen der Klägerin - nach zumindest vertretbarer Ansicht - herabsetzen und nicht erweislich wahr sind, können mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht gerechtfertigt werden (RIS-Justiz RS0075732; zuletzt 4 Ob 98/07a mwN). Auf die ... Unklarheitenregel kommt es dabei nicht an."

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Antwort von: Norbert
verfasst am: 19.11.2008 01:09:47

juristisch gesehen interessant, aber poltisch bzw. biologisch relevanter erscheint mir doch die relativ hohe wahrscheinlichkeit, daß sich diesekapitalistische grenzerscheinung wie ein virus mit
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juristisch gesehen interessant, aber poltisch bzw. biologisch relevanter erscheint mir doch die relativ hohe wahrscheinlichkeit, daß sich diese

kapitalistische grenzerscheinung wie ein virus mit hoher morbitätsrate kurzer inkubationszeit und bereits hoher ansteckungsrate ohne sichtbare krankheitssymptome, irgenwann mangels weiterer opfer von selbst totläuft.

der kapitalismus durchlief alle formen die möglich waren und fand stets die herrschenden als willige "apologeten" nun da das ende naht wird der staat d.h. die steuerzahler noch einmal zur kasse gebeten.

die ehemaligen industriestaaten erzeugen nur mehr produkte die

mit viel marketing und kredit/leasingangeboten dem konsumenten

hineingewürgt werden. einen wasserkocher gibt es nur mehr made in china etc. . die ökosoziale marktwirtschaft war der letzte versuch die sache zu retten. enteignung wird das thema der nächsten jahrzehnte sein und eine "planweltwirtschaft" mit chancen für die dritte welt.

in diesem sinne müssen wohl auch die juristen sich ein wenig vom römischen recht ( mittelpunkt eigentumsrechte) verabschieden.

in der hoffnung, daß dies alles ohne kriege abgeht.. lg

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Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 19.11.2008 15:27:11

Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß jemand wie PP, der ab und an auch selber gern zur Ehrenbeleidigungsklage greift, um politische Mitbewerber in die Schranken zu weisen (siehe nur
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Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß jemand wie PP, der ab und an auch selber gern zur Ehrenbeleidigungsklage greift, um politische Mitbewerber in die Schranken zu weisen (siehe nur zB die Pilzsche Klage gegen Strache zum Thema gewalttätiger grüner Block bei den Opernballdemos), dieselben klagsweise verlangten Maßstäbe auch an sich selber anlegen sollte.

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Antwort von: Norbert
verfasst am: 19.11.2008 18:27:28

ja hab ich verstanden!

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Antwort von: Minerva
verfasst am: 13.11.2008 18:54:02

Danke für die Erinnerung an das Projekt Minerva, bei dem tatsächlich die VOEST an Stronach verschleudert hätte werden sollen. Und der Hr. Vranitzky sitzt bei 90 Jahre Republik noch
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Danke für die Erinnerung an das Projekt Minerva, bei dem tatsächlich die VOEST an Stronach verschleudert hätte werden sollen. Und der Hr. Vranitzky sitzt bei 90 Jahre Republik noch immer in der ersten Reihe. Hätten wir ihm doch beinahe den Untergang der Republik zu verdanken gehabt. Aber die Einführung des Oberprolos Stronach in der rauhen Gasse ist kläglich gescheitert. Das und vieles wissen wir dank der Informationen von Profil-Rainerchen. Stattdessen wurde ein Schwarzer der Oberheini dort. Na ja - schön langsam aber sicher werden wir uns daran gewöhnen müssen, dass Autriche ein Begriff aus der Vght. ist !

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Antwort von: Haeferl
verfasst am: 14.11.2008 12:49:28

Verwirrt?

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Antwort von: Rex
verfasst am: 12.11.2008 16:35:05

zu 5.:

Wer einen Fremdwährungskredit aufnimmt, betreibt Währungsspektulation.

Ich bin dagegen, dass mit meinen Steuergeldern Spekulanten unterstützt werden.

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Antwort von: Norbert
verfasst am: 14.11.2008 15:35:02

Na ja, in erster Linie ein Versuch die "Absprachekreditzinsenmauer"in Österreich zu durchbrechen. Wettbewerb der Banken in Österreichreduziert sich auf Veranlagunggeschäft
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Na ja, in erster Linie ein Versuch die "Absprachekreditzinsenmauer"

in Österreich zu durchbrechen. Wettbewerb der Banken in Österreich

reduziert sich auf Veranlagunggeschäft und Bausparermarkt.

Allerdings Wettbewerb der sich postiv durch Preisvorteile für den Konsumenten darstellt gibt es kaum mehr (Mobiles ausgenommen).

Der Konkurrenzkapitalismus ist Geschichte!

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Antwort von: cheerio
verfasst am: 12.11.2008 23:33:00

hallo rex, ich glaube, wenn ich in eine bank gehe und um einen kredit ansuche, werde ich den erklärungen meines beraters glauben, bis jetzt zumindest, seit dem banken desaster, schaut die welt
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hallo rex, ich glaube, wenn ich in eine bank gehe und um einen kredit ansuche, werde ich den erklärungen meines beraters glauben, bis jetzt zumindest, seit dem banken desaster, schaut die welt ganz anders aus,

man glaubt den banken nicht mehr, denen es nicht um beratung sondern ums abzocken geht.

die medien haben nur sporadisch darüber berichtet, und erst im letzten jahr sind der ak einige urteile gelungen, die gegen banken gerichtet waren.

wer hat noch vor ein oder zwei jahren, daran gedacht, diese berater mit fragen zu konfrontieren? sehr wenige und die haben meist die antworten schon gewusst.

die banken haben einen gewissen autoritätsstatus gehabt, denn sie auch vollstens ausgenützt haben, und dadurch die leute abzocken konnten. ichbin auch überzeugt, daß sich viele dieser fremdwährungs kreditnehmer, nicht bewusst waren um was es hier gegangen ist.

erst in den letzten jahren hat die ak,den kreditnehmern erklärt was sache ist und wie sie gelgt wurden von den banken, und haben daraufhin musterprozesse gegen banken durchgeführt und auch gewonnen.

auch im falle meinl und konsorten, hat man es erst nacher erfahren, daß es sich nicht um aktien, sondern um partizipationsscheine gehandelt hat, bei der immofinanz detto,

das sind alles betrüger und sollten vor dem richter landen und mindestens soviel wie elsner bekommen wenn nicht mehr,

elsner hat ja keinen aktionär gelegt, sondern die bawag durch dummes anlegen geschädigt.

diese immohais, awd und so weiter haben tatsächlich die leute um ihr letztes ersparnis gebracht, da sind aber nicht so sehr die anleger schuld sondern, diese scheinfirmen.

der gesetzgeber hätte diese anleger vor diesen haien schützen sollen,

aber geschützt wurden die meinls uam.

mit den jetzigen urteilen ist den banken klargemacht worden, daß sie auch richtige aufklärungs arbeit durchführen müssen, sonst sie die banken dran.

und in einigen fällen mussten die banken, schon zuviel gezahlte spesen zurück zahlen. cheerio

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Antwort von: küchenkoch
verfasst am: 13.11.2008 13:35:20

hallo cheerio, >> elsner hat ja keinen aktionär gelegt, sondern die bawag durch>> dummes anlegen geschädigt.deswegen wurde er nicht verurteilt, das ist nicht strafbar. er wurde
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hallo cheerio,

>> elsner hat ja keinen aktionär gelegt, sondern die bawag durch

>> dummes anlegen geschädigt.

deswegen wurde er nicht verurteilt, das ist nicht strafbar. er wurde u.a. aufgrund von bilanzfälschung verurteilt. und nur weil sich immer wieder stimmen erheben, dass es grössere gauner gibt als ihn, macht sein vergehen nicht geringer. im übrigen hat er den arbeitnehmern in der bawag-psk geschadet, was aber leider nicht strafbar ist

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Antwort von: cheerio
verfasst am: 14.11.2008 18:07:02

hallo küchenchef, danke für den hinweis,mit dem elsner habe ich eigentlich den vergleich mit all den anderen gaunern, machen wollen, ist mir nicht ganz gelungen, im falle von elsner, er
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hallo küchenchef, danke für den hinweis,

mit dem elsner habe ich eigentlich den vergleich mit all den anderen gaunern, machen wollen, ist mir nicht ganz gelungen,

im falle von elsner, er verdient sich seine strafe, habe aber den eindruck, daß er viel raffinierteren gaunern in die falle gegangen ist, weiß man ob nicht flöttl mit bennet verbandelt war, alles schwer nachzuweise, aber möglich wäre es

wie clever diese abzocker vorgegangen sind, zeigen ja diese vielen geschädigten.

dazu muss man aber sagen, das es fast legal war solche betrügereien durch zu führen, wo war gasser? der ja darauf vereidigt war dem bürger zu schützen.

diese segelfahrt, meinl grasser, flöttl, sagen dem naiven gar nichts, dem geübten kriminalisten und der staatsanwaltschaft, hätten einige zusammenhänge aufallen müssen, warum da nichts weitergegangen ist weiss man nicht.

die tatsache, dass man nicht die causa flöttel intensiver untersucht hat, ist mir unklar.

die börse hat erst nach vielen zurufen, die meinlpapiere vom atx genommen.

heute sind diese papierl um die 80 oder 90 cent wert, der höhere preis war nur durch manipulationen möglich.

im übrigigen, sind die machenschaften, bei immofinanz, immoeast, cpb sehr ähnlich in ihrer ausführung, dieser petrokovics, hätte sofort in u.haft gehört.

ich finde pp hat die situation sehr gut beschrieben, warum momentan nur 11 blogger gepostet haben, zeigt ja auch wie komplex und schwer durchschaubar diese fälle sind.

ich glaube küchenchef wir sind die meiste zeit ähnlicher meinung. schönen abend, cheerio

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Antwort von: Rex
verfasst am: 13.11.2008 12:28:19

cheerio,wo Du recht hast hast du recht: Gauner gehören in den Knast. Zum Geld-Besitzen, Kredit-Aufnehmen, etc. gehört meines Erachtens auch ein bisserl Selbstverantwortung - in dem Rahmen
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cheerio,

wo Du recht hast hast du recht: Gauner gehören in den Knast.

Zum Geld-Besitzen, Kredit-Aufnehmen, etc. gehört meines Erachtens auch ein bisserl Selbstverantwortung - in dem Rahmen in dem der Hausverstand das locker hergibt.

Wer einen Kredit in Franken/Yen/... aufnimmt und sich nicht der Tatsache bewusst ist, dass sich Wechselkurse laufend ändern und das dann natürlich auch für die Kreditsumme gilt ist vollkommen unglaubwürdig.

Was anderes ist es, wenn Anlageberater das Rosa vom Himmel versprechen obwohl dieser wie eh und jeh blau ist.

Die von pp angesprochenen Häuslbauer sind aber keine schlecht beratenen Anleger, sondern Kreditnehmer die sich mit Währungsspekulation die relativ hohen EURO-Zinsen ersparen wollten.

Wenn denen jetzt großzügig der Staat ihre Währungsverluste abdecken soll, müssten auch all diejenigen die einen EURO-Kredit aufgenommen haben und hohe Zinsen zahlten ebenfalls eine gleichwertige Entschädigung erhalten.

Dazu ist das Steuergeld nicht da.

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Antwort von: Thomas
verfasst am: 12.11.2008 12:30:55

Es sind 5 Punkte... ;)

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Antwort von: Angela
verfasst am: 12.11.2008 13:55:37

ja, die vier gründe sind drei und die vier punkte sind fünf.ok, im durchschnitt sinds je vier... :-) inhaltlich stimme ich allerdings vollständig zu. mal sehen, was die spö tut.
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ja, die vier gründe sind drei und die vier punkte sind fünf.

ok, im durchschnitt sinds je vier... :-)

inhaltlich stimme ich allerdings vollständig zu. mal sehen, was die spö tut. jetzt wo faymann doch als retter der post auftritt...

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Antwort von:
verfasst am: 12.11.2008 14:34:53

So wünsch ich mir die Grünen, solche Anträge sollten sie einbringen. Mehr davon, mehr! Dann klappts auch mit den Wählern. Da wird man auch das wahre Gesicht des Herren Faymann
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So wünsch ich mir die Grünen, solche Anträge sollten sie einbringen. Mehr davon, mehr! Dann klappts auch mit den Wählern.

Da wird man auch das wahre Gesicht des Herren Faymann sehen. ÖVP wird dagegen sein. FPÖ und/oder BZÖ vermutlich und hoffentlich dafür. Daher bin ich übrigens auch gegen die Verdammung der Rechten und für Diskussion mit ihnen. Muss ja keine Koalition sein, aber zumindest weniger öffentliches Gekeife und mehr "wir können in den und den Bereichen zusammenarbeiten, wenn folgende Dinge stimmen: ...". Bei der Abschaffung der Studiengebühren hat es ja auch geklappt, und da war sogar das Böse höchstselbst, der Herr Graf, beteiligt. (Anmerkung: bin natürlich auch gegen Graf als Burschenschafter. Mir gefällt aber ebensowenig, dass in der öffentlichen Diskussion nur "Graf = Rechts = Böse" rüberkam, was eindeutig zuwenig ist.)

Bin sehr auf die Reaktion der SPÖ gespannt. Vermutlich dürfte das durchaus zeigen, in welche Richtung die SPÖ geht: Politik nur noch als Öffentlichkeitsarbeit während man intern andere Dinge vertritt oder Politik als das was es sein sollte: Interessenvertretung des Wählers.

Ich hoffe, ich habe da wieder Zeit die Liveübertragung anzusehen.

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Antwort von: cheerio
verfasst am: 12.11.2008 23:37:20

hoffe auch daß die grünen beginnen, ihre krallen zu zeigen. das hätte schon viel früher passieren müssen. bin da ganz deiner meinung nickloser, was ich aber ganz betimmt
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hoffe auch daß die grünen beginnen, ihre krallen zu zeigen. das hätte schon viel früher passieren müssen. bin da ganz deiner meinung nickloser, was ich aber ganz betimmt nicht mache, mit dir beim graf übereinstimmen, sorry. cheerio

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