DONNERSTAG, 23. APRIL 2009
Heilige Post. Die katholische Kirche bietet sich an, die Post von ihren Pfarrern austragen zu lassen. Egal ob katholisch, evangelisch, muslimisch oder nix – der Pfarrer bringt´s.Das ist der Anfang. Aber der Pfarrermangel, der dem Briefträgermangel kaum nachsteht, wird zu den nächsten Schritten zwingen. Wenn es nach den Hütern diverser Schafsgruppen geht, bringen die Post der Zukunft:• der
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Heilige Post. Die katholische Kirche bietet sich an, die Post von ihren Pfarrern austragen zu lassen. Egal ob katholisch, evangelisch, muslimisch oder nix – der Pfarrer bringt´s.
Das ist der Anfang. Aber der Pfarrermangel, der dem Briefträgermangel kaum nachsteht, wird zu den nächsten Schritten zwingen. Wenn es nach den Hütern diverser Schafsgruppen geht, bringen die Post der Zukunft:
• der Bauernbund
• Raiffeisen
• oder gleich der Herr Gemeinderat von der Volkspartei.
Raiffeisenkrone. Gestern im Nationalrat habe ich versucht, den Hintergrund der Budgetdebatte zu erläutern. Für Uneingeweihte war schwer zu verstehen, warum plötzlich über Raiffeisen gestritten wurde. Die Erklärung dafür ist einfach.
Raiffeisen und Krone streiten um die Vorherrschaft am Medienmarkt. Beiden geht es um Macht und Geld. Raiffeisen will jetzt einige Filets aus dem ORF. Die Krone ist dagegen.
Raiffeisen wird im Nationalrat durch die ÖVP vertreten. Zur Vertretung der Kronen Zeitung biedert sich jetzt die FPÖ an. Strache signalisiert Dichand: „Herausgeber befiehl, wir folgen dir!“
Nur in einem Punkt stehen beide auf einer Seite: Sie wollen keine Vermögenssteuer zahlen. Daher finden sich ÖVP und FPÖ im Kampf für die Privilegien der Reichsten plötzlich auf einer Seite.
Das wird zu Straches wundem Punkt. Ganz offensichtlich verrät er „seine“ kleinen Leute. „Keine neuen Steuern“ – das heißt in erster Linie „keine Reichensteuern auf Privilegien und Vermögen“. Wenn der Krone-Herausgeber nichts für die Auswege aus der Krise zahlen will, dann müssen seine Leser die Rechnung begleichen. So will es Dichand und so fordert es Strache.
Die Geschichte vom Bellen ohne Beißen ist die Geschichte von Heinz Strache. In den 23 Jahren im Nationalrat habe ich keinen Politiker erlebt, der es an politischer Korruption mit Heinz Strache aufnehmen kann.
Nach meiner Rede sind Abgeordnete von SPÖ, ÖVP und BZÖ zu mir gekommen. Immer, wenn wir etwas sagen, was die anderen gerne gesagt hätten, aber gerade wieder nicht sagen konnten, kommen sie nachher, um uns zu sagen, dass sie es genau gesagt hätten. Nur wäre jetzt gerade nicht der Moment gewesen, es zu sagen. Da das politische Leben in den anderen Parteien aus Momenten besteht, wird das, was man immer schon sagen wollte, nie gesagt.
STRASSER ONLINE. In mail Nr. 17 wies Ossi seinen Minister auf Probleme mit der Ernennung eines Parteifreundes hin:
„hohenberger hat im gespräch mit dir auch kund getan, dass er mit dem bisherigen stellvertreter im x. bezirk, XY, leben könnte. dieser mann ist der mir vorliegenden information schlichtweg "ungeeignet". er hatte disziplinarverfahren und früher alkoholprobleme.”
Aber so einfach ist das nicht. Es gibt einfach weit und breit keinen Schwarzen, der passt. Daher besinnt sich Ossi einen Tag später, dass das Parteibuch Disziplinarverfahren und amtsbekannten Dienstrausch bei weitem aufwiegt:
„hallo ernst,
nach rücksprache mit christoph und dem polizeipräsidenten wird die nachbesetzung des stadthauptmannes im 3. bezirk aufgrund der polizeireform wien und der zukünftigen personalentscheidungen ausgesetzt.
in der übergangszeit wird die funktion des stadthauptmannes vom stellvertreter - XY - wahrgenommen, der vom bezirksvorsteher hohenberger als "alternativlösung" für diese position erwähnt worden ist.
lg
ossi”
Antwort von: erzherzogin sophie
verfasst am: 25.04.2009 10:46:53
Hoffentlich kommt dann keine neue Zensurwelle. Wirs mir der Pfarrer dann auch mien Spielzeug zustellen? - Die Verpackung ist halt leider nicht immer 100%ig diskret.
Antwort von: gast
verfasst am: 23.04.2009 18:54:23
interessanter artikel zur raiffeisenkrone (mit grafik):
http://derstandard.at/?url=/?id=1240297958387%23forumstart
alles in der hand von banken, in stiftungen....
Antwort von: gast
verfasst am: 24.04.2009 11:34:43
hier der richtige link zu den mächtigen medienriesen in steuerbefreiten stiftungen, sorry:
http://derstandard.at/?url=/?id=1240298030603
Antwort von: amen ronald oberhollenzer, menschhait@gmail.com
verfasst am: 23.04.2009 17:30:55
MitSchüler Pilz, in den 23 Jahren im Nationalrat hast Du es nicht zu Wege gebracht ein für die gesamte Bevölkerung, das heisst für die Gesamtheit der weiblichen und
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MitSchüler Pilz, in den 23 Jahren im Nationalrat hast Du es nicht zu Wege gebracht ein für die gesamte Bevölkerung, das heisst für die Gesamtheit der weiblichen und männlichen Staatsbürger, fairer Nationalrat zu sein. 23 Jahre lang bist auch Du ein Patron der verfassungswidrigen UNGERECHTIGKEIT ... ohne es zu merken, also ohne Vorsatz und nicht einmal fahrlässig. ... 23 Jahre lebst DU denselben KapitalFehler, wie all die andern Parlamentarier vor und mit Dir. ... ohne es zu bemerken ... ohne das UNRECHT zu fühlen ...
Bis dato benachteiligst Du - im Verstoß gegen das Grundgesetz der Gleichheit vor dem Gesetz, bei dem ja Vorrechte bekanntlich ausgeschlossen sind - die männlichen Staatsbürger in Bezug auf die - jedem männlichen Staatsbürger bei Androhung von Strafe zur Erfüllung vorgeschriebene - WEHRPFLICHT und dies zum gesetzwidrigen d.h.: VERFASSUNGSWIDRIGEN - Vorteil [Vorrecht] der weiblichen Staatsbürger, die ja frei wählen können ob sie Soldat sein wollen oder nicht, welches RECHT den männlichen Staatsbürgern durch die - einseitige WEHR-PFLICHT - verweigert ist.
Im Sinne der inneren Rechtfertigung der rechtsstaatlichen Staatsform, steht der RECHTSSTAAT auf den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.
Diese ist realisiert nicht nur im geschriebenen Wort, im VerfassungsText - in dem ja geschrieben steht "Jeder StaatsBürger ist vor dem Gesetz gleich. Vorrechte sind ausgeschlossen", sondern auch im eigentlichen TUN, im [ER]LEBEN-, im ERFÜLLEN dieser Prinzipien.
Es gibt die LÖSUNG zu dieser parlamentarischen VERFASSUNGSWIDRIGKEIT ... die von mir angesagte Lösung auch Dich von diesem VerfassungsBruch zu befreien - ist aber nicht, die weiblichen Staatsbürger zum HeeresDienst zu verpflichten - auch wenn damit das verfassungswidrige, also gesetzwidrige Unrecht vom Tisch wäre.
Die Lösung ist 1) die sofortige ABSCHAFFUNG der staatsbürgerlichen WEHRPFLICHT, 2) die EINLADUNG zum beruflichen Staat-Schutz-Dienst.
Die Beibehaltung der WehrPflicht ist nicht angesagt, da sie offensichtlich - auf Grund der Benachteiligung der männlichen Bevölkerung verfassungswidrig ist - in eklatantem Widerspruch zu den Rechtsstaatlichen Prinzipien und Grundsätzen steht.
Wehr-PFLICHT für Männer, Wehr-RECHT für Frauen ...
und Du schweigst 23 Jahre im Natinalrat.
HÄNDE FALTEN und GOSCHN HALTEN das kannst Du gut.
... denk mal nach: erkenne die Zusammenhänge:
a) Rechtsstaatlichkeit und b) gleiches Grund-RECHT und gleiche Grund-PFLICHT für jeden Staatsbürger ergibt : Österreich ist ein Rechtsstaat. ... nicht ein UNRECHTSSTAAT!
... übrigens ist die Prüfung der ZusammenhangsErkennungsFähigkeit ein Teil in psychologischen IQ-Feststellung.
... diese Belehrung über die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der wiederholte Hinweis auf die LÖSUNG vom Verfassungsbruch durch ABSCHAFFUNG der "allgemeinen aber eigentlich ja einseitigen" also UNGERECHTEN WEHRPFLICHT, soll Dich aber nicht von der Erfüllung der RechtsPflicht zum Schutz der männlichen KINDER vor der Genitalverstümmelung, ablenken.
Es ist eben nicht der einzige GESETZWIDRIGE PLUNDER den auch Du Dr. Peter Pilz in den letzen 23 Jahren im Nationalrat - § 11 exCulpa - mitbegehst.
... dass Maria Fekter nicht - so wie Du behauptest - "Patin der organisierten Einbrecher" ist, soll aber auch nicht hessen: dass Du und sie auf tatsächlich systematisch kollektiv begangenen und bei Dir und ihr zur Verhinderung angezeigten Kindesmissbrauch schweigen darf.
... Auch Du musst Dich nach den rechtsstaatlichen Grundregeln, den Grund- und Strafgesetzen halten. ... wie Du ja siehst, tu ich nicht so wie Du Hände falten und Goschn halten, wenn Kindern die gesunde Vorhaut vom lebendigen Leib geschnitten wird; auch nicht wenn Kinder in der Wohnung oder anderorts eingeraucht und somit an der Gesundheit geschädigt werden; und auch nicht wenn parlamentarische FALSCHKLASSIFIZIERUNG von SUBSTANZ zum Zweck des Gewerbsmässigen Sucht- u. TodesDrogenhandels mit dem Erfolg der Erzeugung von VOLKSKRANKHEIT nach wie vor auf dem SEDER-TISCH liegen. ... erfülle einfach die gelernte RechtsPflicht, dann ist gut. amen ronald oberhollenzer, menschhait@gmail.com
Antwort von: Fasanin
verfasst am: 24.04.2009 21:34:19
Da sind Sie bei der falschesten Adresse!Peter Pilz tritt für die Abschaffung der Wehrpflicht ein! ------------ http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Pilz_plant_Volksb
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Da sind Sie bei der falschesten Adresse!
Peter Pilz tritt für die Abschaffung der Wehrpflicht ein! ------------
http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Pilz_plant_Volksb egehren_gegen_Wehrpflicht_139121.ece
PILZ: Ich halte die Vorstellung, dass man den Assistenzeinsatz und den Präsenzdienst jetzt noch aufrechterhalten kann, für verfassungs- und menschenrechtswidrig. Bestätigt sich das durch eine Prüfung, werden wir Darabos an der Verfassung scheitern lassen. Sollte er sein Projekt trotzdem durchziehen wollen, werde ich dem grünen Parlaments-Klub vorschlagen, ein Volksbegehren zur Abschaffung der Wehrpflicht einzuleiten.
ÖSTERREICH: Sie wollen stattdessen ein Berufsheer?
Pilz: Ich will professionelle Einsatzkräfte für UN-Einsätze sowie Katastrophenfälle inner- und außerhalb von Österreich. ------------ Zufrieden?
Antwort von: amen ronald oberhollenzer, menschhait@gmail.com
verfasst am: 25.04.2009 13:13:12
Ja Dr. Peter Pilz ist bekannt. Auch seine Worte, seine besagten Werte bezüglich SICHERHEIT, inclusive seines VolksBegehrenPlanes sind bekannt ...Seine späte Aussage, nämlich die, dass
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Ja Dr. Peter Pilz ist bekannt. Auch seine Worte, seine besagten Werte bezüglich SICHERHEIT, inclusive seines VolksBegehrenPlanes sind bekannt ...
Seine späte Aussage, nämlich die, dass die WehrPflicht so wie sie ist, verfassungswidrig ist, habe auch ich seit 30 Jahren nur zu bestätigen. Wo man mir für diese rechtswissenschaftlich klar durch das schon vor 30 Jahren gültige Gesetz gedeckte Aussage auch schon LSD-missbrauch unterstellt hat, oder mit "so einen Blödsinn, hab´ ich schon lange nicht mehr gehört", die LÖSUNG >Berufsheer< durch verbale Attacken und durch andere Zeichen der 1979ger Dekadenz abgeschmettert hat.
Es geht hier ja darum, dass auch Dr. Pilz nichts zu prüfen hat, wo der parlamentarische Verfassungsbruch ja für jedermann also auch für BM Darabos so offensichtlich ist, wo die Rechtslage so klar ist, dass ja auch keine Gesetzesänderung und schon gar kein Volksbegehren erforderlich ist, um den >Jahrzehntelangen kollektiv begangenen Kern-Fehler< mit öffentlicher Einsicht und Bildung eines Berufsheeres ohne Verzug zur Korrektur zu bringen.
Wie ebenso beim "anderen" parlamentarischen VerfassungsBruch, den übrigens auch MitSchüler Pilz 23 Jahre lang und MitSchüler >RadBruchKorinek< und andere VerfassungsMitSchüler wegen Tatbezogen psychoTatkomaischer "Blindheit", auch nicht zu Beseitigen vermochten, nämlich die parlamentarische verfassungs- und menschenrechtswidrigkeit der – auch - von der Gesamtheit der österreichischen Parlamentarierschaft befürworteten in Österreich systematisch kollektiv begangenen Genitalverstümmelung begangen an männlichen Kindern.
... und hier höre ich von den GRÜNEN ja auch nur: "wir prüfen" ... und sie prüfen und prüfen ... und Darabos sagt immer schon NEIN zu den Plänen der GRÜNEN und die offensichtliche VerfassungsWidrigkeit besteht und es wird weiterhin geprüft ob sie besteht ...
und täglich werden Kinder am Genital verstümmelt und die GRÜNEN prüfen ... und das ist aber auch schon alles.
Was es da zu prüfen gibt, wenn die Kindverstümmler eh die ganze Zeit, all die "tausend von Jahren" schon sagen: "für uns gilt das Verfassungs- und StrafGesetz in Bezug auf diese Körperverletzung absolut NICHT.
... nun was nützt den männlichen Staatsbürgern die durch die einseitige und daher verfassungswidrige Wehrpflicht und die – auch - parlamentarische Befürwortung der Genitalverstümmelung benachteiligt, in ihren GrundRechten verletzt sind, die REDE des Dr. Pilz, wenn er sie nur spricht.
Die Tat ist das VolksGesicht. Das Resultat der Tat ist Richter und Gericht.
Danke Mitschüler Fasanin, aber zufrieden kann ich erst sein, wenn das bestehende und einfach mit Befolgung der gültigen Gesetz zu beseitigende UNRECHT, der offensichtliche parlamentarische Verfassungsbruch beseitigt ist.
D.h.: wenn die Rechtsstaatlichkeit wieder hergestellt ist. ... besser mit Dr. Pilz als ohne ...
amen ronald oberhollenzer
Antwort von: Fasanin
verfasst am: 25.04.2009 16:05:11
Lieber ronald, meines Wissens nach wird in Österreich niemand offiziell zu einer Beschneidung gezwungen. Nachteile sollte das nicht haben, viele Männer wünschen sich das ja selbst.
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Lieber ronald,
meines Wissens nach wird in Österreich niemand offiziell zu einer Beschneidung gezwungen. Nachteile sollte das nicht haben, viele Männer wünschen sich das ja selbst. Aber ich glaube ich verstehe langsam was Sie meinen.
Sicher kann man sich ernsthaft fragen, warum Eltern das für ihre Kinder entscheiden dürfen, die Kinder werden schließlich nicht gefragt.
Zwang ist nie OK. Solche Dinge sollte schon jeder selbst entscheiden können, wenn keine zwingende Notwendigkeit besteht.
Ich vermute Sie empfanden diesen Eingriff als traumatisierend? Das wäre jedenfalls nicht verwunderlich. Wenn Operationen von Ärzten unsensibel durchgeführt und Patientien nicht gut vorbereitet werden, kann einiger Schaden entstehen und eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTSD) ausgelöst werden.
Vor allem Kinder wissen oft gar nicht was mit ihnen geschieht, wenn sie gewaltsam an ein OP-Bett gezurrt und in Narkose versetzt werden. Das können größte Hilflosigkeits- und Ohnmachtserfahrungen sein, wobei enormen Stress ausgelöst wird. Dieser Stress kann im Körper gespeichert bleiben und unaufgearbeitet lebenslang seelisch, homonell und gesundheitlich weiterstören. Es kommt zu Störungen im Cortisol-Haushalt, das Immunsysten wird geschwächt, es gibt ständige Wieder-Erinnerungen an dien schrecklichen Erlebnisse, u.s.w.
Die Körper-Erinnerung speichert auch jeden Schnitt, selbst wenn er unter Narkose geschieht.
In diesem Fall könnte eine spezielle Trauma-Therapie und EMDR helfen.
Ein Trauma ist jedenfalls nicht persönlichkeitsbedingt, da reagiert der Instinkt und es kann jeden treffen, bzw. trifft es auch fast jeden irgendwann. z.B. wenn wichtige Bezugspersonen sterben, bei Unfällen oder wenn sonst etwas zu Schreckliches geschieht.
Dazu empfehle ich Peter Levine: http://www.amazon.de/Trauma-Heilung-F%C3%A4higkeit-traumatische-Erfahrung-transf ormieren/dp/3922026915
Google und der Standard wissen auch einiges darüber: http://tinyurl.com/c73b3f
Peter Pilz kann nicht alleine Gesetze machen, leider, aber mit den Grünen haben Sie sicher noch die besten Fürsprecher auf Ihrer Seite. Auch in Sachen Bundesheer, keine Sorge.
Grüner Gesundheitssprecher wäre Dr. Kurt Grünewald:
http://www.gruene.at/personen/kurt_gruenewald/
Liebe Grüße
Antwort von: amen ronald oberhollenzer, menschhait@gmail.com
verfasst am: 26.04.2009 12:22:51
Lieber Fasanin,hier geht es ja nicht um das >In-Kraft-Setzen< neuer Gesetze sondern um die Würdigung, die Befolgung, die Einhaltung der bestehenden rechtsstaatlichen Gesetze.Die
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Lieber Fasanin,
hier geht es ja nicht um das >In-Kraft-Setzen< neuer Gesetze sondern um die Würdigung, die Befolgung, die Einhaltung der bestehenden rechtsstaatlichen Gesetze.
Die Information als Aufforderung zur Beendigung und Verhinderung der auf- und angezeigten OFFIZIALDELIKTE, geht an all jene MitBürger, welche diese Gesetze nicht befolgen, welche in SchutzBeziehung zu diesen gesetzwidrigen Handlungen - wie e.g.: >Genitalverstümmelung wenn begangen an männlichen Kindern< - stehen und dies aber aus dem Grund, da sie der Ansicht sind, dass a) das Religions- bzw. das Kultur-GrundGesetz über dem rechtsstaatlichen GrundGesetz steht und dass das StrafRecht auf das religiöse- und kulturelle Ritual der an männlichen Kindern begangenen KörperVerletzung und der auch damit verbundenen, ja dieser Kindesmisshandlung zu Grunde liegenden Nötigung, nicht anwendbar ist, und b) [ __ ] die der Ansicht sind, dass das Abschneiden eine gesunden Körperteils wenn begangen bei männlichen Kindern, keine Körperverletzung nach § 83 StGB darstellt, sondern vom Grund- und Strafgesetz ausgeschlossen und von der höchsten Norm gedeckt ist. Auch Ärzte sind sich der Tatsache nicht bewusst – und werden daher mittels Anzeige informiert - dass es für des Zufügen verhinderbarer Körperverletzung, also ebenso für das nicht medizinisch erforderliche Entfernen gesunder Körperteile beim Kind, im gesamten österr. GesetzesWerk also ebenso im ÄrzteGesetz, keine Berechtigung gibt.
PRIMUM NON NOCERE. … ist ja auch nicht nur ein „Spruch“ zu sein.
Die garantierte Religionsfreiheit endet dort, wo österreichische Gesetze beginnen. Es gibt kein rechtsstaatliches Gesetz, das den Akt des wissentlichen Zufügens verhinderbarer psychischer und physischer Verletzung bei Minderjährigen erlaubt und bei Volljährigen Personen ist hiefür eine eindeutige Zustimmung erforderlich.
Rituelles oder "nur mal so" Verstümmeln – die sogenannte „WunschBeschneidung“ - von weiblichen oder männlichen Kindern, auch wenn begangen mit religiösem oder kulturellem Hintergrund, ist nach österreichischen Grund- und Strafgesetz ohne Ausnahme und mit Strafe bedroht, verboten.
Wer sich Beschneiden möchte, darf dies - nach österr. Gesetz - ab dem 18. Lebensjahr tun.
Vorher nicht. … und auch die Eltern dürfen einen medizinisch nicht erforderlichen Eingriff in das phänotypische Erscheinungsbild des Kindes machen oder andere dazu auffordern.
Der Rechtsstaat schützt mittels unveräusserlichen [Kern]Gesetzen die psychische und physische Integrität eines jeden Menschen, jeden Alters gleich.
Rechtsstaatliche Voraussetzungen für die von mir zur sofortigen Verhinderung angezeigte Genitalverstümmelung – auch systematisch kollektiv und mit religiösem und kulturellem Hintergrund mit Androhung der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung - begangen bei männlichen Kindern, gibt es in Österreich nicht und kann es im Sinne der inneren Rechtfertigung der rechtsstaatlichen Staatsform auch nicht geben.
Die Religions/Kulturausübungsfreiheit ist kein Schutzschild über jemand, der nicht innerhalb der demokratisch rechtsstaatlichen Grundregeln handelt.
>Wissentliches Zufügen verhinderbarer Verstümmelung am KindesKörpers< ist von der höchsten Norm, vom österr. GrundGesetz nicht gedeckt und vom StrafGesetz verboten.
Idem: bei der religiösen/kulturellen „rituellen“ GenitalVerstümmelung, ist auch der >StrafTatBestand der schweren Nötigung nach § 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB< erfüllt.
MitMenschen die sich "Jude" nennen, sind vom "GlaubensGrundGesetz", der "Basis des jüdischen Glaubens": dem sogenannten "BUND[Covenant] mit Gott", >mit Androhung der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung< dazu genötigt, jedem männlichen Kind die Vorhaut vom lebendigen Leib zu schneiden.
Menschen die sich "Jude" nennen, verstümmeln also das Kind - so wie es im ReligionsGrundGesetz steht und es im Haus und im SchulUnterricht gelehrt wird:
>im Auftrag "Gottes"< und nicht „freiwillig“ sondern - nach § 105/106 StGB - auf Grund schwerer NÖTIGUNG.
MitSchüler die sich "Muslim" nennen, verstümmeln die männlichen Kinder auf Grund des kulturellen Zwangs, der offensichtlich und allseits bekannt, bei MitMenschen mit islamischen Glaubenshintergrund besteht. „Der Kindesmissbrauch wird als „Wohltat“, als MUSS-TAT, als unverzichtbar angesehen und – das offensichtliche UNRECHT der Tat nicht einsehend –
auf Grund dieser aufgesetzten >psychoTatkomaischen Blindheit< - § 11 StGB exCulpa – begangen.
Die Kindverstümmler sehen das UNRECHT der Tat nicht ein. Sie "glauben zu wissen" sie seien im RECHT gar in der Pflicht es tun zu müssen. Sie verteidigen die Begehung der Tat.
Dass die Begehung der Tat in Österreich den Straftatbestand des Verstoßes gegen §§ 83 Abs. 1, 85 Z 2, 92 Abs. 3 und 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB erfüllt und in eklatantem Widerspruch zu den Österreichischen Rechtsstaatgrundsätzen steht, ist den Kindverstümmlern teils nicht bekannt und denen die sich dessen bewusst sind, ist es egal.
Für sie steht das Religions/Kulturgesetz über dem Rechtsstaat und der in diesem vorgesetzten [Grund]GesetzesNorm.
Meine Jahrzehntelangen pragmatisch-sensitiv pädagogischen Bemühungen – auch von Jerusalem bis Jerusalem, von Mekka bis Mekka, von Rom bis Rom … diese Mitschüler von der Begehung auch dieser antihumanistischen Aktivität auf freiwilliger Basis abzubringen ist – mit einigen Ausnahmen - nicht gelungen.
Heute noch werden 1Milliarde männlicher Kinder durch Genitalverstümmelung misshandelt.
… siehe http://www.circumstitions.com/Harvard.html
Also habe ich die Begehung dieser Tat bei der Polizei im Rechtsstaaat Österreich zur Verhinderung angezeigt. Ich benütze die KRAFT der RECHTSSTAATLICHKEIT.
ABER: die Polizei verweigerte die Annahme der Anzeige und behauptet [ipse dixit] dass das "Beschneiden" von Buben nach österreichischem Gesetz, keine Körperverletzung darstellt.
Siehe dazu in >facebook/amen ronald oberhollenzer/notizen< : meine Veröffentlichung der Anzeige[n] und auch die Kommunikation mit einigen der „weiters genannten Mitschüler“, die ich auf diesem Wege zum MitLernen, zum MitPrüfen und zur Befolgung der rechtsstaatlichen RechtsPflicht zum gleichwertigen ~ gleichwürdigen Schutz eines jeden Kindes, aufforderte.
Ich benachrichtigte G. Platter, P. Pilz, C. Bandion-Ortner, C. Schmied, M. Fekter, H. Fischer, alle Landeshauptleute, den Nationalrat, den Bundesrat, die Polizeidirektoren, den Wiener Polizeipräsident, … Bürgermeister, Landesräte, W. Fayman, J. Pröll, W. Schüssel, 18 Chefredakteure der österr. Print und TV Medien ... und die GRÜNEN, ROTEN, BLAUEN. ORANGEN, SCHWARZEN politischen Parteien, etc....
Vom 4. Dez 2008 bis 3. April 2009 hielt ein Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck, nämlich Mag. Markus Knapp, die am 4.und 10. Dez. 08 beim LKA-IBK erstattete und vom LKA-Beamten an ihn weitergeleitete Anzeige unter Verschluss. 0 Bearbeitung!
In der Zwischenzeit wurden Genitalverstümmelungen, also Kindesmisshandlungen begangen,
welche aber VERHINDERT hätten werden können.
Ich habe der Polizei und dem Staatanwalt Mag. M. Knapp und den oben genannten Personen, den Täterkreis, die Tatzeit und den TatOrt genau beschrieben.
Doch sie alle verweigerten und verweigern, den männlichen Kindern das im GrundGesetz garantierte KernRecht auf >EquiValenz der SchutzWürdigkeitOben genannten< bis dato absolut bedeckt. "Aussitzen", Schweigen, "Hände falten und Goschn halten" tun sie, um dies in Fritz Dinkhausers Wortgebrauch zu nennen.
Landesrätin Dr. jur. und FrauenRechtlerin im Tiroler LandTag Christine Bauer, kam nach mehreren Geprächen mit mir und sicherlich auch mit ihrem politischen Vorgesetzten Georg Willi zum Schluss : „Wir – die GRÜNE PARTEI – können da [zum von mir geforderten Schutz der männlichen Kinder vor „KINDE-VERSTÜMMELUNG“] nichts tun.“ Punkt. Aus.
Auf meine Frage, ob diese Verweigerung KINDER vor Genitalverstümmelung zu schützen, im Anbetracht der Tatsache dass sich die GRÜNEN gefordert genug befanden ein Gesetz zum Schutz vor TIER-VERSTÜMMELUNG in Kraft treten zu lassen, eine direkte KAPITULATION der GRÜNEN vor den KINDVERSTÜMMLERN und eine Gesetzwidrigkeit gegen die in Österreich geltende RechtsOrdnung bedeutet, gab auch Dr. jur. Landesrätin Christine Bauer keine Antwort. Sie gab sich – wenn auch sicherlich nicht „gerne“ – der auch von den GRÜNEN begangenen „Travestie der Rechtsstaatlichkeit“ hin.
Was aber den der GenitalVerstümmelung ausgesetzen Kindern, gar nichts nützt.
Dabei haben auch die Oben genannten, ja alle nur eines zu tun, nämlich das bestehende rechtsstaatliche Gesetz zu würdigen, zu befolgen, die Täterschaft zu informieren, dass "bei uns in Österreich“ alle Kinder gleichwertig~gleichwürdig auch vor jedem Zufügen verhinderbarer Körperverletzung geschützt sind und dass es für die Genitalverstümmelung auch keine Vorrechte gibt, und dies nicht nur weil man das einfach nicht tut, und weil ja Österreich kein KindVerstümmlerStaat ist, sondern weil eben in der Menschhait auch in Österreich das Abschneiden gesunder Körperteile vom lebendigen Kind, absolut verboten ist.
Das habe ich Dr. Peter Pilz und den Anderen vermittelt und sie zur Erfüllung der RechtsPflicht aufgefordert. ... aber ...
… bei MitSchülern die „glauben zu wissen“ dass Körperverletzung bei männlichen Kindern Legal sei, und sich aber auch mit der Forderung „Schluss mit TierVerstümmelung“ für den TIER-SCHUTZ einsetzen – was ja vollkommen in Ordnung ist - … und somit die Schutzwürdigkeit der männlichen Kinder bis unter die Schuzwürdigkeit von Tieren, diskriminieren … und wo die Kindverstümmler gar behaupten: „der liabe Gott hat´s befohlen“ … und NULL Einsicht des offensichtlichen UNRECHTS erkennen lassen …
und wo die Gesamtheit der Parlamentarier und der anderen genannten MitMenschen die Begehung dieser offensichtlichen Gesetzwidrigkeit: akzeptieren, schützen, honorieren ...
ja da – mein lieber MitDenker Fasani … ist eine [Volks]psychiatrische Therapie auch angesagt.
... übrigens auch danke für die sicher nicht unterschwelligen >entraumatisierungs-TIPS
Antwort von: Fasanin
verfasst am: 28.04.2009 12:47:52
Zweifellos ist vieles gesetzlich fragwürdig und brutal, was durch religiöse Praktiken geschieht. Aber nicht nur bei Moslems und Juden, in allen Religionen gibt es Grausamkeiten, vor allem
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Zweifellos ist vieles gesetzlich fragwürdig und brutal, was durch religiöse Praktiken geschieht. Aber nicht nur bei Moslems und Juden, in allen Religionen gibt es Grausamkeiten, vor allem gegen Frauen.
Ich kann leider auch nichts dagegen tun.
Antwort von: amen ronald oberhollenzer, facebook/notizen, www.menschhait.com
verfasst am: 30.04.2009 00:21:48
Das Erstere ist eine JahrtausendeAlte Realität, causaliert und global, tief in der Menschhait aktiv entfaltet, mittels aufgesetzten [wissentlich eingebauten) Fehlern im LernProzess, und dies ja
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Das Erstere ist eine JahrtausendeAlte Realität, causaliert und global, tief in der Menschhait aktiv entfaltet, mittels aufgesetzten [wissentlich eingebauten) Fehlern im LernProzess, und dies ja auch und predominant, zum - egozentrischen - Zweck der - ökonomischen - Kontrolle von Massen. ... die GIER RE-GIERT.
... vor allem gegen Frauen? ... lieber fasani, erlauben wir uns nicht im UNRECHT gegen den Einzelnen zur Mehrheit oder darin ob jemand weiblich oder männlich ist abzuwägen oder gar zu differenzieren.
Das begangene UNRECHT gegen einen "VERGASTEN" ist gegen das UNRECHT begangen an Millionen anderer nicht abzuwägen ... (würde sicherlich der EINE empfinden) ... wir können dies nachempfinden.
Dass wir nichts dagegen tun können? ...
... ich hab´s gehört, so wie Du es hier schreibst.
WIR dürfen und WIR müssen das MÖGLICHE dagegen tun und es gelten RECHTSSTAATLICHE GESETZE ... (nicht nationalsozialistische) ... und diese Gesetze dürfen WIR zur Erfüllung der RechtsPflicht die Menschhait auch vor der Erleidung und Begehung dieser hier angezeigten Kindesmisshandlung - die ja auch eine MENSCHHAITMISSHANDLUNG ist - zu befreien und davor zu schützen.
Dass Landesrätin Ch. Bauer und der RA der Grünen Tirol heute vor mir - im Landhaus - Kindergärtlerisch - die "FLUCHT" ergriffen, soll aber auch heissen, dass ebenso sie den KERN, die TIEFE und die RICHTIGKEIT aber auch die KONSEQUENZ der WAHRHEIT die ich da JETZT auch ihnen auf den >SEDER-TISCH< zum BEGREIFEN und [AUF]BEARBEITEN lege ... begriffen haben, aber aus -bekannten und nicht gerechtfertigten Gründen - nicht [auf]bearbeiten wollen ... von Wien aus : nicht dürfen ... stehen doch Wahlen an. ... und da tut man jetzt lieber die "Hände falten und die Goschen halten" ... auch wenn dabei dann das Gesicht die Maske ist, ist erkannt.
Es besteht die Möglichkeit das Gesetz zu befolgen und dabei nicht das Gesicht und die Rechtsstaatlichen Prinzipien zu verlieren.
liebe grüsse, amen ronald oberhollenzer.
Antwort von: quo_vadis_austria
verfasst am: 24.04.2009 14:04:16
... LSD-trip haengengeblieben??
Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 23.04.2009 19:47:29
Dem Vernehmen nach soll die Befreiung des weiblichen Geschlechts von der Wehrpflicht unter anderem auf der Überlegung beruhen, daß es ausschließlich Frauen sind, die unseren
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Dem Vernehmen nach soll die Befreiung des weiblichen Geschlechts von der Wehrpflicht unter anderem auf der Überlegung beruhen, daß es ausschließlich Frauen sind, die unseren Nachwuchs neun Monate unterm Herzen tragen (und das ab dem dritten Schwangerschaftsmonat grundsätzlich auch müssen).
Nun mag sich da ja im Hinblick auf selbstbestimmtere Lebensformen, also näherhin im Hinblick darauf, daß Frauen im allgemeinen nicht mehr darauf angewiesen sind, sich gesellschaftlich auf ihre Funktion als Gebärmaschinen reduzieren zu lassen, eine gewisse Schieflage ergeben haben, zumal für Saatsbürger männlichen Geschlechts weiterhin die Wehrpflicht gilt, für solche weiblichen Geschlechts hingegen keinerlei (auch bloß faktische) Gebärpflicht mehr.
Aber glauben Sie wirklich, daß sich diese Schieflage bereits durch männliche Hirnschwangerschaft, wofür Ihre Postings beredtes Zeugnis liefern, korrigieren ließe ?
(Also: Allgemeine Befreiung vom Wehrdienst, und dafür gehen wir halt ein paar Monate lang hirnschwanger ?)
Und was noch dazu kommt: Ein nicht unerheblicher Anteil der Stellungspflichtigen erweist sich ohnehin als untauglich; ich würde also nach wie vor meinen, daß prozentuell mehr Frauen Kinder bekommen als unsereins einrücken muß ...
Kurzum: Als jemand, an dem ganz offensichtlich bereits die Schulpflicht versagt hat, sollten Sie sich nicht auch noch ein Urteil über die Wehrpflicht anmaßen.
Antwort von: amen ronald oberhollenzer, menschhait@gmail.com , www.menschhait.com
verfasst am: 24.04.2009 15:05:01
hirnschwanger? ... die Schulpflicht versagt?Was soll die Sprache.Ich bin es nicht der von >"Allgemeiner" WehrPflicht< spricht, im Wissen des es faktisch die "Allgemeine"
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hirnschwanger? ... die Schulpflicht versagt?
Was soll die Sprache.
Ich bin es nicht der von >"Allgemeiner" WehrPflicht< spricht, im Wissen des es faktisch die "Allgemeine" WehrPflicht< nicht gibt.
Faktisch gibt es nur die >"Einseitige"WehrPflicht< und diese steht - eben auf Grund der Benachteiligung der männlichen oder der Bevorrechtung der weiblichen Staatsbürger - im eklatanten Widerspruch zu den in Österreich geltenden rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Wenn es schon ein Heer sein muss - und es muss ja nicht sein - dann aber doch ein Berufsheer. Das ist von der höchsten rechtsstaatlichen Norm gedeckt. Es ist gerecht für alle, da es niemnden Benachteiligt oder ein Vorrecht einräumt, welches ja in eindeutigem Deutsch und ausdrücklichem VollSatz im Art. 7 B-VG geschrieben steht. "Vorrechte sind ausgeschlossen! ... Dieser Satz steht da. ... und besagt sicher nicht, dass Vorrechte erlaubt sind. >Ausgeschlossen heisst AusgeschlossenVorrechte sind ausgeschlossen sagt, aber dann Vorrechte gewährt.
Ich bin es nicht der >"Allgemeine" WehrPflicht< sagt, wenn es gar keine solche WehrPflicht gibt.
Ich bin es nicht der sich hermann@deranwalt nennt, aber das GESETZ nicht kennt oder es kennt, da es ja gar nich zum übersehen ist, aber eben lieber nach >ipse dixit< anstatt nach >ipse facto ~ ipse jure< redet und handelt.
... ROT ist ROT! mein lieber hermann, es gibt die >"Allgemeine"bei ROT muss JEDER, müssen ALLE, muss die Allgemeinheit stehen bleiben PFLICHT< ... Vorrechte für Mann oder Frau gibt es nicht.
Ich hab´ HeeresDienst, auch PolizeiDienst, auch UNO-Dienst absolviert,
... ich bin nicht der Gegner von Erforderlichkeit und ich partizipiere an der Förderung und Verwirklichung Menschlicher Fähigkeiten Primär zum Schutz der Menschhait.
Wo es eine RechtsPflicht gibt, ist sie zu erfüllen.
... und ja, MitSchüler Hermann so ist es eben im Rechtsstaat: wo es eine RechtsPflicht genannt >WEHR-PFLICHT< gibt, ist sie von männlichen und weiblichen Staatsbürgern zu erfüllen.
Gleiches KernRecht und gleiche KernPflicht für JEDEN.
... ist doch nicht schwer zu kapieren.
Ein BerufsHeer oder eine ECHTE-ALLGEMEINE-WEERPFLICHT ist rechtsstaatlich, was ja in einem Rechtsstaat prinzipielle Voraussetzung für staatliches Wirken ist.
Die derzeitige Situation ist grundgesetzwidrig.
Daran wird die sturköpfige Beibehaltung der gesetzwidrigen FALSCHHEIT und die CHUZPE auch nichts daran ändern.
... eine der menschlichen Fähigkeiten ist Einsicht und das korrekte handeln nach diese Einsicht. Ohne Schuldzuweisungen und auch ohne "niedermacherei" fördere ich auch und vor allem diese Fähigkeit.
amen ronald oberhollenzer
Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 24.04.2009 15:35:06
Daß Gesetze allgemein verständlich wären, ist eine im modernen Rechtsstaat -leider- nicht mehr erfüllbare Wunschvorstellung.Trotzdem ist diese Entwicklung per se nicht schlecht,
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Daß Gesetze allgemein verständlich wären, ist eine im modernen Rechtsstaat -leider- nicht mehr erfüllbare Wunschvorstellung.
Trotzdem ist diese Entwicklung per se nicht schlecht, zumal es einerseits logisch ist, daß zunehmend komplexe Lebenssachverhalte entsprechend komplexer Regeln bedürfen (wobei ich als Agnostiker zugebe, daß unser Leben viel einfacher wäre und keiner Codices bedürfte, wenn sich alle an die zehn Gebote und an die Botschaften der Bergpredigt halten würden); andererseits gibt es dafür, komplexe Regeln korrekt auszulegen, eben den Berufsstand der Juristinnen.
Die Kehrseite des Ganzen besteht nun darin, daß juristisch Halbgebildete wie Sie dem Irrtum erliegen, ein Gesetz, bloß weil sie es lesen können, auch schon verstanden zu haben.
Insofern haben Sie Recht: Es ist unfair von mir, Sie als "hirnschwanger" bzw. als Produkt eines "Versagens der Schulpflicht" zu bezeichnen, bloß weil Sie kein Jurist sind und sich sprachlich ungeschickt ausdrücken, sodaß sie auch dem geltenden Recht Inhalte unterstellen, die es zwar nach seinem Wortlaut haben könnte, aber bei korrekter Auslegung in Wahrheit nicht hat (und bei der erforderlichen differenzierten Betrachtung auch gar nicht haben kann).
Sie können nämlich schlichtweg nichts für Ihr Dilemma - sondern maximal noch für die Verbohrtheit, mit der Sie ans Werk gehen.
In diesem Sinne: Reisende soll frau nicht aufhalten, bei dummen Menschen lohnt es sich erst gar nicht, es zu versuchen.
Ich wünsche Ihnen die Fähigkeit, den Sinn meiner Zeilen einzusehen (große Hoffnung mach ich mir da aber nicht ...)
Antwort von: amen ronald oberhollenzer, menschhait@gmail.com
verfasst am: 25.04.2009 12:50:12
jurist? >jurist sein
Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 27.04.2009 15:45:27
Sie sollten auch gegen das Fußballspielen im Rahmen des Schulsports angehen, so wie überhaupt gegen jede Sportart, bei der Fremdverletzungen vorkommen können. Denn nachdem ja Ihrer
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Sie sollten auch gegen das Fußballspielen im Rahmen des Schulsports angehen, so wie überhaupt gegen jede Sportart, bei der Fremdverletzungen vorkommen können.
Denn nachdem ja Ihrer Meinung nach das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention) derart uneingeschränkt gilt, daß der Staat unter keinen Umständen irgendjemandem einen Eingriff in dieses Grundrecht erlauben darf, kann natürlich auch Fußball keinesfalls toleriert werden.
Sollten Sie allerdings zufällig Fußballfan (oder auch abgesehen davon an der Erweiterung Ihres Horizonts interessiert) sein, dann sind Sie dazu aufgerufen, nach Argumenten zu suchen, warum das Fußballspiel trotz gelegentlich vorkommender Fouls noch nichteinmal im Ansatz an irgendeiner rechtsstaatlichen Grundfeste kratzt.
Gelingt Ihnen das, so sollten Sie mit etwas Fähigkeit zur Abstraktion (siehe dazu schon Ihren Vergleich zwischen der Beschneidung und dem Kupieren) auch dazu imstande sein, die mangelnde Haltbarkeit aller bislang hier von Ihnen vertretenen Standpunkte zu erkennen.
Antwort von: amen ronald oberhollenzer, www.menschhait.com
verfasst am: 29.04.2009 23:41:38
Ja es stimmt schon, dass im ReligionsGrundGesetzBuch der sogenannten "jüdischen Religion" [ nicht in den FussballRegeln ] nämlich der sogenannten Tora, in GENESIS, „Lecha
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Ja es stimmt schon, dass im ReligionsGrundGesetzBuch der sogenannten "jüdischen Religion" [ nicht in den FussballRegeln ] nämlich der sogenannten Tora, in GENESIS, „Lecha Lecha“ ( Gen. 12,1 – 17,27 ) mit Androhung der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung zur ""BESCHNEIDUNG"" der VORHAUT eines jeden im Haus geborenen aber auch jeden ""mit Geld gekauften"" KINDES >>>genötigtPrimum Non Nocere< gelten zu lassen.
amen ronald oberhollenzer.
Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 30.04.2009 04:23:31
Dieselbe Verfassung, die Sie hier so vollmundig für Ihren Standpunkt ins Treffen führen, steht der Beschneidung des Penoids keineswegs so ablehnend gegenüber wie Sie das gern
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Dieselbe Verfassung, die Sie hier so vollmundig für Ihren Standpunkt ins Treffen führen, steht der Beschneidung des Penoids keineswegs so ablehnend gegenüber wie Sie das gern hätten :
Der Verfassungsgerichtshof hat beispielsweise für den vergleichbaren Fall der Schächtung von Tieren aus religiösen Motiven bereits klargestellt, daß eine Bestrafung der Schächter wegen Tierquälerei gegen die verfassungsgesetzlich gewährleistete Religionsfreiheit verstoßen würde.
Nichts anderes würde wohl auch bezogen auf eine religiös motivierte Beschneidung des Penoids judiziert werden.
(Wobei hier nota bene keinerlei Vergleichbarkeit mit der weiblichen Genitalverstümmelung besteht, bei der es sich um einen tatsächlich gravierenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung etc. handelt; wohingegen die Frage, ob jemandem weiterhin ein Zentimeter vom Schlaucherl fehlt oder nicht, tatsächlich vernachlässigbar ist.) Weiters :
Es ist ständige Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes zu Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), daß bereits die -auch bloß teilweise- Außerkraftsetzung einer Strafnorm durch faktische Nichtanwendung zur Straffreiheit führt, auf die sich jedefrau berufen kann.
Da im hiesigen Rechtskreis noch niemand wegen einer religiös motivierten Beschneidung des männlichen Penoids bestraft wurde, ist § 83 StGB in bezug auf solche Beschneidungen faktisch außer Kraft gesetzt und könnte sich jeder, der dessen ungeachtet deswegen einer Strafverfolgung ausgesetzt würde, mit Erfolg auf Artikel 7 EMRK berufen.
(Dies ganz abgesehen davon, daß im Strafrecht seit jeher die Existenz ungesatzter Rechtfertigungsgründe anerkannt ist, weshalb auch keineswegs alles, was den objektiven Tatbestand einer Strafnorm erfüllt, aleine deshalb auch schon strafbar ist.)
Und last but not least :
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt keineswegs absolut, denn sonst müßte ein Staat mangels eines in Artikel 3 EMRK enthaltenen Ausnahmetatbestandes auch verletzungsträchtige Sportarten wie zB das Fußballspiel verbieten (von medizinischen Eingriffen gleich welcher Art gar nicht erst zu reden).
Bleibt noch die Frage :
Woher nehmen Sie eigentlich die Chuzpe, mit Ihrem rudimentären Verfassungsverständnis gescheiter sein zu wollen als alle anderen, die es im Gegensatz zu Ihnen schon von Ausbildungs und Berufs wegen tatsächlich besser wissen müssen ?
Halten Sie tatsächlich alle, die Sie in dem Zusammenhang bereits aus vollen Rohren angekübelt haben, für eine Bande von Kindesmißhandlern ?
Spricht nicht eigentlich viel mehr dafür, daß Sie hier der einzige sind, der mit Verfassung und Rechtsstaat auf Kriegsfuß steht (wenn auch aus vermeintlich hehren Motiven) ?
Ich sehe mich selbst hier ürigens keineswegs als "Verteidiger an der Seite von Kindesmißhandlern", sondern wenn schon, dann als Verteidiger unserer Verfassung gegen Usurpatoren wie Sie einer sind.
Daher frei nach Kreisky :
Lernen'S doch erst einmal Verfassung, bevor Sie darüber schwadronieren !
Antwort von: amen ronald oberhollenzer, menschhait@gmail.com
verfasst am: 02.05.2009 18:08:48
herman, mein lieber mitschüler in der schule der menschhait, herman der küchenjurist ... was braust du da auf und zusammen und machst dich breiter und gscheiter wo doch überhaupt kein
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herman, mein lieber mitschüler in der schule der menschhait, herman der küchenjurist ... was braust du da auf und zusammen und machst dich breiter und gscheiter wo doch überhaupt kein erfordernis - ipso facto keine im TATBILD erkennbare legal-juristische Möglichkeit -besteht, dich als >§ 11 StGB exCulpa< UNTERLASSER der VERHINDERUNG einer auch dir zur VERHINDERUNG angezeigten, mit Strafe bedrohten Handlung und die von anderen b e g a n g e n e KINDESMISSHANDLUNG zu verteidigen.
Ja mein lieber herman: >§ 11 StGB exCulpa< deswegen, weil Du das UNRECHT der TAT nicht einsiehst. Weil Du glatt und ohne Zweifel behauptest: [ ___ ] "Nichts anderes würde wohl auch bezogen auf eine religiös motivierte Beschneidung des Penoids judiziert werden."
Nun, Du sagst dies ja nicht, weil Du nicht voll und ganz von der von Dir gedachten "Richtigkeit" deiner Aussage überzeugt bist oder weil Du ein unprofessioneller Rechtswissenschafter bist, der dem gültigen Gesetz zum jux FALSCH dagegenredet. Im Gegenteil. ... und gelehrt und eloquent redes Du und sprichst dem männlichen KIND das GRUNDRECHT ab, weil Du eben davon überzeugt bist zu wissen, dass der männliche MenschKörper; die UNVERLETZBARE, UNVERÄUSSERLICHE, UNDIFFERENZIERBARE WÜRDE des männlichen KINDES im Vergleich zur weiblichen Kindheit ... gar zu HUND und Katze ... den Tieren also - im SchutzWert geringer ist.
Im Gegensatz zu den - wie hier - ebenso offensichtlich GESETZWIGRIGEN HANDLUNGEN GEGEN MITMENSCHEN, im WW2, wo ja auch eine StrafTatbezogene, systematische, kollektive psychoTat-komaische "BLINDHEIT" im VOLK dazu führte, dass gar die Mehrheit der Juristen, Richter, Verfassungswissenschafter und andere Bürger die Differenzierung, gar Aberkennung von KernRechten bestimmter MitMenschen als "LEGITIM" erachteten ... und der Minorität derer die sich dagegen aussprachen - darunter auch Juristen - dasselbe sagten, wie du mir sagst, nämlich "das was du sagst ist UNSINN vor dem Gesetz" ... ist es hier ja so, dass es gar kein - die angezeigte StrafTat legitimisierendes GESETZ gibt.
Du sagst: "Da im hiesigen Rechtskreis noch niemand wegen einer religiös motivierten Beschneidung des männlichen Penoids bestraft wurde, ist § 83 StGB in bezug auf solche Beschneidungen faktisch außer Kraft gesetzt und könnte sich jeder, der dessen ungeachtet deswegen einer Strafverfolgung ausgesetzt würde, mit Erfolg auf Artikel 7 EMRK berufen."
Nun, es gibt das >ERSTE MALPräzidenzandere TIER-TÖTUNGS-METHODE< und bei der Beurteilung ob diese - von der herkömmlichen, vom TSchG vorgeschriebenen TÖTUNGS-METHODE - abweichende und daher auch verbotene Methode - beim religions-ritual angewendet werden darf, ist nicht die TÖTUNG als solches, sondern die Methode der Tötung beurteilt.
Es ging also nicht darum ob ein TIER bei einem religiösen Ritual GETÖTET werden darf, sondern es ging um die TÖTUNGSMETHODE.
Welche TIERE, wann, wo, wie und ob überhaupt getötet werden dürfen,
ist im österreichischen GesetzesWerk klar und deutlich festgelegt.
Hier mein lieber hermann, habe ich nicht die >GENITALVERSTÜMMLUNGS-METHODE< angezeigt.
Es geht auch nicht um die Frage der Anwendung von >Anastäsie< oder nicht, oder ab welchem Alter des Kindes und auch nicht um den Preis den diese KINDESMISSHANDLUNG kostet, und auch nicht ob sie Privat Rituell, religiös, kulturell oder nur vom Artz durchgeführt werden darf.
Diese Erwägungen stellen sich beim StrafTatBestand des >WISSENTLICHEN ZUFÜGENS VERHINDERBARER - medizinisch nicht erforderlicher - ENTFERNUNG GESUNDER KÖRPERTEILES VOM LEBENDIGEN KINDES-LEIB< nicht.
Wohl gemerkt, das Begehen dieser Tat beim KIND ist - ohne Ausnahme, ohne Vorrecht - VERBOTEN.
Volljährige MitMenschen können das selbst entscheiden und das Gesetz hat nichts dagegen, wenn sich Volljährige die gesunde Vorhaut abschneiden lassen.
In der GenitalVerstümmelung begangen am Kind, also am Minderjährigen MitMensch, erkennt das österreichische Gesetz und jeder mit den rechtlich geschützten [Kern]Werten verbundene MitMensch: das offensichtliche UNRECHT, die offensichtliche GESETZWIDRIGKEIT, also die offensichtlichen VERSTÖSSE gegen die §§ 83 Abs. 1, 85 Z 2, 92 Abs. 3 und 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB, die im WISSENTLICHEN ZUFÜGEN VERHINDERBARER KÖRPERVERLETZUNG begangen durch das VERHINDERBARE ENTFERNEN EINES GESUNDEN KÖRPERTEILES - hier der gesunden Vorhaut - VOM LEBENDIGEN LEIB EINES KINDES und den damit verbundenen - dieser StrafTat zugrundeliegenden Verstöße gegen das österr. Grund- und StrafGesetz, verwirklicht sind.
Daher nehm ich mir aber auch überhaupt keine CHUZPE, mit meinem
"rudimentären" Verfassungsverständnis gescheiter sein zu wollen als alle anderen, die es EIGENTLICH schon von Ausbildungs und Berufs wegen tatsächlich auch schon lange MIT MIR WISSEN MÜSSEN und daher auch schon LANGE MIT MIR die diesen >Parlamentarischen VerfassungsBruchTRAVESTIE der RECHTSSTAATLICHKEITBUBEN-GENITALVERSTÜMMELUNG< befürwortet und dieses OFFIZIALDELIKT nicht VERHINDERT ... nur deswegen GESETZWIDRIG handelt, da EUCH die Tat als Rechtens erscheint, und ihr daher auch § 11 StGB exCulpa handelt.
Ich bin auch nicht mit irgendjemand oder irgendetwas auf KRIEGSFUSS.
Wer mich kennt und `man´ kennt mich auch als VERHINDERER der 2. INTIFADA im Jahr 96/97 [ siehe Wye PeaceAreement - Nethajahu, Clinton, Arafat und Hamas ... ], als einer der INITIATOREN DES RAUCHVERBOTS IN SCHULEN, KINDERGÄRTEN und allen anderen ÖFFENTLICHEN GEBÄUDEN im sogenannten "Israel", als so "lieblich" genannter: "tiroler jude" oder auch "pain in the neck of the israeli establishment" [siehe auch intnl. media: e.g.: the guardian 1995]
und aus anderen ARBEITEN die ich als >Verantwortlicher MitSchüler in der Schule der Menschhait< an den Tag aber auch in die Nacht gewirkt habe und wie Du siehst noch bewirke, so wie ich es für MENSCHHAIT, zum WOHLE, zur BEFREIUNG und zum SCHUTZ der Menschhait pragmatisch~sensitiv, pädagogisch~evolativ angemessen sehe ...
der ist im gesicherten WISSEN, dass ich mit niemandem auf "KriegsFuß" bin und aber auch nie die andere Wange hinhalte oder je gehalten habe. ...
Du musst also die Verfassung nicht vor mir verteidigen, wie Du ja auch RICHIG erkennst, da ich ja im übrigen oder eigentlich im Kern alles was ich tue ebenso zur WAHRUNG der RECHTSSTAATLICHKEIT und des grossen aber nun schon doch auch durch HemmSchwellen begrenzten ErmessungsRaums tue.
RICHTER RICHTEN´s wenn´s zum RICHTEN ist.
"why fix it, if it is not broken" ... ((sagt die g´sunde Vorhaut)) oder doch der g´sunde hausverstand und die g´sunde empfindsamkeit. Danke Dir herman.
amen ronald oberhollenzer, facebook/notizen, www.menschhait.com
Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 04.05.2009 17:05:50
Um den gestrigen 1. Mai herum wurden in ganz Österreich haufenweise Maibäume gestohlen bzw. ohne Zustimmung derjenigen, die sie aufgestellt haben, umgesägt. Am ersten Blick sowohl ein
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Um den gestrigen 1. Mai herum wurden in ganz Österreich haufenweise Maibäume gestohlen bzw. ohne Zustimmung derjenigen, die sie aufgestellt haben, umgesägt.
Am ersten Blick sowohl ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum als auch gegen das StGB (§§ 125, 127).
Sie sollten Anzeigen schreiben.
Und wenn Sie damit fertig sind, könnten Sie das Stehlen der Braut bei Hochzeiten zu einem weiteren Betätigungsfeld machen (Freiheitsberaubung, Menschenhandel ...).
Oder Sie schalten endlich das Hirn richtig ein und versuchen sich mit dem Gedanken anzufreunden, daß eben doch nicht jede Erfüllung eines objektiven Tatbestands allein deshalb auch schon strafbar ist.
Antwort von: Selten soviel Unsinn gelesen
verfasst am: 23.04.2009 18:23:41
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Antwort von: ha, ich bin oberösterreicher
verfasst am: 23.04.2009 13:33:41
war für mich ganz schön verblüffend zubemerken, dass in wien nicht alles der raika untergeordnet ist. jaja, wir schreiten vorwärts....eins chritt noch...haha






