Tagebuch / Februar 2012

<< zurück

SONNTAG, 10. MAI 2009

Tag der Mutter.Heute ist der Muttertag, an dem ich der Mutter sag: Alle Macht der Mutter! Mit ihr wird alles guter. Buam und Väter an den Herd, auf den Acker hinters Pferd, schuften, ganz brutal und hart als Strafe für´s Patriarchat, der Mutter dafür Sekt und Torte, die ganze Macht statt schöner Worte. Von Kapfenberg bis nach Kalkutta, alles Gute, liebe Mutter!Mütter, die
>> mehr lesen

Tag der Mutter.

Heute ist der Muttertag,
an dem ich der Mutter sag:
Alle Macht der Mutter!
Mit ihr wird alles guter.
Buam und Väter an den Herd,
auf den Acker hinters Pferd,
schuften, ganz brutal und hart
als Strafe für´s Patriarchat,
der Mutter dafür Sekt und Torte,
die ganze Macht statt schöner Worte.
Von Kapfenberg bis nach Kalkutta,
alles Gute, liebe Mutter!

Mütter, die Erbsorgen plagen, können meine Kontonummer im Grünen Klub erfragen.

Antworten


Antwort von: aakiwara
verfasst am: 10.05.2009 20:27:53

auch ich poste hier etwas offtopic, da dieses thema vor ziemlich genau einem jahr hier doch für eine hitzige debatte sorgte und mit vorverurteilungen nicht gespart wurde: nach tödlichem
>> mehr lesen

auch ich poste hier etwas offtopic, da dieses thema vor ziemlich genau einem jahr hier doch für eine hitzige debatte sorgte und mit vorverurteilungen nicht gespart wurde:

nach tödlichem schusswaffengebrauch: verfahren gegen polizisten wird von der staatsanwaltschaft eisenstadt eingestellt.

besonders herr roland hermann sich hier mit einer be- und verurteilung im vorhinein sehr weit aus dem fenster lehnte.

und ja, bevor es wieder kommt: ich weiß, es geht mit dem rechtsstaat bergab, solange er nicht so funktioniert und im voraus gefasste urteile spricht, wie sie so mancher - der zwar mit der faktenlage wenig bis gar nicht vertraut ist, aber nichts desto trotz umso lauter und vehementer - fordert.

Antworten


Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 11.05.2009 14:35:16

Ich habe zu diesem Vorfall am 30.04.2009 in unserem Mail - Newsletter Untenstehendes geschrieben (und dasselbe auch hier vertreten) und sehe nun wahrlich keinen Grund, von diesem meinem damaligen
>> mehr lesen

Ich habe zu diesem Vorfall am 30.04.2009 in unserem Mail - Newsletter Untenstehendes geschrieben (und dasselbe auch hier vertreten) und sehe nun wahrlich keinen Grund, von diesem meinem damaligen Standpunkt abzurücken, bloß weil die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingestellt hat (falls das überhaupt stimmt).

Im übrigen kann ich nur hoffen, daß Ihr Nickname lediglich eine Wunschvorstellung wiedergibt, zumal Ihre hier zur Schau getragene Auffassung, ein Exklusivrecht auf vorgefaßte Meinungen und Verdachtslagen zu besitzen, im Polizeidienst nichts verloren hat; dies umso mehr noch, als Sie sichtlich Schwierigkeiten mit Standpunkten haben, die sich -wenn auch bloß vermeintlich- von Ihrem Weltbild unterscheiden ...

Also wie schon gesagt: Nachstehend mein damaliger Standpunkt zur Schwechater Schießerei, dem ich nach wie vor nichts hinzuzufügen habe, mag Sie das persönlich auch noch so wurmen : Editorial :

Ich erinnere mich noch gut an jenen August-Nachmittag im Sommer 2000, als im niederösterreichischen Horn eine Verfolgungsjagd mit einem Bankräuber damit endete, daß ein unbeteiligter Motorradfahrer erschossen wurde.

Wir saßen gerade im Verhandlungssaal des UVS in St. Pölten, Thema Traiskirchen-Razzia, als plötzlich bei den beiden Behördenvertretern (Sicherheitsdirektion bzw. Kriminalabteilung) die Mobiltelefone läuteten, Hektik ausbrach, einer von den beiden auf den Korridor stürmte und dabei in sein Handy schrie: "Du sagst jetzt gar nichts mehr, zu niemandem !!!"

Am nächsten Morgen erschienen die beiden Behördenvertreter verspätet zur Verhandlung, und ich habe mir für meine Bemerkung, die hätten heute wohl etwas anderes zu vertuschen, eine Rüge des UVS-Vorsitzenden Dr. Marzi eingefangen.

Am Sontag vor einer Woche gab das niederösterreichische Landeskriminalamt bekannt, daß jene falschen Polizisten, rumänische Staatsbürger, die mit gestohlenen Fahrzeugen auf Autobahnen Reisende "kontrolliert" und dabei um ihre Barmittel erleichtert haben, ihrerseits an eine Zivilstreife geraten seien, und beim nachfolgenden Schußwechsel sei eben einer davon getötet worden.

Hinterher stellte sich heraus, daß der Schußwechsel eine sehr einseitige Sache gewesen sein muß, denn die Tatverdächtigen waren tatsächlich unbewaffnet; es folgt die sattsam bekannte neue Version vom Fluchtwagen, der auf einen Beamten zugefahren sei - eine klassische Notwehrsituation, bloß mit dem Schönheitsfehler, daß die tödlichen bzw. verletzenden Einschüsse in den Fluchtwagen allesamt seitlich aufscheinen.

Aber egal - „Wer in Niederösterreich etwas anstellt, der muss eben auch mit dem Schlimmsten rechnen.“ , so der kürzlich wiederbestellte niederösterreichische Landes-Sachwalter Pröll im Kleinformat ( http://www.peterpilz.at/html/tagup/Knallproell.pdf ).

"Ich fordere Innenminister Platter auf, sich sofort schützend vor seine Beamten zu stellen, die offensichtlich von einem linken Stoßtrupp bestehend aus Staatsanwaltschaft, dem BIA und einem linken Wochenblatt verfolgt werden. Den Polizisten die Österreich von dieser Plage einer brutalen kriminellen Rumänenbande befreit haben, gehören Dank und Anerkennung sowie ein Ehrenzeichen verliehen", so das personifizierte Kleinformat in APA-OTS 0048 vom 23.04.2008.

Der Beifall in Boulevard und www ist kaum endenwollend.

Es steht ja auch klar im § 7 des Waffengebrauchsgesetzes :

"§ 7. Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig:

1. im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen; 2. ... ;

3. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet; 4. ..."

So what ? Hoch gepokert - hoch verloren ?

Oder einfach den falschen Fluchtwagen benutzt ( "Problematisch sei gewesen, dass der Alfa Romeo der Täter "tiefergelegt" war, so Polzer." - http://derstandard.at/?id=3313772 ) ?

Ganz so einfach ist es aber nicht :

Verfassungsgerichtshof 29.06.2004, B 1452/03 ("Binali I"):

"Gemäß Artikel 2 Abs.2 lit.a EMRK wird eine Tötung dann nicht als Verletzung des Rechts auf Leben betrachtet, wenn sie sich aus einer UNBEDINGT ERFORDERLICHEN Gewaltanwendung ergibt. Die Wendung "unbedingt erforderlich" ist dabei im Sinne einer STRENGEN VERHÄLTNISMÄSSIGKEITSPRÜFUNG zu verstehen, die unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmen ist."

Das Vorliegen einer der Voraussetzungen nach § 7 WaffGG ist somit bloß Grundvoraussetzung jeder lebesbedrohlichen Anwendung von Schußwaffen, damit diese überhaupt denkmöglich zulässig sein kann, bedeutet aber keineswegs, daß der Gesetzgeber damit die in jedem Einzelfall erforderliche strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung bereits vorweggenommen hätte.

Weiter zB Verwaltungsgerichtshof vom 13.12.2005, 2004/01/0547 ("Imre B.") :

"Aus dem in § 29 SPG ausdrücklich für jedes Einschreiten im Rahmen der Sicherheitspolizei normierten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergibt sich, daß eine allfällige Verletzung von Sorgfaltspflichten beim Schußwaffengebrauch nicht etwa am Ausgang des gegen den Beamten geführten gerichtlichen Strafverfahrens zu messen ist, sondern vielmehr am Maßstab eines idealtypischen Exekutivbeamten, weshalb subjektive Momente und Fähigkeiten außer Ansatz zu bleiben haben."

Verwaltungsgerichtshof vom 06.12.2007, 2004/01/0133 :

"Ein im WaffGG geregelter Waffengebrauch muss für seine Rechtmäßigkeit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen, darf nur dann Platz greifen, wenn er notwendig ist, um Menschen angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen und er muss Maß haltend vor sich gehen. Es darf jeweils nur das gelindeste Mittel, das zum Erfolg führt, angewendet werden."

Verwaltungsgerichtshof vom 21.12.2000, 96/01/0351 :

"Für die Frage, ob der Waffengebrauch auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht, ist zu prüfen, ob der Beamte insb von den mehreren ihm zur Verfügung stehenden zielführenden Befugnissen jene ausgewählt hatte, welche den Betroffenen am wenigsten beeinträchtigen würden. Es unterliegt auch ein auf § 7 Z 3 WaffGG gestützer Waffengebrauch dem in § 4 leg cit normierten Grundsatz der Anwendung des gerade noch zielführenden gelindesten Mittels. § 3 StGB zielt ebenso wie die §§ 4 bis 6 des WaffGG vom materiellen Gehalt her in die gleiche Richtung: nämlich dass die zur Vermeidung eines gefährlichen Angriffes bzw in Notwehr gesetzten Handlungen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Angriffes stehen müssen und dass nur das jeweils gelindeste Mittel, welches noch zur Abwehr des Angriffes zielführend erscheint, angewendet werden darf."

Verwaltungsgerichtshof vom 14.11.2006, 2004/01/0472 :

"§ 7 Z 1 WaffGG legt fest, dass der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen zulässig ist. Unter "Notwehr" im Sinne dieser Gesetzesstelle ist nach der insoweit maßgeblichen Legaldefinition des § 3 StGB (vgl. dazu OGH vom 16. Oktober 1986, SSt 57/78 = EvBl 1987/114) auch die Nothilfe, also die Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriffes auf einen Dritten, zu verstehen."

Verwaltungsgerichtshof vom 28.01.1998, 96/01/0640 :

"Eine Notwehrsituation die zum Schußwaffengebrauch berechtigt, besteht auf Seiten einer Person, auf die ein Fahrzeuglenker zufährt, nicht, wenn sie sich durch einen Sprung zur Seite retten kann."

Ich bin vollkommen der zu Anlässen wie diesem immer wieder ins Treffen geführten Meinung, daß die Bezahlung von Exekutivbeamten gemessen an der Verantwortung, die sie tragen, sowie gemessen an den belastenden und nicht zuletzt auch familienfeindlichen Arbeitsumständen unter jeder Kritik ist.

Allerdings wird meines Wissens niemand dazu gezwungen, in den Polizeidienst einzutreten, weshalb auch von der Allgemeinheit erwartet werden darf, daß dann, wenn es jemand tut, er/sie auch die fachlichen und charakterlichen Voraussetzungen dafür mitbringt bzw. vermittelt bekommt.

Denn schließlich haftet für die Exekutive ja der Staat und damit wir alle, und geht es im Grundrechtsbereich auch um unser aller Rechte, selbst wenn uns ein Vorfall selbst nicht betrifft.

Leider hat sich aber in den vergangenen Jahren der Schußwaffengebrauch durch einzelne Beamte immer wieder als überschießend herausgestellt, was aufgrund von im Nachhinein hervorgekommenen Fehleinschätzungen und "Ausbildungsmängeln" durchwegs ohne Konsequenzen blieb.

Deshalb besteht aus Anlaß eines Vorfalles, bei dem unter durchaus hinterfragenswürdigen Umständen ein Mensch zu Tode gekommen ist, selbst wenn es sich dabei "bloß" um jemand dringend Tatverdächtigen gehandelt hat, weder ein Grund für Vorschußlorbeeren noch für voreilige Solidarisierungen, sondern gehört dem schlicht und einfach auf den Grund gegangen und wenn es tatsächlich Fehlleistungen gegeben haben sollte, dann wäre es hoch an der Zeit, die allenfalls dahinter stehenden Ausbildungsmängel endlich zu beseitigen.

Die Exekutive hätte sich jedenfalls ein besseres Ansehen verdient.

Eine Exekutive, die sich zu solchen Anlässen hinter Law & Order-Politikern einmauert, bis das öffentliche Interesse ein neues Objekt der Neugierde gefunden hat, steigert aber defintiv weder ihr eigenes Ansehen noch mein Sicherheitsgefühl. RH

Antworten


Antwort von: aakiwara
verfasst am: 11.05.2009 17:34:17

ihr spruch über nicknamliche wunschvorstellungen hat bei mir jetzt ein heftiges schmunzeln ausgelöst, herr Hermann der anwalt. :-))) außerdem haben s' doch so einige ihrer
>> mehr lesen

ihr spruch über nicknamliche wunschvorstellungen hat bei mir jetzt ein heftiges schmunzeln ausgelöst, herr Hermann der anwalt. :-)))

außerdem haben s' doch so einige ihrer damaligen sprüche und ausdrücke aus ihrem gedächtnis gestrichen, herr hermann der anwalt, schrieben sie nicht irgendetwas von fangschuss?

entschuldigen sie, ich muss noch heftiger schmunzeln - gerade sie faseln etwas von vorgefasster meinung?

und ja, da gebe ich ihnen uneingeschränkt recht, ich habe ein problem mit vorverurteilenden meinungen, die lediglich auf kenntnis von zeitungsartikeln beruhen. aber das hatten wir ja schon - da sind sie absolut argumentationsresistent.

Antworten


Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 12.05.2009 15:13:35

Da ich weder selbst dabei war (zum Glück wohl) noch die betreffenden Akten kenne, kann ich mich nur auf den KURIER vom letzten Sonntag stützen, der das die Beamten entlastende Gutachten des
>> mehr lesen

Da ich weder selbst dabei war (zum Glück wohl) noch die betreffenden Akten kenne, kann ich mich nur auf den KURIER vom letzten Sonntag stützen, der das die Beamten entlastende Gutachten des Schieß-Sachverständigen Wieser wie folgt zusammenfaßt :

a) die Schüsse seien nicht in Tötungsabsicht abgefeuert worden (Anm.: no na !; im übrigen glatte Themenverfehlung des Gutachters, sonst müßte ihm wohl auch noch die Rechtsfigur des bedingten Vorsatzes näher gebracht werden ...)

b) Ein Beamter habe auf die Reifen gezielt; die Kugeln seien im Radkasten bzw. in den Beinen der Insassen stecken geblieben.

c) Der zweite Beamte wollte, nachdem er sich selbst nur durch einen Sprung zur Seite habe retten können, den SCHALTHEBEL treffen, um eine Weiterfahrt zu verhindern. Unglücklicherweise habe der Schuß jedoch einen Unterarm des Beifahrers getroffen, wodurch das Projektil in den Unterleib des Lenkers abgelenkt worden sei.

Zusammenfassung also :

1. Der erste Beamte kann nichts dafür, daß der Fluchtwagen tiefer gelegt war und deshalb anstatt der Reifen auch die Beine der Insassen getroffen wurden.

2. Der zweite Beamte ist ebenso schuldlos, weil beim gezielten Schuß auf den Schalthebel, nachdem er sich gerade wieder aufgerappelt hatte, der Unterarm des Beifahrers in die Schußlinie geraten ist.

(Zum Glück für alle Beteiligten war das Fahrzeug nicht mit Tiptronic ausgestattet, denn sonst wäre wohl der Brustkorb oder gar der Kopf des Beifahrers im Weg gewesen.)

Vorbehaltlich eines Rechtsmittels der Hinterbliebenen ist die Märchenstunde damit wieder einmal beendet.

Die Verteidigung der Beamten kann die Ausflüchte von wegen Ausbildungsmängeln udgl. in der Schublade lassen.

Aber nur für dieses Mal.

Denn das auch nach Ansicht von Oberst Polzer geradezu vorbildliche Verhalten der beiden Beamten in dieser Notwehrsituation (immerhin hätte der Fluchtwagen ja auch noch seitlich ausbrechen können, bevor der gezielte Schuß den Schalthebel getroffen hätte, nicht wahr ?) wird wohl noch Nachahmungen nach sich ziehen.

Jetzt kann ich auch verstehen, warum Sie so heftig schmunzeln müssen ...

Antworten


Antwort von: cheerio
verfasst am: 11.05.2009 19:12:54

bin kein jurist, aber was mich brennend interessieren würde, wenn alles so palletti ist in bezug auf unsere exekutive, warum gehen verschiedene menschenrechts organisationen, so hart mit dem
>> mehr lesen

bin kein jurist, aber was mich brennend interessieren würde,

wenn alles so palletti ist in bezug auf unsere exekutive,

warum gehen verschiedene menschenrechts organisationen, so hart mit dem verhalten der exekutive und der justiz ins gericht?

ist österreich wirklich eine bananen republik, wenn es um das verhalten der gerichte geht.

nowak vom boltzmann instute für menschenrechte, kritisiert immer wieder, wie in österreich diese menschenrechte mit den füssen getreten wird? was stimmt jetzt?

sind die kritiker zu naiv, und die gerichtsbarkeit A. o.k., und diese ministerien brauchen keine hinweise, weil eh alles o.k. ist

oder ist in österreich tatsächlich vieles im argen?

Antworten


Antwort von: Küchenjurist (hermann@deranwalt.at)
verfasst am: 11.05.2009 19:07:54

Als Mensch lehne ich für mich die Existenz natürlicher Feindschaften ab. Ich hab aber kein Problem damit, wenn Sie das für sich anders halten und meinen, ich würde in eine Ihrer
>> mehr lesen

Als Mensch lehne ich für mich die Existenz natürlicher Feindschaften ab.

Ich hab aber kein Problem damit, wenn Sie das für sich anders halten und meinen, ich würde in eine Ihrer Schubladen passen (oder gar noch: Sie müßten mir meine Standpunkte erläutern). P.S.:

Ihr Schmunzeln erinnert mich an den Text der Beatles :

"Day after day, alone on the hill ..."

Antworten


Antwort von: tiny brother
verfasst am: 11.05.2009 05:47:10

" und im voraus gefasste urteile spricht, wie sie so mancher - der zwar mit der faktenlage wenig bis gar nicht vertraut ist, aber nichts desto trotz umso lauter und vehementer -
>> mehr lesen

" und im voraus gefasste urteile spricht, wie sie so mancher - der zwar mit der faktenlage wenig bis gar nicht vertraut ist, aber nichts desto trotz umso lauter und vehementer - fordert."

Dieses Stadium haben wir hinter uns, wir sind bereits einen Schritt weiter: der Staat fällt - in Causen wie diesem - gar keine Urteile mehr, weil es gar keine Anklage gibt; ein genialer Schachzug. Vor wenigen Tagen habe ich noch "ironisch" gemeint, daß Polizisten in Österreich nicht verurteilt werden, weil die Strafen lächerlich gering sind. Nun stimmt es aber wortwörtlich, also "Feuer frei" und "Waidmannsheil"!

Antworten


Antwort von: aakiwara
verfasst am: 11.05.2009 11:07:08

genau diese ihre ansicht meinte ich - wenn's nicht ins konzept und der vorveruteilung passt, wird halt von bedenklichem rechtssystem fabuliert. ich kann mich noch gut erinnern, wie
>> mehr lesen

genau diese ihre ansicht meinte ich - wenn's nicht ins konzept und der vorveruteilung passt, wird halt von bedenklichem rechtssystem fabuliert. ich kann mich noch gut erinnern, wie militänte tierschützer in u-haft genommen wurden, welche vorfreisprechungen sich hier ereigneten.

da frage ich mich natürlich schon, wenn s' so den durchblick haben, wofür sich der staat, also wir alle, ein so teures rechtssystem leisten. einfach die tageszeitungen leuten wie ihnen vorlegen - näheres ist ja offensichtlich nicht erforderlich - und der g'sunde menschenverstand wird's schon richtig entscheiden. ;-))))

Antworten


Antwort von: tiny brother
verfasst am: 11.05.2009 11:41:47

Okay, machen wir einmal ein bisserl Buchhaltung:Militante Tierschützer - kein Todesopfer - 106 Tage U-HaftNÖ Polizisten - ein Todesopfer - keine AnklageIch würde sagen: ein toller Sieg
>> mehr lesen

Okay, machen wir einmal ein bisserl Buchhaltung:

Militante Tierschützer - kein Todesopfer - 106 Tage U-Haft

NÖ Polizisten - ein Todesopfer - keine Anklage

Ich würde sagen: ein toller Sieg für die Polizei, aber eine Bankrotterklärung für das, was einmal ein Rechtsstaat gewesen sein soll...

Wenigstens braucht man nicht mehr in's Kino gehen, wenn man den Wilden Westen hautnah erleben will!

Antworten


Antwort von: Gast
verfasst am: 10.05.2009 18:11:15

Frau Lunacek war heute in der Pressestunde mMn besser als erwartet;(obwohl sie nach wie vor nicht mein Fall ist). Dennoch, liebe Grüne: Wenn schon der Krone Journalist sagt, Ihr liefert die
>> mehr lesen

Frau Lunacek war heute in der Pressestunde mMn besser als erwartet;

(obwohl sie nach wie vor nicht mein Fall ist).

Dennoch, liebe Grüne: Wenn schon der Krone Journalist sagt, Ihr liefert die richtigen Visionen, aber strahlt in puncto Finanzen nicht das Vertrauen aus, dann nehmt dies bitte ernst!

Die Transaktionssteuer ist eine gute Idee, die man aber imo nicht so wischiwaschimässig kommunizieren kann.

Auch ab welchem Betrag Sparguthaben besteuert werden, sollte man nicht so locker pi mal daumen....

Als Grünsympathisant ärgere ich mich, wenn ich nach der Pressestunde mir die Frage stelle, ob man den Grünen überhaupt Regierungsverantwortung (sorgsame Verteilung von Mitteln) zutrauen kann. Bitte arbeitet daran!

Antworten


Antwort von: Karl Kraus, München
verfasst am: 10.05.2009 13:20:55

Wäre hier nicht die Kontonummer des "idealen Schwiegersohnes" Karl-Heinz Grasser passender als die Ihre? Oder eine Kontonummer der Meinl-Bank, Stichwort "Österreichs
>> mehr lesen

Wäre hier nicht die Kontonummer des "idealen Schwiegersohnes" Karl-Heinz Grasser passender als die Ihre? Oder eine Kontonummer der Meinl-Bank, Stichwort "Österreichs Mütter retten Julius Meinl-Kaffee"?

Antworten


Antwort von: kost
verfasst am: 10.05.2009 10:57:40

Sehr geerhter Herr Pilz!

Sie waren auch schon einmal besser und origineller!

Antworten


Antwort von:
verfasst am: 10.05.2009 11:10:09

danke

Antworten


Antwort von: Sir Archibald
verfasst am: 10.05.2009 23:52:27

sagen sie frau lunacek...... sads ihr ganz tep....word`n????von den kleinen häuselbesitzer so ungefähr 500 euronen pro jahr steuer zusätzlich ?? hab ich des richtig gehört??ja
>> mehr lesen

sagen sie frau lunacek...... sads ihr ganz tep....word`n????von den kleinen häuselbesitzer so ungefähr 500 euronen pro jahr steuer zusätzlich ?? hab ich des richtig gehört??ja sads denn ihr wo angrennt oder politische selbstmörder? hier sollte sofort die PSYCHIATRIE eingreifen.i glaub`s ned.des gibts ja ned.und das sagt a grüne die will ins europaparlament. ich schickert sie in die wüste. achtungslos d.o.

Antworten