Tagebuch / September 2010

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MONTAG, 09. SEPTEMBER 2010

Pharma-Impfung. Einer wird durch das Massenimpfen mit Sicherheit gesund: die Pharmaindustrie. Entscheidend bei der Bekämpfung der Schweinegrippe ist offensichtlich nicht die Größe der Gefahr, sondern die Größe des möglichen Absatzes. Der Gesundheitsminister, der sich selbst nicht impfen lassen will, garantiert das schnelle Impfgeld. Dazu ist er bereit, die
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Pharma-Impfung. Einer wird durch das Massenimpfen mit Sicherheit gesund: die Pharmaindustrie. Entscheidend bei der Bekämpfung der Schweinegrippe ist offensichtlich nicht die Größe der Gefahr, sondern die Größe des möglichen Absatzes. Der Gesundheitsminister, der sich selbst nicht impfen lassen will, garantiert das schnelle Impfgeld. Dazu ist er bereit, die Verfassung zu brechen. Das geht so:

Der Minister finanziert die Entwicklung und den Ankauf des Impfstoffes. Dazu wird mit der Pharmafirma ein Vertrag geschlossen. In einer parlamentarischen Anfrage wollen Abgeordnete wissen, was das das Ministerium kostet.

Anfrage an den Gesundheitsminister

Der Minister verweigert die Antwort.

Antwort des Ministers

Das ist verfassungswidrig, wie der Verfassungsrechtler Prof. Heiz Mayer in einer Stellungnahme zum Eurofighter-Vertrag am 15. März 2006 festhielt:

1. Sie teilen mir mit, dass der zivilrechtliche Vertrag betr. den Kauf der Eurofighter eine Bestimmung enthält, nach der der Vertragsinhalt geheim zu halten ist. Ua. unter Berufung auf diese Vertragsbestimmung verweigert der Verteidigungsminister die Beantwortung entsprechender parlamentarischer Interpellationen. Sie fragen mich dazu nach meiner rechtlichen Beurteilung.

2. Die Gründe, die zur Amtsverschwiegenheit verpflichten sind im Art 20 Abs 3 B VG abschließend genannt. Die Amtsverschwiegenheit ist auch bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu beachten.

3. Eine vertragliche Verpflichtung die Amtsverschwiegenheit weiter zu wahren, als dies durch Art 20 Abs 3 B VG geboten ist, ist verfassungswidrig. Die Organe des Bundes sind nicht berechtigt in einem zivilrechtlichen Vertrag die Amtsverschwiegenheit in einem weiteren Umfang festzulegen, als dies Art 20 Abs 3 B VG gestattet. Derartige Vertragsbestimmungen wären nach österreichischem Recht (§ 879 ABGB) wohl nichtig; mir ist nicht bekannt, welches Recht auf den gegenständlichen Kaufvertrag anzuwenden ist.

4. Ein Mitglied der BReg, das in einem zivilrechtlichen Vertrag eine weitergehende Verschwiegenheitspflicht begründet, als dies Art 20 Abs 3 B VG gestattet, handelt verfassungswidrig; dies deshalb, weil es Art 20 Abs 3 B VG nicht gestattet, die Gründe, die zur Geheimhaltung verpflichten, zu erweitern.

5. Ich kann nicht erkennen, aus welchen Gründen „kaufmännische Bestimmungen" gem. Art 20 Abs 3 B VG der Geheimhaltung unterliegen müssten. Welches „überwiegende Interesse der Partei" (des Verkäufers) eine Geheimhaltung rechtfertigen sollte, ist nicht erkennbar. Die übrigen Gründe, die gem. Art 20 Abs 3 B VG zur Geheimhaltung verpflichten, stehen im Dienste öffentlicher Interessen (vgl. Mayer, Das österreichische Bundes-Verfassungsrecht [2002] 143 mwN); daraus folgt, dass eine Verschwiegenheitspflicht, die keinem öffentlichem Interesse dient, nicht anzunehmen ist.

Ähnlich urteilen die Verfassungsrechts-Professoren Bernd Christian Funk und Theo Öhlinger. Aber warum verheimlicht der Minister die Kosten? Und warum bricht er dazu die Verfassung?

 

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Antwort von:
verfasst am: 10.11.2009 01:05:40

Obwohl lt. Ministerium Schweinegrippe nicht die richtige Bezeichnung ist, können div. Umstände um die Impfaktion sehr wohl als Schweinerei bezeichnet werden. So gesehen dürfte Schweinegrippe doch
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Obwohl lt. Ministerium Schweinegrippe nicht die richtige Bezeichnung ist, können div. Umstände um die Impfaktion sehr wohl als Schweinerei bezeichnet werden. So gesehen dürfte Schweinegrippe doch die richtige Bezeichnung sein.

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Antwort von: Leithner
verfasst am: 11.11.2009 11:23:14

Sehr geehrter Herr Pilz!

Wir können froh sein, dass Sie nicht Gesundheitsminister sind. Sonst müssten wir wahrscheinlich die Schweinegrippe durch Handauflegen behandeln. Kostet nichts.

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Antwort von: Meister Eder
verfasst am: 09.11.2009 22:11:06

Na dann den VfGH einschalten, aber schleunigst! Und gleich den Rücktrittsantrag (oder wie das heißt) im Parlament einbringen...

Es nur hier zu schreiben reicht nicht aus...

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Antwort von: Remis
verfasst am: 10.11.2009 10:26:27

Na was glauben Sie "Meister Eder" was dabei rauskommt - gar nichts - wie beim Darabos - und der PP weiss dies ganz genau!

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Antwort von: Stalingrad
verfasst am: 10.11.2009 11:33:51

Fahr zur Hölle Nazischwein!!

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Antwort von: Nazigrad
verfasst am: 11.11.2009 01:18:46

Fahr zum Stalin, linker Vollidiot

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Antwort von: Der Mann im Fass
verfasst am: 09.11.2009 14:01:54

Die Antwort ist einfach, denke ich: siehe Eurofighter oder BUWOG. Mit so einer Klausel kann verschleiert werden, wer wieviel Geld bekommen hat. Also: Daten an den Verfassungsschutz weitergeben. Die
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Die Antwort ist einfach, denke ich: siehe Eurofighter oder BUWOG. Mit so einer Klausel kann verschleiert werden, wer wieviel Geld bekommen hat.

Also: Daten an den Verfassungsschutz weitergeben. Die sollen die Aufhebung der Immunität beantragen und entsprechend Anzeige erstatten. Verfassungsbruch ist keine Kleinigkeit.

Wer jetzt meint, der Verfassungsschutz wäre für Aktivitäten, die die Verfassung bedrohen zuständig, darf sich fragen: was bedroht die Verfassung mehr als Minister, die sie missachten?

Schade, dass dies in Bananistan ... 'tschuldigung, Österreich nicht im Bereich des Möglichen liegt.

Ihr Mann im Fass

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