DIENSTAG, 09. JULI 2010
Graf Ali und die Eurofighter. Das Londoner Serious Fraud Office (SFO) hat - wie den Medien zu entnehmen war - vergangene Woche zunächst gegen Alfons Mensdorff-Pouilly wegen Bestechungsvorwürfen Anklage erhoben, dann aber nach einem Deal mit British Aerospace (BAE) angekündigt, diese Anklage wieder zurückzuziehen.
Nach britischen Medienberichten (Guardian, 29.1.2010,
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Graf Ali und die Eurofighter. Das Londoner Serious Fraud Office (SFO) hat - wie den Medien zu entnehmen war - vergangene Woche zunächst gegen Alfons Mensdorff-Pouilly wegen Bestechungsvorwürfen Anklage erhoben, dann aber nach einem Deal mit British Aerospace (BAE) angekündigt, diese Anklage wieder zurückzuziehen.
Nach britischen Medienberichten (Guardian, 29.1.2010, „Ex-BAE middleman charged with bribery") stützte sich die Anklage auf den „Prevention of Corruption Act 1906". Nach diesem Gesetz ist eine Anklage allerdings nur mit Zustimmung des Attorney General (quasi der „Rechtsberater der Krone", Minister ohne Kabinettssitz) möglich. Aber genau diese Zustimmung fehlt bis heute. Aus diesem Grund hatte das SFO auch das zuständige Gericht ersucht, die Behandlung der Anklage vorerst auf ein Monat zu vertagen.
Was bedeutet das für das österreichische Verfahren?
Der Rechtsanwalt von Mensdorff-Pouilly hat öffentlich verkündet, dass nunmehr auch das Strafverfahren in Österreich gegen seinen Mandanten eingestellt werden müsste und berief sich dafür auf das Schengener Durchführungsübereinkommen.
Diese Behauptung ist unrichtig.
Zunächst ist nach dem oben dargestellten Umstand, dass die „Anklage" in Großbritannien ohne die erforderliche Zustimmung des Attorney General eingebracht wurde, nicht anzunehmen, dass überhaupt eine rechtswirksame Anklage gegen Alfons Mensdorff-Pouilly vorlag, so dass wohl im Umkehrschluss auch die Einstellung keine prozesshindernden Wirkungen entfalten könnte.
Großbritannien ist grundsätzlich nicht Vertragspartner des Schengener Übereinkommens und des Durchführungsübereinkommens.
Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) wurde jedoch gemeinsam mit dem Schengen Vertrag mit einem Protokoll zum Vertrag von Amsterdam in den Rechtsbestand der EU übernommen. Eine Sonderregelung gab es für Großbritannien, Irland und Dänemark, die das Recht erhielten, mittels Erklärung teilweise die Bestimmungen auch auf sich anwendbar zu machen. Dieses Recht hat Großbritannien 1999 ausgeübt, und in Folge hat der Rat dies mit Beschluss vom 29.5.2000 anerkannt. (Siehe ABl L 131/43 vom 1.6.2000, 2000/265/EG). Nach diesem Dokument sind insbesondere auch die Art 54 bis 58 des SDÜ anwendbar, die das Verbot der Doppelbestrafung („ne bis in idem") regeln.
Der Europäische Gerichtshof: kein Freibrief für Mensdorff
Art 54 SDÜ selbst ist eine sehr allgemein gehaltene Bestimmung, zu deren Auslegung bereits mehrere Entscheidungen des EuGH ergangen sind.
In zumindest zwei Entscheidungen kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass Art 54 SDÜ auf rein formale Einstellungsentscheidungen, die sich nicht inhaltlich mit dem Fall auseinandersetzen, nicht anzuwenden ist (vgl. die Fälle C-469/03 Miraglia und C-491/07 Turanský). Der Sachverhalt war zwar in diesen beiden Fällen nicht exakt gleich gelagert wie hier, eine Tendenz ist aber deutlich erkennbar. Wichtig ist vor allem auch folgende Feststellung des EuGH im Fall Tuscaný:
„Es ist hinzuzufügen, dass mit Art. 54 SDÜ zwar das Ziel verfolgt wird, einem Betroffenen zu garantieren, dass er sich, wenn er in einem Vertragsstaat verurteilt worden ist und die Strafe verbüßt hat oder gegebenenfalls endgültig freigesprochen worden ist, im Schengen-Gebiet bewegen kann, ohne befürchten zu müssen, dass er in einem anderen Mitgliedstaat wegen derselben Tat verfolgt wird (...), nicht aber das Ziel, einen Verdächtigen dagegen zu schützen, dass er möglicherweise wegen derselben Tat in mehreren Vertragsstaaten aufeinanderfolgenden Ermittlungen ausgesetzt ist."
Ohne der Beurteilung durch die zuständige Staatsanwaltschaft vorgreifen zu wollen ist somit die Behauptung, das Strafverfahren wäre jedenfalls einzustellen, nicht haltbar. Die endgültige Entscheidung wird auch von der schriftlichen Begründung der britischen Einstellung abzuleiten sein.
Politische Dimension
In politischer Hinsicht ist der Abschluss eines Deals wie im hiesigen Fall zur Vertuschung von Korruption inakzeptabel. Es darf nicht sein, dass derartige rechtsstaatliche Missstände über Instrumente der EU in die gesamte Gemeinschaft exportiert werden. Es besteht hier die Gefahr eines Strafrechts-Dumpings, bei dem Mafiosi und Wirtschaftskriminelle via Selbstanzeige bei wohlgesonnenen Strafverfolgungsbehörden eine europaweite Immunisierung erreichen könnten.
Was jetzt mit Mensdorff-Poulliy?
Der „Graf" wird sich den Verfahren in Österreich stellen müssen. Die möglichen Delikte sind
• § 308 StGB - Verbotene Intervention: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
• § 307 StGB - Bestechung: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
• § 288 StGB - falsche Zeugenaussage: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Wenn der österreichische Rechtsstaat nicht vor dem angelsächsischen System der gerichtlichen Geschäftemacherei kapituliert, müssen alle Verfahren gegen Mensdorff-Pouilly weiter geführt werden.
Was ergibt sich inhaltlich Neues für den Fall „Eurofighter"?
Als erste Konsequenz aus dem Deal in Großbritannien hat der „Guardian" am 7.2.2010 bereits aus Ermittlungsunterlagen zitiert. („BAE chiefs linked to bribes conspiracy")
Diese bestätigen nach dem Bericht den Verdacht gegen Mensdorff-Pouilly und die österreichischen Entscheidungsträger: Mensdorff-Pouilly habe insgesamt 17 Millionen Dollar von BAE erhalten. 70% des Geldes seien auf österreichischen Konten gelandet. Bei Besprechungen mit BAE Managern sei es auch um „third-party-payments" und „down-the-line-payments" gegangen. Bedeutende Geldbehebungen seien oft innerhalb von Tagen oder Wochen nach wichtigen Beschaffungsentscheidungen erfolgt.
Dem SFO steht ein Kronzeuge zur Verfügung, der bis ins Detail die Bestechungen schildert und die Bestecher nennt.
Es liegt jetzt an der österreichischen Justiz, diese neuen Fäden aufzunehmen und in die laufenden Ermittlungen mit einzubeziehen.
Die Hauptfrage
Die Frage zur Rolle Mensdorff-Pouillys ist von den britischen Ermittlern im Grunde beantwortet. Die österreichischen Behörden haben jetzt eine weit wichtigere Frage zu klären:
Wer hat das Geld in Österreich genommen?
Welche „public officials" sind im Zusammenhang mit der Eurofighter-Beschaffung bestochen worden?
Wie ist das Gesamtbild der Verdachtslage?
Immer noch laufen mehrere Verfahren vor österreichischen Staatsanwaltschaften rund um mutmaßliche Bestechungsvorgänge beim Eurofighter-Ankauf.
Folgende Komplexe sind zu unterscheiden:
• Die „Beraterleistungen" von Alfons Mensdorff-Pouilly, die von BAE finanziert wurden.
• Die mögliche Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss.
• Die Abwicklung der Gegengeschäfte über die Firma Euro Business Development GmbH, die je zur Hälfte im Eigentum der Wiener Waffenhändler Alfred Plattner und Dr. Walter Schön stand
• Unaufgeklärte Zahlungen zwischen den Briefkastenfirmen Vector Aerospace Ltd., Centro Consult und eben dieser Euro Business Development GmbH
• Die Vorgänge rund um die Agentur „100% communications" rund um die Ehegatten Rumpold,
• Kontakte zwischen dem ehemaligen Luftwaffenchef Erich Wolf und dem Waffenhändler und Lobbyisten Steininger.
Die Frage an den Verteidigungsminister
Mit den britischen Ermittlungsergebnissen scheint jetzt eines klar: Der Kauf der Kampfflugzeuge ist mit großer Wahrscheinlichkeit durch Korruption zustande gekommen. Damit treten die Bestimmungen des „Code of Business Conduct", die Teil des Eurofighter-Kaufvertrags sind, in Kraft.
Verteidigungsminister Darabos hat jetzt zum zweiten Mal die Chance, aus dem Eurofighter-Vertrag auszusteigen. Wenn er sie diesmal nicht nützt, stellt sich nur noch eine Frage: Warum vertritt Norbert Darabos statt den Interessen der Republik Österreich die von EADS?
Mit den britischen Ermittlungsergebnissen ist die Eurofighter-Affäre an einem Wendepunkt angelangt. Das macht Freude.
Antwort von: Fridolin
verfasst am: 09.02.2010 23:13:50
S.g. Herr Pilz!
Jetzt schon einen Ausstiegsgrund zu sehen, ist ja schon sehr verfrüht. Es ist noch nichts bewiesen, es gibt keine rechtskräftige (letztinstanzlich) Verurteilung einer Person, die
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S.g. Herr Pilz!
Jetzt schon einen Ausstiegsgrund zu sehen, ist ja schon sehr verfrüht. Es ist noch nichts bewiesen, es gibt keine rechtskräftige (letztinstanzlich) Verurteilung einer Person, die im Zusammenhang mit der Eurofighteranschaffung darin Involvierte bestochen hat, um die Kaufentscheidung zu beeinflussen.
Das Mayer`sche Gutachten spricht in dieser Hinsicht eine recht eindeutige Sprache und verweist bei der Beantwortung der entscheidenden Fragen (11, 12 und 13) auf das durchaus gegebene hohe Prozessrisiko.
Im Wortlaut weiters: "Erscheint ein Rücktrittsgrund zweifelsfrei gegeben und auch beweisbar zu sein, so wird der BM für Landesverteidigung diesen auch zu realisieren haben, wenn dabei ein nennenswerter ökonomischer Vorteil für die Republik zu erwarten ist.Dass ein allfälliges Gerichtsverfahren stets Risiken mit sich bringt, ist dabei in Kauf zu nehmen.
Also: Ausstieg dann, wenn beweisbar und eindeutig + ökonomischer Vorteil.
Ergo dessen: Was kostet der Ausstieg, bei gleichzeitiger anderweitig organisierter Luftraumsicherung, zu der der BM LVS verpflichtet ist.
D.h. steigt man aus, muss gleichzeitig ein Ersatz her, weiters - bevor man überhaupt einen Euro zurückbekommt - muss ein langwieriger Prozess (sicher bis zum EUGH) in Kauf genommen werden.
M.E. ist das ein unrealistisches Szenario, daher jetzt den Ausstieg zu fordern, macht keinen Sinn.
Antwort von: wolfgang mauss
verfasst am: 09.02.2010 19:41:15
Sie meinen also, dass "mit großer Wahrscheinlichkeit" Korruption im Spiel war - die Größe der Wahrscheinlichkeit beurteilen Sie selbst. Dennoch meinen Sie, Darabos MUSS jetzt handeln, dh
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Sie meinen also, dass "mit großer Wahrscheinlichkeit" Korruption im Spiel war - die Größe der Wahrscheinlichkeit beurteilen Sie selbst. Dennoch meinen Sie, Darabos MUSS jetzt handeln, dh aus dem Vertrag aussteigen. Und Sie meinen tatsächlich, ein Ausstieg wäre zum Vorteil Österreichs? Finden Sie das nicht lächerlich?
Antwort von: Sie meinen also, dass "mit großer Wahrscheinlichkeit" Korruption im Spiel war
verfasst am: 09.02.2010 20:31:48
Solche Formulierungen muss man aus rechtlichen Gründen gebrauchen, solange nicht ein Gericht einen strafbaren Tatbestand mit Urteil festgestellt hat.
Antwort von: orel_a_drak
verfasst am: 09.02.2010 19:31:58
so unglaublich schnell wie da die millionen geflossen sind (was für mich einfach nur ein schuldbekenntnis bedeutet), und da ganz europa stillschweigend zusieht frag ich mich vor allem eines: wie
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so unglaublich schnell wie da die millionen geflossen sind (was für mich einfach nur ein schuldbekenntnis bedeutet), und da ganz europa stillschweigend zusieht frag ich mich vor allem eines: wie viele ranghohe personen aus politik und wirtschaft stecken da bis zu den ohren in illegalen machenschaften ?
dass nur 1 unbedeutender abgeordneter (sorry, pp, aber wenn man europa insgesamt betrachtet ists nun mal so), einer noch unbedeutenderen partei, eines gänzlich unbedeutenden landes (unbedeutend in der eu ist gemeint), es wagt überhaupt was zu sagen zeigt doch schon wie tief der sumpf ist.
und den leuten gehts derartig gut, dass es sie nicht im geringsten zu kümmern scheint wie ihr geld rüstungskonzernen in den a... geschoben wird (und von diesem geld schieben die konzerne einen kleinen teil weiter an wen.... ?).
irgendwie erinnert mich diese traurige episode an den film "lord of war" mit nicolas cage.
als der im film geschnappt wurde, und seinem jäger propheizeit hat: "gleich kommt ein ranghoher vorgesetzter, gratuliert ihnen..... und ich bin wieder frei" und das auch wirklich so gekommen ist dachte ich: "so ein hollywood-schmarrn, kann in der realität ja niemals so sein (da der film ja angeblich auf einer wahren begebenheit beruht)"
tja, anscheinend hab ich mich da kräftigst geirrt, was in der realität so vor sich geht würde im film schon so lächerlich wirken, dass die kritiker ihn hohnlachend zerreissen!
Antwort von: Ein regelmässiger Leser
verfasst am: 09.02.2010 14:33:08
Sehr geehrter Herr Pilz,
bei allem Respekt vor Ihrem - leider sehr nötigen - Engagement in Sachen Korruptionsbekämpfung... passen Sie bitte auf, dass Sie da in Bezug auf den Eurofighter keinen
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Sehr geehrter Herr Pilz,
bei allem Respekt vor Ihrem - leider sehr nötigen - Engagement in Sachen Korruptionsbekämpfung... passen Sie bitte auf, dass Sie da in Bezug auf den Eurofighter keinen "Bock schiessen".
Alfons Mensdorff-Pouilly war zwar als Lobbyist für BAE tätig, aber soweit man weiss, *nicht* im Zusammenhang mit dem Eurofighter. Sondern mit dem *Gripen*, dem Konkurrenzprodukt, das in Österreich nicht zum Zug gekommen ist. Diese Konfusion hat ihre Wurzeln darin, dass BAE sowohl einer der wesentlichsten technischen Partner im Eurofighter-Konsortium ist, aber auch mit Saab bei der Herstellung und Vermarktung des Gripen kooperiert. Dass ein undurchsichtiger Rüstungskonzern wie BAE über seine Beteiligungen zwei im Grunde direkte Konkurrenzprodukte im Portfolio hat, war sicher nicht gescheit - aber BAE ist ja allgemein ein Beispiel dafür, was in der britischen staatsnahen Industrie schief läuft.
Es wäre aus der damals in Österreich vorliegenden Konstellation verwunderlich, wenn sich Mensdorff-Pouilly, der überall sonstwo versucht hat, für BAE den Gripen zu verkaufen (siehe auch die Untersuchungen gegen ihn in Tschechien), sich für den Eurofighter stark zu machen versucht hätte. Weswegen Sie aufgrund der da anliegenden Dinge eher nur eine Handhabe hätten, um einen Kauf der Gripen (der ja nicht stattgefunden hat), wieder aufzurollen - aber gegen den EF-Deal nichts in der Hand haben dürften.
Antwort von: thomas
verfasst am: 09.02.2010 20:36:38
Ihre Ausführungen sind in zwei wesentlichen Punkten unlogisch.
Erstens:
Zwei direkte Konkurrenzprodukte (ihre Definition) im Portfolio zu haben ist nicht eine Unklugheit sondern schlicht genial,
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Ihre Ausführungen sind in zwei wesentlichen Punkten unlogisch.
Erstens:
Zwei direkte Konkurrenzprodukte (ihre Definition) im Portfolio zu haben ist nicht eine Unklugheit sondern schlicht genial, und von BAE nicht zufällig so gewählt. Einerseits ein Produkt des mächtigen Deutsch-Französich- Spanischen EADS Konzerns und andererseits ein Produkt eines neutralen Staates in der Palette zu haben erweitert die Marktchancen gewaltig, sowohl in westeuropäischen als auch, wie wir gesehen haben in Osteuropäischen Staaten wie Ungarn oder Tschechien.
Zweitens:
Eine weitere Fehleinschätzung ist es , zu glauben, dass der formidable BAE-Lobbyist Herr Mensdorff, der ganz zufällig mit einem prominenten Mitglied der österreichischen Bundesregierung verheiratet ist, nicht sein Netzwerk in Österreich gespannt hat und benutzt, auch wenn Österreich nicht "seinen" schwedischen Vogel sondern den deutsch-französich spanischen gekauft hat. Lobbyisten werden dort eingesetzt, wo sie Einfluss ausüben können und nicht (wie sie recht naiv angemerkt haben)wo "ihr" Flugzeugmodell gerade verscherbelt wird .......
Antwort von: Ein regelmässiger Leser
verfasst am: 09.02.2010 21:49:01
Sie haben schon recht, dass es für BAE auf eine bestimmte Art nicht unlogisch ist, die beiden Konkurrenzprodukte zu führen - aber da gibt es noch einen Aspekt, der bislang unerwähnt ist, und der
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Sie haben schon recht, dass es für BAE auf eine bestimmte Art nicht unlogisch ist, die beiden Konkurrenzprodukte zu führen - aber da gibt es noch einen Aspekt, der bislang unerwähnt ist, und der die Theorie von Peter Pilz weiter untergräbt. Und Ihre Einwände, wie ich meine, doch auch etwas entkräftet.
Und zwar ist es so, dass der Eurofighter aufgrund eines vor vielen Jahren geschlossenen Abkommens von vier Nationen in Kooperation gebaut wird. Die vier Partner haben sich bereits damals im ursprünglichen Vertrag wohlweislich vorab den potentiellen weltweiten Markt aufgeteilt, um spätere Streitereien bei möglichen Exportgeschäften zu vermeiden. Das ist kein Geheimnis, und aus offiziellen Dokumenten von EADS und BAE nachvollziehbar. So war für den Verkauf von EF nach Österreich grundsätzlich EADS Deutschland zuständig (und nur die), aber wenn z.B. Singapur EF gekauft hätte, dann wäre BAE der Verkäufer gewesen. Obwohl BAE ein wesentlicher Partner im Eurofighter-Programm ist, der andernorts auch als primärer Verkäufer des EF auftritt, hätten sie Österreich laut des Projektabkommens keine EF anbieten oder verkaufen können.
Das bedeutet aber, dass BAE abgesehen von der (nicht umwerfend lukrativen) Fertigung von Komponenten im Programm nichts davon hatte, dass Österreich Eurofighter kauft - denn diesen Deal konnten nur die Deutschen machen. *Wesentlich* lukrativer für BAE wäre allerdings gewesen, wenn wir den Grippen gekauft hätten, denn dann wären sie die Durchführenden des Deals gewesen. Mit allen Zuckerln, die da für die federführende Instanz abfallen, und die bei der Komponentenfertigung für den EF *nicht* für sie dabei waren.
So, und nun ist es so, dass Mensdorff-Pouilly als Lobbyist ziemlich unbestritten exklusiv für BAE gearbeitet hat. Und die sollen ihn allen ernstes dafür bezahlt haben (und fürstlich auch noch dazu), dass er sich in den Hinterzimmern der österreichischen Macht für eine Lösung stark macht, bei der BAE vergleichsweise durch die Finger schaut?
Das macht irgendwie wenig Sinn, vor allem, weil damals aus rein technischer Sicht, und angesichts des Inhalts der Ausschreibung, ohnehin nur der Gripen und der Eurofighter als ernstzunehmende Optionen übrig waren. Daher macht nicht mal das Szenario Sinn, dass BAE nach einem Ausscheiden des Gripen aus der Ausschreibung Mensdorff-Pouilly für EF-Lobbying bezahlt haben könnte, um wenigstens an der Komponentenfertigung für österreichische EF zu verdienen. Nein, EF und Gripen waren die verbleibenden Konkurrenten, und für BAE war nur eine dieser beiden Optionen ein potentiell wirklich lukratives Geschäft. Und der Eurofighter war das nicht...
Antwort von: EF und Gripen waren die verbleibenden Konkurrenten
verfasst am: 09.02.2010 23:05:28
Das stimmt so nicht. Es gab zB. auch ein amerikanisches Angebot und die Überlegung, gebrauchte Flugzeuge anzuschaffen.
Antwort von: Ein regelmässiger Leser
verfasst am: 10.02.2010 00:05:44
Mit "verbleibenden Konkurrenten" meinte ich, dass es damals, wie Sie richtig sagen, zwar auch andere Anbote gegeben hat - aber nur die beiden erwähnten im Sinne des Ausschreibungstextes in
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Mit "verbleibenden Konkurrenten" meinte ich, dass es damals, wie Sie richtig sagen, zwar auch andere Anbote gegeben hat - aber nur die beiden erwähnten im Sinne des Ausschreibungstextes in die engere Wahl kommen konnten.
Man kann zwar diskutieren, ob .at überhaupt Abfangjäger braucht, aber wenn man welche beschafft, dann war das Pflichtenheft bei der Ausschreibung eigentlich recht vernünftig. Es hat wegen der insgesamt über die Lebensdauer gerechneten niedrigeren Kosten Neuflugzeuge verlangt, was nicht unbedingt sinnloser Luxus war - Gebrauchtflugzeuge kosten weniger, halten aber auch deutlich weniger lange. Und das amerikanische Angebot hat sich angeblich dadurch selbst abgeschossen, dass die österreichischen Wartungstechniker in die Systeme der US-Maschinen keinen völligen Einblick bekommen hätten (!). Einige der Bordsysteme dieser Maschinen, wie das Radar, hätten wir zwar offenbar verwenden können, aber die Software wäre uns nicht offen gelegt worden, was natürlich allein schon aus Sicherheitsgründen so nicht akzeptabel ist.
Warum das amerikanische Anbot diesen offensichtlichen Pferdefuss hatte, weiss ich nicht. Als nicht direkt involvierte Person, die lediglich über einen gewissen technischen Background in diese Richtung verfügt, kenne ich die genauen Hintergründe dazu nicht.
Antwort von: Mit "verbleibenden Konkurrenten" meinte ich, dass es damals, wie Sie richtig sagen, zwar auch andere Anbote gegeben hat - aber nur die beiden erwähnten im Sinne des Ausschreibungstextes in die engere Wahl kommen konnten.
verfasst am: 10.02.2010 09:01:49
Insoferne würden Bestechungsversuche durch einen BAE-Mann grundsätzlich durchaus Sinn machen - wenn damit erreicht wird, dass die Ausschreibung so verfasst wird, dass nur die beiden Flugzeugtypen
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Insoferne würden Bestechungsversuche durch einen BAE-Mann grundsätzlich durchaus Sinn machen - wenn damit erreicht wird, dass die Ausschreibung so verfasst wird, dass nur die beiden Flugzeugtypen in die engere Wahl kommen, an denen BAE verdient : eben Grippen und Eurofighter. (Was nicht heißt, dass das so gewesen wäre !)
Antwort von: Ein regelmässiger Leser
verfasst am: 10.02.2010 10:24:34
Sie sagen ja schon selber, dass es keineswegs so gewesen sein muss, dass Mennsdorf-Pouilly auf die Ausschreibung Einfluss genommen hat - und ich bin selber auch nicht der Meinung, dass das so
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Sie sagen ja schon selber, dass es keineswegs so gewesen sein muss, dass Mennsdorf-Pouilly auf die Ausschreibung Einfluss genommen hat - und ich bin selber auch nicht der Meinung, dass das so war.
Aber wenn es stimmte, was Sie da sagen, dann wäre das noch einmal deprimierender, als der bisherige Stand der Dinge. Denn die Ausschreibung war das einzige, was an dem ganzen Fiasko gut gelaufen ist. Wenn diese eine Sache auch nur mit "Hilfe" eines Lobbyisten zu Stande gekommen wäre, dann könnten wir uns gleich eingraben.
Man kann ja geteilter Auffassung sein, ob Österreich überhaupt Abfangjäger braucht. Aber wenn man aber welche kauft (was eine politische Entscheidung ist), dann sollte man es ordentlich machen. Unter diesem Gesichtspunkt war das Pflichtenheft der damaligen Ausschreibung relativ sinnvoll - eine für das Beschaffungswesen des Bundesheeres leider sehr seltene Sache. Da waren ausnahmsweise Leute am Werk, die verhältnismässig gut gearbeitet haben (es gab zwar Schwächen, aber die spielen für das Forumsthema keine Rolle).
Bevor ich jetzt in diesem Forum geächtet werde die Klarstellung: die *Ausschreibung* war fachlich halbwegs in Ordnung - wenn der politische Auftrag erteilt wird, dass Flugzeuge zur Luftraumüberwachung zu beschaffen sind, dann war die damalige Ausschreibung inhaltlich sinnvoll. Bekanntlich teilen Peter Pilz und viele andere Bürger bereits die grundlegende Ansicht nicht, dass von Österreich überhaupt weiter eine eigenständige LRÜ durchgeführt werden sollte. Aber wenn man das befürwortet (und die damalige Regierung war dafür, und hat den politischen Auftrag erteilt), dann macht die Ausschreibung, so wie sie erfolgt ist, in sich einigermassen Sinn.
Dass das dann trotz der guten Ausschreibung alles in einem Desaster geendet hat, ist eine lange Geschichte, und wirft aus der Sicht einer halbwegs sachkundigen Person ein absolut niederschmetterndes Bild auf die österreichische Innenpolitik aller Couleurs, und vor allem auch auf die Medienlandschaft. Ein amerikanischer Komiker hat einmal einen Sager geliefert, der die ganze Abfangjäger-Beschaffung leider wunderbar beschreibt: "es ist wie ein billiger Pornofilm, mit Blödheit statt dem ständigen sinnlosen Sex..."
Antwort von: Ali Baba und die vierzig Räuber
verfasst am: 09.02.2010 14:26:46
Ali als Geldbriefträger?Wohin ist er denn so geflogen,bevor er aufflog?Welcher Art ist der Reisepass der geschätzten Gattin?Und wer sind die ca. 40 Mitesser?
Antwort von: Waswunder
verfasst am: 09.02.2010 14:10:34
Was Wunder,wenn britische Behörden britische Interessen vertreten,österreichische sollten das nicht.Sie könnten im Gegenteil daran denken dass wir uns hier gegen Waffenproduktion ausgesprochen
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Was Wunder,wenn britische Behörden britische Interessen vertreten,österreichische sollten das nicht.Sie könnten im Gegenteil daran denken dass wir uns hier gegen Waffenproduktion ausgesprochen haben(Noricum,Steyr).
Bitte weiter so,viel weiter,und bitte mehr davon -damit nehmen Sie anderen politischen Parteien die Machtbrauchtkontrolle-Position weg.
Antwort von: Der Mann im Fass
verfasst am: 09.02.2010 12:13:17
Ein Wendepunkt ist erreicht, ja. Aber wer sich da wohinwendet ist noch offen.
Es sollte mich schon sehr wundern, wenn die zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Ministerien, Finanz, Industrie,
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Ein Wendepunkt ist erreicht, ja. Aber wer sich da wohinwendet ist noch offen.
Es sollte mich schon sehr wundern, wenn die zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Ministerien, Finanz, Industrie, ...) den restlichen Österreichern etwas anderes als ihren ARSCH ins Gesicht halten. So wie sie es seit 1955 tun.
Und diese, die Östereicher, werden darauf genauso reagieren, wie sie es schon in den letzten 55 Jahren taten: sich kurz aufregen, ein bisschen maulen und dann zurück zur Tagesordnung. Wenn sie es überhaupt wahrnehmen...
Antwort von: kendi
verfasst am: 09.02.2010 13:10:42
"Der Österreicher ist umso dankbarer, je mehr man ihm auf den Schädel scheisst!" Altes Sprichwort.
Antwort von: jopper
verfasst am: 09.02.2010 12:35:53
Danke für die Arbeit welche Sie beharrlich investieren - auch es von manchen als Verbissenheit abgetan wird. Es ist richtig, dass Sie nicht lockerlassen. Danke.
Ein zukünftiger Grünwähler, wenn
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Danke für die Arbeit welche Sie beharrlich investieren - auch es von manchen als Verbissenheit abgetan wird. Es ist richtig, dass Sie nicht lockerlassen. Danke.
Ein zukünftiger Grünwähler, wenn
irgendwann mehr Grüne Ihrer Linie folgen.
Antwort von: Fridolin
verfasst am: 09.02.2010 14:54:33
wenn Sie noch nicht Grün-Wähler sind, weiss ich nicht, wessen es noch bedarf, Sie davon zu überzeugen.
Die Aufdeckung und das Erkennen von politischen Zusammenhängen im Rahmen von -Skandalen ist
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wenn Sie noch nicht Grün-Wähler sind, weiss ich nicht, wessen es noch bedarf, Sie davon zu überzeugen.
Die Aufdeckung und das Erkennen von politischen Zusammenhängen im Rahmen von -Skandalen ist PPs große Stärke, seine Partei hat aber durchaus weitere Kaliber, die allesamt nur darauf warten, endlich das Land verändern zu können.
Die Grünen beweisen sich bereits in OÖ und Graz, eine "Wende", auch wenn das Wort noch so abgelutscht ist, ist notwendig, ich wähle die Grünen kontinuierlich seit 2002, weil ich die Schüssel- und ÖVP-Politik derart verabscheuungswürdig empfand.
Antwort von: orel_a_drak
verfasst am: 09.02.2010 19:20:44
pps unermüdliche versuche derartiges entsprechend bekannt zu machen und zu verfolgen in allen ehren, ein grund grün zu wählen ist das noch lange nicht. denn
1. schiesst auch pp oft übers ziel
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pps unermüdliche versuche derartiges entsprechend bekannt zu machen und zu verfolgen in allen ehren, ein grund grün zu wählen ist das noch lange nicht. denn
1. schiesst auch pp oft übers ziel hinaus, oder begibt sich in die dunklen untergründe billigsten populismus.
2. eine glawischnig, korun, usw., die brauche ich nicht an der staatsspitze.
was da für geistige rülpser, bevorzugt zu themen bei denen man sich immer wieder denkt: "haben wir wirklich keine anderen probleme", kommen verhindern eine stimmabgabe in dieser richtung aufs treffendste.
Antwort von: jopper
verfasst am: 10.02.2010 08:03:02
Für mich wäre es schon einer der Gründe - ganz besonders unter dem Eindruck massiv verlotternder Sitten seit 2000 - grün zu wählen. Pilz, Kogler, Öllinger, etc. sind sehr in Ordnung.
Aber im
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Für mich wäre es schon einer der Gründe - ganz besonders unter dem Eindruck massiv verlotternder Sitten seit 2000 - grün zu wählen. Pilz, Kogler, Öllinger, etc. sind sehr in Ordnung.
Aber im Übrigen schliess ich mich der Meinung eines Vorposters an: Glawischnig und Co., die Abläufe um Voggenhuber, etc. sind (für mich) KO Kriterien.






