Tagebuch / Februar 2012

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MITTWOCH, 17. JULI 2002

Es ist ein schöner Erfolg. Die Generalprokuratur hat beschlossen, eine „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" einzubringen. Die Beschwerde richtet sich gegen das Landesgericht Klagenfurt und seinen Beschluss, eine Massenüberwachung von Handys durchzuführen. Ich bin vor Monaten zufällig auf die Geschichte draufgekommen. Justizminister Böhmdorfer hat sich hinter seine
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Es ist ein schöner Erfolg. Die Generalprokuratur hat beschlossen, eine „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" einzubringen. Die Beschwerde richtet sich gegen das Landesgericht Klagenfurt und seinen Beschluss, eine Massenüberwachung von Handys durchzuführen. Ich bin vor Monaten zufällig auf die Geschichte draufgekommen. Justizminister Böhmdorfer hat sich hinter seine Schnüffelrichter gestellt. Auf der anderen Seite ist es uns gelungen, die Handy-Provider erstmals zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen Justiz und Polizei zu bringen. Jetzt haben wir gewonnen. Der Justizausschuss hat in einer Ausschussfeststellung die Massenüberwachungen untersagt. Und jetzt stehen die Klagenfurter Richter vor Gericht. Der Sommer fängt freundlich an.

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